Wissenschaftlicher Aufsatz, 2003
9 Seiten
Ausgangslage
Rechtliche Voraussetzungen und generelle Handhabung der Gesetze
Galeeren
Praxis der Galeerenstrafen
Stellung der Galeerenstrafe im Strafrecht
Resümee
Die Arbeit untersucht den Fall des Simon Stürtzenbecher aus dem Jahr 1584, um zu klären, ob in Tirol zu diesem Zeitpunkt eine Verurteilung zur Galeerenstrafe eine realistische strafrechtliche Konsequenz für schwere Delikte darstellte. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen österreichischen Behörden, dem Bedarf der venezianischen Seemacht und der regionalen Rechtspraxis analysiert.
Stellung der Galeerenstrafe im Strafrecht
Eine Verurteilung zur Galeerenstrafe kam nur in Frage, wenn das Strafmaß bei mindestens sechs bis zehn Jahren lag. Andernfalls hätten sich für die Behörden die Transportkosten zum Hafen nicht gelohnt. Auch die Kapitäne der Schiffe akzeptierten keine zu kürzeren Strafen Verurteilten, da die "Anlernzeit" auf den Schiffen relativ lang war.
Es sind drei Bereiche von Straftaten erkennbar, für die die Galeerenstrafe ausgesprochen wurde. Bei Mord und anderen "halsbrüchigen", also todeswürdigen Verbrechen konnte der Täter zu langjähriger oder lebenslanger Galeerenstrafe begnadigt werden. Zu den todeswürdigen Verbrechen zählte nach der Carolina auch notorischer, also wiederholter Diebstahl. Auch hier wurde häufig die Galeerenstrafe anstelle der Todesstrafe ausgesprochen. 1573 wurde in Augsburg ein Mann wegen wiederholten Ehebruchs und Bigamie zu fünf Jahren Galeere verurteilt. In einem früheren, mehrere Jahre zurückliegenden Verfahren war er schon wegen Notzucht an seiner Dienstmagd wie ein Ehebrecher bestraft worden - in diesem Fall offensichtlich also nicht mit dem Tod. Ende des 17. Jahrhunderts verurteilte man in Schlesien einen Vergewaltiger zur Galeere, weil ihm die Vergewaltigung - auf die vom Gesetz her die Todesstrafe stand - nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. In anderen Fällen wurde Notzucht mit ewiger Galeerenstrafe bestraft, im Fall einer nach Ansicht der Richter unvollendeten Vergewaltigung an einem siebenjährigen Mädchen mit sieben Jahren Galeere. Galeerenstrafe wurde gleichfalls eingesetzt in Fällen, in denen verstümmelnde Körperstrafen als zu hart für den konkreten Fall empfunden wurden.
Ausgangslage: Einführung in den Kriminalfall Simon Stürtzenbecher aus dem Jahr 1584 und die Fragestellung nach der Möglichkeit einer Verurteilung zur Galeerenstrafe in Tirol.
Rechtliche Voraussetzungen und generelle Handhabung der Gesetze: Erläuterung der Bedeutung der Constitutio Criminalis Carolina und des weiten richterlichen Ermessensspielraums bei der Festlegung außerordentlicher Strafen.
Galeeren: Historischer Überblick über die Entwicklung der Galeerenschifffahrt und den zunehmenden Bedarf an Ruderern im Mittelmeerraum durch die türkische Bedrohung und ökonomische Faktoren.
Praxis der Galeerenstrafen: Analyse der regional unterschiedlichen Verbreitung von Galeerenstrafen, wobei besonders der Gegensatz zwischen den süddeutschen Ländern und Österreich hervorgehoben wird.
Stellung der Galeerenstrafe im Strafrecht: Untersuchung der Galeerenstrafe als "poena extraordinaria", die meist als Begnadigung von der Todesstrafe oder bei unklaren Beweislagen angewendet wurde.
Resümee: Synthese der Ergebnisse, die eine seltene Anwendung der Galeerenstrafe in Österreich aus politischen Gründen nahelegt, trotz der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten.
Galeerenstrafe, 16. Jahrhundert, Tirol, Strafrecht, Constitutio Criminalis Carolina, Venedig, poena extraordinaria, Vergewaltigung, Strafvollzug, Rechtspraxis, Frühe Neuzeit, habsburgische Erbländer, Seemacht, Ruderer, Sozialgeschichte.
Die Arbeit untersucht den Fall eines im Jahr 1584 in Tirol wegen Vergewaltigung verhafteten Mannes und geht der Frage nach, ob eine Verurteilung zu einer Galeerenstrafe zu dieser Zeit in Tirol eine reale rechtliche Möglichkeit darstellte.
Im Fokus stehen die strafrechtlichen Grundlagen des 16. Jahrhunderts, die historische Entwicklung des Galeerendienstes als Strafe und die Analyse der spezifischen politischen Rivalität zwischen Österreich und Venedig.
Ziel ist es zu klären, warum im Gegensatz zu den süddeutschen Ländern in Tirol bzw. Österreich nur sehr selten eine Verurteilung auf die Galeeren stattfand, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen und ein genereller Bedarf an Strafvollzugsformen vorhanden waren.
Es handelt sich um eine historische Fallstudie, die durch die Analyse von Archivquellen, zeitgenössischen Gesetzeswerken wie der Carolina und einen Vergleich mit regionalen Nachbarstaaten gestützt wird.
Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Einordnung der Galeerenstrafe, der Schifffahrtssituation im Mittelmeer, der Praxis der Verurteilungen in den habsburgischen Ländern sowie der besonderen Rolle der politischen Spannungen zwischen Österreich und Venedig.
Wichtige Begriffe sind Galeerenstrafe, Tirol, 16. Jahrhundert, Strafrecht, poena extraordinaria und die politische Konstellation zwischen den habsburgischen Ländern und der Seerepublik Venedig.
Die Carolina bildete das theoretische Strafgesetzbuch, ließ jedoch den Richtern weiten Spielraum für "poena extraordinaria", was es ermöglichte, vom Standardstrafmaß der Todesstrafe für Vergewaltigung abzuweichen.
Die Rivalität zwischen Österreich und Venedig in der Adria führte dazu, dass Österreich Venedig nur ungern durch die Zuweisung von Galeerenruderern militärisch oder wirtschaftlich stärken wollte, was die Verurteilungspraxis in Tirol maßgeblich einschränkte.
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