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Diplomarbeit, 2010
185 Seiten, Note: 1,5
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung
1. Thema und Problem
2. Aktueller Forschungsstand
3. Ziele und Fragestellungen
4. Methodisches Vorgehen
5. Aufbau der Arbeit
B. Grundlagen
6. Stadtplanung und Steuerung räumlicher Entwicklung
6.1 Zum Begriff der Stadtplanung
6.2 Einordnung in das System der räumlichen Planung
6.3 Akteure und Steuerung in der Stadtplanung
7. Geoinformatik und Geoinformation in der Stadtplanung
7.1 Geoinformatik und Geoinformation
7.2 Normen, Standards und Gesetze
7.3 Geoinformatik-Anwendungen in der Stadtplanung
7.4 Von Governance und E-Government zu geoGovernment
8. Stadtplanung im Kontext der Nachhaltigkeit
8.1 Nachhaltigkeit, nachhaltige Entwicklung und Stadtplanung
8.2 Geoinformation und nachhaltige Entwicklung
8.3 Ziele und Prinzipien der nachhaltigen Stadtplanung
8.4 Aufgaben und Instrumente der nachhaltigen Stadtplanung
9. Anforderungen der nachhaltigen Stadtplanung an GI-Anwendungen
9.1 Nutzer
9.2 Daten
9.3 Funktionalität
9.4 Präsentation
C. Konzeption einer erweiterten Kosten-Nutzen-Betrachtung von GI Anwendungen
10. Kosten
10.1 Daten
10.2 Personal
10.3 Hardware und Software
10.4 Wartung und Aktualisierung
11. Nutzen
11.1 Verbesserte Entscheidungsfindung
11.2 Verbesserte Kommunikation und Kooperation
11.3 Zeit- und Kostenersparnisse
12. Methoden und Konzepte der Kosten-Nutzen-Bewertung von GI-Anwendungen
12.1 Kosten-Nutzen-Analyse (KNA/CBA)
12.2 Multikriterienanalyse (MKA/MCA)
12.3 Verbal-argumentativer Ansatz
13. Konzeption
D. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick
14. Zusammenfassung
15. Fazit und Ausblick
Literatur- und Quellenverzeichnis
Anhang
Tabelle 1: Unterschiede Stand-alone GIS und Online-GIS (Quelle: Eigene Darstellung nach Green & Bossomaier 2002)
Tabelle 2: Eine Typologie der Governance-Strukturen (Quelle: Kilper 2010)
Tabelle 3: One-Stop-Government Lösungen (Quelle: verändert nach Storch 2003)
Tabelle 4: Ziele und Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung (Quelle: verändert und erweitert nach Weiland 2007)
Tabelle 5: Muster - Anforderungsmatrix für die GI-Anwendungen aus Nachhaltigkeitszielen (Quelle: Eigene Darstellung)
Tabelle 6: Bewertungsverfahren von Informationssystemen (Quelle: Eigene Darstellung zusammengestellt nach Pietsch 2003 S.58ff)
Abbildung 1: Betrachtungsebenen der Stadt (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 2: System der Raumplanung und Raumordnung in Deutschland (Quelle: SMI (2010))
Abbildung 3: Akteure der Planung und ihre Interessen (Quelle: Wiechmann 2008, S.117)
Abbildung 4: Begriffe für GI-Anwendungen (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 5: Kategorien von GI-Anwendungen innerhalb einer GDI (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 6: Komponenten und Rahmenbedingungen einer Geodateninfrastruktur (Quelle: GDI-DE 2010)
Abbildung 7: Der Hauptunterschied zwischen GDI und klassischem GIS (Quelle: Kiehle 2006)
Abbildung 8: Geoportal mit Betreibermodellen (Quelle: Zurhorst 2008)
Abbildung 9: GDI Hierarchie in Deutschland (Quelle: GDI-DE 2010)
Abbildung 10: Governance connects people, agreements, and geospatial resources in an SDI (Quelle: Rajabifard & Box 2009)
Abbildung 11: Electronic Government in einem "X2Y"-Beziehungsgeflecht (Quelle: von Lucke, Reinermann 2002 S.2)
Abbildung 12: Anwendungsfelder von Electronic Government (Quelle: von Lucke, Reinermann 2002, S.3)
Abbildung 13: Nachhaltigkeitswirkungsgefüge - Erweiterung des Nachhaltigkeitsdreiecks (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 14: Akteursverknüpfung über GI-Anwendungen und GDI im E Government und der Planung (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 15: Anforderungen der Nutzer an Anwendungen, Content und dessen Bereitstellung (Quelle: MICUS 2003)
Abbildung 16: Wertschöpfungskette eines Geoinformationsprodukts (Quelle: verändert nach Schilcher 2000)
Abbildung 17: Wertschöpfungsnetz für Geoinformationsprodukte (Quelle: Schilcher 2000)
Abbildung 18: Kostenarten (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 19: Das Wertschöpfungsparadoxon (Quelle: MICUS 2004)
Abbildung 20: Kostenkategorien für GI-Anwendungen (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 21: Demand geo-information transaction cost (Quelle: Poplin 2010b)
Abbildung 22: Enforcement geo-information transaction cost (Quelle: Poplin 2010b)
Abbildung 23: Nutzenarten (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 24: Nutzenkategorien von GI-Anwendungen und GDI (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 25: Ablauf einer Nutzwertanalyse (Quelle: Pietsch 2003)
Abbildung 26: KWA-Diagramm (Quelle: Wikipedia 2005)
Abbildung 27: eGEP Measurement Framework (Quelle: Codagnone, Boccardelli 2006, S.15)
Abbildung 28: GeoVMM Ablauf (Quelle: EC 2006)
Abbildung 29: Phasen einer erweiterten Kosten-Nutzen-Betrachtung von GI Anwendungen (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Es wird geschätzt, dass circa 80 Prozent aller Entscheidungen im öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen Bezug haben, daher nutzt voraussichtlich jeder regelmäßig Geoinformationen, oftmals ohne es direkt zu realisieren.“ (IMAGI 2010, S.9). Geoinformatik, Geoinformation (GI), Geodaten und ihre populären Anwendungen (z. B. Google Maps1, Google Streetview2, Bing Maps3 ) oder Anwendungen öffentlicher Verwaltungen (z. B. Auskunftssysteme, digitale (interaktive) Stadtpläne, 3D- Stadtmodelle, Geoportale und Geowebdienste) werden aktuell in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens genutzt.
Mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft und der zunehmenden Anzahl von Internetnutzern (in Deutschland 79,1%, weltweit 28,7% (IWS 2010)) wurden und werden Verwaltungsabläufe und die Partizipation der Bürger im Rahmen des E- Government mit der Nutzung von Geoinformatik (z. B. digitale Pläne, raumbezogene Informationssysteme und Datenbanken) von der Ebene der Europäischen Union (EU) bis hin zur lokalen Ebene weiterentwickelt und verbessert. Aufgrund dieser Entwicklung werden die Bestrebungen, einen einheitlichen Rahmen, im Sinne der Geodateninfrastrukturen (GDI) und Metadaten der verwendeten Geodaten, zu schaffen, national und international vorangetrieben. Für den Bereich der Geoinformation werden durch die GDI und das GI-Management, in denselben Ebenen, Rahmenbedingungen geschaffen um eine Interoperabilität, den Austausch und die gemeinsame Bearbeitung der Daten, Analyse und Fortführung der Geoinformationen zu gewährleisten. Ein entscheidender Schritt, um dies auf EU-Ebene zu erreichen ist dabei seit 2007 die INSPIRE-Initiative4. In Deutschland werden diese Ziele durch die GDI-DE- Initiative5 auf Bundesebene und durch die GDI-Initiativen auf Länderebene (z. B. GDI Initiative Sachsen, GDI-NRW, GDI-NI, GDI-BE/BB) umgesetzt.
Auf der lokalen Ebene beschäftigen sich die Kommunen mit der Erstellung von Plänen und Karten für den urbanen Raum. Dies erfolgt mit der Verarbeitung, Analyse und der Interpretation von Geodaten, sowie auch der Präsentation der daraus entstehenden Geoinformation. Dabei befindet sich die Stadtplanung in einem vernetzten Kontext mit verschiedenen Fachplanungen und Arbeitsbereichen (z. B. Umwelt-, Sozial-, Verkehrs-, Gesundheits- und Landschaftsplanung, Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerbeteiligung, Ver- und Entsorgung u.v.m.) sowie in einem Netzwerk zum Informations- und Erfahrungsaustausch mit unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Akteuren. Die Einbettung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) in Verwaltungs- und Planungsabläufen schreitet in den Kommunen auf unterschiedlichste Weise voran. Die Anwendungen erstrecken sich von internen GIS-Anwendungen über einfache Webseiten zur Präsentation der Stadt im Internet bis hin zu kompletten Formularanträgen, Online-Beratung, digitalen (interaktiven) Karten und Bereitstellung von Plänen sowie Geoportalen zum Abrufen von Geodaten. In den Kommunen werden dazu inzwischen GI-Management- Abteilungen zur Bewältigung der komplexen fachbereichsübergreifenden Aufgaben geschaffen bzw. sind bereits existent.
