Bachelorarbeit, 2010
37 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Einleitung
Kapitel 1: Haftungssystem für Organe von Kapitalgesellschaften
1.1 GmbH-Geschäftsführer
1.1.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
1.1.2 Außenhaftung gegenüber Gesellschaftern und gesellschaftsfremden Dritten
1.2 Vorstand der Aktiengesellschaft
1.2.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
1.2.2 Außenhaftung gegenüber Aktionären und gesellschaftsfremden Dritten
Kapitel 2: Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung
2.1 Informationsorganisation im Unternehmen
2.2 Delegation von Pflichten und Aufgaben
2.3 Gesellschafterweisung
2.4 Entlastung
2.5 Generalbereinigung
2.6 Vereinbarung über Haftungsbefreiung oder Haftungsmilderung
2.6.1 Summenmäßige Haftungsbegrenzung
2.6.2 Verkürzung der Verjährungsfrist
2.6.3 Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit
2.7 D&O Versicherung
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Risiken von Führungsorganen in Kapitalgesellschaften und analysiert praxisorientierte Lösungswege, um diese Haftungsrisiken zu minimieren oder präventiv zu vermeiden. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich dabei mit der Frage, wie Vorstände und Geschäftsführer trotz hoher unternehmerischer Verantwortung ihre persönliche Haftung durch legale Gestaltungen absichern können.
1.1.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
Sobald eine Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt und die Organtätigkeit von ihm übernommen wird, entsteht die Gefahr einer möglichen Innenhaftung. Dabei ist es nicht wichtig, ob eine wirksam erlangte Organstellung vorliegt. Dem BGH zufolge ist auch der faktische Geschäftsführer, der mit dem Einverständnis der Gesellschafter dauerhaft für die Geschäfte der Gesellschaft zuständig ist, zur Innenhaftung heranzuziehen.
Wie zuvor erwähnt bildet § 43 Abs.2 GmbHG die Rechtsgrundlage für die Haftung des Geschäftsführers für Pflichtverletzungen in der Unternehmenstätigkeit. Dieser besagt: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden“. Darunter ist beispielweise die schuldhafte Verletzung gesetzlicher Pflichten, die der Gesellschaft finanzielle Nachteile einräumen, Verstoß gegen die Anordnungen der Gesellschafter, Nichtbeachtung der Grenzen der Vertretungsmacht gegenüber der GmbH, strafbares Verhalten, das die GmbH schädigt und die schuldhafte Verletzung der Pflicht, bei Geschäftstätigkeiten keine übermäßigen Risiken einzugehen, gemeint. Wobei aber riskante Geschäfte bei vergleichbar hohen Erfolgschancen gestattet sind.
Alle Pflichten und deren Inhalt gehen aus dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung und Einzelanweisung hervor. Dabei steht die ordnungsgemäße Unternehmensführung weit im Vordergrund. Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zieht stets die Interessen der Gesellschaft vor. Dem Geschäftsführer ist es ausdrücklich verboten gegen die Interessen der Gesellschaft für seinen eigenen Zweck seine Position auszunutzen. Diese Stellung berechtigt ihn außerdem dazu, fremdes Vermögen zu verwalten. Aus diesem Grund ist der Geschäftsführer zu einer besonderen Treue gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Seine Aufgabe besteht darin, den Zweck der Gesellschaft stets zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist der Geschäftsführer auch der Verschwiegenheit bezüglich Geschäftsgeheimnisse und vertraulicher Informationen unterworfen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit. Ferner ist der Geschäftsführer nicht berechtigt die Ressourcen der Gesellschaft, wie z.B. der Einsatz von Mitarbeitern bei privaten Arbeiten oder Annahme von Schmiergeldern, für seinen eigenen Zweck zu nutzen.
Kapitel 1: Haftungssystem für Organe von Kapitalgesellschaften: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen und Haftungsrisiken (Innen- und Außenhaftung) für GmbH-Geschäftsführer sowie Vorstände von Aktiengesellschaften.
Kapitel 2: Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung: Das Kapitel stellt verschiedene Präventionsstrategien vor, darunter organisatorische Maßnahmen, vertragliche Haftungsbeschränkungen und den Einsatz von Versicherungen wie der D&O-Police.
Managerhaftung, GmbH-Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Innenhaftung, Außenhaftung, Unternehmensführung, Sorgfaltspflicht, Haftungsvermeidung, Delegation, Entlastung, Generalbereinigung, D&O Versicherung, Kapitalgesellschaft, Pflichtverletzung, Haftungsmilderung
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Haftungsszenarien von Geschäftsführern und Vorständen in deutschen Kapitalgesellschaften und zeigt Wege auf, wie diese Führungspersonen ihr persönliches Vermögen vor Schadensersatzansprüchen schützen können.
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Grundlagen der Organhaftung, den organisatorischen Haftungsvermeidungsstrategien, vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten und der Bedeutung der D&O-Versicherung.
Ziel ist es, Führungskräften aufzuzeigen, wie sie unternehmerische Risiken managen und durch rechtssichere Organisation sowie vertragliche Gestaltungen Haftungsfallen vermeiden können.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse einschlägiger Gesetze, Kommentare und Fachbeiträge zur Managerhaftung, ergänzt durch die Auswertung aktueller Rechtsprechung.
Im Hauptteil wird zunächst das Haftungssystem für GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände differenziert betrachtet. Anschließend folgen konkrete Instrumente zur Haftungsprävention, wie die Informationsorganisation, Delegation, Entlastung und die D&O-Versicherung.
Wesentliche Begriffe sind Managerhaftung, Innenhaftung, Außenhaftung, Sorgfaltspflicht, Delegation, Entlastung und D&O Versicherung.
Die Generalbereinigung ist ein vertragliches Instrument, mit dem die Gesellschaft auf bekannte und unbekannte Schadensersatzansprüche gegen den ausscheidenden Geschäftsführer verzichtet, was eine wichtige Absicherung für den Manager darstellt.
Sie fungiert als Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Management im Schadensfall vor der persönlichen Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder durch Dritte schützt.
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