Masterarbeit, 2011
241 Seiten, Note: 1,3
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Einleitung
3. Geschichte der Rechte von Menschen mit Behinderungen
3.1. Rechtliche und politische Grundlagen nach 1945
3.2. Die Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention: Von der Erarbeitung bis zu ihrem Inkrafttreten
3.3. Zusammenfassung
4. Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention
4.1. formale Konsequenzen
4.1.1. Staatliche Umsetzung
4.1.2. Staatliche Koordinierung
4.1.3. Überwachung
4.1.3.1. UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
4.1.3.2. Rolle der Zivilgesellschaft
4.1.3.3. Institutionalisiertes unabhängiges Monitoring
4.2. inhaltliche Konsequenzen
4.2.1. Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft
4.2.2. Bildung
4.2.3. Arbeit und Beschäftigung
4.3. Zusammenfassung
5. Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention
6. Zusammenfassung/ Fazit
7. Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention auf die sozialpolitischen Rahmenbedingungen sowie auf die Angebotsstrukturen der Träger der Behindertenhilfe in Deutschland.
3.2. Die Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention: Von der Erarbeitung bis zu ihrem Inkrafttreten
Wie der vorangegangene Abschnitt aufzeigt, wurde dem Thema Behinderung schon vor der Verabschiedung der UN-BRK rechtliche und politische Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl zunächst keine exklusive Rechtsgrundlage für Menschen mit Behinderungen angedacht war. Bereits 1987 forderte jedoch Italien in einer Sitzung der Generalversammlung der UN84 die Erarbeitung einer eigens auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zugeschnittenen internationalen Regelung, scheiterte jedoch mit diesem Vorschlag an den finanziellen und inhaltlichen Bedenken einiger Mitgliedsstaaten85. 1989 wurde dieser Vorschlag erneut von Schweden eingebracht86, ebenfalls ohne Ergebnis87. Stattdessen wurde 1993 zum Abschluss der Behindertendekade von den Vereinten Nationen die „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte“ erlassen, die jedoch aufgrund ihres Status‘ keine rechtliche Verbindlichkeit haben.88
2001 verabschiedete die UN-Generalversammlung auf Initiative Mexikos eine Resolution89, die einen Ad Hoc Ausschuss damit beauftragte, Vorschläge für eine Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zu erarbeiten. In den Jahren 2002 bis 2006 tagte der Ad Hoc Ausschuss insgesamt acht Mal und formulierte auf der Grundlage einer weiteren entsprechenden UN-Resolution90 einen Konventionstext sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll. Der Einfluss, den die Zivilgesellschaft bei der Erstellung der Konvention einnahm, kann dabei als besonderes Qualitätsmerkmal betrachtet werden: „Der Slogan ›Nichts über uns ohne uns‹ (Nothing about us without us) steht für eine moderne Behindertenpolitik, in der Betroffene als Experten in eigener Sache anerkannt sind und Stellvertreterpolitik der Geruch der Bevormundung anhaftet. Dass die Zivilgesellschaft dann aber tatsächlich eine so weitgehende, fast paritätische Rolle innerhalb des Ad-hoc-Ausschusses einnehmen würde, war nicht vorhersehbar und ist in der Geschichte der Menschenrechtsübereinkommen wohl bislang einmalig. […] Auch inhaltlich wurde den Stimmen der Zivilgesellschaft im Rahmen der Entstehung dieses Übereinkommens außerordentlich viel Gewicht beigemessen“91.
1. Abkürzungsverzeichnis: Auflistung der im Text verwendeten Abkürzungen.
2. Einleitung: Einführung in die Problematik der weltweiten Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen und Vorstellung der UN-Behindertenrechtskonvention.
3. Geschichte der Rechte von Menschen mit Behinderungen: Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Rechte für Menschen mit Behinderungen von 1945 bis zum Inkrafttreten der UN-BRK.
4. Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention: Untersuchung der formalen und inhaltlichen Konsequenzen der Ratifizierung für Deutschland, insbesondere in den Feldern Wohnen, Bildung und Arbeit.
5. Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention: Beurteilung der Bedeutung des Dokuments als universelles Menschenrechtsinstrument und globaler Paradigmenwechsel.
6. Zusammenfassung/ Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse und Benennung offener Fragen für die zukünftige Umsetzung.
7. Literaturverzeichnis: Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur.
UN-Behindertenrechtskonvention, Menschenrechte, Inklusion, Behindertenhilfe, Sozialpolitik, Diskriminierung, Teilhabe, Selbstbestimmung, Monitoring, Deutschland, Bildung, Arbeit, Barrierefreiheit, Menschenwürde, Disability Mainstreaming
Die Masterthesis behandelt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dessen Auswirkungen auf die deutsche Sozialpolitik und Behindertenhilfe.
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der Behindertenrechte, die formale Umsetzung in staatliche Strukturen (Monitoring) sowie inhaltliche Schwerpunkte in Wohnen, Bildung und Arbeit.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie die UN-BRK als Menschenrechtsinstrument den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe in Deutschland unterstützen kann.
Die Arbeit basiert auf einer umfangreichen Literaturanalyse sowie der Auswertung von rechtlichen Instrumenten, Resolutionen und Berichten im Kontext der völkerrechtlichen Entwicklung.
Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen, die formalen Konsequenzen wie staatliche Koordinierung und Monitoring sowie die inhaltliche Umsetzung in den Bereichen selbstbestimmtes Leben, inklusive Bildung und Arbeit.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie UN-BRK, Inklusion, Menschenrechte, Monitoring, Diskriminierungsschutz und Teilhabe charakterisiert.
Der Autor konstatiert ein zwiespältiges Bild: Während die UN-BRK als Motor für den gesellschaftlichen Wandel begriffen wird, mangelt es in Deutschland oft an einer konsequenten, ressourcengerechten Umsetzung.
Monitoring ist ein zentraler Prozess der unabhängigen Überwachung der Umsetzung der Konvention, um staatliche Stellen zur Einhaltung der Menschenrechte zu bewegen.
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