Bachelorarbeit, 2011
38 Seiten
1. EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
1.2 ZIEL UND AUFBAU DER ARBEIT
2. DER ÄRZTLICHE BEHANDLUNGSFEHLER
2.1 DEFINITION
2.2 ARTEN VON BEHANDLUNGSFEHLERN
2.2.1 Diagnosefehler
2.2.2 Therapiefehler
2.2.3 Übernahmeverschulden
2.2.4 Therapeutische Aufklärung
2.2.5 Organisationsfehler
3. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
3.1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ARZTHAFTUNG
3.2 BEWEISLAST
3.3 DER EINGETRETENE SCHADEN
4. RISIKOMANAGEMENT
4.1 RISIKOMANAGEMENTPROZESS – 5 PHASEN
4.2 INSTRUMENTE
5. ABSCHLUSSBETRACHTUNG
Diese Arbeit zielt darauf ab, Patienten bei Vermutungen über ärztliche Behandlungsfehler den rechtlichen und praktischen Weg zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufzuzeigen, während gleichzeitig präventive Maßnahmen für Krankenhäuser zur Vermeidung solcher Fehler dargestellt werden.
2.1 Definition
Kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen einem Arzt und einem Patienten, liegt dies in der Regel darin begründet, dass der Patient mit dem Behandlungsergebnis unzufrieden ist. Tritt bei dem Patienten anlässlich der Behandlung ein Gesundheitsschaden auf, so wird dem Arzt meist ein Behandlungsfehler unterstellt. Jedoch ist nicht jeder bei einem Patienten aufgetretene Gesundheitsschaden auch ein schuldhaft verursachter Fehler eines Arztes. Der Arzt ist dazu verpflichtet die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mit der erforderlichen Sorgfalt durchzuführen und muss um einen Behandlungserfolg bemüht sein. Ist dies nicht der Fall kann ein Behandlungsfehler vorliegen.
Es handelt sich um einen verschuldeten Behandlungsfehler, wenn der Arzt dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und den vorgeschriebenen Regeln der medizinischen Forschung sowie der Sorgfalt, die von einem pflichtgetreuen Arzt im konkreten Fall erwartet werden darf, nicht nachkommt. Der Begriff des ärztlichen Behandlungsfehlers schließt den Fehler bei der Anamnese, der Therapie, der Prophylaxe, der Erstellung der Diagnose, der Beratung und der Patientenaufklärung sowie bei der Nachsorge ein. Auch gehören Organisationsfehler, Konsultationsfehler und fehlerhafte Überwachungen der Apparaturen dazu. Ein Behandlungsfehler kann nicht nur durch das Tun, sondern auch durch das Unterlassen medizinisch notwendiger Maßnahmen begründet werden.
1. EINLEITUNG: Dieses Kapitel erläutert die Problemstellung der steigenden Behandlungsfehler in Deutschland und definiert das Ziel sowie den Aufbau der Arbeit.
2. DER ÄRZTLICHE BEHANDLUNGSFEHLER: Hier werden der Begriff des Behandlungsfehlers definiert sowie verschiedene Arten wie Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler erläutert.
3. SCHADENERSATZANSPRÜCHE: Dieses Kapitel behandelt die Voraussetzungen für die Arzthaftung, Fragen der Beweislast sowie den Umgang mit materiellem und immateriellem Schaden.
4. RISIKOMANAGEMENT: Hier werden die Phasen des Risikomanagementprozesses sowie spezifische Instrumente wie CIRS oder FMEA zur Fehlerprävention dargestellt.
5. ABSCHLUSSBETRACHTUNG: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer veränderten Fehlerkultur und transparenten Zusammenarbeit.
Arzt, Patient, Behandlungsfehler, Haftung, Schadenersatz, Beweislast, Risikomanagement, Patientensicherheit, CIRS, FMEA, Sorgfaltspflicht, Diagnosefehler, Therapiefehler, Qualitätsmanagement, Medizinrecht
Die Arbeit untersucht das Phänomen der ärztlichen Behandlungsfehler, die rechtlichen Konsequenzen für Ärzte und Krankenhäuser sowie Wege der Prävention durch Risikomanagement.
Die zentralen Felder sind die juristische Einordnung von Behandlungsfehlern, die Rechte von Patienten bei Schadensfällen und die Umsetzung von Systemen zur Patientensicherheit.
Das Ziel ist es, Patienten den Prozess der Rechtsdurchsetzung bei vermuteten Fehlern zu erläutern und Krankenhäusern Strategien zur Fehlervermeidung aufzuzeigen.
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse aktueller medizinrechtlicher und risikomanagementrelevanter Quellen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Fehlern, die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche sowie die detaillierte Darstellung von Risikomanagementmethoden.
Wesentliche Begriffe sind Arzthaftung, Behandlungsfehler, Patientensicherheit, Beweislast, Risikomanagement, CIRS und Patientenrechte.
Der Hauptunterschied liegt in der Beweislast; bei einem groben Fehler kehrt sich die Beweislast um, sodass der Arzt seine Unschuld beweisen muss.
Es dient der Früherkennung von Gefahren, der Steigerung der Patientensicherheit und dient dem Selbstschutz der Ärzte sowie der Vermeidung von hohen Haftpflichtschäden.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Versicherte bei der Erhebung von Schadensersatzansprüchen beratend zu unterstützen und können dabei Gutachten des MDK einholen.
Das Critical Incident Reporting System ist ein anonymes Berichtssystem, in dem Mitarbeiter kritische Ereignisse oder Beinahefehler melden können, um daraus für die Zukunft zu lernen.
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