Durch die Weiterentwicklung der Software- und Hardware-Technologien ergeben sich immer neue Anwendungsfelder und Analysetechniken, die es den Kommunen ermöglichen, ihre Entscheidungsprozesse, Verwaltungsverfahren und Produkte qualitativ zu verbessern und zu evaluieren. Die nachhaltige Stadtentwicklung profitiert dabei von den erweiterten Analyse-, Evaluations- und Monitoring-Möglichkeiten um eigene Vorhaben, Projekte und Produkte besser bewerten und erweitern zu können. Des Weiteren kann die Bevölkerung einfacher in die Planungsprozesse eingebunden werden (z. B. digitale Planauslegung, Auskunftssysteme). Im Zuge dessen, erhöht sich die Komplexität der zu verknüpfenden Bereiche und Informationsebenen in Bezug auf Raum, Zeit und die fortschreitenden Prozesse, die die verschiedenen Planungsebenen betreffen. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Legitimation, Aktualität, Relevanz, Aussage- und Steuerungsfähigkeit der Planung. Dabei spielen Geoinformatik- Anwendungen (GI-Anwendung), die GDI und die Standardisierung der Geodaten zum Austausch und zur besseren Verfügbarkeit sowie die Interoperabilität im Bereich der kommunalen Planung eine große Rolle.
Es ergeben sich zweierlei Problematiken. Ein Problem besteht darin, dass kein einheitlicher Standard zur Bewertung von GI-Anwendungen und deren Kosten und Nutzen, weder international noch national, existiert. Ein weiteres Problem ist, dass es keine allgemeingültige Definition von GI-Anwendungen oder eine Kategorisierung gibt, die eine spezifische Betrachtung der Kosten und Nutzen zu bestimmten GI- Anwendungen zulässt. Der Fokus der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion liegt auf der Bewertung von Geoinformation (siehe DECA 2010; Poplin 2010a; Feick & Roche 2010; Poplin 2010b; Crompvoets & Janssen 2010; Crompvoets 2010; ACIL Tasman 2010; Longhorn & Blakemore 2008) und weniger auf den GI-Anwendungen selbst.
Aufgrund der Vielfalt von GI-Anwendungen, ihrer Ausprägungen und Nutzungsmöglichkeiten in einer vernetzten Infrastruktur, der verschiedenen Methoden zur Bewertung der Anwendungen, deren Kosten und Nutzen, der rechtlichen Grundlagen in unterschiedlichen Ländern und der Komplexität der Nutzungsmöglichkeiten von Geoinformation erscheint dies nachvollziehbar. LONGHORN (2007) argumentiert dazu wie folgt: “It is (probably) not possible to use a (standard) CBA6 methodology, with a single success criteria/metric, to assess the cost-benefit for an entire information infrastructure.” (Longhorn 2007). Daher ist es notwendig, verschiedene Bewertungsmethoden zu betrachten, die die Einbeziehung von mehreren Bewertungskriterien sowie unterschiedlicher Ziele und Alternativen zulassen.
Besonders wichtig bei zunehmend defizitären Haushalten, stagnierenden oder sinkenden Haushaltsbudgets der Kommunen ist eine Kostenminimierung und Nutzenmaximierung und damit eine Effektivität- und Effizienzsteigerung in der Erhebung/Beschaffung, Bearbeitung, Analyse/Interpretation und Präsentation/Bereitstellung der Geodaten notwendig. Für den Bereich der Geodateninfrastrukturen gibt es noch keine umfassenden Betrachtungen der Kosten und des Nutzens für die Stadtplanung. Dennoch liefern bestehende Arbeiten, Ansätze für eine Bewertung der GI-Anwendungen entweder aus Arbeiten zur Bewertung von GIS oder GDI. Für diese müssen aufgrund der Vielfalt der Anwendungen und des Nutzenpotenzials mehrdimensionale, multikriterielle Bewertungsmaßstäbe angesetzt werden, um die zahlreich auftretenden Kriterien besser bewerten zu können.
Für die Einführung und Verwendung verschiedener Geoinformatik-Anwendungen bedarf es daher einer genauen Betrachtung der Kosten und des Nutzens sowie der Bewertungsmethoden. Die Investitionen in GI-Anwendungen erfordern somit besondere Bewertungskonzepte, die über die betriebswirtschaftlich orientierten Kosten- Nutzen-Ansätze hinausgehen und die verschiedenen Wirkungsebenen der nachhaltigen Stadtplanung berücksichtigen, sowie auch die nicht-monetären Gewinne und auch den nachhaltigen Nutzen betrachten. Die Sicht auf die nachhaltigen Ziele der Stadtplanung- und -entwicklung in Zusammenhang mit der Nutzung von GI-Anwendungen für deren Umsetzung, bieten die Möglichkeit, Kosten und Nutzen aus einer neuen Perspektive zu betrachten.
Die Nutzung von Geoinformatik und Geoinformationssystemen (GIS) in der Stadtplanung, als einem traditionellen Ort der Planerstellung, hat sich über die Grenzen der Planungsabteilungen hinweg weiterentwickelt. Dabei sind GIS zu einem unschätzbaren Werkzeug für Kommunen geworden und die Anwendungsmöglichkeiten wachsen zunehmend mit der Verbesserung von webbasierten GIS-Anwendungen. Die neueste Generation von webbasierten Lösungen führt GIS zu einer neuen Zugangsebene, in der der räumliche Kontext in jeder Art und Weise interner und externer Aktivitäten unterstützt wird. Kommunalen IT-Fachleuten wird zunehmend bewusst, dass diese neue Generation von Anwendungen eine kritische Rolle hinsichtlich der organisationsübergreifenden Effizienz- und Wertsteigerung spielt (vgl. Richardson 2010, S.28).
“GIS are being used by more people and organizations for more complex decision problems than ever before.” (Nyerges & Jankowski 2010, S.V Preface). Eine der größten Herausforderungen für die kommunale Planung ist die Verbesserung eines sozial gerechten städtischen Verkehrs, seine Planung und Finanzierung, naturverträgliche Landentwicklung und ökonomisch vertretbare Strategien zum Schutz des Wasserhaushalts. GIS-Software und Hardware haben sich in den letzten drei Dekaden immer weiterentwickelt und eröffnen, durch die Möglichkeit der Darstellung und Verknüpfung komplexer Sachverhalte und Beziehungen hinsichtlich ökonomischer, sozialer und ökologischer Belange, neue Möglichkeiten der Problemlösung und Entscheidungsfindung für die bereits angesprochenen Felder, (vgl. Nyerges & Jankowski 2010, Preface).
Geoinformatik-Anwendungen bieten den Kommunen vielfältige Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Stadtplanung. Diese reichen vom klassischen GIS, über Desktop-GIS, zu Web-GIS und 3D-GIS, bis zu vernetzenden Geodateninfrastrukturen und Geo-Webdiensten zwischen verschiedensten Anbietern und Nutzern von Geodaten. Aktuelle Publikationen beschäftigen sich mit der Nutzung von GI-Anwendungen und zeigen Erfahrungen und Potenziale auf (IMAGI 2010; Nyerges & Jankowski 2010; Bugs u. a. 2010; Business Geomatics 2009a; Business Geomatics 2009b; Rixon 2009; Geerling 2009; Fredericque 2009; Strobl u. a. 2009).
Die Nutzungspotenziale gehen von einer erweiterten (interaktiven) Beteiligung der Bevölkerung durch das Internet, wie z. B. Web-GIS und Webdienste (Bugs u. a. 2010; Business Geomatics 2009a; Wieser 2009; Benner u. a. 2009; Jankowski 2008; ifib 2008; Kutzner u. a. 2009), über effizientere und effektivere Plan- und Katastererstellung und -fortführung bis hin zu einer Verknüpfung von fachbereichsübergreifenden Planungsvorhaben (Bill 2010; Patterson & Hoalst-Pullen 2009; Holmes 2009; DLT 2009).
3-D Stadtmodelle in Kombination mit Geodaten ermöglichen eine neue virtuelle Sicht auf die Stadt für Planer, politische Entscheidungsträger, Bauträger und Architekten, Bürger sowie Unternehmen (Ritchie 2010; Stone 2009; Rixon 2009; Rech 2009; Martin 2009; Fredericque 2009). Darüber hinaus besteht bereits eine Nutzung in regionalem bzw. lokalen Marketing in den Bereichen des Tourismus (z. B. Destinationsdarstellung (Bauhuber 2007), 3-D Stadtmodelle, z. B. Dresden, Hamburg, Berlin (Kutzner u. a. 2009; Rech 2009) für virtuelle Rundgänge, Themenstadtpläne, Stadtmarketing). Des Weiteren finden sich Nutzungen in den Bereichen der Wirtschaftsförderung und Immobilienwirtschaft (z. B. Flächenbewertung und -präsentation, -verkauf, Wohnungsmarkt (Ferber & Preuß 2009; Knieling 2009; Schöfl & Speidel 2009)) sowie im Geo-Marketing (z. B. Standort- und Marktanalysen, Direktmarketing) (Herter 2008)). Eine weitere Nutzung wäre in der Untersuchung der kommunalen Finanzhaushalte und einer Analyse des Wirkungsgrades von Geldströmen in Stadtteile oder Einrichtungen zu sehen (Matatko 2008).
