Diplomarbeit, 2004
91 Seiten, Note: 1,7
1 EINFÜHRUNG
1.1 ZIELSETZUNG DER ARBEIT
1.2 VORGEHENSWEISE
2 DIE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG
2.1 GESCHICHTLICHE HERKUNFT
2.2 DIE NEUE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG
3 DIE THEORETISCHEN ANSÄTZE DER NEUEN MELDEPFLICHTEN
3.1 DIE HINTERLEGUNG DER RISIKOAKTIVA – DIE ERSTE SÄULE
3.1.1 Kapitaladäquanz – der Kern der ersten Säule
3.1.2 Die neue Gewichtung der Kreditrisiken
3.1.3 Unveränderte Berücksichtigung der Marktrisiken
3.1.4 Die Hinterlegung der operationellen Risiken
3.2 DAS AUFSICHTLICHE ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN (SRP) – DIE SÄULE 2
3.2.1 Die Anforderungen an die Kreditrisikoermittlung
3.2.2 Verfahren zur Ermittlung des Marktrisikos
3.2.3 Die quantitativen Anforderungen der Operationelle Risiken
3.2.4 Meldung der Zinsrisiken des Anlagebestandes
3.2.5 Berücksichtigung der Liquiditäts- und sonstigen Risiken
3.3 DIE MARKTDISZIPLIN – DIE SÄULE 3
3.3.1 Der Anwendungsbereich des Akkords
3.3.2 Die Offenlegung der Eigenkapitalstruktur
3.3.3 Interesse des Marktes für Details der Kapitaladäquanz
3.3.4 Evaluation des Risikomanagements durch den Markt
4 BESTEHENDE MELDE- UND OFFENLEGUNGSPFLICHTEN UND DIE UMSETZUNG DER NEUEN ANFORDERUNGEN IM INSTITUT
4.1 RISIKOCONTROLLING UND INTERNE REVISION
4.1.1 Der Risikoreport
4.1.2 Loss Collection Tool der operationellen Risiken
4.2 KONZERNMELDEWESEN
4.2.1 Einflüsse auf IFRS
4.3 MELDEWESEN AN AUFSICHTSBEHÖRDEN, STATISTIKÄMTER UND ZENTRALBANKEN
4.3.1 Die Bilanzstatistikmeldung der Deutschen Bundesbank
4.3.2 KAR und Grundsatz I – Der Solvabilitätsgrundsatz
4.3.3 Grundsatz II – Der Liquiditätsgrundsatz
4.3.4 Auslandszahlungsbilanz (IBLC-Meldung)
4.3.5 Groß- und Millionenkreditmeldung
4.4 VERÖFFENTLICHUNGEN UND PUBLIKATIONEN
5 RESÜMEE
5.1 DIE IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN AKKORDS
5.2 WEITERE MODIFIKATIONEN DES AKKORDS
6 LITERATURVERZEICHNIS
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) auf das Meldewesen von Banken. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren praktischer Umsetzung in einem Institut, beispielhaft dargestellt an der Commerzbank International S.A., Luxemburg (CISAL).
Die Hinterlegung der operationellen Risiken
Operationelle Risiken sind die Gefahr eines Verlustes, der durch Fehler in Systemen und Prozessen entsteht oder aufgrund technischen oder menschlichen Versagens innerhalb der Geschäftsabläufe des Kreditinstitutes ausgelöst wird. Mit Fortschreiten der Technisierung und Automatisierung und der zunehmenden Handelsvolumina der Kreditinstitute konnten die gängigen Marktrisiken zwar vermindert werden, aber es ist hierdurch eine deutliche Steigerung der operationellen Risiken zu verzeichnen. Mit der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung werden erstmals auch die operationellen Risiken in die Risikokalkulation mit einbezogen.
