Examensarbeit, 2003
88 Seiten, Note: 1
1. EINLEITUNG
2. DARSTELLUNG UND KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT PETER SINGERS „PRAKTISCHER ETHIK“
2.1. Wer ist Peter Singer? Was ist Bioethik?
2.2. Die Darstellung der Position Peter Singers
2.2.1. Warum sich überhaupt mit Peter Singer beschäftigen?
2.2.2. Singers Aussagen
2.2.2.I. Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person
2.2.2.II. Singers Schlussfolgerungen am Beispiel Abtreibung und Euthanasie
2.2.2.II.a. „Leben nehmen: Der Embryo und der Fötus”
2.2.2.II.b. „Leben nehmen: Menschen“
2.2.3. Eventuelle Motive für Singers Überlegungen
2.3. Kritische Auseinandersetzung mit Peter Singers „Praktischer Ethik“
2.3.1. Ein einfaches Beispiel für die Inkonsequenz in Singers Theorie
2.3.2. Missbrauch des Personbegriffs als Rechtfertigung von Abtreibung und Euthanasie
2.3.3. Die Diskussionen um den „Wert des Lebens“
2.3.4. Person als „reiner Moralbegriff“
2.3.5. Probleme des bewusstseinstheoretischen Personbegriffs
2.4. Die gesetzliche Aufhebung des Tötungsverbotes – Die Anwendung praktischer Ethik in Europa?
2.4.1. Abtreibung in Europa
2.4.2. Euthanasie in Europa
2.4.3. Bioethik in Europa
2.4.4. Europäische Handhabung bei Abtreibung und Euthanasie – ein Spiegelbild der Ethik Singers?
2.5. Der Abschied von der Würde des Menschen – Eine kritische Stimme von Bischof Prof. Dr. Franz Kamphaus (Limburg)
2.6. „Slippery Slope“ – Ist die Theorie der „Schiefen Bahn“ und die „Nazi-Analogie“ bloß ein „Totschlagsargument“ gegen Peter Singer, Abtreibung und Euthanasie?
3. FAZIT: JEDER EINZELNE MENSCH IST PERSON
Die vorliegende Examensarbeit bietet eine tiefgreifende Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit Peter Singers Werk „Praktische Ethik“. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, inwiefern die utilitaristischen Positionen des Autors, insbesondere bezüglich Abtreibung und Euthanasie, moralisch vertretbar sind und welche Auswirkungen diese Ansätze auf das gesellschaftliche Verhalten und die Gesetzgebung in Europa haben könnten.
2.3.2. Missbrauch des Personbegriffs als Rechtfertigung von Abtreibung und Euthanasie
Die vorsätzliche Tötung eines Menschen galt bislang als nicht moralisch gerechtfertigte Handlung. Als Ausnahme galt allenfalls die Tötung desjenigen, wenn dessen beabsichtigte tatsächliche Bedrohung des Lebens Dritter auf andere Weise nicht abzuwehren ist.
Es scheint jedoch, dass der bislang nicht in Frage gestellten Selbstverständlichkeit des moralischen Tötungsverbots von Menschen durch die Kritik Peter Singers („Der Schutz des Lebens (...) ist Ausdruck einer bestimmten jüdisch-christlichen Sicht und nicht etwa ein universaler moralischer Wert.“) ein Ende gemacht werden soll.
Allerdings beinhaltet diese Ablehnung widersprüchliche Positionen.
Einerseits wird der biblische Herrschaftsauftrag (Gn 1,28) verantwortlich gemacht für die zügellose Unterwerfung der Natur durch den Menschen. Andererseits werden die noch letzten bestehenden Hemmungen, auch den Menschen selbst (speziell am Anfang und am Ende des Lebens) „für die wissenschaftlich-technische Manipulation freizugeben ebenfalls dem jüdisch-christlichen Erbe unserer Kultur angelastet“.
