Hausarbeit, 2002
34 Seiten, Note: 1,7
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung: Situation in Deutschland
B. Rechtlicher Hintergrund
I. Deutsche Vorgaben
1. Die Aufgaben eines deutschen Rechtsanwalts
2. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer
3. Die Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation
4. Der Sinn und Zweck des deutschen Kammerwesens (mittelbare Staatsverwaltung)
5. Die BRAGO als Rechtsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren
6. Zusammenfassung der deutschen Rechtslage
II. Europäische Vorgaben
1. Art. 43ff oder 49ff EGV für die Anwaltstätigkeit einschlägig?
a) EuGH-Urteil Säger
b) EuGH-Urteil Gebhard
c) EuGH-Urteil Kommission/ Italien
2. Art. 81ff EGV
a) EuGH-Urteil Wouters
b) EuGH-Urteil Arduino
3. Zusammenfassung und Bewertung der EuGH-Rechtsprechung
C. Prüfung, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar sind
O. Anwendbarkeit des EGV
a) Wirtschaftliche Tätigkeit
b) Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
1. Verstoß der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung gegen Art. 81ff EGV
2. Hilfsweise Prüfung einer Rechtfertigung
3. Ergebnis
D. Ausblick und eigene Stellungnahme
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht (EGV), insbesondere im Hinblick auf die europäischen Wettbewerbsregeln sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Ziel ist es zu klären, ob die staatlich vorgegebenen Mindestgebühren für Anwälte im Kontext des europäischen Binnenmarktes zulässig sind.
a) EuGH-Urteil Säger
Im Urteil Säger hielt der EuGH die Dienstleistungsfreiheit für einschlägig. Manfred Säger, Patentanwalt in München, hatte gegen die Dennemeyer & Co Ltd., eine Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in Großbritannien, geklagt. Diese Gesellschaft hatte sich darauf spezialisiert, Patente mit Hilfe eines elektronischen Datenverarbeitungssystems zu überwachen und die Patentrechtsinhaber zu benachrichtigen, wenn die Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patents fällig wurden. Sofern die Patentrechtsinhaber dies wünschten, zahlte die Gesellschaft in deren Auftrag die Gebühren. Patentanwalt Säger machte geltend, die Gesellschaft verstoße damit gegen § 1 I des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Danach braucht eine behördliche Erlaubnis, wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt.
Der EuGH stellte fest, dass durch eine Regelung wie die des deutschen § 1 I RBerG in die Dienstleistungsfreiheit des Art. 59 EWG-Vertrags (= Art. 49 EGV n.F.) eingegriffen wird, weil damit zum einen den ausländischen Dienstleistungserbringern das grenzüberschreitende Tätigwerden nur bei Vorliegen einer deutschen Erlaubnis gestattet ist (Verstoß gegen die sog. Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit) und weil zum anderen ohne diese Erlaubnis auch die Patentrechtsinhaber in Deutschland die grenzüberschreitend angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen dürfen (Verstoß gegen die negative oder passive Dienstleistungsfreiheit).
A. Einleitung: Situation in Deutschland: Einführung in die stark regulierte Welt der Rechtsberufe und die grundlegende Fragestellung zur Vereinbarkeit nationaler Gebührenordnungen mit dem EGV.
B. Rechtlicher Hintergrund: Darstellung der Organisation der deutschen Anwaltschaft durch Kammern sowie Analyse der relevanten EuGH-Urteile zu Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht.
C. Prüfung, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar sind: Konkrete rechtliche Prüfung der BRAGO, wobei der Fokus auf dem Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und der staatlichen Normsetzung liegt.
D. Ausblick und eigene Stellungnahme: Diskussion der geplanten Reform durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und kritische Würdigung der Preiswettbewerbs-Einschränkungen.
Rechtsanwaltsgebühren, BRAGO, EGV, Europäisches Wettbewerbsrecht, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Rechtsanwaltskammer, mittelbare Staatsverwaltung, EuGH, Wouters, Arduino, Gebührenfestlegung, Marktzugang, Preiswettbewerb, Anwaltsrecht.
Die Arbeit analysiert, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren (BRAGO) mit den europäischen Wettbewerbsregeln des EGV vereinbar sind.
Zentrale Felder sind die Organisation der Rechtsanwaltskammern, die Grundfreiheiten der EU sowie die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts auf freie Berufe.
Es soll geklärt werden, ob die durch das deutsche Recht festgeschriebenen Mindestgebühren eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen.
Es handelt sich um eine juristische Fallstudie, die den deutschen Rechtsrahmen mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgleicht.
Der Hauptteil befasst sich mit der Organisation der Rechtsanwaltschaft, der Analyse der Rechtsprechung (Säger, Gebhard, Wouters, Arduino) und der spezifischen Prüfung der deutschen Gebührenordnung.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Wettbewerbsrecht, EGV, Anwaltskammer, BRAGO, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit geprägt.
Der EuGH sah hier kein Handeln von Unternehmen, sondern staatliches Handeln, da der Staat die maßgebliche Kontrolle über die Gebührenfestlegung behalten hat.
Das geplante RVG zielt auf eine Vereinfachung und Modernisierung ab, steht jedoch aufgrund einer prognostizierten Kostensteigerung und der Einschränkung des Preiswettbewerbs in der Kritik.
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