Bachelorarbeit, 2011
109 Seiten, Note: 1,0
Diese Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Kriterien und Grenzen der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Das Ziel der Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Regelungen und die damit verbundenen Probleme im Arbeitnehmerdatenschutz zu geben.
Die Einleitung führt in die Thematik des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und stellt die Relevanz des Themas dar. Kapitel 1 beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Datenschutzes sowie die relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In Kapitel 2 werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Detail behandelt. Hierbei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, der Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG sowie der Arbeitnehmerdatenschutz in bereichsspezifischen Rechtsvorschriften wie dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Telemediengesetz (TMG) erläutert. Kapitel 3 behandelt Fallgruppen des Arbeitnehmerdatenschutzes, wie z.B. den Datenschutz bei Bewerbungen, die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen im Arbeitsverhältnis, die Nutzung von Web 2.0 und die Überwachung mittels Videokamera. Schließlich wird in Kapitel 4 die Reformbedürftigkeit des Arbeitnehmerdatenschutzes diskutiert, wobei insbesondere auf bestehende Rechtsunsicherheiten und die Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes eingegangen wird.
Arbeitnehmerdatenschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, BDSG, BetrVG, TMG, Überwachung, Kontrolle, Compliance-Maßnahmen, Telekommunikationsdienstleistungen, Web 2.0, Videokamera, Datenscreening, Reformbedürftigkeit.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grenzen dieser Recherche und klärt, unter welchen Voraussetzungen Informationen aus sozialen Netzwerken verwendet werden dürfen.
Das BDSG regelt die Zulässigkeit der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung am Arbeitsplatz.
Sie ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, z.B. zur Aufdeckung von Straftaten, wobei zwischen öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Räumen unterschieden wird.
Wenn die private Nutzung von E-Mails erlaubt ist, unterliegt der Arbeitgeber strengeren Regeln durch das Fernmeldegeheimnis (TKG) als bei rein dienstlicher Nutzung.
Um Rechtsklarheit zu schaffen und Regelungslücken zu schließen, die durch die zunehmende Technisierung und Web 2.0-Nutzung entstanden sind.
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