Examensarbeit, 2011
40 Seiten, Note: 8,00
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage der Haftung des Betreibers eines Internetmarktplatzes (z.B. eBay) für Marken- und Wettbewerbsverstöße seiner Anbieter. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Haftungsansätze, die im Kontext von Online-Marktplätzen relevant sind.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik und beleuchtet die allgemeinen Haftungsfragen im Zusammenhang mit Online-Marktplätzen. Anschließend werden die spezifischen Haftungsfragen im Hinblick auf Marken- und Wettbewerbsverstöße der Anbieter untersucht. Dabei wird insbesondere die Anwendbarkeit des TMG auf Internetmarktplätze sowie die verschiedenen Haftungsansätze im Detail analysiert. Die Arbeit beleuchtet die Haftung des Plattformbetreibers für Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche des Markeninhabers sowie die Haftung für Wettbewerbsverstöße der Anbieter. Abschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit herausgestellt.
Internetmarktplatz, Haftung, Markenverletzung, Wettbewerbsverstoß, Telemediengesetz (TMG), Täterschaft, Teilnahme, Störerhaftung, Verkehrspflicht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann ein Betreiber zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er zumutbare Prüf- und Überwachungspflichten verletzt hat.
Das TMG (insb. § 10) gewährt Plattformbetreibern Haftungsprivilegien für fremde Informationen, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung haben.
Störer ist, wer ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.
Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind schwieriger durchzusetzen als Unterlassungsansprüche und setzen meist eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung voraus.
Nach einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung muss der Betreiber das konkrete Angebot sperren und Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren gleichartigen Verstößen kommt.
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