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Bachelorarbeit, 2010
44 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Entwicklung von Interventionen
2.1 State-Building
2.2 Problematiken des externen-direktem Prozess State-Building
3. Argumentative Legitimation von Interventionen
3.1 Rechtliche Legitimation von Interventionen
3.2 Problematiken argumentativer und rechtlicher Legitimationen
4. Soziologische Betrachtung der Interventionskultur
4.1 Interventionskultur Deutschland und Afghanistan
4.2 Reale Konflikte einer Interventionskultur durch Fehlinterpretationen
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
7.Internetquellen
"Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt.", so der ehemalige Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland, Peter Struck, in einer
Regierungserklärung vom 11. März 2004. Seit dem 22. Dezember 2001 sind deutsche Soldaten in den Afghanistankonflikt involviert und noch immer ist keine Lösung des Konfliktes in Sicht.
Der Einsatz in Afghanistan sollte eine humanitäre Intervention darstellen, die zum einen den Terrorismus erfolgreich bekämpft und zum anderen humanitäre Bedingungen nach westlichen Maßstäben für die Menschen in Afghanistan schafft. Es ist die Rede von
Peacebuilding-Prozessen, von Responsibility to protect, good governance, Nation- und Statebuilding, Peace-Enforcement und Peace-Keeping.
Der „einfache” Friedenseinsatz ist abgelöst worden von komplexeren und umfassenderen Einsätzen, die nicht mehr einzig und alleine auf eine militärische Intervention zurückzuführen sind. "Ursprünglich sollten Friedenseinsätze garantieren, dass kriegerische Aktivitäten in einer bestimmten Region unterbleiben, jetzt sollen sie eine bessere Gesellschaft hinterlassen."[1]
Die großen systemischen Konflikte wurden 1990 durch den Fall der Mauer beendet und das liberale Gesellschaftssystem setzte sich durch. Systemkonflikte und Stellvertreterkriege wie sie unter anderem auch in Afghanistan ausgetragen wurden und ausschließlich aus militärischen Aktivitäten bestanden, sind durch Einsätze im Sinne eines westlichhumanitären Idealbilds abgelöst worden. Krieg gegen den Terrorismus mittels humanitärer Legitimation.[2]
"Dass sich Entwicklung in diese Richtung überhaupt wandeln konnte, war nur dadurch möglich, dass dieser Begriff immer weniger zur Auseinandersetzung über unterschiedliche Gesellschaftsvisionen und über den entsprechenden Weg dorthin diente, da das liberale Gesellschaftsmodell nicht mehr in Frage gestellt wurde.“[3] Moderne Interventionen sollen Gesellschaft formen, prägen und im Sinne des Intervenierenden, verbessern. "Deswegen sind zeitgenössische humanitäre Interventionen groß angelegte Sozialreformvorhaben, die auf nahezu jeden Bereich des Lebens zielen."[4]
Dies stellt einen wichtigen neuen Punkt für die Betrachtungsweise dieser Konflikte dar. Eine Vorher-Nachher-Betrachung eines Konflikts muss um eine Während-Betrachtung ergänzt werden. Meist ist der Input (die Mittel) und der Output (die Ziele) durch die Art und Weise des Konflikts determiniert, doch eine Formel für die Umwandlung der Mittel gibt es selten.
