Wissenschaftlicher Aufsatz, 2003
9 Seiten
Im Frühsommer 1584 wurde Simon Stürtzenbecher aus Girlan in Südtirol verhaftet, weil er "ain klains unvogtbars töchterle, so bey ime kindts diern gewesst" vergewaltigt habe. Der zuständige Richter des Gerichts Altenburg, Balthasar Dopsl, versuchte sich zwar vor der Behandlung des Falles zu drücken, hatte damit aber bei der Innsbrucker Regierung keinen Erfolg. Im August 1584 supplizierte Simon Stürtzenbechers Ehefrau Anastasia zugunsten ihres Ehemannes. Das Schreiben selbst liegt leider nicht vor, wurde aber von der Regierung zum Anlass genommen, den Altenburger Richter erneut aufzufordern, er solle für die Fällung des Richterspruches durch die Geschworenen sorgen, dann nach Innsbruck Bericht erstatten und weiteren Bescheid abwarten. Das Urteil wurde zwischen dem 11. und 18. August 1584 gefällt. Das Berichtsschreiben des Richters Dopsl ist nicht erhalten. Die Innsbrucker Regierung bestätigte am 29. August 1584 das Urteil, ohne dessen Inhalt selbst in ihrem Schreiben zu erwähnen. Es ist daher nicht bekannt, wozu Simon Stürtzenbecher verurteilt wurde. Auch sein weiteres Schicksal und das seiner Familie konnten nicht geklärt werden.
Zu untersuchen war, ob eine Verurteilung auf die Galeeren in diesem Fall im Rahmen des Möglichen lag.
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