Masterarbeit, 2011
99 Seiten, Note: sehr gut
1. Einleitung
1.1. Themenstellung und Relevanz der Themenstellung
1.2. Formulierung der Forschungsfragen
1.3. Stand der Literatur
1.4. Methodische Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
2. Das österreichische Gesundheitswesen und seine Reformen
2.1. Die Entwicklung des österreichischen Gesundheitswesens
2.2. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
2.3. Die Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG von 1978 bis 2013
2.4. Die Reformen des Gesundheitswesens
3. Nahtstellenmanagement
3.1. Was ist das Nahtstellenmanagement?
3.2. Wie ist das Nahtstellenmanagement in der Art. 15a B-VG Vereinbarung verankert?
4. Case Management
4.1. Definitionen von Case Management
4.2. Der Ursprung und die Entwicklung des Case Managements
4.3. Funktionsweise und Aufbau des Case Managements
4.4. Qualitätsstandards zum Case Management
4.4.1. Klärungsphase
4.4.2. Assessment
4.4.3. Serviceplanung
4.4.4. Linking
4.4.5. Monitoring
4.4.6. Evaluation
4.4.7. Case Management auf der institutionellen Netzwerkebene
4.5. Analyse der Qualitätsstandards
4.6. Bewertung der Qualitätsstandards
5. Nahtstellenmanagement versus Case Management
5.1. Die aktuellen Reformpoolprojekte in den Ländern
5.2. Reformpoolprojekt des Landes Wien
5.2.1. Analyse
5.2.2. Bewertung
5.3. Reformpoolprojekte des Landes Niederösterreich
5.3.1. Analyse
5.3.2. Bewertung
5.4. Reformpoolprojekt des Landes Burgenland
5.4.1. Bewertung
5.5. Reformpoolprojekt des Landes Steiermark
5.5.1. Analyse
5.5.2. Bewertung
5.6. Reformpoolprojekte des Landes Tirol
5.7. Reformpoolprojekt des Landes Vorarlberg
5.7.1. Analyse
5.7.2. Bewertung
5.8. Reformpoolprojekte des Landes Kärnten
5.9. Reformpoolprojekt des Landes Salzburg
5.9.1. Analyse
5.9.2. Bewertung
5.10. Das Nahtstellenmanagement im Land Oberösterreich
5.10.1. Analyse
5.10.2. Bewertung
5.11. Das Nahtstellenmanagement – ein ungeliebtes Thema
6. Case Management versus Nahtstellenmanagement
6.1. Das Kölner Case Management Modell
6.2. Vom Nahtstellenmanagement zum Case Management
6.3. Die Maßnahmen
6.4. Die Auswirkungen
6.5. Das Case Management und die österreichische Gesundheitspolitik
7. Conclusio
7.1. Wahl des Themas
7.2. Gesetzliche Grundlagen
7.3. Gesundheitsreformen
7.4. Maßnahmen ab dem Jahr 2000
7.5. Wie geht die Politik mit dem Nahtstellenmanagement um?
7.6. Wo kann das Case Management ansetzen?
7.7. Maßnahmen zur Implementierung und ihre Auswirkungen
7.8. Reformoption ja oder nein?
Die Masterarbeit befasst sich mit der Implementierung von Case Management in österreichischen Krankenanstalten als Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitswesen, wie etwa steigenden Kosten und der mangelnden Koordination zwischen Versorgungssektoren. Es wird analysiert, inwieweit bestehende Nahtstellenmanagement-Ansätze als Grundlage für eine verbindliche Einführung von Case Management dienen können, um eine patientenorientierte und effiziente Betreuung zu gewährleisten.
4.1. Definitionen von Case Management
Die Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten und der verschiedenen Anwendungsfelder des Case Managements lässt für den Begriff „Case Management“ in der Literatur keine einheitliche Definition finden. Es gibt eine unüberschaubare Anzahl von Definitionen, von denen jedoch keine allgemein anerkannt ist. Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC), die im Jahr 2005 als Verein gegründet wurde, mit dem Ziel der Förderung der Anwendung des Care und Case Managements, definiert das Case Management folgendermaßen:
„Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können.“
„Case Management soll Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird.“
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der mangelnden Abstimmung im österreichischen Gesundheitssystem ein und definiert die Forschungsfragen sowie die methodische Vorgehensweise.
