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Bachelorarbeit, 2011
46 Seiten, Note: 1,3
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
2 . Grundlagen des Musikverlagsgeschäftes
2.1. Die Entwicklung des Musikverlagswesens in Deutschland
2.2. Rahmenbedingungen des Musikverlagsgeschäftes
2.2.1. Die Struktur der Musikindustrie
2.2.2. Wertschöpfungskette der Musikverlage innerhalb der Musikindustrie
2.2.3. Struktur der Musikverlage
2.2.4. Gesetzliche Grundlagen für Musikverlage
2.3. Die Akteure der Musikindustrie
2.3.1. Die Musikrechteinhaber und Musikverwerter
2.3.2. Verwertungsgesellschaften und ihre Bedeutung für Musikverlage
2.3.2.1. GEMA
2.3.2.2. GVL und VG Musikedition
3. Vertragliche Beziehungen im Musikverlagsgeschäft
3.1. Der Musikverlagsvertrag
3.2. Der Autoren-Exklusivvertrag
3.3. Der Editionsvertrag
3.4. Der Co-Verlagsvertrag
4. Aufgaben eines Musikverlages
4.1. A&R Management/Scouting
4.2. Verwertung der erworbenen Rechte
4.2.1. Songmarketing
4.2.2. Lizenzierung an Dritte
4.2.2.1. Lizenzierung im TV- und Filmbereich
4.2.2.2. Lizenzierung im Video-/DVD-Bereich
4.2.2.3. Lizenzierung an Subverlage
4.2.2.4. Lizenzierung im Mobiltelefonbereich
4.2.2.5. Lizenzierung im Multimediabereich
4.2.2.6. Lizenzierung im World Wide Web
4.2.2.7. Lizenzierung an Opern und Musicals
4.2.2.8. Lizenzierung im Bereich Notenblätter
4.3. Administrative Tätigkeiten und Künstlerbetreuung
4.4. Möglichkeit der Inhaltebeschaffung durch produzentische Aktivitäten
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Wer sich in den letzten Jahren mit der Musikindustrie auseinandergesetzt hat, wurde oft mit Meldungen über große Umsatzverluste und die anhaltende Krise konfrontiert. Vor allem die Tonträger herstellenden Unternehmen, umgangssprachlich Plattenfirmen, sind von dieser Entwicklung am meisten betroffen. Im Jahr 2002 lag der Umsatz des Tonträgermarktes in Deutschland bei 2,201 Mrd. € (vgl. Wirtz 2011, 534), im Jahre 2009 bei 1,53 Mrd. € (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 46). Der Grund hierfür wird hauptsächlich in der illegalen Verbreitung von Musik durch das Internet und der Anfertigung von CD-Kopien durch private Nutzer gesehen (vgl. Friedrichsen et al. 2004, 7). Inwiefern diese Änderung der Rahmenbedingungen für Musikverlage als Teil der Musikindustrie relevant sind, soll diese Arbeit als Teilaspekt aufzeigen.
Das Musikverlagswesen hat im Laufe der Jahrhunderte eine enorme wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung erlangt, wurde aber von der Wissenschaft vernachlässigt. Die Aufgaben eines Musikverlages sind meistens unbekannt, obwohl es Musikverlage schon seit über 300 Jahren gibt (vgl. Baierle 2009, 5). Geprägt ist das Musikverlagswesen vor allem durch die oft konträren Werte „Kunst und Wirtschaft" auf der einen Seite und durch den stetigen Medienwandel auf der anderen Seite.
Die Aufgaben eines modernen Musikverlages, die sich vor allem auf Rechteverwertung von Musik beziehen, sind vor allem durch den Wandel der Medien beeinflusst. Grundlegende Veränderungen in der Geschichte des Musikverlagswesens brachten die Erfindung des Notendrucks mit beweglichen Metalltypen um 1500 in Italien (vgl. Baierle 2009, 57), die Weiterentwicklung zum Notenstich mit Stahlstempeln um 1700 in England (vgl. Baierle 2009, 64) und die Entwicklung der elektronischen Medien wie Hörfunk, Tonfilm, TV, Schallplatte, Tonband, CD und Internet ab ca. 1900 bis heute (vgl. Baierle 2009, 92).