Durch diese Nutzungsoptionen können Komplexitäts- bzw. Arbeitsreduzierungen in der Planung und damit schnellere, situationsbedingte und -angepasste Entscheidungen erreicht werden (Richardson 2010; Nyerges & Jankowski 2010; Martin 2009; Geerling 2009). Die Basis dafür liefern die Aktualisierung der Daten, mittels digitaler Datenerfassung und -austausch, sowie digitale Kartengrundlagen, aufgrund deren eine schnellere Bereitstellung von Plänen und deren Darstellung für Entscheidungsträger der öffentlichen Hand, Bürger und Unternehmen sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben ermöglicht werden können. Die Online- Planungsinformation und Beteiligung (der Behörden) in der kommunalen Bauleitplanung hat sich bereits etabliert (vgl. Breuer & Wilforth 2008, S.95). Durch den einfachen Austausch von Verwaltungsdaten und Geodaten, im Sinne des E-Government und über die GDI (z. B. Geo-Webservices) lassen sich Verwaltungsabläufe beschleunigen und dadurch Zeit und Kosten für interne, wie auch externe Nutzer, sparen (Bernnat u. a. 2010; Benner u. a. 2009; Business Geomatics 2010; Business Geomatics 2009a).
Aktuelle Ansätze zur Bewertung der Kosten und des Nutzens von GI, GIS, GDI und deren Nutzungen sind in aktuellen Quellen zu finden (siehe DECA 2010; Poplin u. a. 2010; Craglia & Campagna 2010; ACIL Tasman 2010; Städtetag NRW 2009; MICUS 2009; Longhorn & Blakemore 2008; Crompvoets u. a. 2008). Der Blick auf die GDI soll GI-Anwendungen in einem vernetzenden Kontext darstellen und die Verbindung zu der Kosten-Nutzen-Betrachtung herstellen. Dabei stellen sich Fragen nach einer möglichen Kategorisierung von GI-Anwendungen, deren Kosten und Nutzen sowie nach Bewertungskonzepten und -methoden.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine Konzeption zu einer erweiterten Kosten-Nutzen- Betrachtung von Geoinformatik-Anwendungen für eine nachhaltige Stadtplanung aufzustellen. Dazu ist es notwendig eine Kategorisierung von GI-Anwendungen sowie für deren Kosten und Nutzen vorzunehmen, exemplarisch gängige Bewertungspraktiken zu Geoinformation und GI-Anwendungen zu betrachten und mögliche Folgewirkungen zu identifizieren. Vorhandene Ansätze und Modelle in der Literatur werden analysiert, um bereits vorhandene Kriterien und Indikatoren zu vergleichen und zu bewerten. Darauf aufbauend wird eine Auswahl von Ansätzen und Methoden vorgenommen, die zu einer Konzeption für eine erweiterte Kosten-Nutzen- Betrachtung von GI-Anwendungen für eine nachhaltige Stadtplanung führen soll. Die Sicht auf die nachhaltigen Ziele soll dabei den Blick auf die Kosten und den Nutzen erweitern.
Im Zuge dieser Betrachtung stellen sich Fragen bezüglich der Ansätze, Kriterien und Modelle sowie zu Kategorien der Kosten und Nutzen von GI-Anwendungen in der Stadtplanung und zu gängigen Bewertungspraktiken.
1. Welche GI-Anwendungen und Nutzungen dienen der qualitativen Verbesserung der Entscheidungsprozesse, Verwaltungsverfahren und Produkte der Stadtplanung und Steuerung?
2. Was sind gängige Bewertungspraktiken der Kosten-Nutzen-Betrachtung von GI- Anwendungen in der Stadtplanung?
3. Wie lassen sich GI-Anwendungen in der Stadtplanung so bewerten, dass die spezifischen Nutzen und Kosten hinsichtlich der nachhaltigen Ziele der Stadtplanung vollständiger und nachvollziehbarer erfasst werden können?
Aufgrund des theoretischen, methodischen und explorativen Charakters dieser Arbeit besteht das Hauptaugenmerk auf einer intensiven Quellenrecherche, gekoppelt an eine qualitative Inhaltsanalyse. Für solche explorativen und deskriptiven Arbeiten eignen sich vor allem die Techniken der induktiven Kategorienbildung, bei denen die Kategorien nach einem vorgegebenen Definitionskriterium aus dem Material heraus entwickelt werden (vgl. Mayring & Brunner 2009, S.671ff). In dieser Arbeit werden GI- Anwendungen sowie deren Kosten und Nutzen kategorisiert, um eine Konzeption für eine Kosten-Nutzen-Betrachtung für die GI-Anwendungen der Stadtplanung zu erstellen. Es sind zwei Vorgehensweisen möglich um diese Kategorien zu bilden, die deduktive und induktive Kategoriendefinition. Erstere bestimmt das Auswertungsinstrument durch theoretische Überlegungen und die Fragestellungen der Arbeit, basierend auf bestehenden Voruntersuchungen, dem aktuellen Forschungsstand oder aus neu entwickelten Theorien und Theoriekonzepten. Daraus werden Kategorien in einem Operationalisierungsprozess auf das Material hin entwickelt. Die zweite, und nach MAYRING (2007) ergiebigere Vorgehensweise, ist die induktive Kategoriendefinition. Diese leitet die Kategorien direkt aus dem recherchierten Material verallgemeinernd ab, ohne sich auf vorab definierte und festgelegte Konzepte zu beziehen. Dies ermöglicht eine Erfassung und Abbildung des Materials ohne Verzerrungen durch die Vorannahmen des Forschers (vgl. Mayring 2007, S.74-75).
Es werden in der Arbeit beide Vorgehensweisen verwendet, um keine Einschränkungen hinsichtlich der Kategorienbildung zu machen. Während der Bearbeitung und Analyse der Literatur und der Aufstellung der Kategorien wird immer wieder überprüft, ob diese stimmig mit der ausgewerteten Literatur sind. Bei Unstimmigkeit, werden sie in der weiteren Arbeit und Auswertung angepasst, erweitert bzw. verworfen. Dies ist unter anderem davon abhängig, wie abstrakt und allgemein die Kategorien gefasst werden müssen und wie groß die Bandbreite der subsumierten Begriffe ist, die den Kategorien untergeordnet sind. Es werden entweder induktiv oder deduktiv Hauptkategorien gebildet und diese im Sinne der Fragestellung interpretiert.
Um eine Kategorisierung von GI-Anwendungen durchzuführen, werden diese zuerst begrifflich definiert. Danach werden die Nutzungsbereiche, Nutzer und die verschiedenen Anwendungstypen betrachtet, um mögliche Kategorien ableiten zu können. Auf dieser Basis werden Schlüsselanwendungen und die Anwendungen, deren Nutzen für die Verbesserung der Produkte der Stadtplanung und Entscheidungsunterstützung bedeutend sind, identifiziert.
Des Weiteren werden bestehende Kategorisierungen der Kosten und Nutzen von GI- Anwendungen erfasst und übernommen bzw. kombiniert oder neu aufgesetzt. Dazu wird eine Tabelle aufgestellt, die die verschiedenen Quellen und die darin vorkommenden Kategorien, Ansätze bzw. Aussagen veranschaulicht, um Schnittmengen zu identifizieren. Darauf aufbauend wird eine Analyse der bestehenden Kategorien nach ihrer Anwendbarkeit auf die bereits erstellten Kategorien der GI- Anwendungen durchgeführt und diskutiert, sowie eine eigene Kategorisierung entwickelt.
Es werden ausgewählte Methoden der Kosten-Nutzen-Betrachtung von GIAnwendungen gegenübergestellt und ihr Nutzen bzw. ihre Verwendung für die Bewertung von GI-Anwendungen in der Stadtplanung diskutiert.
Auf der Basis der vorangegangenen Ergebnisse und Erkenntnisse wird ein Vorschlag für eine Konzeption einer Kosten-Nutzen-Betrachtung für GI-Anwendungen in der Stadtplanung angeschlossen.
Die Arbeit ist in vier Hauptteile gegliedert: eine Einleitung in das Thema in Teil A, Erläuterungen zu den relevanten Grundlagen in Teil B, die Konzeption einer erweiterten Kosten-Nutzen-Betrachtung in Teil C und zum Abschluss eine Zusammenfassung, das Fazit und ein Ausblick in Teil D.
Der zweite Teil der Arbeit, Teil B, beschäftigt sich mit den Grundlagen der Stadtplanung und Steuerung räumlicher Entwicklung, der Verwendung von Geoinformatik und Geoinformation sowie der Stadtplanung im Kontext der Nachhaltigkeit. Es wird erläutert, was in dieser Arbeit unter Stadtplanung verstanden werden soll, wie sie in das System der räumlichen Planung einzuordnen ist, welche Akteure zusammenwirken und die Steuerung beeinflussen. Des Weiteren wird betrachtet, welche Handlungsfelder, Aufgaben und Ziele sich für die nachhaltige Stadtplanung ergeben. Des Weiteren soll erläutert werden, wie Geoinformation und GI- Anwendungen in der Stadtplanung Verwendung finden und was unter diesen, und damit in Zusammenhang stehenden Begriffen zu verstehen ist. Im Zuge dessen sollen auch gesetzliche Regelung, Normen, Standards und Festlegungen auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu Geoinformation, GI-Anwendungen und GDI betrachtet werden. Es folgt eine Kategorisierung von GI-Anwendungen und ein Überblick von Entwicklungstrends, Schlüsselanwendungen und Nutzungspotenzialen für die kommunale Planung.
Teil C nimmt sich der Konzeption einer erweiterten Kosten-Nutzen-Betrachtung von Geoinformatik-Anwendungen für eine nachhaltige Stadtplanung an. Die erweiterte Betrachtung bezieht sich dabei auf die nachhaltigen Ziele und deren Anforderungen an die GI-Anwendungen und der dadurch entstehenden Kosten und des Nutzens für Anbieter und Nutzer. Dabei werden Kosten und Nutzen kategorisiert sowie ausgewählte Methoden und Konzepte zur Kosten-Nutzen-Betrachtung für GIAnwendungen in der Stadtplanung betrachtet. Den Abschluss des Kapitels bildet die Konzeption der erweiterten Kosten-Nutzen-Betrachtung.