Dies bedeutet, dass sich die Wissenschaft einen neuen Zugangspunkt zu gewissen Interventionsphänomenen schaffen muss. Eine reine politikwissenschaftliche Betrachtungsweise, wie in den größten Teilen der Friedensforschung, kann hierfür nicht mehr ausreichend sein.[5] "Das zentrale Problem, mit dem sich Nachkriegsgesellschaften konfrontiert sehen, besteht darin, dass der bewaffnete Konflikt zwar beendet wurde, doch die Individuen der Gemeinschaften nicht zusammenleben können. Es kommt zu keiner sozialen Integration [...]."[6]
Es entsteht eine neue Gesellschaft innerhalb der Intervention, die weder mit dem Pre- noch mit dem Postkonfliktzustand vergleichbar ist. Zwei Akteure, Intervenierender und Intervenierter, mit unterschiedlicher kultureller Prägung treffen unter neuen Bedingungen aufeinander und bilden eine ebenso neue und spezielle Kultur untereinander aus. Dies wird in der aktuellen Forschung als Interventionskultur bezeichnet.[7] Es entsteht eine neue, meist durch die Dauer des Einsatzes zeitlich begrenzte Gesellschaft und diese muss bei der Konfliktlösung beachtet werden.
Es wandelt sich also von einem reinen politikwissenschaftlichen Problem, auch zu einem soziologischen Problem.
In meiner Arbeit möchte ich mich mit einem Teil dieses neuen soziologischen Problems befassen. Ich möchte betrachten wie sich Interventionen und vor allem Interventionsintentionen verändert haben und wie sich diese Veränderungen auf die Lösung des Konflikts unter Berücksichtigung der Interventionskultur auf die Forschung und Wissenschaft, auswirken. Es soll eine Erörterung der Frage sein, warum und weshalb eine Interventionskultur entsteht und welches die daraus resultierenden Herausforderungen sind.
Zu Beginn meiner Arbeit möchte ich zunächst auf die Formen und Veränderungen von Interventionen und Konflikten eingehen.
Einen entscheidenden Faktor bei der Betrachtung von Konflikten stellt die Entwicklung der Nationalstaatlichkeit dar, da diese die Interessen und somit die postulierten Ziele der Nationalstaaten, beziehungsweise in der moderneren Geschichte, der Nationalstaatenbündnisse beeinflusst. So waren bei hoher Nationalstaatlichkeit die Ziele und Interessen stark determiniert auf Gebietserweiterung, Ressourcenbeschaffung und Handelswege.[8] Zeitlich noch weiter zurück waren bei kriegerischen Auseinandersetzungen religiöse
Intentionen vordergründig. Hier stand, wie auch bei modernen Interventionen, die Veränderung einer Gesellschaft zum Beispiel durch Christianisierung im Zentrum der Intention, dennoch scheint dies schwer vergleichbar.[9]
Allgemein kann davon die Rede sein, dass Interessen von Kollektiven im Kolonialismus und Interessen von Staaten im Imperialismus nicht dem Ziel dienten, neue, unanhängige Staaten zu gründen, sondern die eigene Expansion und Machtstellung voranzutreiben. Transterritoriale Handlungen galten der Machterhaltung, der Positionierung im territorialen Kontext (Imperialismus) und der Verschleierung nationaler Probleme.[10]
Anzumerken ist, dass zwar nicht im Sinne der Christianisierung bewusst Werte nach Außen getragen wurden, dass aber dennoch innerhalb der eroberten Gebiete kulturelle Eigenheiten etabliert wurden. So zum Beispiel staatliche Organisationsstrukturen im Zuge eines informellem Imperialismus.
Hieraus resultierten spätere Probleme bei der Entkolonialisierung, die ungefähr mit dem Ende des zweiten Weltkriegs begann.
Durch die strukturelle Adaption fremder Systeme wurden die Kolonialstaaten in eine Abhängigkeit zum Besetzer gezwungen, die mit dem Beginn der Entkolonialisierung ein Machtvakuum hinterließ.[11] Unterdrückte gesellschaftliche Konflikte, sowie die Machtneuorientierung vorhandener Eliten, führten dementsprechend zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die Problematik bestand aus einem zu schnellen und zu abrupten Zurückziehen der Kolonialmächte und einem systemischen Vermächtnis, welchem die Kompetenzträger fehlten.