Vor allem das Medium Internet ist bei den Musikverlagen aktuell ein diskutiertes Thema, das neue Herausforderungen, Chancen und Risiken für die Branche beinhaltet. Im Bereich der Verleger ernster Musik beginnt der Vertrieb digitaler Noten über das Internet und auch die Verlage der Unterhaltungsmusik finden neue Verwertungsmöglichkeiten wie beispielsweise Klingelton-Angebote für Mobiltelefone.
In dieser Bachelorarbeit wird darauf eingegangen, welche Aufgaben ein Musikverlag hat und wie sich die Aufgaben und Rahmenbedingungen des Musikverlagswesens durch die Erfindung der neuen Medien geändert haben. Dazu wird auf die Struktur der Musikindustrie und der Musikverlage eingegangen und gezeigt, welche Beziehungen zwischen den Musikverlagen und den Verwertungsgesellschaften bestehen. Um die Aufgaben des Musikverlagsgeschäftes auszuführen, sind Verträge mit den Werkherstellern nötig. Deshalb werden in diesem Zusammenhang die vertraglichen Beziehungen eines Musikverlages dargestellt, bevor umfassend die Aufgaben des modernen Musikverlagswesens beschrieben werden.
Die Geschichte des Musikverlagswesens begann in Deutschland mit dem Aufstieg Nürnbergs zum Zentrum der Musikverlage um 1500. Das war durch die Erfindung des Notendrucks mit beweglichen Metalltypen in Italien möglich, die von den ersten deutschen Druckern imitiert wurde (vgl. Baierle 2009, 59). Über die damit erreichte Qualität des Notendrucks herrscht in der Literatur keine Einigkeit. Während Baierle von einer Überlegenheit des Notendrucks spricht (vgl. 2009, 55), erwähnt Hans W. Sikorski die minderwertige Qualität, die weiterhin mit einer handschriftlichen Verbreitung einherging (vgl. 1997, 290). Größtenteils waren die damaligen Musikverleger als Drucker tätig, die die Autoren der Musikstücke nicht vergüteten (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 290) und werden daher auch „Drucker-Verleger" genannt. Der erste reine Musikverleger in dieser Zeit war Hans Ott, der nicht selbst druckte, sondern die Noten drucken ließ und sie ausschließlich vertrieb.
In der Zeit von 1700 bis 1900 stieg Deutschland zur führenden Musikverlagsnation auf und das musikverlegerische Zentrum verlagerte sich von Nürnberg nach Leipzig. Der Grund dafür ist in den vielen verschiedenen Verlagen des Buch- und Musikverlagsbereichs sowie den Musikhochschulen und Spielhäusern, die in und um Leipzig angesiedelt waren, und deren netzwerkartigen Austauschbeziehungen, zu sehen. Dies hatte einen Austausch hochqualifizierter Arbeiter zur Folge. Außerdem wirkte sich positiv aus, dass der deutsche Musikgeschmack in weiten Teilen des europäischen Auslands dominierend war (vgl. Baierle 2009, 79-80). Diese Phase zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts Musikalienhändler auch die Verlegerfunktion übernahmen. Die Autoren bekamen als Lohn eine einmalige Bezahlung und Druckexemplare vom Verleger (vgl. Fukking 2006, 6). Da es zu dieser Zeit noch keine Schutzrechte für die Werke gab, machten sich die Sortimenter-Verleger heftige Konkurrenz, indem sie wechselseitig die Werke nachdruckten (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 291). Merkmale dieser Periode waren die Verfeinerung der Notendrucktechnik und der spätere Umstieg auf das Offset-Druckverfahren, der Ausbau des Vertriebsnetzes, Einrichtung von in- und ausländischen Filialen und die Schaffung eines nationalen Urheberrechtsgesetzes (vgl. Baierle 2009, 71). 1829 schlossen sich unter der Leitung des Verlegers Friedrich Hofmeister sechzehn deutsche Musikalienhändler zum „Verein der Musikverleger gegen musikalischen Nachdruck" zusammen, der das Urheberrecht im Jahre 1901 maßgeblich mitgestaltete und aus dem später der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) hervorging. Musikverleger gründeten außerdem 1903 die „Anstalt für musikalische Aufführungsrechte" (AFMA), die die Vorgängerin der heutigen GEMA war (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 291; Fukking 2006, 6). Die Musikverleger hatten also einen großen Anteil an der Ausbildung des Urheberrechts und des Verlagsrechts.