Zum Abschluss wird in Teil D eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Schlussbetrachtung vorgenommen, sowie ein Ausblick gegeben.
Für den Begriff STADTPLANUNG gibt es keine allgemeingültige und rechtsverbindliche7 Definition und er wird häufig synonym zu den Begriffen STÄDTEBAU und STADTENTWICKLUNG verwendet. STÄDTEBAU wird in seiner Begrifflichkeit eher als Gestaltungsaufgabe gesehen und ist dann kleinräumlich verortet und damit vom Verständnis her der Stadtplanung untergeordnet. Die STADTENTWICKLUNG „lässt sich als Sammelbegriff verstehen, der alle Veränderungen der Stadtstruktur umfasst, die sich auf die Stadt oder ihre Teilräume beziehen.“ (Friedrichs 2005, S.1059). Sie beschäftigt sich außer mit der räumlichen, auch mit der zeitlichen Veränderung der Stadtstruktur und des Raumes. ALBERS (2008) definiert die Stadtplanung allgemein „[…] als das Bemühen um eine den menschlichen Bedürfnissen entsprechende Ordnung des räumlichen Zusammenlebens - auf der Ebene der Stadt oder Gemeinde.“ (Albers 2008, S.11). Er bezeichnet jedoch diesen Begriff ebenso wie den Begriff STÄDTEBAU als unscharf, da auch diejenigen Siedlungen damit gemeint sind, die nicht den Status einer Stadt haben. Auch im englischsprachigen Raum werden verschiedenste Begriffe für die Stadtplanung verwendet. In Großbritannien spricht man offiziell von TOWN PLANNING, in neuester Literatur findet der Begriff SPATIAL PLANNING inzwischen häufig Anwendung, wobei die Flächennutzung im Vordergrund steht. Auch der Begriff URBAN DESIGN, welcher die gestalterische Komponente des Städtebaus kennzeichnet, wird verwendet. In den Vereinigten Staaten werden dafür die Begriffe CITY PLANNING, aber auch URBAN PLANNING und COMMUNITY PLANNING verwendet (vgl. Albers 2008).
In einer neueren Definition der Stadtplanung nach PAHL-WEBER (2010) umfasst die Stadtplanung „alle Tätigkeiten zur vorausschauenden Ordnung und Lenkung räumlicher Entwicklung nicht nur für Städte als gesamte Einheit […], sondern für mehrere räumliche Einheiten. Diese umfassen sowohl die Region, wenn die Stadt sich als Teil eines stadtregionalen Zusammenhangs begreift, als auch Teile innerhalb der Stadt von Stadt- und Ortsteilen bis hin zu Quartieren.“ (Pahl-Weber 2010, S.489). Damit zeigt sich, dass obwohl es die Diskussion über den Begriff STADTPLANUNG schon sehr lange gibt und diese intensiv geführt wurde, sich international keine einheitliche Begrifflichkeit für die Stadtplanung etabliert hat. Die Stadtplanung soll in den folgenden Betrachtungen auch als Institution gesehen werden und wird entsprechend begrifflich verwendet.
Für die folgende Betrachtung wird die Definition von PAHL-WEBER (2010) maßgeblich sein, da sie einerseits die Stadtplanung und ihre Tätigkeiten nicht nur auf den enggefassten urbanen Raum beschränkt, sondern verschiedene Betrachtungsebenen, wie die Makroebene (Verflechtungen mit dem städtischen Umland, Stadtregion, Agglomerationsraum), die Mesoebene (Stadt- und Ortsteile) und die Mikroebene (Straßenzüge, Gebäude) einbezieht (siehe Abbildung 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Betrachtungsebenen der Stadt (Quelle: Eigene Darstellung)
Die Raumplanung ist in Deutschland in einem hierarchischen System aufgebaut und beinhaltet eine starke Verteilung der Kompetenzen (siehe Abbildung 2). (SMI 2010)
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Abbildung 2: System der Raumplanung und Raumordnung in Deutschland (Quelle: SMI (2010))
Die rechtlichen Grundlagen für die Planung bilden das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesraumordnungsgesetz (ROG), die Landesplanungsgesetze, das Baugesetzbuch (BauGB) und die Raumordnungsklauseln in den Fachgesetzen.
Der Bund stellt die höchste Ebene der Raumplanung dar, hat aber keine Planungsbefugnis und nach der Novellierung des ROG vom 30.06.2009 keine Rahmengesetzgebungskompetenz mehr. „Im Gegensatz dazu verkörpern die Kommunen die Hauptebene der Planung, da sie die meisten raumplanerischen Kompetenzen besitzen.“ (Scholl u. a. 2007, S.18). Die Raumordnung fällt nun in die konkurrierende Gesetzgebung d. h., dass der Bund keinen Nachweis mehr erbringen muss, dass ein Bundesgesetz erforderlich ist. Die Raumordnung in Deutschland hat als zentrale Herausforderungen, die Koordination verschiedener Nutzungsansprüche, die Verwirklichung einer nachhaltigen Raumentwicklung und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die höchste ausführende Planungsebene ist die Landesplanung, die die Planungsbefugnisse für das jeweilige Bundesland besitzt. Die Regionalplanung als untergeordnete Ebene ist für die Regionen der jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Die Europäische Union nimmt mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) und den EG-Richtlinien, die in nationales Recht überführt werden müssen, auf diese nationalen Planungsebenen Einfluss. In der Planung wird das SUBSIDIARITÄTSPRINZIP als wichtigster Grundsatz angewendet. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass jede Entscheidung auf der niedrigsten politischen Ebene getroffen werden sollte, auf der dies möglich ist. Das Eingreifen einer höheren Ebene sollte nur dann erfolgen, wenn eine niedrigere Planungsebene nicht in der Lage ist ein Problem selbstständig zu lösen. Zwei weitere wichtige Grundsätze bestimmen das Planungssystem, die PLANUNGSHOHEIT DER KOMMUNEN und das GEGENSTROMPRINZIP. Die PLANUNGSHOHEIT DER KOMMUNEN beinhaltet, „dass die Kommunen innerhalb ihrer Grenzen das Recht und die Kompetenz besitzen, selbstständig die räumliche Entwicklung voranzutreiben.“ (Scholl u. a. 2007, S.17f). Sie sind dennoch an die von den höheren Ebenen vorgegebenen Grundsätze und Ziele gebunden und sind verpflichtet sich mit ihren Nachbarn abzustimmen. Dieses Recht ist in der Verfassung verankert und darauf basierend haben die Kommunen das Recht auf Information, Beteiligung und Anhörung bei überörtlichen Planungsprozessen, wie z. B. bei Infrastrukturprojekten (vgl. Scholl u. a. 2007, S.18ff).
Landes-, Regionalplanung und kommunale Planung funktionieren im GEGENSTROMPRINZIP, d. h. „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen.“ (§ 1 Abs. 3 ROG 2009). Das bedeutet, dass die Regionalplanung von den Wünschen der Kommunen beeinflusst wird und diese zu berücksichtigen hat. Sie ist jedoch in erster Linie von der Landesplanung geprägt. Das bedeutet, dass die einzelnen Planungsebenen also einer wechselseitigen Beeinflussung unterliegen. Jede der Planungsebenen, außer der Bundesebene, kann und muss räumliche Pläne aufstellen, die alle einen finalen Charakter haben, da sie einen geplanten Endzustand beschreiben und aufzeigen, der bis zum Abschluss des Plans erreicht werden soll. Die Bürger und Unternehmen erleben die räumliche Planung vor allem auf der kommunalen Ebene. (vgl. Fürst & Scholles 2008, S.71).
In Groß- und Mittelstädten ist die Stadtplanung ein eigenes Amt innerhalb der Stadtverwaltung, oft als ein Bestandteil des Baudezernats. Manchmal findet sich auch eine Trennung zwischen Planungs- und Baudezernat, gelegentlich mit einer Zuordnung des Umweltamtes zur Planung. Organisatorische Veränderungen in der Stadtverwaltung und -planung haben sich in vielen Orten in den letzten Jahren aufgrund der Interpretation als „kundenorientiertes Unternehmen“ vollzogen. Eine Zusammenarbeit der Stadtplanung mit verschiedenen Ämtern, besonders mit Verkehrs- und Grünflächenplanung, ist grundlegend für die Erledigung der komplexen Aufgaben8 und Anforderungen. Innerhalb des Amtes werden die Zuständigkeiten für die Flächennutzungsplanung und die verbindliche Bauleitplanung9 nach Stadtbezirken gegliedert. Vielerorts gibt es auch Abteilungen für Stadterneuerung. In kleineren Städten werden häufig zur Bewältigung der Aufgaben freie Planer und Unternehmen zur Lösung herangezogen, in größeren Städten eher zu Gutachten oder durch Wettbewerbsausschreibungen zur Mitarbeit an Bebauungsplänen oder Einzelprojekten. Dazu gehört auch das Zusammenwirken der Stadt mit privaten Investoren und Partnern auf einer vertraglichen Basis (Public Private Partnership), als Mittel zur Erweiterung des städtischen Handlungsspielraums (vgl. Albers 2005, S.1088-1089).