Operationelle Risiken bilden ein Verlustrisiko und werden, um eine geeignete Eigenmittelhinterlegung zu erreichen, vom Komitee im Rahmen der ersten Säule behandelt. Im Rahmen der zweiten Säule erfordert die neue Vereinbarung die Offenlegung der Erfassungs- und Meldeprozesse für die operationellen Risiken. Es ergeben sich Verpflichtungen an die Kreditinstitute, die Erfassungsprozesse und Veröffentlichungen der Risiken, ebenso wie die Berechnung der Kapitalhinterlegung qualitativ abzusichern und mit den Aufsichtsinstanzen abzustimmen. Vom Komitee werden drei unterschiedliche Arten zur Erfassung und Berechnung des operationellen Risikos offeriert: Der Basisindikatoransatz, der Standard-Ansatz und der Ambitionierte (oder Interne) Messansatz (AMA).
Mit Einbeziehung der operationellen Risiken möchte das Baseler Komitee eine Verbesserung der Steuerung und Kontrolle erreichen, da sich hieraus größere Verlustfälle ergeben können. Um die Unterschiede der Ansätze darzustellen, werde ich diese im Folgenden etwas detaillierter erläutern.
1 EINFÜHRUNG: Analyse der strukturellen Veränderungen im Finanzsektor und der daraus resultierenden Notwendigkeit für stabilere Eigenkapitalpolster durch verbesserte Risikobewertung.
2 DIE BASELER EIGENKAPITALVEREINBARUNG: Darstellung der historischen Entwicklung des Baseler Akkords und Erläuterung der Konzeption von Basel II als Drei-Säulen-Modell.
3 DIE THEORETISCHEN ANSÄTZE DER NEUEN MELDEPFLICHTEN: Detaillierte Betrachtung der methodischen Ansätze zur Quantifizierung von Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie der Offenlegungsanforderungen.
4 BESTEHENDE MELDE- UND OFFENLEGUNGSPFLICHTEN UND DIE UMSETZUNG DER NEUEN ANFORDERUNGEN IM INSTITUT: Untersuchung der praktischen Integration der neuen Anforderungen in die internen Kontrollsysteme und das Konzernmeldewesen der Commerzbank.
5 RESÜMEE: Zusammenfassende Einschätzung der Implementierung von Basel II und Ausblick auf künftige Modifikationen des Akkords.
6 LITERATURVERZEICHNIS: Verzeichnis der verwendeten Quellen und Internetressourcen.
Basel II, Eigenkapitalvereinbarung, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelle Risiken, Risikomanagement, Risikocontrolling, Kapitaladäquanz, Offenlegung, Aufsichtsrecht, Bankenaufsicht, IFRS, Meldewesen, Commerzbank, Bankenregulierung
Die Arbeit befasst sich mit den neuen Melde- und Offenlegungspflichten, die sich aus der Einführung der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) für Banken ergeben, und analysiert deren praktische Auswirkungen.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der drei Säulen von Basel II, die spezifischen Anforderungen an die Risikoermittlung (Kredit-, Markt- und operationelle Risiken) sowie die operative Umsetzung in Bankstrukturen.
Das Ziel ist es, die neuen Vorschriften zu untersuchen, ihre Einflüsse auf die bankinternen Meldeprozesse darzulegen und die praktische Umsetzung dieser Anforderungen am Beispiel der Commerzbank International S.A. zu analysieren.
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus der Analyse theoretischer Vorgaben durch das Baseler Komitee und einer Fallstudie zur praktischen Implementierung dieser Richtlinien in der IT- und Meldewesenstruktur eines internationalen Bankinstituts.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Risikoerfassung nach Basel II sowie die praktische Darstellung der Meldeprozesse, des Risikocontrollings, der internen Revision und der Abstimmung mit nationalen Aufsichtsbehörden.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Eigenkapitalvereinbarung, Kreditrisiko, operationelle Risiken, Risikocontrolling, Aufsichtsrecht und Kapitaladäquanz definiert.
Die Säule 2 (Aufsichtlicher Überprüfungsprozess) erfordert von Banken, dass sie nicht nur die quantitativen Mindestkapitalanforderungen erfüllen, sondern auch über qualitative Risikomanagementprozesse verfügen, die von den Aufsichtsbehörden geprüft werden.
Der AMA erlaubt es Banken, eigene interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalhinterlegung für operationelle Risiken zu verwenden, sofern diese Modelle den hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen des Akkords entsprechen.
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