Bachelorarbeit, 2011
76 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Die Grundzüge des französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
2.1 Bewertung von Wirtschaftsgütern
2.2 Steuerfreies Vermögen
2.3 Freibeträge
2.4 Steuersätze
2.5 Gegenüberstellung der Freibeträge und Steuersätze mit Deutschland
3 Die Systematik des Abkommens
3.1 Die Entstehung von Doppelbesteuerungskonflikten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer
3.2 Der Aufbau des Abkommens
3.3 Allgemeine Regelungen und Begriffsbestimmungen
3.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich
3.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich
3.3.3 Begriffsbestimmungen
3.4 Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes
3.4.1 Ständige Wohnstätte
3.4.2 Mittelpunkt der Lebensinteressen
3.4.3 Gewöhnlicher Aufenthalt
3.4.4 Staatsangehörigkeit
3.4.5 Regelung in gegenseitigem Einvernehmen
3.5 Verteilung der Besteuerungsrechte
3.5.1 Unbewegliches Vermögen
3.5.2 Erweiterung des Begriffs des unbeweglichen Vermögens
3.5.3 Weitere Belegenheitsbesteuerungsrechte
3.5.4 Sonstiges Vermögen
3.5.5 Schuldenabzug
3.6 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.6.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Frankreich
3.6.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Deutschland
3.6.3 Überdachende Besteuerung
3.7 Besondere Bestimmungen des Abkommens
4 Auswirkungen des Abkommens auf deutsch-französische Erbfälle
4.1 Ein Beispielfall
4.1.1 Lösung ohne Anwendung des Abkommens
4.1.2 Lösung unter Anwendung des Abkommens
5 Fazit
Diese Bachelor Thesis untersucht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ErbSt) zwischen Deutschland und Frankreich und analysiert, wie dieses Abkommen grenzüberschreitende Erbfälle und Schenkungen steuerlich regelt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Die Arbeit beleuchtet die Systematik des Abkommens, die Bestimmung der Ansässigkeit und die Verteilung der Besteuerungsrechte, wobei die praktische Anwendung anhand eines Beispielfalls verdeutlicht wird.
3.4 Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes
Artikel 4 des Abkommens beschäftigt sich mit dem steuerlichen Wohnsitz und dessen Anknüpfungspunkten, wie z. B. dem gewöhnlichen Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen etc. Nach dieser Norm sowie Art. 2 DBA-ErbSt (sachlicher Anwendungsbereich) entscheidet sich, ob das Abkommen für einen Steuerpflichtigen zur Anwendung kommt und er somit unter dessen Schutz fällt. Unter den Artikel fallen gemäß Abs. 1 Satz 2 nur unbeschränkt Steuerpflichtige, da die Anknüpfung an das Vermögen nicht ausreicht. Ausschlaggebend ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Artikel 4 Abs. 1 DBA-ErbSt greift mit seinen Tatbeständen primär; Abs. 2 kommt nur zur Anwendung, wenn beide Staaten aufgrund ihres Rechts zu einer Ansässigkeit auf ihrem Gebiet gelangen und es sich somit um Fälle von Doppelwohnsitzen handelt. Die Folgen die sich aus Doppelansässigkeiten ergeben, werden nachkommend unter gesonderten Punkten behandelt.
Für die Bestimmung des Wohnsitzes ist, genau wie beim OECD-Musterabkommen über die Einkommensteuer, das Recht des jeweiligen Anwenderstaates maßgebend. In Deutschland ergibt sich der Begriff des Wohnsitzes aus § 8 AO, in Frankreich ergibt er sich aus Art. Art. 4 B CGI. Im Abkommen wird auch der Begriff des „ständigen Aufenthalt“ verwendet, bei dem es keinen Unterschied zum Begriff des „gewöhnlichen Aufenthaltes“ gibt. Er bestimmt sich nach deutschem Recht aus § 9 AO. In Frankreich spricht man vom vorwiegenden Aufenthalt (séjour principal) welcher erst dann zur Anwendung kommt, wenn der Lebensmittelpunkt (foyer) als Anknüpfungspunkt für den Wohnsitz verneint wurde. Der Wohnsitz kann weiterhin nach franz. Recht alternativ an dem Ort angenommen werden, an dem sich das Zentrum seiner wirtschaftlichen Interessen (centre des intérets économiques) befindet.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Zunahme grenzüberschreitender Erbfälle zwischen Deutschland und Frankreich und begründet die Notwendigkeit des am 12.10.2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
2 Die Grundzüge des französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, Bewertungsmaßstäbe, Freibeträge und Steuersätze im französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie einen Vergleich mit Deutschland.
3 Die Systematik des Abkommens: Hier werden der Aufbau, die Anwendungsbereiche (persönlich/sachlich), die Bestimmung des Wohnsitzes, die Verteilung der Besteuerungsrechte, die Methoden der Doppelbesteuerungsvermeidung sowie besondere Bestimmungen detailliert analysiert.
4 Auswirkungen des Abkommens auf deutsch-französische Erbfälle: Anhand eines Fallbeispiels wird illustriert, wie sich die steuerliche Belastung vor und nach Anwendung des Abkommens verändert.
5 Fazit: Das Fazit bewertet die abkommensrechtliche Zweckerreichung und weist darauf hin, dass trotz der Vermeidung der Doppelbesteuerung in einigen Konstellationen eine höhere Gesamtsteuerbelastung resultieren kann.
Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Deutschland, Frankreich, DBA-ErbSt, Wohnsitzbestimmung, Anrechnungsmethode, Besteuerungsrecht, Unbewegliches Vermögen, Betriebsstätte, Schuldenabzug, Ansässigkeit, grenzüberschreitende Erbfälle, Steuersätze.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem deutsch-französischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen und untersucht dessen Auswirkung auf grenzüberschreitende Übertragungen.
Zentrale Themen sind die Systematik des Abkommens, die Definition der steuerlichen Ansässigkeit, die Verteilung der Besteuerungsrechte für verschiedene Vermögensarten sowie Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Das Ziel ist es, die Wirkungsweise des DBA-ErbSt zu erläutern und zu bewerten, inwieweit das Abkommen Doppelbesteuerungen erfolgreich verhindert und welche steuerlichen Konsequenzen für die Beteiligten entstehen.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Normen des Abkommens, unterstützt durch Kommentarliteratur, Rechtsprechung und eine fallbezogene Vergleichsberechnung (Beispielfall).
Der Hauptteil analysiert die Entstehung von Doppelbesteuerungskonflikten, den Aufbau des Abkommens, die Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes sowie die Verteilung der Besteuerungsrechte unter Berücksichtigung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA-ErbSt, steuerliche Ansässigkeit, Anrechnungsmethode und grenzüberschreitender Vermögenstransfer.
Die "Tie-Breaker-Rule" dient als gesetzliche Fiktion in Art. 4 Abs. 2 DBA-ErbSt, um bei Doppelansässigkeit durch eine festgelegte Rangfolge (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit) den vorrangigen Ansässigkeitsstaat zu bestimmen.
Wie das Fallbeispiel in Kapitel 4 zeigt, kann die Anwendung des Abkommens dazu führen, dass Frankreich sein Besteuerungsrecht auf Auslandsvermögen (aus französischer Sicht) wahrnimmt, was aufgrund der dort teilweise höheren Steuersätze oder anderer Bemessungsgrundlagen die Gesamtsteuerbelastung trotz vermiedener Doppelbesteuerung erhöhen kann.
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