Aufgrund des starken räumlichen Bezugs von kommunalen Entscheidungen und kommunalem Handeln, sowie dem direkten Einfluss auf die Umwelt der Bürger ist auf dieser Verwaltungsebene und zur Erstellung der Produkte, die Nutzung von Geoinformation eine Notwendigkeit. Vor allem in Hinblick auf die Sicht der Stadtplanung als „kundenorientiertes Unternehmen“ sind GI-Anwendungen und ihre Kosten und Nutzen bezüglich der Kundenperspektive (z. B. Bürger, Unternehmen) und aus der Sicht des Anbieters (Stadtplanung) zu beleuchten.
Die Akteure der Stadtplanung werden hinsichtlich ihrer Interessen und ihres Einflusses als Entscheidungsträger, Beteiligte und Betroffene der Planung betrachtet. Aufgrund der Bedeutung der Städte als Lebensraum für viele Menschen, gibt es private und öffentliche Akteure und Interessengruppen die für die Planung, speziell für die Stadtplanung und die Steuerung eine bedeutende Rolle spielen (siehe Abbildung 3).
(Wiechmann 2008)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Akteure der Planung und ihre Interessen (Quelle: Wiechmann 2008, S.117)
Eine effektive und nachhaltige Stadtplanung ist daher nur mit einer umfassenden Partizipation von so vielen betroffenen Personen wie möglich erreichbar (vgl. Benner u. a. 2009, S.431).
Nach FÜRST (2010) sind Akteure der Planung „[…] alle diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die am Planungsprozess beteiligt sind.“ (Fürst 2010, S.18). Die Anzahl der Akteure hängt von der Reichweite der Planung und ihres Einflusses auf den Raum und die Planungsbetroffenen ab. Man kann die verschiedenen Akteure nach ihrer Funktion im Planungsprozess einordnen. Dazu gehören die Planer, Planungsbetroffene, die Fachverwaltungen (Bund, Land, Kommune), Behörden (Aufsicht und Genehmigung), Politische Entscheidungsträger, Immobilienbesitzer, Projektmanager und -betreiber, Investoren, Gutachter/intermediäre Akteure sowie die Medien als nicht zu vernachlässigende Meinungsbildungsinstitution. Die Planungsbetroffenen können in die Adressaten der Planung und die indirekt Betroffenen (negative oder positive externe Effekte der Planung) sowie Advokaten (Wahrnehmung von Belangen Dritter) unterschieden werden. So vielfältig die Akteurskonstellation ist, so verschieden sind auch die Interessen, Präferenzen, Wahrnehmungen und das Verhalten der jeweiligen Akteure oder Akteursgruppen (siehe Abbildung 3). Dabei sind organisierte Akteure (Behörden, Gebietskörperschaften, Unternehmen, Kommunalverbände, Interessenverbände, Kammern, Parteien) und freie oder locker-gebundene Netzwerke (z. B. zivilgesellschaftliche Vereinigungen) zu unterscheiden. Die Strategiefähigkeit dieser unterschiedlichen Akteure hängt damit von den Potenzialen und Restriktionen (rechtlich, wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich) der Organisationsformen der Zusammenschlüsse, von der Flexibilität der agierenden Personen und Institutionen sowie von den unterschiedlichen Wissensbeständen zu Planung und Planungsabläufen ab. Die Willens- und Meinungsbildung (Einzelentscheidungen oder kollektive Meinungsbildung, Einebenen- oder Mehrebenenprozess) der Betroffenen und Beteiligten am Planungsprozess wird durch die Präferenzen und Interessen, die Handlungs- und Interaktionsorientierung gegenüber gemeinschaftlichen Belangen und durch die jeweilige Machtposition bzw. den Einsatz bestimmter Machtinstrumente (Information, Ressourcen, politische Koalitionsfähigkeit, Vetomacht, formale Autorität) beeinflusst. Außerdem wird die Strategiefähigkeit durch die Akteurskonstellationen und das institutionelle Regelsystem der Interaktionsarenen bestimmt. Aufgrund des sich verändernden Planungsprozesses verändern sich diese Akteurskonstellationen und ihr Einfluss auf die Planung. Die zunehmende Komplexität dieser vielfältigen Konstellationen hat ihre Ursache in der räumlichen und sachlichen Ausdehnung der Interdependenzen (von der Lokalen auf die Regionalebene, von sektoraler zu interdisziplinärer Perspektive), in der wachsenden Zahl korporativer Akteure (interkommunale Kooperation, Public Private Partnerships, Verbandsgründungen, überlokale und übersektorale Arbeitskreise usw.) und Zunahme der Mehrebenen- Governance (vgl. Fürst 2010, S.19f).
Die Planungsprozesse sind abhängig von den jeweiligen Akteurskonstellationen und ihren Einflüssen auf die verschiedenen Phasen in der Planung. Deshalb ist es für die steuernden und gestaltenden Personen entscheidend herauszufiltern, wer die relevanten Akteure sind, welche Interessen sie verfolgen und welche Mittel sie zur Durchsetzung dieser Interessen haben. Dazu wird Marketing betrieben, indem die Akteure intensiver in die Prozesse eingebunden werden, Netzwerke zur Diskussion und Kommunikation organisiert und rechtzeitig Informationen ausgetauscht werden, wenn Planungsentscheidungen anstehen. Neuere Trends zeigen, dass dem Privatkapital zunehmend ein größeres Gewicht in kommunalen Entwicklungsprozessen zukommt und sich somit die Steuerungsmacht der Planer auf die Investoren verlagert. Dies ist einerseits auf den härter gewordenen Städtewettbewerb zurückzuführen, andererseits aber auch auf die gewachsene Bedeutung des Finanzkapitals, von Banken, Finanzinvestoren, Großprojektbetreibern (z. B. Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen) und den sog. Real Estate Investment Trusts (REITs), die die Konstellationen insofern verändern, dass sie vergleichsweise kurze Kapitalbindungsfristen (ca. 10 Jahre) einkalkulieren, auf medial beeindruckende Großprojekte setzen und damit die politischen Entscheidungsträger und deren Aufmerksamkeit beeinflussen. Dies behindert und mindert jedoch die Ziele der nachhaltigen Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie die Chancen partizipativer Planung. Ein weiterer Trend ist die Begünstigung von Verbänden, Großbetrieben, Wählergemeinschaften und personalen Netzwerken, zuungunsten der Parteien auf lokaler Ebene, verbunden mit dem Rückzug der formalen Kommunalpolitik. Das hat zur Folge, dass die Ad-hoc-Allianzen mittel- und langfristig weniger berechenbar werden. Ein dritter Trend betrifft die Verwaltungsreform und die Auslagerung von mehr und mehr Funktionen der Verwaltung aus dem Bereich der Daseinsfürsorge in den privaten Sektor. Damit erhöht sich die Zahl derer die in diese Bereiche der Dienstleistungen fallen. Als vierter Trend zeigt sich, dass Planungsprozesse immer stärker dezentralisiert werden, weil sie sich aus dem Einflussgebiet der Planungsämter in Richtung der gesellschaftlichen Governance10 verlagern. Das bedeutet, dass die Mitwirkung von Akteuren als Ressource für die Planrealisierung betrachtet wird und deren Beiträge intellektueller, finanzieller/materieller oder politisch-unterstützender Art sein können. Parallel zeigt sich jedoch, dass lokale Entscheidungen immer häufiger von organisierten Entscheidungsträgern bestimmt werden, die den Bezug zum Bürger nicht so eng fassen müssen, wie die formalen Entscheidungsträger. Das verschafft den von Kommunen getrennten Entscheidungsstellen mehr und mehr Einfluss. Es entsteht eine Mehrebenen-Governance, die die Entscheidung auf Ebenen verlagert, die mit den Folgen nicht zwangsläufig umgehen müssen. Es verlagern sich Entscheidungen aus den formalen Gremien in vorherige Absprachen zwischen den externen Akteuren. Das kann Vor- und Nachteile mit sich bringen. Einerseits kann zwar externer Sachverstand eingebracht werden und eine Einbindung der Akteure in konsensfähige Lösungen sowie eine Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen erfolgen. Andererseits können durch höheres Mitspracherecht der Akteure außerhalb der politischen Gremien Legitimationsprobleme entstehen, die Transparenz und Kontrolle der Entscheidungen verringert werden und für kommunale Prozesse selektiv wirken. Das führt zu einer geringeren Ergebniskontrolle und hat zur Folge, dass aufgrund zahlreicher Einzelentscheidungen mit ungeplanten Folgewirkungen eine Koordination auf Basis partieller Konfliktregelungen geführt wird und damit nachhaltige Projekte schwer zu realisieren sind. Umfangreichere Konzeptionen sind dann nur möglich, wenn größere Flächen gesamthaft geplant werden (z. B. Konversionsflächen, Altindustriebrachen) oder wenn Großprojekte entwickelt werden. Jedoch werden solche interessengesteuerte Projekte meist außerhalb der kommunalen Gemeinschaft stehen und lediglich peripher mit deren Belangen verbunden sein (vgl. Fürst 2010, S.20f).