Eine Entwicklung, mit der sich die Musikverleger Anfang des 20. Jahrhunderts beschäftigen mussten, waren die technologischen Neuerungen dieser Zeit: die Erfindung von Schallplatte, Hörfunk, Tonband und Fernsehen. Waren die Tätigkeiten der Musikverleger bis dahin die Notendruckausgabe von Musikwerken zu deren öffentlichen Aufführung gewesen, gab es nun weitaus mehr Möglichkeiten, die Werke auszuwerten, was sowohl eine Ausweitung der Tätigkeiten als auch eine Steigerung des Umsatzes der Musikverlage nach sich zog (vgl. Baierle 2009, 92). Um die Jahrhundertwende ergab sich außerdem die Trennung in die Bereiche E-Musikverlage (Ernste Musik) und U-Musikverlage (Unterhaltungsmusik) (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 293). Die Verlage der ernsten Musik beschäftigten sich weiterhin hauptsächlich mit dem Notendruck, während die Verlage für Unterhaltungsmusik populäre Werke größtenteils mit elektronischen Medien verbreiteten. Anfang des 20. Jahrhunderts hatten die musikverlegerischen Aktivitäten aufgrund der Innovationen im Bereich des
Druckwesens ihren Höhepunkt erreicht. Verloren wurde die weltweite Ausnahmestellung des deutschen Musikverlagswesens jedoch durch die Zerstörung Leipzigs als Musikverlagszentrum, die Trennung erfolgreicher Verlage durch die Teilung Deutschlands in Westen und Osten und der Auswanderung erfolgreicher Verleger bedingt durch den 2. Weltkrieg (vgl. Baierle 2009, 109).
Nach dem 2. Weltkrieg wurden primär Unterhaltungsmusikverlage gegründet, die sich auf die Auswertung der Nebenrechte spezialisierten und oftmals auch eigene Tonträgerfirmen gründeten (vgl. Baierle 2009, 109). Die Tätigkeit der Musikverlage verschob sich vom Notendruck zur Kontrolle und Lizenzierung von Rechten an Musikwerken (vgl. Baierle 2009, 158).
Ab ca. 1990 dominierten die elektronischen und digitalen Medien mit den Schlüsselmedien Computer und Internet. Die Digitalisierung von Musik erfolgte schon beim Übergang der Schallplatte auf Compact Disc, was die Möglichkeit der Komprimierung von Musik in MP3-Dateiform mit sich brachte. Durch neue Netzwerktechnologien führte dies dazu, dass zum Beispiel Mobiltelefone zum Herunterladen von Musik genutzt werden können (vgl. Baierle 2009, 159). Die Zahl der Medien und damit die Möglichkeiten der Musikverwertung für Musikverlage hat deutlich zugenommen, was vermutlich zur Entstehung von neuen Arten von Musikverlagen führen wird (vgl. Baierle 2009, 184).
Eine gesetzliche Definition für den Begriff des Musikverlags gibt es nicht. Nach Hans W. Sikorski ist ein Musikverlag „ein nach kaufmännischen Grundsätzen geführtes Unternehmen, dessen Zielsetzung darauf ausgerichtet ist, auf eigene Rechnung und eigenes Wagnis die ihm anvertrauten musikalischen Werke seiner Autoren der optimalen Verwertung zuzuführen“ (1997, 290). Baierle kommt zu der Definition, dass es „für einen Musikverlag typisch ist, die Werkauswertung zu fördern oder anzubahnen, sei es durch den Vertrieb und Druck von Noten und/oder durch den Einsatz für die Nebenrechtsverwertung“ (2009, 46). Das Papiergeschäft bzw. der Notenhandel wird also nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Es ist wichtig, die reinen Musikdrucker von Musikverlegern abzugrenzen, da diese nur den Lohn für die Druckleistung und nicht für die Verbreitung der Musikwerke erhalten (vgl. Baierle 2009, 46).
Die Musikindustrie in Deutschland weist oligopolistische Strukturen auf. Das bedeutet, dass der Markt von einigen wenigen sogenannten Major-Labels beherrscht wird. Der Musikmarkt ist ein Teil des Medienmarktes und ist auf die Medien Radio, TV und Internet angewiesen, um Musikaufnahmen zu verbreiten. Die wichtigsten Akteure der Musikwirtschaft sind Autoren und Interpreten, Musikverlage, Tonträgerhersteller, Tonstudios und Produzenten, die Radio-/TV- und Filmindustrie und die Musikdistribution sowie der Tonträgerhandel (vgl. Wirtz 2011, 532-533).
