Diplomarbeit, 2003
109 Seiten, Note: 1,7
1.Einleitung
2.Jugendkriminalität
2.1. Definition und Funktion des Begriffes „Jugendkriminalität“
2.2. Sozialisatorische und entwicklungspsychologische Erklärungsansätze
2.3. Anomietheorie
2.4. Episodencharakter von Jugendkriminalität
2.5. Zusammenhang von Sozialstruktur und Jugendkriminalität
2.6. Jugendkriminalität in der Gruppe
2.7. Sprach- und Interaktionskompetenz delinquenter Jugendlicher
2.8. Die Labeling – Theorie
3.Das Jugendgerichtsgesetz (JGG)
3.1. Historische Entwicklung des Jugendkriminalrechts
3.2. Sanktionszwecke des Jugendgerichtsgesetzes
3.2.1. Das Schuld – Sühne – Prinzip
3.2.2. Funktion und Bedeutung von Strafe
3.2.3. Prävention als Sanktionszweck im Jugendkriminalrecht
3.2.4. Verhaltensändernde Wirkung von Sanktionen
3.3. Das Diversionsverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
4.Die jugendstrafrechtlichen Sanktionsformen
4.1. Das Sanktionensystem
4.1.1. Erziehungsmaßregeln
4.1.1.1. Weisungen
4.1.1.2. Hilfe zur Erziehung
4.1.2. Zuchtmittel
4.1.2.1. Verwarnung
4.1.2.2. Auflagen
4.1.2.3. Jugendarrest
4.1.3. Jugendstrafe
4.2. Auswahl und Bemessung der Sanktionsform
4.3. Der Erziehungsgedanke
5.Die Neuen Ambulanten Maßnahmen (NAM)
5.1. Allgemeine Betrachtung
5.2. Adressaten der Neuen Ambulanten Maßnahmen
5.3. Arbeitsweisung und Arbeitsauflage
5.3.1. Allgemeine Betrachtung
5.3.2. Zielgruppe
5.3.3. Durchführung
5.3.4. Mindeststandards
5.4. Betreuungsweisung
5.4.1. Allgemeine Betrachtung
5.4.2. Zielgruppe
5.4.3. Durchführung
5.4.4. Mindeststandards
5.5. Sozialer Trainingskurs (STK)
5.5.1. Allgemeine Betrachtung
5.5.2. Zielgruppe
5.5.3. Durchführung
5.5.4. Mindeststandards
5.6. Täter – Opfer – Ausgleich (TOA)
5.6.1. Allgemeine Betrachtung
5.6.2. Zielgruppe
5.6.3. Durchführung
5.6.4. Mindeststandards
6.Schlussbemerkung
Die Arbeit untersucht die Ursachen von Jugendkriminalität und analysiert kritisch das aktuelle Jugendgerichtsgesetz sowie die verschiedenen Sanktionsformen. Das primäre Ziel ist es, den Trend von repressiven, stationären Strafen hin zu erzieherisch orientierten, ambulanten Maßnahmen zu beleuchten und deren Wirksamkeit für die Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher zu bewerten.
2.8. Die Labeling-Theorie
Die Labeling-Theorie entspringt einigen sozialpsychologischen Aussagen G.H. Meads. Er geht davon aus, dass Individuen besonders durch sprachliche Kommunikation Erfahrungen mit sozialen Symbolen sammeln. Dadurch entsteht ein Selbstverständnis, welches durch Interpretation beeinflusst wird und welches diese Person anderen Menschen in Bezug auf sich selbst zuschreibt (vgl. Mead 1968, S. 25 f.).
Stark vereinfacht könnte man sagen, dass jemand so wird, wie ihn andere sehen. Insbesondere Fritz Sack hat die von Mead entwickelte Theorie dann in die kriminologische Diskussion eingeführt.