Zwar wurden finanzielle Hilfen geboten, die im Sinne des „trickle- down-process“ von Martin Seymour Lipset Wohlstand und somit für
Stabilität und Demokratie sorgen sollten[12], jedoch flossen die Gelder meist in die Hände von Machteliten und Clans die eher im eigenen Interesse handelten und nicht im Sinne eines sich entwickelnden Staats.[13]
Dennoch galten die Hilfen zweierlei Zielen, nämlich der Erhaltung von Frieden und dem Vorantreiben von Frieden (Peace-Keeping und Peace-Enforcement).
An diesem Punkt ist bereits eine erste Veränderung erkennbar. Die zuvor ausschließlich nationalstaatlichen Interessen, wurden durch transnationale Interessen ergänzt. Diese transnationalen Interessen wurden erheblich durch die Beschaffenheiten des Kalten Krieges verstärkt.
Während des Kalten Krieges war es nicht länger entscheidend Frieden durch militärische Aktivitäten herzustellen, sondern Gesellschaften im Sinne des jeweiligen Pols zu formen. Es ging um Stabilität und somit um eine langfristige Etablierung eines Staatenmodels.
Im Kalten Krieg waren auf der westlichen Seite die Faktoren Kapitalismus und Demokratie entscheidend für diese Stabilität. Staaten sollten nicht länger ausschließlich durch die Anwesenheit einer Macht kontrolliert werden, sondern sie sollten so gebaut sein, dass sie systemisch von alleine funktionieren und das gewünschte System umgesetzt wird.
"Statt um Peace-Keeping und Peace-Enforcement geht es [...] um multidimensionale Peace-Building, um State- und Nation- Building[prozesse]: Neue Staaten mit neuen Formen der sozialen Organisation sollen an Stelle der alten treten [.. ,]."[14] Diese Veränderung ist für die Handlungsweise eines intervenierenden Landes gravierend. Es geht nicht länger darum eine Masse zu kontrollieren, sondern diese Masse zu modellieren. "Vielmehr haben sich die Konflikte gewandelt, die mit Interventionen bearbeitet werden sollen und sind mit dem klassischen Peacekeeping-Modell nicht mehr zu regeln."[15]
Die Ansicht der Entwicklungspolitik hat sich dahingehend entwickelt, dass davon ausgegangen wird, dass nur mittels eines Staates mit Demokratie, Wirtschaftlichkeit und Rechtsstaatlichkeit Stabilität und somit Frieden möglich ist. „Before you can have democracy or economic development, you have to have a state.“[16]
„State building is creating and strengthening the institutions necessary to support long-term economic, social, and political development.”[17] Der State-Building-Prozess soll einen Staat, beziehungsweise einen neuen Staat schaffen, der den Vorstellungen des Intervenierenden entspricht. Dies kann verschiedene Intentionen beinhalten.
So kann "Nation-Building [...] eine Entwicklungs-, aber auch eine imperiale Strategie sein, je nach den politischen Umständen und Akteuren. "[18] Letztlich, so Hippler, gibt es drei entscheidende Faktoren der Motivation von State-Building-Prozessen "[...] eine gemeinschaftsbildende, [sowie] überzeugungskräftige Ideologie, die Integration der Gesellschaft und ein funktionsfähiger Staatsapparat."[19] Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich die Begriffe Nation-Building (zum Beispiel Schaffung von Bildungsmöglichkeiten, Aufbau einer Gesellschaft) und State-Building (Aufbau von politischen Institutionen), zusammenfasse. Eine genauere
Unterscheidung ist zwar im europäischen Raum üblich, jedoch für diese Arbeit nicht zwingend erforderlich. Daher soll folgende Definition von Carolyn Stephenson beispielhaft sein:
„Nation-building is a normative concept that means different things to different people. The latest conceptualization is essentially that nationbuilding programs are those in which dysfunctional or unstable or ‘failed states’ or economies are given assistance in the development of governmental infrastructure, civil society, dispute resolution mechanism, as well as economic assistance, in order to increase stability. Nation-building generally assumes that someone or something is doing the building intentionally.”[20] Der Begriff des StateBuilding kann jedoch noch weiter eingeschränkt werden.