Weltweit belegte der deutsche Musikmarkt 2009 international den vierten Platz mit einem Umsatzanteil von 9 %, was seit langer Zeit der Höchstwert ist. Der deutsche Musikmarkt entwickelt sich mit einem leichten Umsatzrückgang von 2008 auf 2009 moderat und stellt sich damit besser als der Rest der Welt auf (vgl. Bundesverband Musikindustrie Online 2010, Internationales). Die Umsätze brachen vom Jahr 2000 auf das Jahr 2003 von 2,63 Mrd. € auf 1,816 Mrd. € ein, was einem Rückgang von 30,9 % entspricht und eine Krise vor allem bei den Tonträgerherstellern auslöste (vgl. Wirtz 2011, 534). In den Statistiken werden ab 2008 auch die Einnahmen aus Leistungschutzrechten und neuen Geschäftsfeldern berücksichtigt. Damit hatte der Musikmarkt 2009 eine Umsatzstärke von 1,803 Mrd. €, was einem Rückgang im Vergleich mit 2008 um 2,1 % entspricht. Ist der Umsatz von Tonträgern und Downloads von 1,582 Mrd. im Jahre 2008 auf 1,53 Mrd. im Jahre 2009 leicht gefallen, sind doch die Absatzmengen gestiegen. Die CD steigerte entgegen aller Prognosen 2009 ihren Absatz um 1,5 % Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 147,3 Mio. Stück. Ein großer Wachstumsbereich ist das Downloadgeschäft von Musik im Internet. So konnte der Absatz von 2004 mit 7,9 Mio. Downloads bis 2009 mit 61,6 Mio. Downloads nahezu verachtfacht werden, der Umsatz der mit Downloads erzielt wurde steigerte sich von 2008 bis 2009 um 34,6 % von 87,9 Mio. € auf 118,2 Mio €. Nach der GfK-Musik- marktprognose von 2009 werden die neuen Geschäftsfelder und das Digitalgeschäft im Jahr 2013 den Rückgang der physischen CD-Verkäufe kompensieren können. Bei weiterhin positiver Entwicklung könnte dieser Punkt auch schon 2011 erreicht werden (vgl. Bundesverband Musikindustrie Online 2010, Umsatz; Absatz).
Die vier Major-Labels Universal Music, Sony Music Entertainment, EMI Music und Warner Music hatten 2005 etwa 72 % Umsatzanteil am gesamten Weltmarkt, die vielen kleinen Independent-Labels machen die restlichen 28 % aus (vgl. Wirtz 2011, 534). In Deutschland machten die Major Labels 2007 rund 75 % am Gesamtmarkt aus. Universal konnte 28,8 %, Sony BMG 22,8 %, EMI 12,3 % und Warner 10,7% des Gesamtumsatzes für sich verbuchen. Die restlichen 25 Prozent des Umsatzes verteilen sich auf die Independent-Labels (vgl. Altig/Clement/Papies 2008, 24).
Der Anteil der Musikindustrie an der Gesamtwirtschaft betrug 2008 in Deutschland 0,3 % (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 45).
Die Wertschöpfungskette der Musikindustrie kann in die fünf Stufen Komposition, Aufnahme, Rechtehandel, Tonträgerproduktion und Distribution unterteilt werden (vgl. Wirtz 2011, 553). Die Komposition umfasst das Schreiben des Musikstücks und des dazugehörigen Textes durch Komponisten und Texter und dessen Aufnahme zu Demonstrationszwecken. Diese wird meist Tonträgerherstellern oder Musikverlagen vorgestellt. Der Verfasser überträgt die Nutzungsrechte am Werk meist an einen Musikverlag. Darauf wird der Song mit einem Produzenten und einem Künstler professionell ausgearbeitet und aufgenommen und auf einen Tonträger gepresst. Dieser Tonträger wird vermarktet und vervielfältigt und dann an den Handel ausgeliefert (vgl. Baierle 2009, 186). Das originäre Geschäftsfeld der Musikverlage ist hierbei im Rechtehandel zu sehen (vgl. Stöhr 2008, 12).
