Bachelorarbeit, 2009
46 Seiten, Note: 2,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Die Vorgründungsgesellschaft
2.1 Entstehen der Vorgründungsgesellschaft
2.1.1 Gründungsvorvertrag
2.1.2 Kritische Würdigung der Formpflicht des Vorvertrages
2.2 Rechtsnatur der Vorgründungsgesellschaft
2.2.1 Herrschende Meinung
2.2.2 Die Nebengesellschaftslehre von K. Schmidt
2.2.3 Ergebnis
2.3 Entstehen/ Rechtsnatur der Mitunternehmerschaft
2.4 Haftungsverhältnisse
2.4.1 Vorgründungsgesellschaft
2.4.2 Mitunternehmerschaft
2.4.2.1 Auftreten des Handelnden
2.4.2.1.1 Handeln im Namen der künftigen Gesellschaft, BGH II ZR 180 / 72
2.4.2.1.2 Sonstiges eindeutiges Handeln
3. Die Vor-Gesellschaft
3.1 Entstehen der Vor-Gesellschaft
3.1.1 Abschluss des GmbH-Gesellschaftsvertrages
3.1.1.1 Mehrpersonen-Gründung
3.1.1.2 Einpersonen-Gründung
3.1.1.3 Unternehmergesellschafts-Gründung
3.2 Rechtsnatur der Vor-Gesellschaft
3.2.1 Rechtsnatur der Mehrpersonen-Vor-Gesellschaft
3.2.2 Rechtsnatur der Einpersonen-Vor-Gesellschaft
3.3 Haftungsverhältnisse
3.3.1 Mehrpersonen-Gründung
3.3.1.1 Haftung der Vor-Gesellschaft
3.3.1.2 Haftung aus § 11 Abs. 2 GmbHG
3.3.1.3 Haftung der Gesellschafter
3.3.1.3.1 Innenhaftung vs. Außenhaftung
3.3.1.3.2 Ergebnis
3.3.2 Einpersonen - Gründung
4. Entstehen der GmbH
5. Die Verwendung eines GmbH-Mantels als wirtschaftliche Neugründung
6. Ergebnisse und Stellungnahme
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtliche Entwicklung der Haftungsverhältnisse während der verschiedenen Gründungsphasen einer GmbH. Ziel ist es, die komplexen Haftungskonstruktionen bei der Vorgründungsgesellschaft, der Vor-Gesellschaft sowie bei der Verwendung eines GmbH-Mantels systematisch darzustellen und kritisch zu hinterfragen.
2.1.1 Gründungsvorvertrag
Die Vorgründungsgesellschaft entsteht durch den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen, die das gemeinsame Ziel verfolgen eine GmbH zu gründen. Inhalt dieses Vertrages ist die Verpflichtung zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages. Um die Verbindlichkeit der Willenserklärungen zu erreichen, muss der Vertrag bereits alle für die Gründung notwendigen Regelungen enthalten, insbesondere die Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen hinreichend bestimmen. Da der Gesellschaftsvertrag gem. § 2 Abs. 1 GmbHG einer notariellen Beurkundung bedarf, gilt diese Formvorschrift nach herrschender Meinung auch für den Vorvertrag.
So auch ein Urteil des BGH: „Der Gründungsvorvertrag, durch den sich mehrere Personen zur Gründung einer GmbH verpflichten, bedarf nach herrschender Meinung der Form des § 2 GmbHG, andernfalls der mit der Formvorschrift u. a. bezweckte Schutz vereitelt würde.“
Der Vertrag ist nichtig, gem. § 125 S. 1 BGB, wenn die Form nicht eingehalten wurde. Sollte die notarielle Beurkundung nicht stattgefunden haben, hätte dies zur Folge, dass für die Gründer, keine Pflicht zur Unterzeichnung des GmbH-Vertrages (Erfüllungsanspruch) besteht und kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit Ansprüche aus culpa in contrahendo (schuldhafte Verletzung von vorvertraglichen Pflichten) durchzusetzen.
1. Einleitung: Einführung in das Thema der GmbH-Gründung und die verschiedenen Stadien des Gründungsprozesses.
2. Die Vorgründungsgesellschaft: Analyse der Entstehung und Rechtsnatur der Vorgründungsgesellschaft sowie der haftungsrechtlichen Einordnung der Mitunternehmerschaft.
3. Die Vor-Gesellschaft: Untersuchung der Entstehung, Rechtsnatur und spezifischen Haftungsrisiken nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages bis zur Eintragung.
4. Entstehen der GmbH: Erläuterung der Wirkungen der Registereintragung und dem Übergang zur vollständigen Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen.
5. Die Verwendung eines GmbH-Mantels als wirtschaftliche Neugründung: Darstellung der Praxis des Mantelkaufs und der Vorratsgründung als Mittel zur Risikovermeidung in der Gründungsphase.
6. Ergebnisse und Stellungnahme: Zusammenfassende kritische Würdigung der Haftungskonzepte und Ausblick auf die Entwicklung hin zu einer unbeschränkten Außenhaftung.
GmbH-Gründung, Vorgründungsgesellschaft, Vor-Gesellschaft, Haftung, Außenhaftung, Innenhaftung, Rechtsprechung, BGH, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Vorbelastungshaftung, Verlustdeckungshaftung, Mitunternehmerschaft, MoMiG, GmbH-Mantel.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und die Haftung von Beteiligten in den verschiedenen Stadien einer GmbH-Gründung, insbesondere vor der Eintragung ins Handelsregister.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Natur der Vorgründungsgesellschaft und der Vor-Gesellschaft sowie der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenhaftung.
Das Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich der Gesellschafterhaftung in der Gründungsphase aufzuarbeiten und die Angemessenheit der aktuellen Haftungsmodelle zu bewerten.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter BGH-Urteile und gesetzlicher Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des BGB.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Vorgründungsgesellschaft, der Vor-Gesellschaft, den Prozess der GmbH-Eintragung und die alternative Verwendung von GmbH-Mänteln.
Wesentliche Begriffe sind GmbH-Gründung, Vorgründungsgesellschaft, Haftung, Verlustdeckungshaftung und der GmbH-Mantel.
Die Vorgründungsgesellschaft ist primär eine Innengesellschaft, während die Vor-Gesellschaft bereits eine weitergehende Identität zur künftigen GmbH aufweist, was zu unterschiedlichen Haftungsregeln führt.
Der BGH hat die Verlustdeckungshaftung entwickelt, um sicherzustellen, dass das Stammkapital bei der Entstehung der GmbH nicht durch Verluste der Vor-Gesellschaft gemindert ist.
Bei der Einpersonen-GmbH ist die Innenhaftung weitgehend obsolet, da die Vermögensströme in einer Hand liegen, was die Anwendung des Außenhaftungsmodells nahelegt.
Sie plädiert kritisch für eine Umwandlung der anteiligen Innenhaftung in eine unbeschränkte Außenhaftung, um den Gläubigerschutz effektiver zu gewährleisten.
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