Bachelorarbeit, 2009
54 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Merkmale der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.1 Gesetzliche Normierung
2.2 Neue Gläubigerschutzvorschriften
2.3 Weitere Vorschriften
2.4 Die UG als Konzerngesellschaft oder Komplementärin
3. Beweggründe für die Einführung der UG (haftungsbeschränkt)
4. Rechtliche Risiken für die Bank
4.1 Scheitern des Gründungsvorhabens
4.1.1 Risiken für die Bank
4.1.2 Problemlösung
4.2 Insolvenzeröffnungsgrund der Überschuldung (§19 Abs. 2 InsO)
4.2.1 Risiken für die Bank
4.2.2 Problemlösung
4.3 Verpflichtende Gewinnthesaurierung als Gläubigerschutz
4.3.1 Risiken für die Bank
4.3.2 Problemlösung
4.4 Genehmigungspflichtige Unternehmensgegenstände
4.5 Umfirmierung nach Kapitalerhöhung
4.6 Zusammenfassung
5. Betriebswirtschaftliche Risiken für die Bank
5.1 Niedrige Eigenkapitalbasis
5.2 Risikoreiche Gründungsvorhaben
5.3 Publizitätspflichten
5.4 Negativauslese führt zu entgangenem Gewinn
5.5 Zusammenfassung
6. Zusammenfassung und Ausblick
7. Summary
Die Bachelorarbeit untersucht die spezifischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken, denen kreditgebende Banken durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Rahmen des MoMiG ausgesetzt sind, und entwickelt praxisnahe Lösungsansätze für Firmenkundenberater.
4.1.1 Risiken für die Bank
Wie schon in früheren Fällen bei der GmbH ist auch für die UG zu befürchten, dass Gesellschaften ihre Geschäftstätigkeit einstellen, ohne eine ordnungsgemäße Liquidation oder ein Insolvenzverfahren durchzuführen.83 Durch das zuvor beschriebene, deutlich erleichterte und vergünstigte Gründungsverfahren lassen sich Geschäftsideen schneller umsetzen, die zuvor vielleicht gar nicht den Weg in die Geschäftswelt gefunden hätten. Die Unternehmergesellschaft als Rechtsformvariante für Existenzgründer offenbart neben den echten Missbrauchsfällen, denen z.B. strafrechtlich relevantes Verhalten der Geschäftsführer zugrunde liegt, eine neue Problematik: Ein Gründungsvorhaben kann früh scheitern und die Gründer sind nicht an einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Gesellschaft interessiert. Dieses gesetzeswidrige und unseriöse Verhalten fußt dabei nicht immer auf dem Vorsatz der Beteiligten, sondern oftmals auch auf bloßer Unkenntnis der Rechtslage.
Kreditinstitute als Gläubiger einer ohne Geschäftstätigkeit hinterlassenen Unternehmergesellschaft sehen sich dem Problem gegenüber, nicht zu wissen, an wen sie ihre aus einer Geschäftsbeziehung entstandenen Ansprüche richten sollen. Hierbei muss es sich nicht nur um reine Kreditforderungen z.B. aus einer Kontokorrentbeziehung handeln – auch aufgelaufene Kontoführungsgebühren sind u.a. denkbar. In vielen Fällen ist die Geschäftsführung der Unternehmergesellschaft abberufen, der Geschäftssitz in Kombination hierzu aufgegeben. Speziell stellt sich die Frage, wie z.B. die Kündigung der Geschäftsbeziehung zugehen oder eine Klagezustellung erfolgen soll.84
1. Einleitung: Die Einleitung definiert das Ziel der Arbeit, die neuen Risiken der Unternehmergesellschaft für Banken zu identifizieren und einen Leitfaden für deren Handhabung zu erstellen.
2. Merkmale der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des § 5a GmbHG, die neue Gläubigerschutzvorschriften und Besonderheiten der UG behandeln.
3. Beweggründe für die Einführung der UG (haftungsbeschränkt): Der Abschnitt erläutert die Absicht des Gesetzgebers, Existenzgründungen zu erleichtern und die GmbH im internationalen Wettbewerb, etwa gegen die englische Limited, zu stärken.
4. Rechtliche Risiken für die Bank: Hier werden spezifische juristische Gefahren analysiert, darunter die Führungslosigkeit, Insolvenzeröffnung, Probleme bei der Gewinnthesaurierung und die Behandlung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.
5. Betriebswirtschaftliche Risiken für die Bank: Dieses Kapitel betrachtet ökonomische Unsicherheiten wie die niedrige Eigenkapitalbasis, die Gefahr von Negativauslese und die Notwendigkeit von Financial Covenants zur Risikosteuerung.
6. Zusammenfassung und Ausblick: Der abschließende Teil fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer individuellen Risikoanalyse sowie fachspezifischer Schulungen für Bankmitarbeiter.
7. Summary: Eine englischsprachige Zusammenfassung der wesentlichen Thesen und Analyseergebnisse der Bachelorarbeit.
Unternehmergesellschaft, UG, MoMiG, GmbH-Recht, Bankrisiko, Gläubigerschutz, Existenzgründung, Überschuldung, Eigenkapital, Insolvenzrecht, Gewinnthesaurierung, Firmenkundenbetreuung, Haftung, Covenants, Bankdienstleistungen.
Die Arbeit befasst sich mit der neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und den spezifischen Herausforderungen, die sich für kreditgebende Banken aus dieser Änderung des GmbH-Rechts ergeben.
Die zentralen Felder sind die rechtliche Struktur der UG, die Auswirkungen auf den Gläubigerschutz, insolvenzrechtliche Aspekte bei geringem Stammkapital sowie betriebswirtschaftliche Risiken im Bankgeschäft.
Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Risiken der UG zu schaffen und einen Leitfaden zu entwickeln, der Bankmitarbeitern hilft, Geschäftsbeziehungen zu UG-Kunden sicher und professionell zu gestalten.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, die Auswertung von Gesetzesentwürfen und Kommentierungen sowie die Untersuchung der praktischen Implikationen für die Kreditprüfung.
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche und betriebswirtschaftliche Risiken, wobei Themen wie das Scheitern von Gründungen, der Umgang mit der Überschuldung und die Möglichkeiten der Risikosteuerung durch Covenants beleuchtet werden.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Unternehmergesellschaft (UG), MoMiG, Bankrisiko, Gläubigerschutz und Existenzgründung maßgeblich geprägt.
Ein geringes Stammkapital bietet bankseitig wenig Sicherheit im Insolvenzfall, was zu einer schlechteren Bonitätseinschätzung und erschwerten Kreditvergaben führt, sofern keine persönlichen Sicherheiten hinterlegt werden.
Die Bank kann sich auf die Vertretung durch die Gesellschafter gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG stützen oder im Ausnahmefall die öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO wählen, um bei Anzeichen von Führungslosigkeit handlungsfähig zu bleiben.
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