Die Wertschöpfungskette eines druckenden Musikverlages lässt sich in sechs verschiedene Stufen aufteilen: Inhaltebeschaffung, Inhalteerstellung, Druckvorbereitung, Vervielfältigung, Marketing und Distribution sowie Kundenservice. Auf der Stufe der Inhaltebeschaffung wird mit Verfassern und anderen Verlagen zusammengearbeitet, die aktuelle Musikwerke der ernsten Musik zur Auswertung anbieten. Darauf findet die Inhalteerstellung statt, die das Herstellen einer Notenausgabe der selektierten Werke beinhaltet. In der Druckvorbereitung wird das Layout für die zu druckenden Noten erstellt, die daraufhin] vervielfältigt werden. Dann erfolgt der Vertrieb über verschiedene Wege. Das Marketing der Noten druckenden Verlage fokussiert sich auf Markenaufbau und -pflege. Der Kundenservice betreut hauptsächlich die Musikalienhändler (vgl. Baierle 2009, 189-190).
Die Nebenrechte auswertenden Verlage haben eine Wertekette, die aus fünf Stufen besteht: Inhaltebeschaffung, Inhalteerstellung, Ausgangslogistik, Marketing und Vertrieb und gegebenenfalls Kundenservice. Die Inhaltebeschaffung deckt sich durch Zusammenarbeit mit Verfassern und anderen Verlagen mit der ersten Stufe der druckenden Verlage. Die meist als Unterhaltungsmusikverlage auftretenden, die Nebenrechte auswertenden Musikverlage werden von den Urhebern und anderen Musikverlagen mit Musikwerken zwecks Auswertung versorgt. Die Musikwerke werden daraufhin selektiert und aufbereitet. Es werden Formate wie Demo-CDs und Musik-Dateien erstellt. In der Ausgangslogistik des Musikverlages werden Werke im Ausland und bei Systemen zur Musiksuche angemeldet, in denen Lizenzkunden danach suchen können. Beim Marketing werden die Musikwerke aktiv bei interessierten Lizenznehmern wie zum Beispiel Produzenten, Werbeagenturen, Künstlern, Tonträgerfirmen oder Klingeltonanbietern angeboten und vorgestellt. Somit finden die Musiklizenzierungsvorgänge ausschließlich im Business-to-Business-Bereich statt. Daher spielt der Kundenservice eine kleinere Rolle, da nicht viele Kunden betreut werden müssen (vgl. Baierle 2009, 190-191).
Die Erlöse der Musikverlage kommen heutzutage überwiegend aus der Auswertung der Nebenrechte, das Papiergeschäft hat nur noch eine untergeordnete Rolle. Eine Zukunftsprognose von Baierle sagt aus, dass sich die Position der Musikverlage innerhalb der Wertschöpfungskette der Musikindustrie kaum ändern wird, dass die seit Jahrzehnten den Musikmarkt prägenden Musikverlage auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen werden - allerdings mit neuen Tätigkeitsgebieten - und dass die notendruckenden Verlage durch Online-Notenangebote näher an die Endkunden rücken werden (vgl. 2009, 194).
In Deutschland gab es 2008 1.174 steuerpflichtige Musikverlage, die einen Umsatz von 752,4 Mio. € erwirtschafteten. Dies macht einen Anteil am Gesamtumsatz der Musikwirtschaft im engeren Sinn (Produzenten, Musikverlage, Tonträgerhersteller, Musikinstrumentehersteller und -verkäufer, Musikveranstalter etc. pp.) von 12 % aus. Seit 2000 ist die Anzahl der steuerpflichtigen Musikverlage um ca. 150 gewachsen. Die Umsätze der Musikverlage verhalten sich zum Umsatzrückgang der Gesamtbranche gegensätzlich. In den Jahren von 2000 bis 2008 steigerte sich der Umsatz um 15,6 % (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 45). Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in deutschen Musikverlagen stieg von 2006 bis 2008 um 19,8 % von 1.417 Personen auf 1.697 Personen (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 76).
Laut Baierle sind bei der GEMA über 4.000 Musikverlage gemeldet. Nach einer eigenen Überschlagsrechnung schätzt er die Einkünfte der Musikverlage auf 500 Mio. € (vgl. 2009, 220). Der Musikverlagsmarkt in Deutschland weist ähnliche Strukturen auf, wie der der Tonträgerhersteller. Aufgrund der Vielzahl der bei der GEMA gemeldeten Verlage spricht Baierle jedoch nur von einem „weichen Oligopol" (2009, 221). Hauptsächlich teilen sich den Markt jedoch die Musikverlage der vier Majorlabels. Die Single-Chartanteile der Majormusikverlage waren 2008 wie folgt aufzuteilen: Universal 19,93 %, Warner Chappell 19,41 %, EMI 18,71 % und Sony/ATV 9,61 %. Damit liegt der Gesamtmarktanteil der Majormusikverlage in Deutschland zusammengerechnet bei ca. 2/3 (vgl. Baierle 2009, 221).
