Bachelorarbeit, 2009
51 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Compliance in Unternehmen
2.1 Allgemeines
2.1.1 Ursprung
2.1.2 Rechtliche Definition
2.2 Notwendigkeiten und Vorteile
2.2.1 Notwendigkeiten
2.2.2 Vorteile
2.3 Folgen bei Verstoß gegen Compliance
2.3.1 Rechtliche Folgen
2.3.2 Wirtschaftliche Folgen
2.4 Compliance-Instanz
2.4.1 Geschäftsführung
2.4.1.1 Leitungsverantwortung
2.4.1.1.1 Legalitätsverantwortung
2.4.1.1.2 Organisationsverantwortung
2.4.1.2 Delegation
2.4.1.3 Aufsicht als Leitungsverantwortung
2.4.2 Aufsichtsrat
2.4.3 Interner Compliancebeauftragter
2.4.4 Compliance-Comitee
2.4.5 Externer Compliance-Beauftragter
3 Compliance bei Finanzdienstleistungsinstituten
3.1 Einleitung
3.2 Anwendung
3.3 Zielpersonen
3.3.1 Finanzdienstleistungsinstitute
3.3.2 Wertpapierhandelsunternehmen
3.3.3 Wertpapierdienstleistungsunternehmen
3.4 Art der Dienstleistung
3.4.1 Finanzdienstleistungen
3.4.2 Wertpapierdienstleistungen
3.4.3 Wertpapiernebendienstleistungen
3.5 Organisationsverpflichtung bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen gem. § 33 WpHG
3.5.1 Organisationspflichten § 25 a KWG
3.5.1.1 Risikomanagement
3.5.1.1.1 Risikomanagement gem. § 25 a Abs. 1 KWG
3.5.1.1.2 Zusammenwirken zwischen Compliancesystem und Risikomanagementsystem
3.5.2 Organisationspflichten gem. § 33 WpHG
3.5.2.1 Mittel, Verfahren und Compliance gem. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG
3.5.2.1.1 Mittel und Verfahren
3.5.2.1.2 Compliance
3.5.2.2 Kontinuität und Regelmäßigkeit gem. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 WpHG
3.5.2.3 Interessenkonfliktsteuerung § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 WpHG
3.5.2.3.1 Analyse der Interessenkonflikt Bereiche gem. § 13 Abs. 1 WpDVerOV
3.5.2.3.2 Dokumentation der Interessenkonflikte gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 WpDVerOV
3.5.2.3.3 Interessenkonfliktmanagement gem. § 13 Abs. 2 und 3 WpDVerOV
3.5.2.4 Beschwerdemanagement gem. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 WpHG
3.5.2.5 Unterrichtung der Geschäftsleitung gem. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 WpHG
3.5.2.6 Überwachung und Bewertung gem. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 WpHG
3.5.2.7 Verlagerung gem. § 33 Abs. 2 und 3 WpHG
4 Prüfung der Organisationspflichten nach § 33 WpHG gem. § 36 WpHG
4.1 Einleitung
4.2 Prüfungspflicht
4.3 Prüfungsdurchführung
4.3.1 Fachliche Eignung des Prüfers
4.3.2 Prüferbestellung, Prüfungs- und Berichtszeitraum
4.3.2.1 Prüferbestellung
4.3.2.2 Prüfungs- und Berichtszeitraum
4.3.3 Art und Umfang der Prüfung
4.3.4 Besonderheiten der Prüfung der Organisationspflichten nach § 33 WpHG
4.3.4.1 Prüfung Aufbau und Ablauforganisation
4.3.4.2 Prüfung der internen Revision
4.3.4.3 Prüfung Auslagerung gem. § 33 Abs. 2 WpHG
4.3.4.4 Prüfung des Beschwerdemanagement
4.3.4.5 Prüfung des Complaince-Konzeptes
4.3.4.6 Prüfung der Mitarbeiterauswahl- und Schulung
4.3.5 Prüfungsfeststellung
4.3.6 Prüfungsbericht
4.3.6.1 Allgemeine Anforderungen
4.3.6.2 Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht
5 Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Umsetzung von Compliance-Systemen in Unternehmen, insbesondere bei Finanzdienstleistern unter Berücksichtigung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), um Haftungsrisiken für Leitungsorgane zu minimieren und rechtssicheres Handeln zu gewährleisten.