2. Das österreichische Gesundheitswesen und seine Reformen: Hier wird der historische Kontext, die rechtlichen Grundlagen wie das ASVG und die verschiedenen Gesundheitsreformen sowie deren Auswirkungen analysiert.
3. Nahtstellenmanagement: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Nahtstellenmanagements und erläutert dessen Verankerung in der Art. 15a B-VG Vereinbarung.
4. Case Management: Hier werden Definitionen von Case Management, dessen Ursprünge, Funktionsweise sowie die Qualitätsstandards für die praktische Anwendung detailliert erläutert.
5. Nahtstellenmanagement versus Case Management: Dieser Teil analysiert die in verschiedenen Bundesländern durchgeführten Reformpoolprojekte und bewertet deren Beitrag zur Patientenbetreuung im Vergleich zu den Anforderungen eines Case Managements.
6. Case Management versus Nahtstellenmanagement: Dieses Kapitel setzt sich mit der praktischen Umsetzung an der Uniklinik Köln auseinander und erarbeitet Potenziale für die Realisierung von Case Management in Österreich.
7. Conclusio: Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und die Möglichkeiten sowie Herausforderungen einer verbindlichen Einführung von Case Management in Österreich diskutiert.
Case Management, Nahtstellenmanagement, österreichisches Gesundheitswesen, Patientenorientierung, Gesundheitsreform, Reformpoolprojekte, Krankenhaus, Versorgungsqualität, Kostenkontrolle, Entlassungsmanagement, Qualitätsstandards, Patientenbetreuung, Implementierung, Gesundheitsfinanzierung, Koordination.
Die Arbeit untersucht, wie Case Management als systematisches Managementinstrument in österreichischen Krankenanstalten implementiert werden kann, um eine lückenlose Patientenbetreuung zu sichern.
Zentrale Themen sind die Analyse des aktuellen Nahtstellenmanagements, die Untersuchung von Gesundheitsreformen in Österreich und das Konzept des Case Managements zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung.
Das Ziel ist es, auf Basis einer kritischen Analyse bestehender Nahtstellenmanagement-Projekte, eine Strategie für die verbindliche Einführung von Case Management in österreichischen Spitälern zu entwickeln.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche sowie einer Analyse von Projektberichten einzelner Landesgesundheitsfonds, um den aktuellen Status der Versorgung zu evaluieren.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen des österreichischen Gesundheitssystems, eine detaillierte Definition von Case Management und eine empirische Analyse laufender Reformpoolprojekte in verschiedenen Bundesländern.
Begriffe wie Case Management, Nahtstellenmanagement, Patientenorientierung, Gesundheitsreform und Versorgungsqualität bilden den inhaltlichen Kern der Arbeit.
Das Kölner Modell dient als praktisches Beispiel dafür, wie ein solch komplexes System unter Berücksichtigung von ökonomischen und qualitativen Faktoren erfolgreich in den klinischen Alltag integriert werden kann.
Die Politik fungiert als entscheidender Akteur, da sie durch gesetzliche Rahmenbedingungen (Art. 15a B-VG) und Finanzierungsentscheidungen die Einführung verbindlicher Qualitätsstandards steuert, was bisher oft an parteipolitischen Interessen scheiterte.
Nein, die Untersuchung zeigt, dass bisher lediglich vereinzelte Pilotprojekte im Bereich des Nahtstellenmanagements existieren, die noch keine österreichweite, flächendeckende Implementierung von Case Management darstellen.
Das Land Oberösterreich wird aufgrund seiner Bestrebungen, ein Nahtstellenmanagement mittels Leitlinien und Koordinationsstrukturen landesweit in allen Krankenanstalten zu implementieren, als Vorzeigemodell angeführt.
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