So unterschiedet man zwischen direkterem und indirektem, sowie internen und externen State-Building. Direktes State-Building bedeutet eine wahrnehmbare, erfassbare Veränderung zur Stärkung oder zum generellen Aufbau eines Staats, beziehungsweise Nationalstaats. Dieser direkte Prozess ist zeitlich begrenzt.
Indirekt meint eine nicht erfahrbare historische Entwicklung einer Gesellschaft, beziehungsweise eines Staats. Der Zeitraum ist weder begrenzt noch konkret zuzuordnen.
Weiterhin ist entscheidend, ob diese indirekte oder direkte Bewegung durch einen anderen Staat, oder einen allgemeinen Hilfeleister unterstütz wird (extern), oder aus der Bevölkerung/ dem Staat von alleine hervorgeht (intern).[21] So handelt es sich bei den Interventionen in Afghanistan um eine extern-direkte Form des State-Buildings. „Fremde Staaten oder Organisationen unternehmen gezielte Anstrengungen und Maßnahmen innerhalb eines Gebiets, oder bereits bestehenden Staates, um staatliche Institutionen und Organisationen aufzubauen, zu reformieren oder allgemein zu stärken und so innerhalb möglichst kurzer Zeit zu einem funktionstüchtigen Nationalstaat zu entwickeln.“[22]
Es wäre zu erwähnen, dass gerade im Fall Afghanistans ebenfalls eine interne-direkte Form des State-Buildings zu finden ist. Diese Form bezeichnet des State-Buildings bezeichnet einen Prozess, bei dem eine oder mehrere interne Gruppen Einfluss auf den Aufbau eines modernen Nationalstaats nehmen.[23] Gerade bei einer religiöskulturellen Auseinandersetzung innerhalb eines Landes kann von einer solchen internen Bewegung ausgegangen werden. Ein weiteres Indiz hierfür ist sicherlich auch die historisch-ethnische Verschiedenartigkeit Afghanistans.
Im allgemeinen soll aber für diese Arbeit gelten, dass es sich bei den Unternehmungen in Afghanistan um extern-direktes State-Building handelt.
Der Prozess des extern-direkten State-Building ist in der heutigen Zeit immer wieder umstritten und bietet ein breites Diskussionsfeld politischer Legitimation. Dies liegt nicht zuletzt an einer sehr weitgefassten völkerrechtlichen Grundlage der UN-Charta.
So entsteht beispielsweise bei der Legitimation von modernen Interventionen eine Differenz zwischen den in Art.1(1) und Art.1(2) festgelegten Mittel zur Wahrung des Friedens. Es sollen die Grundsätze des Völkerrechts gelten und das Selbstbestimmungsgesetz eingehalten werden, jedoch ist hierbei die Trennlinie zu einer Verletzung der Volkssouveränität nicht immer klar erkennbar.[24]
Eine weitere und weitaus größere Prämisse externer-direkter State- Building-Prozesse ist das eigentliche Interventionsverbot der UNCharta. So heißt es in Art.2(7):
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden
Hier bedarf es also anderer Legitimationsgrundlagen. Hierauf möchte ich aber erst im nächsten Kapitel genauer eingehen.
Weitere Problematiken entstehen durch die Zielsetzungen der Intervenierenden selber. So ist der Anspruch an die Wirkung der eigenen Intervention so hoch, dass er zumeist nicht erfüllt werden kann, oder zumindest einen wesentlich längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als zuvor angenommen. Ein passendes Beispiel ist das Petersberger Abkommen von 2001.