Wo nun der Personbegriff – wie in der Diskussion um Abtreibung und Euthanasie – gerade von den Kritikern seiner christlichen Herkunft erneut ins Spiel gebracht wird, geschieht das seiner ursprünglichen Intention entgegengesetzt. Seit dem frühen Christentum war der Personbegriff im Kern darauf gerichtet, über gesellschaftliche, natürliche und moralische Grenzen hinweg, die Würde des Einzelnen zu schützen und die soziale Verfügung des Menschen zu stoppen. Statt dessen soll – wie bei Singer – ein vom christlichen Erbe unbelasteter Personbegriff diese Bedeutung ausschließen und die Unverfügbarkeit über die menschliche Person nicht länger von ihrem Menschsein an sich, sondern von den natürlichen Unterschieden abhängen, die festlegen, welche Menschen überhaupt Personen sind. Dabei überlässt der Utilitarist wie Singer dem Gesetzgeber und der Gesellschaft, den künftigen Umgang mit nichtpersonalen Anhängern der menschlichen Spezies neu zu regeln.
1. EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert den Hintergrund der „Singer-Debatte“ im deutschsprachigen Raum und steckt den Rahmen der Arbeit, insbesondere die Fokussierung auf Abtreibung und Euthanasie, ab.
2. DARSTELLUNG UND KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG MIT PETER SINGERS „PRAKTISCHER ETHIK“: Dieses umfangreiche Hauptkapitel analysiert Singers philosophischen Ansatz, seine Definition von Bioethik, den Personbegriff sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen für Abtreibung und Euthanasie und unterzieht diese einer kritischen Prüfung.
3. FAZIT: JEDER EINZELNE MENSCH IST PERSON: Das Fazit fasst die kritischen Befunde zusammen und plädiert gegen die utilitaristische Relativierung der Menschenwürde, wobei der Schutz jedes einzelnen Menschen als unantastbar betont wird.
Peter Singer, Praktische Ethik, Utilitarismus, Bioethik, Menschenwürde, Abtreibung, Euthanasie, Personbegriff, Schiefe Bahn, Slippery Slope, Präferenz-Utilitarismus, Lebensrecht, medizinische Ethik, Menschenrechte, NS-Analogie
Die Arbeit analysiert kritisch das Werk „Praktische Ethik“ des australischen Philosophen Peter Singer und dessen Auswirkungen auf ethische Debatten über den Wert des menschlichen Lebens.
Im Zentrum stehen die Fragen nach Abtreibung, Euthanasie, der Definition des Personenstatus und die ethische Bewertung moderner biotechnologischer Eingriffe.
Das Ziel ist eine fundierte Auseinandersetzung mit Singers utilitaristischen Thesen, um aufzuzeigen, welche Gefahren eine rein nutzenorientierte Ethik für den Schutz des menschlichen Lebens birgt.
Es handelt sich um eine philosophisch-theologische Analyse, die Singers Thesen anhand von Fachliteratur darstellt und kritisch hinterfragt.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit Singers Unterscheidung von „Mensch“ und „Person“, der Anwendung auf Abtreibung und Sterbehilfe sowie der Debatte um die „Schiefe Bahn“ (Slippery Slope) und die „Nazi-Analogie“.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie utilitaristische Ethik, Menschenwürde, Person-Doktrin, Bioethik und die Frage nach dem unantastbaren Lebensrecht.
Der Autor warnt davor, dass der Personenstatus an bestimmte kognitive Eigenschaften geknüpft wird, was zwangsläufig zur Abwertung von Menschen führt, die diese Eigenschaften nicht besitzen, wie etwa Embryonen oder Schwerstbehinderte.
Der Autor betont, dass man sich zwar nicht in hysterische Vergleiche flüchten solle, die „Nazi-Analogie“ jedoch als mahnender Hinweis auf die Gefahren einer stufenweisen Ausweitung von Tötungskriterien ernst zu nehmen sei.
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