Bachelorarbeit, 2010
63 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Gegenstand und Ziel der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung
2 Das deutsche Mitunternehmerkonzept
2.1 Grundzüge am Beispiel der GmbH & Co. KG
2.2 Die Mitunternehmerschaft und Gewinnermittlung bei der GmbH & Co. KG
2.3 Sonderbetriebsvermögen
3 Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Abkommensrecht
3.1 Abkommensberechtigung von Personengesellschaften
3.1.1 Abkommensberechtigung der Komplementär – GmbH
3.1.2 Abkommensberechtigung des Kommanditisten
3.2 Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Quellenstaat
3.3 Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Ansässigkeitsstaat
3.4 Exkurs: Besteuerung der Unternehmensgewinne bei ausländischen intransparenten Personengesellschaften
3.4.1 Besteuerung im Quellenstaat
3.4.2 Anwendung des DBA aus ausländischer Sichtweise
3.4.3 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
3.4.4 Anwendung des DBA aus deutscher Sichtweise
4 Besteuerung des Sonderbetriebsvermögens im Abkommensrecht
4.1 Abkommensrechtliche Behandlung des SBV I
4.1.1 Besteuerungsverfahren im Quellenstaat
4.1.2 Anwendung des DBA im Quellenstaat
4.1.3 Besteuerungsverfahren in Deutschland als Ansässigkeitsstaat
4.1.3.1 Finanzverwaltung
4.1.3.2 Kritische Analyse der Auffassung der Finanzverwaltung
4.1.3.3 BFH
4.2 Entscheidungen der Finanzgerichte zur Behandlung von SVG
4.3 Ausblick und Lösungsansätze
4.4 Abkommensrechtliche Behandlung des SBV II
4.4.1 Grundsätzliche Einordnung des SBV II
4.4.2 Besteuerung des SBV II im Quellenstaat
4.4.3 Steuerliche Behandlung des SBV II aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung
4.4.3.1 Einschlägigkeit des § 50d Abs. 10 EStG für das SBV II
4.4.3.2 Zurechnungs – und Qualifikationskonflikte des SBV II
4.4.3.3 Das SBV II als Dividende oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
4.4.4 Lösungsweg des BFH
4.4.5 Zwischenergebnis
5 Schlussbemerkung
Summary
Die vorliegende Arbeit untersucht die ertragsteuerliche Behandlung von Einkünften aus Sonderbetriebsvermögen (SBV I und II) bei grenzüberschreitend tätigen GmbH & Co. KGs auf Abkommensebene. Ziel ist es, die zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzhof (BFH) bestehenden Divergenzen bei der Zurechnung dieser Einkünfte zu Betriebsstätten zu analysieren, insbesondere vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen wie § 50d Abs. 10 EStG, und die Problematik von Qualifikationskonflikten sowie die Notwendigkeit einer abkommensautonomen Auslegung aufzuzeigen.
4.1 Abkommensrechtliche Behandlung des SBV I
Grundlage des Sachverhalts bildet eine Darlehensvergabe eines in Deutschland ansässigen Kommanditisten an seine ausländische KG mit entsprechender Darlehensvergütung seitens der KG.
4.1.1 Besteuerungsverfahren im Quellenstaat
Annahmegemäß werden im vorliegenden DBA – Ausland Personengesellschaften als transparent angesehen. Somit wird bei der Besteuerung direkt auf die jeweiligen Gesellschafter der Personengesellschaft (hier: nur Kommanditisten) abgestellt. Der Gesellschafter ist im Ausland beschränkt steuerpflichtig und demnach Steuersubjekt für eine eventuelle Steuer im Ausland. Es wird unterstellt, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern und ihrer Personengesellschaft anerkannt werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass das Ausland das deutsche Mitunternehmerkonzept und die damit verbundenen SVG nicht anerkennt.
