Bachelorarbeit, 2009
54 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der neuen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) eingeführt wurde. Die Arbeit zielt darauf ab, die relevanten Neuregelungen aus dem GmbH-Gesetz umfassend darzustellen und die potenziellen Risiken rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art für kreditgebende Banken abzuleiten. Die Arbeit soll einen Leitfaden für Firmenkundenberater und Justiziare in Banken bieten, um ihnen einen schnellen und fundierten Überblick über die neue Gesetzeslage und deren Auswirkungen zu ermöglichen.
Das erste Kapitel führt in das Thema der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein und erläutert die Ziele und den Aufbau der Arbeit. Kapitel zwei beschreibt die Merkmale der UG, einschließlich der gesetzlichen Normierung, der neuen Gläubigerschutzvorschriften und weiterer relevanter Vorschriften. Kapitel drei behandelt die Beweggründe für die Einführung der UG. In Kapitel vier werden die rechtlichen Risiken für Banken im Zusammenhang mit der UG, wie z.B. das Scheitern des Gründungsvorhabens, die Insolvenz und die Gewinnthesaurierung, detailliert analysiert. Kapitel fünf befasst sich mit den betriebswirtschaftlichen Risiken für Banken, die sich aus der niedrigen Eigenkapitalbasis, risikoreichen Gründungsvorhaben und anderen Faktoren ergeben können.
Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt), GmbH-Recht, MoMiG, Gläubigerschutz, Bank, Kreditrisiken, Rechtliche Risiken, Betriebswirtschaftliche Risiken, Gründungsvorhaben, Insolvenz, Gewinnthesaurierung, Eigenkapitalbasis, Publizitätspflichten.
Die UG ist eine Einstiegsvariante der GmbH, die mit einem Stammkapital von bereits einem Euro gegründet werden kann, aber zur Rücklagenbildung verpflichtet ist.
Hauptrisiken sind die extrem niedrige Eigenkapitalbasis, eine höhere Insolvenzgefahr und das potenzielle Scheitern von Gründungsvorhaben ohne ausreichende Sicherheiten.
Eine UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Mindeststammkapital einer regulären GmbH (25.000 €) erreicht ist.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Rechtsformen gegenüber ausländischen Formen wie der englischen Limited zu stärken und Gründungen zu erleichtern.
Durch das geringe Kapital ist der Gläubigerschutz schwächer; Banken fordern daher oft persönliche Bürgschaften der Gesellschafter als Ausgleich.
Sobald das Stammkapital durch Rücklagen oder Einlagen auf 25.000 € erhöht wurde, kann (muss aber nicht zwingend) die Gesellschaft als normale GmbH firmieren.
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