Im Gegensatz dazu steht jedoch der Auftrag der öffentlichen Hand das Gemeinwohl zu wahren und daraus ableitend das Recht zum Eingriff in privates Eigentum. Die Bürger, als eine der wichtigsten Akteursgruppen für die Stadtplanung, haben je nach Lage verschiedene Interessen. Findet ein Planungsprozess in ihrer Nachbarschaft statt, so können sie Ablehner oder Befürworter einer Entwicklung sein. Als Bewohner einer Stadt bzw. eines Quartiers können sie ortsgebundene Interessen verfolgen, die sie an bestimmten Stellen umgesetzt wissen wollen. Jedoch gibt es häufig Partialinteressen, die nicht zwangsläufig dem Gemeinwohl Rechnung tragen und die Akteure direkt oder indirekt als Stellvertreter für Interessen auftreten, die sich auf gesellschaftliche Vereinbarung, wie die gender- oder kindergerechte Stadt berufen. Ein wichtiger Faktor ist die Partizipation, bei der die Interessen der verschiedenen Akteure für alle transparent und nachvollziehbar gemacht werden sollten und die Betroffenen in die Planung einzubeziehen sind. Das ist bei organisierten Interessenvertretungen (Verbände, Interessengemeinschaften, Vereinen) zum Standard geworden. Für Einzelpersonen und Personengruppen (z. B. Wohnungseigentümer) gibt es in den letzten Jahren Ansätze, die deutlich machen welche große zu bewältigende Aufgabe für die Stadtplanung und eine nachhaltige Entwicklung, hin zu einer lebenswerten Stadt, ist (vgl. Pahl-Weber 2010, S.493).
Die Akteure und ihre Interessengebiete sind ortsbezogen und raumgebunden, woran sich auch das Handeln der Kommunen und der verwendeten Applikationen, zur Koordinierung und Organisation der Ansprüche Einzelner oder Mehrerer, orientieren muss. In diesem Bereich ermöglichen GI-Anwendungen den verschiedenen Akteuren den Zugang zu Daten und Informationen sowie deren Austausch untereinander. „Decision Support refers to the tools and information provided by/to people during all aspects of their decision-making processes.”(Nyerges & Jankowski 2010, S.3). Das erleichtert den Planungsprozess für alle Beteiligten aufgrund einer gemeinsamen Informations- und Arbeitsgrundlage für Entscheidungen. Durch die Vernetzung verschiedenster GI-Anwendungen ergeben sich darüber hinaus die Möglichkeiten, die Belange der verschiedenen Akteure zu kombinieren und damit die Konfliktträchtigkeit von Planungsvorhaben zu verringern. Entscheidend sind dabei die sich zunehmend entwickelnden unterschiedlichen GI-Anwendungen und Dienste. „Such services provide access to customizable applications - sometimes referred to as geographic appliances because of the personal-like flavor of utilities and their pervasive availability. […].The basic decision aids of GIS include data management to extend human memory, graphic display to enhance visualization, and spatial analysis functions to extend human computing performance.” (Nyerges & Jankowski 2010, S.7). Die Entscheidungsgrundlagen, die Partizipationsmöglichkeiten sowie die Kommunikation zwischen den planungsrelevanten Akteuren können durch solche Anwendungen erheblich verbessert werden.
Die GEOINFORMATIK „widmet sich der Entwicklung und Anwendung von Methoden und Konzepten der Informatik auf raumbezogene Fragestellungen.“ (PGG Uni Rostock 2007). Entscheidend ist dabei der Raumbezug. Sie nutzt moderne Informatikkonzepte und bildet diese in raumbezogene Anwendungsbereiche ab. Sie setzt sich mit dem Wesen, der Funktion von Geoinformation und der Bereitstellung von Geodaten sowie mit den darauf aufbauenden Anwendungen auseinander (vgl. Bill 2010, S.18). Einen solchen raumbezogenen Anwendungsbereich bildet die Stadtplanung und die mit ihr verbundenen Fachbereiche, die Geoinformation und GI-Anwendungen nutzen.
Nach MASSER & OTTENS (1999) „Urban planning […] has a long history as an activity which makes extensive use of geographic information” (Masser & Ottens 1999, S.25). Raumbezogene Informationen (Geoinformation) sind in der Stadtplanung schon immer von besonderer Bedeutung gewesen und sind es heute, aufgrund der Weiterentwicklung der digitalen Erfassungs-, Verarbeitungs-, Analyse- und Präsentationsmöglichkeiten, mehr denn je. Sie “stellen für eine Kommune einen wichtigen Kapitalfaktor dar, der durchgehend im Verwaltungsvollzug und in Entscheidungsprozessen genutzt werden kann. Information wird zum vierten wichtigen Produktionsfaktor neben Arbeit, Boden und Kapital.“ (Bill 2010, S.632). „Probably 85 percent or more of all information is capable of being regarded as geographic information because it can be spatially referenced. Thus it can be called ‘geoinformation’.” (Stillwell u. a. 1999, S.3).
Im englischen Sprachgebrauch werden nach Longhorn & Blakemore (2008) synonym zu dem Begriff geographic information, die Begriffe geographic data, geospatial information, spatial information, geospatial oder spatial data verwendet, aufgrund dessen sich die Autoren dazu entschlossen GI als Akronym für diese Synonyme zu verwenden (Longhorn & Blakemore 2008, S.1). Auch in der deutschen Literatur werden die Begriffe Geoinformation, geografische Information, raumbezogene Informationen und manchmal auch Geodaten häufig synonym dazu verwendet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Geoinformation und Geodaten nicht dasselbe sind, sondern Geoinformation aus Geodaten und deren Verarbeitung, Analyse und deren Interpretation entsteht. Die Schwierigkeit der Abgrenzung besteht jedoch darin, dass beide Begriffe mit ähnlichen Eigenschaften beschrieben werden. Diese fachliche Diskussion über die genaue Abgrenzung der Begriffe ist jedoch nicht Bestandteil der Arbeit. Es soll hiermit nur darauf hingewiesen werden, dass dies im Folgenden in der begrifflichen Verwendung zu berücksichtigen ist. GEOINFORMATION (GI) wird nach der Definition von BARTELME (2005) als eine „Spezialisierung auf Information, die orts-, lage-, raum- und zeitbezogenen Charakter hat.“ (Bartelme 2005, S.15) bezeichnet. Sie hat einen Raumbezug, d. h., alle Informationen sind räumlich verortet, sei es durch Koordinaten, Adressen, Kennziffern oder andere Raumbezugsformen. GI hat eine lange Lebensdauer mit hohen Speicherungs- und Sicherheitsanforderungen. Sie kann als eine Ressource, eine Ware, die sich kaufen und verkaufen lässt und als ein teures Gut, welches kostenintensiv erfasst, bereitgestellt, verwaltet und aktuell gehalten werden muss, angesehen werden. Sie muss koordiniert werden und es bedarf neben den eigentlichen Kerndaten auch der Bereitstellung von Metadaten. Geoinformationen haben bestimmte unikale Eigenschaften wie (Bill 1999; Bill 2010, S.14f):
- Erweiterbarkeit: Information wächst im Wert mit der Häufigkeit der Nutzung, d. h. je mehr die Information mit anderen geteilt wird.
- Zusammenfassbarkeit: Information kann zusammengefasst, aggregiert werden, um verschiedene Anwendungsebenen (vom Management zum Bürger) zu bedienen.
- Ersetzbarkeit: Information kann Arbeitskraft ersetzen.
- Transportfähigkeit: Information ist nahezu unbegrenzt und virtuell in weltweiten Netzen austauschbar.
- Teilbarkeit: Information kann weitergegeben und bezogen werden.
- Diffusität: Informationen und Informationsflüsse sind schwierig zu kontrollieren.
In einer neueren Definition nach LONGHORN & BLAKEMORE (2008) ist GEOINFORMATION “a composite of spatial data and attribute data describing the location and attributes of things (objects features, events, physical or legal boundaries, volumes etc.), including the shapes and representations of such things in suitable two-dimensional, three- dimensional, or four-dimensional (x, y, z, time) reference system (e.g. a grid reference, coordinate system reference, address, postcode, etc.) in such a way as to permit spatial (place-based) analysis of the relationships between and among the things so described, including their different attributes. […]. Geographic Information may exist in any number of forms and formats; e.g., an aerial image of a house or street, showing its relationships to other houses and streets, qualifies as geographic information, just as the vectors describing the boundaries of the house or centerline of the road in an x - y coordinate system would.” (Longhorn & Blakemore 2008, S.5-7). Damit benennen die Autoren die Geodaten als einen Grundbestandteil der Geoinformation und setzen sie damit in einen engeren Bezug zueinander.
GEODATEN sind nach BOURROUGH (1998) “data that record the location and a value characterizing the phenomenon.” (Burrough 1998, S.301). Sie bilden die Grundlage für die Geoinformation und beschreiben sie formal anhand von Ziffern und Zeichen für eine computergerechte Verarbeitung. Es sind „Daten über Gegenstände, Geländeformen und Infrastrukturen an der Erdoberfläche, wobei als wesentliches Element ein Raumbezug vorliegen muss.“ (PGG Uni Rostock 2001).