Es sollte innerhalb kürzester Zeit ein starker Staat nach westlichem Muster geformt werden, den es aber so bisher zu keiner Zeit in Afghanistan gab. "Das Friedensversprechen von Petersberg 2001 für Afghanistan war ein westeuropäisch begriffener starker Staat mit Gewaltmonopol [...]. Ein solches Staatswesen gab es zu keiner Zeit in Afghanistan, auch nicht vor [.] 1978/79."[25]
Hinzu kommt zu den meist zu hohen Zielen, die Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren mit ihren jeweiligen Eigeninteressen, sowie die ohnehin instabile Lage in den entsprechenden Ländern.
Mit Eigeninteressen beziehe ich mich sowohl auf die Interessen von vorhandenen Eliten in den intervenierten Ländern, als auch auf die eventuellen geopolitischen und somit auch finanziellen Interessen der Entsendeländer.
Des weiteren kommt der Erfolgsdruck der Intervenierenden hinzu, der durch die bereits erwähnte, hohe Zielsetzung entsteht.
"Ohne die Zustimmung der lokalen Eliten können weder Projekte umgesetzt noch die Sicherheit des internationalen Personals gewährleistet werden. Peacebuilder stehen aber unter starkem Druck, ihre Projekte abzuschließen[...]."[26] Das beste Beispiel für diese immerwährende Debatte des Einflusses der Eigeninteressen, ist der US-Einsatz im Irak. War der Einsatz ein humanitärer Einsatz zur Bekämpfung von Terrorismus, oder ging es ausschließlich um den Rohstoff Öl? Immer wieder tauchen diese Spannungen im Zusammenhang mit internationalen State-Building-Prozessen auf.
Insgesamt scheint der Begriff State-Building nicht klar definiert und auch die Handlungsmethoden die dem Prozess angehören, sind nicht eindeutig. Wann ist überhaupt ein State-Building-Prozess nötig, sprich wann ist ein betreffendes Land nicht mehr in der Lage sich selbst zu bestimmen? Wann dürfen wir die Souveränität eines Staates brechen und wie rechtfertigen wir dies? Denn in der Theorie bedeuten Interventionen immer auch die "Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates[...]Interventionen verletzen grundsätzlich die Souveränität der Staaten."[27]
Im folgenden Kapitel möchte ich auf diese Fragen genauer eingehen. Es soll geklärt werden wie heutige State-Building-Maßnahmen gerechtfertigt werden und wo die Legitimationsgrundlage liegt. Festzuhalten am Ende diese Kapitel ist, dass State-Building ein neuer, nicht konkreter und deshalb stets umstrittener politischer Prozess ist. Es ist ein junges Forschungsfeld und spielt sich meist auf einer politikwissenschaftlichen Ebene ab.
[...]
[1] {Bonacker 2010 : 50}
[2] {Vgl. Daxner 2005 : 40}
[3] {Bonacker 2010 : 44}
[4] {Daxner 2008 : 21}
[5] {Vgl. Baumann 2008 : 25}
[6] {Baumann 2008 : 89}
[7] {Vgl. Bonacker 2010}
[8] {Vgl. Gründer 1987 : 573}
[9] {Vgl. Reinhard 1997b : 298 ff.}
[10] {Vgl. Stütz 2008 : 69}
[11] {Vgl. Stütz 2008 : 71}
[12] {Vgl. Wohlmuth 2008 : 4}
[13] {Vgl. Sorensen 2001 : 118}
[14] {Bonacker 2010 : 7}
[15] {Daxner 2008 : 27}
[16] {Fukuyama 2005: 84}
[17] {Center for global development 2004}
[18] {Jochen Hippler 2003}
[19] {Jochen Hippler 2003}
[20] {Stephenson 2005}
[21] {Vgl. Stütz 2008 : 21-22}
[22] {Stütz 2008 : 23}
[23] {Vgl. Stütz 2008 : 23}
[24] {Vgl. Stütz 2008 : 27-31}
[25] {Daxner 2008 : 29}
[26] {Bonacker 2010 : 23}
[27] {Drechsler 1995 : 413}