Er und einige andere Autoren sehen die Ursache für wiederholte Straffälligkeit junger Menschen als Resultat eines dynamischen Prozesses. Hierbei verursachen die sozialen Kontrollinstanzen durch Sanktionen eine immer stärker werdende Stigmatisierung, welche dann wiederum Ursache für abweichendes Verhalten ist (vgl. Sack 1969, S. 901 ff.).
Die ursprünglich von Lemert entwickelte Theorie zur Verlaufsform von abweichendem Verhalten, auch unter dem Begriff „kriminelle Karriere“ bekannt, wurde von Becker weiterentwickelt. Hierbei wird betont, dass durch die öffentliche Stigmatisierung als Krimineller der soziale Handlungs- und Verhaltensspielraum einer Person erheblich eingeschränkt wird (vgl. Pfeiffer 1989, S. 28). Dies macht sich beispielsweise bei Wohnungs- und Arbeitssuche bemerkbar.
1. Einleitung: Darstellung der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion über Jugendkriminalität und die Motivation zur Themenwahl basierend auf ersten praktischen Erfahrungen.
2. Jugendkriminalität: Theoretische Auseinandersetzung mit Begriffsdefinitionen, psychologischen Erklärungsansätzen, Anomietheorie und der Labeling-Theorie.
3. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG): Analyse der historischen Entwicklung, der zentralen Sanktionszwecke und der Bedeutung der Prävention im Jugendstrafrecht.
4. Die jugendstrafrechtlichen Sanktionsformen: Überblick über das Sanktionensystem inklusive Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe.
5. Die Neuen Ambulanten Maßnahmen (NAM): Detaillierte Untersuchung der verschiedenen ambulanten Ansätze von der Arbeitsweisung bis zum Täter-Opfer-Ausgleich.
6. Schlussbemerkung: Fazit zur Bedeutung ambulanter Maßnahmen als erfolgversprechende Alternative zu stationären Strafen.
Jugendkriminalität, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Resozialisierung, Erziehungsgedanke, Spezialprävention, ambulante Maßnahmen, Straffälligenhilfe, Sozialpädagogik, Täter-Opfer-Ausgleich, Labeling-Theorie, Sanktionssystem, Jugendstrafe, Sozialisationsdefizite.
Die Arbeit befasst sich mit dem Feld der Jugendkriminalität und den Möglichkeiten der erzieherischen Reaktion nach dem Jugendgerichtsgesetz, wobei ein Fokus auf ambulanten Maßnahmen liegt.
Zentrale Felder sind die Ursachenforschung bei Jugendkriminalität, die theoretischen Grundlagen des Jugendstrafrechts sowie die praktische Ausgestaltung und Eignung neuer ambulanter Sanktionsformen.
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie sozialpädagogisch orientierte Maßnahmen dazu beitragen können, eine kriminelle Karriere zu verhindern und Jugendliche zurück in ein straffreies Leben zu begleiten.
Die Arbeit stützt sich auf eine fundierte Literaturanalyse sowie die Einbeziehung von Praxisberichten und Leitlinien zur Arbeit mit straffälligen Jugendlichen.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Erklärungsmodelle zur Delinquenz, die rechtlichen Grundlagen des JGG und eine detaillierte Erläuterung ambulanter Maßnahmen wie Arbeitsauflagen oder den Täter-Opfer-Ausgleich.
Kernelemente sind Jugendstrafrecht, Resozialisierung, ambulante Sanktionen, pädagogische Einflussnahme und die Abgrenzung zur klassischen Bestrafung.
Die Autorin betont den großen Handlungsspielraum des Richters, mahnt aber eine individuell passende Auswahl an, um Stigmatisierungseffekte zu vermeiden und eine echte Neuanfang-Perspektive zu schaffen.
Er wird als besonders wertvoll erachtet, da er durch die direkte Konfrontation zwischen Täter und Opfer eine konstruktive Aufarbeitung der Tat und eine echte Übernahme von Verantwortung ermöglicht, die rein strafende Maßnahmen oft nicht leisten können.
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