4.1.2 Anwendung des DBA im Quellenstaat
Der Kommanditist ist abkommensberechtigt. Die Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit der Personengesellschaft werden entsprechend Art. 7 OECD – MA den Unternehmensgewinnen zugewiesen, wohingegen die Einkünfte der Gesellschafter aus schuldrechtlichen Verträgen gem. Art. 7 Abs. 7 OECD – MA den spezielleren Verteilungsartikeln zugewiesen werden. Da hier vom Gesellschafter Zinsen aus einer Darlehensvergütung erzielt werden, ist folglich Art. 11 OECD – MA anzuwenden. Es kann angenommen werden, dass im nationalen Recht des Quellenstaates auch zuvor die Einordnung der Darlehensvergütung als Zinsen vorgenommen wurde. Abkommensrechtlich ergibt sich somit kein Zurechnungsproblem, sofern bereits im nationalen Recht des Quellenstaates eine Zuordnung in die entsprechende Einkunftsart vorgenommen wurde. Fraglich ist, ob der Quellenstaat durch das DBA an der Besteuerung gehindert wird. Da eine Vermittlung einer Betriebsstätte durch die KG erfolgt, liegt auch im Ausland eine Betriebsstätte i. S. v. Art. 5 OECD – MA vor. Diese wird dem Kommanditisten anteilig zugerechnet. Die SBE sind jedoch nicht unter den Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 OECD – MA zu fassen, sondern werden dem Spezialitätsgrundsatz folgend (Art. 7 Abs. 7 OECD – MA) den speziellen Verteilungsartikel zugeordnet. Folglich hat bei den vorliegenden Zinseinkünften der Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) das uneingeschränkte Besteuerungsrecht (Art. 11 Abs.1 OECD – MA). Der Quellenstaat kann jedoch eine Quellensteuer i.H.v. 10 % erheben (Art. 11 Abs. 2 OECD – MA). Die erhobene Quellensteuer ist gem. Art. 23A Abs. 2 OECD – MA im Ansässigkeitsstaat auf die Steuerschuld des Kommanditisten anzurechnen.
1 Einleitung: Vorstellung des Themas, der Bedeutung der GmbH & Co. KG sowie des Ziels, die abkommensrechtliche Behandlung von SBV-Einkünften kritisch zu beleuchten.
2 Das deutsche Mitunternehmerkonzept: Erläuterung der steuerlichen Transparenz der GmbH & Co. KG und des Prinzips des Sonderbetriebsvermögens im deutschen Steuerrecht.
3 Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Abkommensrecht: Grundlagen der abkommensrechtlichen Besteuerung von Personengesellschaften, Prüfung der Abkommensberechtigung und Zuweisung von Besteuerungskompetenzen.
4 Besteuerung des Sonderbetriebsvermögens im Abkommensrecht: Kernabschnitt zur detaillierten Untersuchung der Qualifikations- und Zurechnungskonflikte von SBV I und II bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unter Analyse von BFH und Finanzverwaltung.
5 Schlussbemerkung: Resümee der Arbeit mit dem Plädoyer für eine abkommensautonome Auslegung und einheitliche Lösung zur Wahrung der Rechtssicherheit.
Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmerkonzept, GmbH & Co. KG, DBA, Abkommensrecht, Qualifikationskonflikt, Betriebsstätte, § 50d EStG, BFH, Finanzverwaltung, Unternehmensgewinne, Sondervergütungen, Doppelbesteuerung, Personengesellschaft, OECD-Musterabkommen
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Sonderbetriebsvermögen (SBV) bei grenzüberschreitenden Investitionen einer GmbH & Co. KG im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Im Fokus stehen das deutsche Mitunternehmerkonzept, die abkommensrechtliche Einordnung von Sondervergütungen sowie die Zurechnung von Einkünften zu Betriebsstätten.
Das Ziel ist die kritische Analyse der unterschiedlichen Rechtsauffassungen von BFH und Finanzverwaltung zur Betriebsstättenzurechnung von SBV-Einkünften und deren Auswirkungen auf die Steuerbelastung.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes Steuerrecht, DBA-Normen, höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH) und Verwaltungsanweisungen analysiert und bewertet.
Der Hauptteil analysiert die abkommensrechtliche Behandlung von SBV I und II, diskutiert § 50d Abs. 10 EStG und hinterfragt die Definition der „tatsächlichen“ versus „rechtlichen“ Zurechnung von Einkünften zur Betriebsstätte.
Zentrale Begriffe sind Sonderbetriebsvermögen, Betriebsstättenzurechnung, Mitunternehmerkonzept, Qualifikationskonflikte und abkommensautonome Auslegung.
Der Autor sieht in § 50d Abs. 10 EStG einen Versuch des Gesetzgebers, die Rechtsprechung des BFH zu Sondervergütungen abkommensrechtlich „auszuhebeln“, und hält die Vorschrift für inkonsequent.
Der Autor kritisiert die widersprüchliche Argumentation zwischen Finanzverwaltung und BFH als eine Gefahr für die Rechtssicherheit und fordert eine einheitliche, abkommensautonome Auslegung.
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