Die Geodaten lassen sich in GEOBASISDATEN und die GEOFACHDATEN unterteilen und beschreiben Objekte, die durch eine Position im Raum direkt oder indirekt referenzierbar sind. Zu den GEOBASISDATEN zählen hauptsächlich die Daten der Vermessungs- und Katasterämter, welche Topographie und Liegenschaften der Erdoberfläche interessenneutral beschreiben. Dazu gehören (Bill 1999, S.167f):
- die Daten aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und aus dem Amtlichen Topographischen Informationssystem (ATKIS)11
- Luft- und Satellitenbilder, Orthophotos
- Digitale Geländemodelle (DGM)
Die GEOFACHDATEN werden von den jeweiligen Fachämtern, Institutionen und Firmen (z. B. Umwelt-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Planungsdaten der planenden Verwaltung, Daten von Ver- und Entsorgern, Daten überregionaler Netzbetreiber - Telefon, Rohstoffe) erhoben und weisen ebenfalls einen Raumbezug auf. Für die kommunalen Fachdaten sind folgende Bereiche entscheidend (Städtetag NRW 2009, S.12):
- Bauen und Planen (FNP, Planungsrecht, Bebauungspläne, Bevölkerung, Geschäftszentren)
- Grünflächen (Grünflächen-/ Baumkataster, Landschaftsplan)
- Hochwasser und Risikobereiche
- Infrastruktur (Schulen, Kultur, Freizeit, Gesundheit)
- Umwelt (Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Bodenbelastungen)
- Verkehr und Straßen (Adress- und Straßenatlas, Gefahrgutstrecken, klassifizierte Straßen, Parkhäuser/Leitsystem/Bewohnerparken)
- Bewertung von Immobilien
Für die Betrachtung der Kosten und Nutzen von GI-Anwendungen ist hinzuzufügen, dass diese Daten Herausforderungen an die klassische Informationsverarbeitung stellen aufgrund (vgl. PGG Uni Rostock 2001):
- des hohen Erfassungsaufwands
- den großen Datenmengen
- den geforderten Antwortzeiten beim Zugriff auf Geodaten der Verarbeitung nach räumlichen Kriterien
- der Komplexität der Beziehungen der Objekte untereinander
Dadurch entstehen besondere Anforderungen an die Anbieter und die Anwender/Nutzer sowie an die Verarbeitung von Geodaten.
METADATEN (Daten über Daten) sind entscheidend für die Nutzung und den Zugriff auf Geodaten und Geodatendienste sowie für den Aufbau einer Geodateninfrastruktur. Sie informieren im Detail über unterschiedliche Aspekte und Eigenschaften von Daten wie Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit, Raum- und Zeitbezug, Bezugsquellen und Ansprechpartner, Nutzungsbedingungen, Preis, Format. Nach der INSPIRE-Richtlinie12 sind Metadaten „Informationen, die Geodatensätze und Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, diese zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen.“ (INSPIRE 2007 Art.3 Abs.4). Sie enthalten beschreibende Informationen und treffen somit Aussagen über die Eigenschaften von Geodatensätzen, deren Struktur und inhaltliche Zusammenhänge. Sie sind öffentlich zugänglich und ermöglichen es, gezielt Geodaten zu finden und auf diese zuzugreifen. Metadaten tragen zur Vermeidung redundanter Datenerfassung, zur Aufdeckung vorhandener Lücken in den Datenbeständen, zur Standardisierung von Daten und Begriffen, zur Qualitätssicherung für die Datensätze, zu Vergleichen zwischen alternativen Datenbeständen und zur Erzeugung von Transparenz des Datenmarktes bei (vgl. GISWIKI 2010). Sie ermöglichen einen verbesserten Austausch und eine verbesserte Nutzung von Geodaten durch verschiedene Akteure.
Die Interoperabilität als ein wichtiges Kriterium für die Vernetzung, die gemeinsame Nutzung von Geoinformation bzw. Geodaten sowie der Zugang dazu, wird unterschiedlich definiert und soll deshalb zusammenfassend hier betrachtet werden.
Nach der INSPIRE-Richtlinie13 ist „Interoperabilität im Falle von Geodatensätzen ihre mögliche Kombination und im Falle von Diensten ihre mögliche Interaktion ohne wiederholtes manuelles Eingreifen und in der Weise, dass das Ergebnis kohärent ist und der Zusatznutzen der Datensätze und Datendienste erhöht wird.“ (INSPIRE 2007 Artikel 3, 7.). Die GDI-DE beschreibt sie als die „Fähigkeit, Daten auf Basis von Standards und Normen medienbruchfrei über Systemgrenzen hinweg auszutauschen.“(GDI-DE Geschäfts- und Koordinierungsstelle 2008, S.11). Das Geodatenzugangsgesetz14 (GeoZG) der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich an der INSPIRE-Richtlinie und fasst die Interoperabilität kurz als „die Kombinierbarkeit von Daten bzw. die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards.“ (§ 3 Abs. 4 GeoZG 2009) zusammen.
MURRAY (2009) beschreibt die kontinuierliche Zunahme von Datenformaten als ein Hemmnis für die Interoperabilität von Geodaten. Viele Nutzer und Organisationen gehen fälschlicherweise davon aus, dass wenn sie das Format lesen können sie Interoperabilität erreicht haben. Jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Zugang zu Daten und der Nutzung dieser Daten. „Accessing data means that the format encoding or “syntax of the data format” is understood. Using data means that the syntax (easy part) and data model or semantics (hard part) are understood. After syntax and semantics are understood, then the interoperability task is reduced to viewing or transforming the data into a model that the receiving application understands.” (Murray 2009, S.25). Interoperabilität bedeutet also die bestehenden bzw. noch zu erhebenden Geodaten auf unterschiedlichen Ebenen, Systemen und Anwendungen auszutauschen und nutzen zu können.
Normen, Standards und Gesetze dienen als Basis für ein überregional-funktionierendes System. In diesem Teil der Arbeit sollen internationale (besonders für die Europäische Union) und daraus resultierende nationale Festlegungen erläutert werden, die für die GI-Anwendungen und Geodateninfrastrukturen relevant sind. Es werden sowohl technische als auch administrative Festlegungen betrachtet.
Die wichtigsten internationalen Normen sind die ISO-NORMEN, die OGC-STANDARDS und die W3C-STANDARDS.
Die INTERNATIONAL ORGANIZATION FOR STANDARDIZATION (ISO) ist weltweit größter Entwickler und Herausgeber von Internationalen Standards. Sie besteht aus einem Netzwerk von 163 nationalen Normungsinstituten15 und koordiniert die Normungen weltweit. ISO ist eine nicht-staatliche Organisation, die eine Brücke zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor schafft (ISO 2010). Auf der europäischen Ebene ist das EUROPÄISCHE KOMITEE FÜR NORMUNG (Comité Européen de Normalisation (CEN)), auf der deutschen Ebene das DEUTSCHE INSTITUT FÜR NORMUNG E.V. (DIN) verantwortliches Mitglied und für die Umsetzung der Normen in Deutschland verantwortlich. Die Aktivitäten der ISO werden in verschiedene Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Industrie, Forschung, Verwaltung und Verbraucherorganisationen gegliedert. Das TECHNICAL COMMITEE (TC) 211 ist für den Bereich Geoinformation/Geomatics wichtig (ISO/TC 211 2010) und erarbeitet seit 1994 mit fünf Arbeitsausschüssen die ISO- Normen 191xxx auf dem Gebiet der Geoinformation. Das TC 211 arbeitet dabei seit 1997 eng mit dem OPEN GEOSPATIAL CONSORTIUM (OGC) zusammen. In der Familie von ISO-Normen für die Geoinformation setzen sich die beiden Teilnormen ISO 19109 RULES FOR APPLICATION SCHEMA und ISO 19110 FEATURE CATALOQUING METHODOLOGY mit der Thematik von GI-Anwendungen auseinander.
Das OPEN GEOSPATIAL CONSORTIUM, Inc.® (OGC) ist ein internationales Industriekonsortium aus 409 Unternehmen, Regierungsorganisationen und Universitäten16 das zum Ziel hat, Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen über eigens geschaffene Standards zu ermöglichen. Diese OGC STANDARDS definieren offene Schnittstellen und Protokolle und unterstützen interoperable Lösungen, um Geodaten/-information für das Web, für drahtlose und standortbezogene Dienste sowie „Mainstream“ IT zu aktivieren und nutzbar zu machen (vgl. OGC 2010). Anbieter und Anwender sind an keine speziellen Plattformen gebunden und können daher ihren Anforderungen und Zwecken entsprechend die Software frei wählen (vgl. Mitchell 2008, S.234). Inzwischen gibt es eine Fülle an Standards und die Wesentlichen sind (OGC 2010):
- Web Services (z. B. WCS, WFS, WMS, WPS),
- XML-Spezifikationen zur Beschreibung von geografischen Daten (z. B. CAT, CityGML, GML),
- Beobachtungen und Sensordaten (z. B. SensorML, SOS, SPS), Eigenschaften (z. B. SFA - Common Architecture & SQL option).
- Besonders sind hier die Web Services als GI-Anwendungen interessant und werden in Abschnitt 7.3.1.2 genauer betrachtet.
Das WORLD WIDE WEB CONSORTIUM (W3C) ist ein internationales Konsortium, welches derzeit aus 333 Mitgliedern17 aus den Mitgliedsorganisationen, einem fest angestellten Team besteht, dass mit der Öffentlichkeit gemeinsam daran arbeitet, Web-Standards zu entwickeln. Ziel des W3C ist es das volle Potenzial des World Wide Web (WWW) zu erschließen und Protokolle und Richtlinien (z. B. Web Accessibility Initiative - WAI) zu entwickeln, die dessen langfristiges Wachstum sichern. Durch die Entwicklung von Web-Standards und Richtlinien verfolgt das W3C in diesem Sinne eine Kompatibilität der Web-Technologien und der eingesetzten Hard- und Software mit diesen Web- Technologien, um auf das Web zuzugreifen. Das wird von W3C als WEB INTEROPERABILITÄT bezeichnet (vgl. W3C 2007). Damit werden wichtige Grundlagen für die Entwicklung und Nutzung von GI-Anwendungen im Internet gelegt.
