Bachelorarbeit, 2010
63 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von "Outbound - Investitionen" eines deutschen Gesellschafters in Form einer GmbH & Co. KG im internationalen Kontext. Im Mittelpunkt stehen die Besonderheiten der Besteuerung des Sonderbetriebsvermögens auf Ebene des OECD Musterabkommens.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Gegenstand und die Zielsetzung der Arbeit darlegt. Anschließend werden die grundlegenden Prinzipien des deutschen Mitunternehmerkonzepts am Beispiel der GmbH & Co. KG erläutert, wobei ein besonderer Fokus auf die Sonderbetriebsvermögen gelegt wird.
Kapitel 3 widmet sich der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Abkommensrecht. Es werden die Abkommensberechtigung von Personengesellschaften, die Besteuerung im Quellenstaat und im Ansässigkeitsstaat sowie die besonderen Herausforderungen bei der Besteuerung von ausländischen intransparenten Personengesellschaften behandelt.
Kapitel 4 analysiert die abkommensrechtliche Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Detail. Dabei wird die Problematik der Qualifikationskonflikte und die unterschiedlichen Ansichten der Finanzverwaltung und des BFH beleuchtet.
Sonderbetriebsvermögen, GmbH & Co. KG, OECD Musterabkommen, Abkommensrecht, Qualifikationskonflikte, Besteuerung, Unternehmensgewinne, Mitunternehmer, Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat, Internationale Steuerplanung, "Outbound - Investment".
SBV umfasst Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, aber dem Betrieb der Personengesellschaft dienen (SBV I) oder der Stärkung der Beteiligung (SBV II).
Ein Qualifikationskonflikt entsteht, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte unterschiedlich einordnen, z.B. als Unternehmensgewinn oder als Zinsen/Dividenden.
Die Finanzverwaltung rechnet diese Einkünfte oft den Betriebsstättengewinnen zu, während andere Ansätze eine abkommensautonome Auslegung fordern.
Das Transparenzprinzip besagt, dass nicht die Gesellschaft selbst, sondern die dahinterstehenden Gesellschafter (Mitunternehmer) der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen.
Das OECD-MA dient als Grundlage für Doppelbesteuerungsabkommen und regelt die Zuteilung der Besteuerungsrechte zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat.
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