Bachelorarbeit, 2011
34 Seiten, Note: 2,0
I. Einleitung
II. Das Leistungsschutzrecht als verwandtes Schutzrecht
1. Bereits bestehende Leistungsschutzberechtigte
a) ausübende Künstler
b) Tonträgerhersteller
c) Sendeunternehmen
d) Fazit der bereits bestehenden rechtlichen Regelungen
2. Die Leistungen der Tonträgerhersteller und die der Verlage
a) Problemfokus Verlage
b) Vergleich der Leistungen des Verlages mit deren des Tonträgerherstellers
III. Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verlage?
1. Leistungsschutzrecht für Verlage – Was spricht dafür?
2. Leistungsschutzrecht für Verlage – Was spricht dagegen?
IV. Persönliche Würdigung
V. Ergebnis der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die aktuelle Debatte um die Einführung eines spezifischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Kontext der digitalen Mediennutzung. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob eine solche gesetzliche Neuregelung zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage von Verlagen notwendig ist oder ob bestehende Schutzmechanismen im Urheber- und Wettbewerbsrecht bereits ausreichend sind, um die Interessen der Verlage zu wahren.
2. Die Leistungen der Tonträgerhersteller und die der Verlage
Zunächst muss hierfür der Begriff des Werkmittlers genauer betrachtet werden. Darunter sind jegliche natürlichen oder juristischen Personen zu fassen, welche ein Werk weitervermitteln. Die Werkmittler übernehmen für den Urheber die Aufbereitung seines Werkes, so dass es verbreitet werden kann. Zudem organisieren sie die Produktion und Vermarktung. „Sie bilden die Schnittstelle zwischen Urheber und Publikum.“ „Ihre Hauptleistung besteht in der Vermittlung der von den Urhebern geschaffenen Werke.“ Die jeweiligen Werkmittler handeln auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, womit sie auch das komplette wirtschaftliche Risiko tragen.
Daraus geht hervor, dass ein Presseverlag mithin durchaus auch als ein Werkmittler angesehen werden kann, da er die geschaffenen schöpferischen Werke nutzt, intensiv aufarbeitet und in eine der Öffentlichkeit zugängliche Form verwandelt, bzw. diese anderweitig zugänglich macht. Beim Tonträgerhersteller geschieht dies bspw. durch das Festhalten auf einem Tonträger, inklusive aller für die Verkörperung und Verbreitung nötigen Vorarbeiten, wie z.B. Redaktion, Aufnahme, Schnitt und Anderes.
Wird diese Leistung mit der des Verlages verglichen, so können durchaus Parallelen gefunden werden. Denn auch dieser bewirkt mit seiner wirtschaftlich organisatorischen Leistung, dass ein durch den Urheber, z.B. Autor oder Journalist, geschaffenes Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Der „Verlag materialisiert sein Werk dadurch, dass er dieses in einer für den Kulturmarkt brauchbaren äußerlichen Form vervielfältigt und verbreitet“. Dies kann mittels Druck eines Buches ebenso wie durch die Veröffentlichung via Internet geschehen.
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Urheberrechts im Zeitalter der digitalen Medien ein und wirft die Kernfrage auf, ob für Verlage ein vergleichbarer Schutz wie für andere Werkmittler notwendig ist.
II. Das Leistungsschutzrecht als verwandtes Schutzrecht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der verwandten Schutzrechte und stellt die Leistungen von Verlagen denen der Tonträgerhersteller gegenüber, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.
III. Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verlage?: Hier werden die kontroversen Argumente der Debatte beleuchtet, wobei sowohl die Forderungen nach einer fairen Vergütung gegenüber Online-Plattformen als auch Bedenken hinsichtlich der Informationsfreiheit abgewogen werden.
IV. Persönliche Würdigung: Der Verfasser nimmt kritisch Stellung zur aktuellen Gesetzesvorlage und schlägt Modifikationen vor, die ein Gleichgewicht zwischen Verlagsschutz und anderen gesellschaftlichen Interessen anstreben.
V. Ergebnis der Untersuchung: Das Fazit stellt fest, dass ein Leistungsschutzrecht in der geforderten Form nicht zwingend notwendig ist, da Verlage bereits durch bestehende Schutzmechanismen abgesichert sind.
Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Verlage, Presseverlage, Werkmittler, Tonträgerhersteller, Google News, Snippets, Digitalisierung, Online Publishing, Informationsfreiheit, Schutzfähigkeit, Verwertungsgesellschaft, Internet, Wettbewerbsrecht.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der juristischen und wirtschaftlichen Debatte um die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Internetzeitalter.
Zentrale Themen sind der Schutz geistigen Eigentums, das Urheberrechtsgesetz, die Rolle von Online-Suchmaschinen und die wirtschaftliche Situation von Verlagen.
Ziel ist es zu klären, ob die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage aufgrund der veränderten Mediennutzung im Internet zwingend erforderlich oder bereits durch bestehendes Recht abgedeckt ist.
Der Autor führt eine juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage durch, ergänzt um einen Vergleich mit bereits existierenden Leistungsschutzrechten und eine Auswertung aktueller Marktstudien.
Der Hauptteil analysiert die Definition und den Schutz von Werkmittlern, vergleicht Verlagsleistungen mit Tonträgerherstellern und erörtert detailliert die Argumente für und gegen ein neues Schutzrecht.
Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Presseverlage, Online-Aggregatoren, Snippets und Informationsfreiheit.
Snippets sind kurze Textauszüge, die von Suchmaschinen wie Google News angezeigt werden; ihre urheberrechtliche Einstufung als gemeinfrei oder schutzbedürftig ist ein zentraler Streitpunkt der Debatte.
Der Autor äußert die Sorge, dass ein pauschales Leistungsschutzrecht vor allem großen Verlagen nützen würde, während kleine Verlage bei einer notwendigen Gebührenumverteilung oder durch Qualitätsverlust eher gefährdet wären.
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