Die PSI-RICHTLINIE (PSI Directive 2003) ist auf europäischer Ebene am 17.11.2003 verabschiedet worden. Sie gibt einen allgemeinen Rahmen für die Weiterverwendung von Dokumenten vor, damit „die Bedingungen für die Weiterverwendung solcher Informationen gerecht, angemessen und nicht diskriminierend sind. Öffentliche Stellen erheben, erstellen, reproduzieren und verbreiten Dokumente, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Die Nutzung dieser Dokumente aus anderen Gründen stellt eine Weiterverwendung dar. Die Mitgliedstaaten können mit ihren Maßnahmen über die in dieser Richtlinie festgelegten Mindeststandards hinausgehen und eine umfassendere Weiterverwendung gestatten.“ (PSI Directive 2003 (8)). Die PSI-Richtlinie beinhaltet nach Artikel 1 Abs.1, Regeln zur Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten sind. Es werden folgende Regelungen zur Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors getroffen (PSI Directive 2003 Art. 3-11):
- Gewährleistung der Weiterverwendung von Dokumenten in digitaler Form, für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke
- Angemessene Fristen der Antragsbearbeitung und Bereitstellung der Dokumente
- Bedingungen für Weiterverwendung - Formate, Sprache, elektronische Form
- Gebühren - Gesamteinnahmen dürfen Kosten der Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zzgl. angemessener Gewinnspanne nicht übersteigen
- Transparenz - Kosten und Gebühren sind offenzulegen
Lizenzen - Verwendung von Standardlizenzen für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors müssen in digitaler Form verfügbar und elektronisch bearbeitbar sein
- Suche nach Dokumenten durch online verfügbare Bestandslisten und Internetportale
- Nichtdiskriminierung von Nutzern
- Informationen und Dokumente sind allen Markteilnehmern zugänglich zu machen.
Die Richtlinie musste bis zum 1. Juli 2005 mit den entsprechenden Verwaltungs- und Rechtsverordnungen von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Diese Richtlinie ist vor allem für den Bereich des E-Government entscheidend, da der elektronische Austausch der Verwaltungsdaten und die Nutzungsbedingungen festgelegt werden.
Auf europäischer Ebene ist am 15. Mai 2007 die INSPIRE-RICHTLINIE (EG-Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft) in Kraft getreten. „Die INSPIRE-Richtlinie legt die Grundlage für eine Geodateninfrastruktur auf Ebene der EU, die europaweit einen institutionsübergreifenden, grenzüberschreitenden, interoperablen Zugriff auf Geodaten und Geodienste sowie deren Nutzung ermöglicht.“ (Schilcher u. a. 2010, S.24).
Das bedeutet also eine behörden- und grenzüberschreitende Nutzung und Zusammenarbeit in Bezug auf Geodaten. Diese Richtlinie hat zum Ziel die grenzüberschreitende Nutzung von Geodaten zu vereinfachen und „allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft für die Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, zu erlassen.“ (INSPIRE 2007 Artikel 1 Abs.1). Sie bezieht sich auf die bereits bestehenden, in den Behörden erfassten Geodaten und soll auf diese angewendet werden.
Die INSPIRE-Richtlinie fordert, dass „zumindest die Dienste für die Ermittlung sowie unter bestimmten besonderen Bedingungen die Dienste für die Abberufung von Geodatensätzen kostenlos“ angeboten werden (INSPIRE 2007 (19)). Die Nutzung von Geodaten soll unter den Behörden eines Mitgliedslandes, die zur Erfüllung von Berichtspflichten aus dem Gemeinschaftsumweltrecht notwendig sind, gebührenfrei erfolgen. Für andere Behörden, Einrichtungen, Personen und Unternehmen kann eine Gebühr erhoben werden, die die Kosten für die Erfassung, Erhebung, Reproduktion und Verbreitung zzgl. einer angemessenen Rendite nicht übersteigen darf (vgl. Artikel 17 Abs. 3 INSPIRE 2007).
Die INSPIRE-Richtlinie musste innerhalb von 2 Jahren in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ist eine große Herausforderung für alle Akteure. „Gut zweieinhalb Jahre nach Ihrer Veröffentlichung nehmen die Umsetzungsaktivitäten immer mehr Fahrt auf. Entsprechende Gesetze auf Bundes- und Länderebene sind bereits in Kraft getreten bzw. werden dies in Kürze tun.“ (Schilcher u. a. 2010, S.24).
Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in nationales deutsches Recht wurde fristgemäß am 10. Februar 2009 mit dem GESETZ ÜBER DEN ZUGANG ZU DIGITALEN GEODATEN (GEODATENZUGANGSGESETZ - GEOZG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist der Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur und es schafft nach § 1 GeoZG den rechtlichen Rahmen für:
1. den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie
2. die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Bezogen auf die Ziele von INSPIRE soll die Geodateninfrastruktur Deutschlands (GDIDE) so ausgerichtet sein, dass Geodaten (INSPIRE 2007 (6)):
- auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und verwaltet werden,
- aus verschiedenen Quellen aus der gesamten Gemeinschaft kohärent verknüpft und von verschiedenen Nutzern und für unterschiedlichste Anwendungen genutzt werden können,
- die auf einer bestimmten Verwaltungsebene erfasst werden, von anderen Verwaltungsbehörden gemeinsam genutzt werden können,
- die Bedingungen für die Bereitstellung einer umfassenden Nutzung nicht in unangemessener Weise im Wege stehen,
- leicht ermittelt und auf ihre Eignung hin geprüft werden können und die Nutzungsbedingungen leicht in Erfahrung zu bringen sind.
Nach § 13 GeoZG können geodatenhaltende Stellen für die Nutzung von Geodaten Lizenzen erteilen und Geldleistungen fordern, „wenn die Geldleistung die Pflege der Geodaten und der entsprechenden Geodatendienste sichert, insbesondere in Fällen, in denen große Datenmengen mehrfach monatlich aktualisiert werden.“(§ 13 Abs. 2 GeoZG 2009). Von anderen geodatenhaltenden Stellen des Bundes darf keine Geldleistung gefordert werden, sofern die Nutzung der Geodaten und Geodatendienste zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht-wirtschaftlicher Art erfolgt (§ 13 Abs. 4 GeoZG 2009). Dies vermeidet verwaltungsintensive Abrechnungen (vgl. Janowsky u. a. 2010, S.87).
Die Bedeutung von Normen und Standards für die GI-Anwendungen kann über verschiedene Aspekte erklärt werden. Sie schaffen Grundlagen für die gemeinsame Arbeit mit Geodaten und darauf aufbauenden Anwendungen. Des Weiteren ist eine effizientere Entwicklung von Diensten unter Verwendung existierender Daten und Standards möglich (vgl. Williamson u. a. 2003). Dazu werden einheitliche Architekturen, standardisierte Schnittstellen (z. B. WMS, WFS, WCS, CSW), Sprachspezifikationen (z. B. CityGML, XML), Datenformate, Metadaten und Web- Standards (OGC, WAI) geschaffen, um den Datenaustausch, -zugang, die Datennutzung und die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Plattformen und zwischen verschiedenen Anwendungen zu ermöglichen und zu vereinfachen. Das schafft Interoperabilität und die Nutzung von Standardmodellen ermöglicht es dem Datenproduzenten und -anbieter (z. B. Stadtplanung), viele Kunden zu versorgen und den Kunden Daten von verschiedenen Anbietern zu nutzen. „Frei verfügbare Schnittstellenspezifikationen versetzen Informationsanbieter, Anwendungsentwickler und Integratoren in die Lage, leistungsfähigere Produkte und Dienste den Konsumenten in kürzerer Zeit, mit geringeren Kosten und höherer Flexibilität anzubieten.“(Pichler & Klopfer 2005, S.9).
Aus der angestrebten Interoperabiliät von Daten und Diensten entstehen kommerzielle Vorteile (Bartelme 2005, S.394):
- Ressourcen werden besser ausgenutzt.
- Für Anwender wird die Problemlösung einfacher und rascher.
- Sind Produkte erst einmal auf dem Markt etabliert, haben sie höhere Überlebenschancen.
- Der gesamtwirtschaftliche positive Effekt einer interoperablen GI-Welt, die sich auf eine durchlässige GI-Infrastruktur stützt, übersteigt bei Weitem die direkt in einer einzelnen Anwendung sichtbaren positiven Ergebnisse.
Das minimiert unter anderem die Kosten für spezielle Software, die entweder die Datenformate konvertiert oder den Zugriff auf verschiedene Datenformate ermöglicht. Standards schaffen die Möglichkeit, Geodaten sowie GI-Anwendungen zu vergleichen und diese nutzen zu können.
[...]
1 http://maps.google.de/ (Stand: 12.12.2010)
2 http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/ (Stand: 12.12.2010)
3 http://www.bing.com/maps/ (Stand: 12.12.2010)
4 http://inspire.jrc.ec.europa.eu/ (Stand: 02.06.2010)
5 Geodateninfrastruktur Deutschland
6 Cost Benefit Analysis
7 Im Baugesetzbuch (BauGB) fehlt der Begriff Stadtplanung gänzlich.
8 Siehe 8.4
9 Siehe 8.4
10 Siehe 7.4.1
11 Die Automatisierte Liegenschaftskarte ALK und das Automatisierte Liegenschaftsbuch ALB enthalten die Daten des Liegenschaftskatasters. Diese beiden Informationssysteme werden zukünftig integriert im Informationssystem ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt. Darüber hinaus wurde eine Harmonisierung mit ATKIS vorgenommen. (vgl. AdV 2009)
12 Siehe 7.2.2.2
13 Siehe Abschnitt 7.2.2.2
14 Siehe Abschnitt 7.2.2.3
15 Stand 2010
17 Stand 12.12.2010