Der Begriff Majorverlag „wird als Synonym für den international agierenden Industrieverlag verwendet, der meist aus dem Konzernverbund gegründet wurde (...) mit dem Ziel, die gesamte Wertschöpfungskette der Musikbranche weltweit unter Kontrolle zu halten" (Fukking 2006, 67). Ein Vorteil dieser Musikverlage für die Autoren ist das weltweite Filialnetz, das eine zeitnahe und reibungslose Verwertung der Werke und Abrechnung der Einnahmen bietet. In den meisten Fällen wird diese internationale Auswertung der Werke aber nur bei sehr erfolgreichen Autoren vorgenommen (vgl. Fukking 2006, 68).
Baierle schlägt vor, den Begriff „Industrieverlag" statt Majorverlag zu verwenden. Das ist ein Verlag, „der über 250 Mitarbeiter hat und eine Umsatzsumme von über 50 Mio. bzw. eine Bilanzsumme von über 43 Mio. EUR erwirtschaftet und der als international tätige, rechtlich selbstständige oder unselbstständige Einheit an ein Tonträgerunternehmen angeschlossen ist, welches zu den großen Musikindustriefirmen gehört, die den Tonträgermarkt anteilsmäßig dominieren" (Baierle 2009, 48). Die Tonträgerfirmen versuchen durch die Verlage, die unbeständigen Erlöse aus dem Tonträgergeschäft auszugleichen. Außerdem können sie so einen größeren Teil der Verwertungskette abdecken.
Der Umsatzanteil sogenannter Independent-Verlage liegt bei ca. 33 %. Dabei konnten 2008 Roba (4,07 %), Glueck (3,19 %) und Mdw (1,10 %) die größten SingleChartanteile für sich verbuchen (vgl. Baierle 2009, 222).
Ein Independent-Verlag ist nicht an einen größeren Konzern gebunden, nicht in internationale Konzernstrukturen verwoben und setzt seinen Schwerpunkt im musik- verlegerischen Bereich (vgl. Budde 1997, 303; Fukking 2006, 69). Daher kommt der Begriff „unabhängig". Oftmals sind diese Unternehmen inhabergeführt (vgl. Fukking 2006, 69). Baierle verwendet den Begriff „Nicht-Industrieverlage" statt IndependentVerlage (vgl. 2009, 49). Sie zeichnen sich durch eine überwiegend mittelständische Organisation, eine Mitarbeiteranzahl von unter 250 Personen und durch ihre NichtZugehörigkeit zu den Weltmarkt dominierenden Tonträgerherstellern aus. Dadurch, dass diese Verlage oft auf ein Land beschränkt agieren, legen sie großen Wert auf den Aufbau von nationalen Talenten. Die sich ausweitende Relevanz nationaler Musikthemen und die Besetzung von Nebentätigkeiten wie Management, individuelle Rechteverwaltung, Filmproduktion etc. sind für diese Verlage eine Zukunftschance. Zu den Nicht-Industrieverlagen zählen auch die Eigenverlage, die von Musikproduzenten und Komponisten zur Verwaltung ihrer Eigenkompositionen gegründet werden (vgl. Baierle 2009, 49).
Die erfolgreichen Nicht-Industrieverlage werden oft von den Industrieverlagen aufgekauft (vgl. Fukking 2006, 71). Es gelingt einigen kleineren Musikverlagen jedoch, das zurückbleibende Vakuum auszufüllen (vgl. Baierle 2009, 49).
Da Musik ein immaterielles Gut ist, fällt es in den Bereich des Immaterialgüterrechts, auch genannt den Bereich des „geistigen Eigentums". Damit ist das Recht an kreativen, geistigen Inhalten gemeint, zum Beispiel einer Musikkomposition. Die Rechtsgrundlage der Immaterialgüterrechte ist das Urheberrecht, welches Teil des gewerblichen Sonderrechtsschutzes ist. Die im Urheberrecht geschützten Rechte lassen sich in die zwei Gruppen Urheberrechte und Leistungsschutzrechte einteilen (vgl. Homann 2007, 3).
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