Bachelorarbeit, 2010
57 Seiten, Note: 2.0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Arbeitnehmerbeteiligung in der deutschen Aktiengesellschaft
I. Unternehmerische Mitbestimmung im Aufsichtsrat
II. Betriebliche Arbeitnehmerbeteiligung
C. Arbeitnehmerbeteiligung in der SE
I. Arbeitnehmerbeteiligungsrechte aufgrund der SE–Verordnung und des SE-Ausführungsgesetzes
1. Verfassung der SE
a) Dualistisches System
b) Monistisches System
2. Arbeitnehmerbeteiligung bei der Gründung
a) SE-Gründung durch Verschmelzung
b) Gründung einer Holding-SE
c) Gründung einer Tochter-SE
d) SE-Gründung durch Umwandlung
3. Arbeitnehmerbeteiligung bei Sitzverlegung
II. Arbeitnehmerbeteiligungsrechte aufgrund der SE-Richtlinie und des SE-Beteiligungsgesetzes
1. Verhandlungslösung
a) Arbeitnehmerseite / besonderes Vehandlungsgremium
b) Unternehmensseite
c) Einleitung des Verhandlungsverfahrens
d) Das Verhandlungsverfahren
e) Die Vereinbarung
2. Auffanglösung
a) Anwendungsbereich
b) Voraussetzung
c) Opting – Out
d) SE-Betriebsrat
e) Mitbestimmung
D. Fallbeispiel: Die deutsche Allianz AG
I. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften
1. Die Allianz AG
2. Die RAS S. p.A.
II. Gründe für die Verschmelzung und Umwandlung der Allianz AG in eine SE
III. Die neue Allianz SE
1. Grundsätze der neuen Organisationsverfassung
2. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE
E. Zusammenfassung, Schlussbetrachtung und Ausblick
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE). Ziel ist es, die Komplexität der mitbestimmungsrechtlichen Regelungen, die sich aus der SE-Verordnung und dem SE-Beteiligungsgesetz ergeben, darzustellen und die praktische Umsetzung sowie Herausforderungen anhand des Fallbeispiels der Allianz SE zu analysieren.
C. Arbeitnehmerbeteiligung in der SE
Die SE-VO und die SE-RL bilden die Rechtsgrundlagen der SE. Die SE-VO enthält die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der SE-RL ergänzt werden. Einzeln können sie keine eigenständige, rechtsgestaltende Wirkung entfalten, da sie wechselseitige Bezugnahmen und Verweisungen enthalten. Dementsprechend stehen in Begründungserwägung 21 und Artikel 1 IV SE-VO, dass die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE durch die SE-RL geregelt wird. Gemäß der Begründungserwägungen 3, 5, 7, 8 und 18 SE-RL müssen Regelungen getroffen werden, damit durch die Gründung einer SE die Arbeitnehmerbeteiligung nicht vollkommen beseitigt oder eingeschränkt wird („Vorher-Nachher-Prinzip“). Die Verknüpfung zwischen Gesellschaftsrecht und Mitbestimmung ist in derart normiert, dass die SE gem. Art. 12 II SE-VO erst ins Handelsregister eingetragen werden kann, wenn eine Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE abgeschlossen wurde. Das jeweilige Registergericht muss nach Art. 26 III SE-VO und §4 SE-AG kontrollieren, ob die Arbeitnehmerbeteiligung geregelt wurde. Die Festlegung der Beteiligung der Arbeitnehmer ist somit auch Voraussetzung für den Erwerb der Rechtspersönlichkeit. Dieser erfolgt laut Art. 16 I SE-VO und §3 SE-AG mit der Eintragung ins Handelsregister.
A. Einleitung: Diese führt in die Entstehungsgeschichte der SE sowie die Problematik der Arbeitnehmerbeteiligung im europäischen Rechtskontext ein.
B. Arbeitnehmerbeteiligung in der deutschen Aktiengesellschaft: Das Kapitel erläutert die bestehenden Strukturen der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat sowie die betriebliche Mitbestimmung nach deutschem Recht.
C. Arbeitnehmerbeteiligung in der SE: Dieser Kernteil analysiert detailliert die rechtlichen Regelungen für Arbeitnehmerbeteiligungsrechte im Rahmen der SE-VO, SE-RL und des SE-BG unter Berücksichtigung verschiedener Gründungsarten.
D. Fallbeispiel: Die deutsche Allianz AG: Dieses Kapitel veranschaulicht die theoretischen Erkenntnisse anhand der konkreten Umwandlung der Allianz AG in die Allianz SE.
E. Zusammenfassung, Schlussbetrachtung und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse resümiert und die rechtspolitischen Herausforderungen sowie die künftige Entwicklung der SE diskutiert.
Arbeitnehmerbeteiligung, SE-Verordnung, SE-Richtlinie, SE-Beteiligungsgesetz, Societas Europaea, Unternehmensmitbestimmung, Besonderes Verhandlungsgremium, Auffangregelung, Vorher-Nachher-Prinzip, Allianz SE, Verschmelzung, Aufsichtsrat, SE-Betriebsrat, Mitbestimmung, Europäisches Gesellschaftsrecht.
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Aspekte und die praktische Gestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung bei der Gründung und dem Betrieb einer Europäischen Gesellschaft (SE).
Zentrale Themen sind die SE-Verordnung, das SE-Beteiligungsgesetz, die verschiedenen Gründungsformen einer SE sowie der Prozess der Verhandlungen zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmern.
Das Ziel ist die Darstellung und Erläuterung, wie das SE-Beteiligungsgesetz die Vorgaben der SE-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt und wie dadurch Mitbestimmungsrechte in einer grenzüberschreitenden Gesellschaft gesichert werden.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Literatur, Gesetzestexte, Verordnungen sowie eine Fallstudie (Allianz SE) kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der deutschen Standards, die detaillierte Analyse der SE-spezifischen Regeln für Verhandlungen und Auffangregelungen sowie das Fallbeispiel Allianz.
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Societas Europaea, Unternehmensmitbestimmung, SE-Beteiligungsgesetz und Arbeitnehmervertretung charakterisieren.
Die Allianz SE entschied sich für das dualistische System, da es die in Deutschland bewährte klare Trennung zwischen Geschäftsführung und Aufsicht beibehält und die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat sichert.
Es dient dazu sicherzustellen, dass durch eine SE-Gründung keine bestehenden Mitbestimmungsstandards der Arbeitnehmer verloren gehen oder signifikant geschwächt werden.
Das bVG ist das zentrale Gremium auf Arbeitnehmerseite, um mit den Leitungen der beteiligten Gesellschaften eine individuelle Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE auszuhandeln.
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