2.4 Compliance-Instanz
Um eine funktionierende Complianceorganisation gewährleisten zu können, ist es unabdingbar Unternehmensinstanzen und -werkzeuge zu installieren, die die Funktion des Compliancesystems gewährleisten. Diese müssen aktiv versuchen, gesetzwidriges Verhalten zu verhindern und Problemfelder mit hohem Risikopotenzial zu lokalisieren, bevor diese zu Verstößen werden, oder von behördlicher Seite aufgedeckt werden, um eine Schadensminimierung zu bewirken. Hierbei reicht es nicht aus, durch Unternehmensbroschüren oder Anschläge auf das Wohlverhalten im Bezug auf die gesetzlichen und unternehmensinternen Regelwerke hinzuweisen. Die Ausgestaltung von Complianceinstanzen kann je nach Branchenzugehörigkeit, Unternehmensgröße, Internationalisierungsgrad, Börsennotierung oder Konzernstruktur bei jedem Unternehmen unterschiedlich ausfallen.
1 Einleitung: Beschreibt die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit sowie den Aufbau der Untersuchung.
2 Compliance in Unternehmen: Erläutert die Grundlagen, rechtliche Definitionen, Folgen bei Verstößen und die verschiedenen Compliance-Instanzen.
3 Compliance bei Finanzdienstleistungsinstituten: Detaillierte Analyse der speziellen Organisationspflichten und Anforderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen.
4 Prüfung der Organisationspflichten nach § 33 WpHG gem. § 36 WpHG: Behandelt die Anforderungen an die jährliche Prüfung der Compliance-Organisation.
5 Zusammenfassung: Fasst die Kernergebnisse der Arbeit zusammen.
Compliance, WpHG, Finanzdienstleistungsinstitute, Leitungsverantwortung, Risikomanagement, Organisationspflichten, § 33 WpHG, Compliancebeauftragter, Unternehmensführung, Haftungsrisiken, Compliance-Instanz, Rechtskonformität, Interessenkonflikte, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfung.
Die Arbeit befasst sich mit dem Konzept der Compliance in Unternehmen, wobei ein besonderer Fokus auf Finanzdienstleistungsinstitute und die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes gelegt wird.
Zentrale Themen sind die rechtliche Verankerung von Compliance-Systemen, die Aufgaben der Geschäftsleitung, die spezifischen regulatorischen Pflichten für Wertpapierdienstleister und die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen Compliance-Strukturen einrichten können, um Haftungsrisiken für die Leitungsorgane zu vermeiden und gleichzeitig eine rechtssichere Unternehmensführung zu gewährleisten.
Der Autor führt eine umfassende Analyse der einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere WpHG, KWG, AktG) sowie der aktuellen Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung durch.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Compliance, die speziellen Pflichten für den Finanzsektor und die detaillierten Anforderungen an die externe Prüfung der Organisationspflichten.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Compliance, WpHG, Risikomanagement, Organisationspflichten und Haftungsminimierung.
Während bei der AG der Vorstand eigenverantwortlich handelt, unterliegt der Geschäftsführer einer GmbH einer stärkeren Weisungsgebundenheit gegenüber der Gesellschafterversammlung, wobei die Sorgfalts- und Treuepflichten in der Grundstruktur vergleichbar sind.
Er fungiert als interne Instanz zur Überwachung, Beratung der Mitarbeiter und Dokumentation der Compliance-Aktivitäten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen regulatorische Anforderungen erfüllt.
Die Prüfung dient dazu, die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Compliance-Systeme zu verifizieren und sicherzustellen, dass das Unternehmen die gesetzlichen Organisationspflichten kontinuierlich einhält.
Ja, eine Auslagerung ist grundsätzlich möglich, allerdings dürfen Kernbereiche der Leitungsfunktion nicht delegiert werden, und die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Geschäftsleitung des Unternehmens.
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