Bachelorarbeit, 2009
30 Seiten, Note: 1.0
1 Einleitung
2 Barrierefreiheit
3 Arten von Behinderungen
3.1 Sehbehinderungen
3.2 Motorische Behinderungen
3.3 Hörbehinderungen
4 Technische Hilfsmittel
4.1 Bei Sehbehinderungen
4.2 Bei motorischen Behinderungen
4.3 Bei Hörbehinderungen
5 Richtlinien
5.1 Verfasser der Richtlinien für barrierefreie Webseiten
5.2 Überblick über die Richtlinien
5.2.1 Die vier Prinzipien
5.2.2 Richtlinien
5.2.3 Erfolgskriterien
5.2.4 Gesetzliche Vorgaben in Österreich
6 Anwendbarkeit der Technologien
7 Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Forschung zu Entwurfsrichtlinien und Designempfehlungen für barrierefreie Webseiten zu geben, um die digitale Teilhabe für körperlich benachteiligte Personen zu verbessern.
3.1 Sehbehinderungen
Der Begriff „Sehbehinderung“ wird so definiert, dass eine Person dann sehbehindert ist, wenn eine Korrektur mit optischen Gläsern kein normales Sehvermögen ermöglicht. Man unterscheidet verschiedene Stufen der Fehlsichtigkeit, wobei rechtlich nach Prozenten eingestuft wird. Erkennt zum Beispiel eine Person einen Gegenstand erst aus 10m, während ein Normalsehender diesen bereits aus 100m Entfernung wahrnimmt, so sieht diese Person nicht 100%, sondern nur mehr 10 % (Visus 0,1).
In der folgenden Tabelle erhält man einen Überblick über die Unterscheidung der verschiedenen Einschränkungen.
Des Weiteren gibt es verschiedene Arten der Farbfehlsichtigkeit, wobei zwischen Rotblindheit, Grünblindheit und Blaublindheit unterschieden wird. Vor allem die männliche Bevölkerung (ca. 10%) ist von Formen der Farbblindheit betroffen, während bei Frauen diese Sehbeeinträchtigung sehr selten auftritt. Ebenso Blindheit gegenüber anderen Farben und völlige Farbblindheit kommen nur in sehr seltenen Fällen vor. Farbfehlsichtige Menschen nehmen die Farbe in einer einheitlichen Schattierung wahr, vergleichbar mit einer Graustufendarstellung.
Während sich einige Fehlsichtigkeiten durch Brillen oder, wie etwa beim grauen oder grünen Star, operativ ausgleichen bzw. mildern lassen, gibt es auch Erkrankungen, zB die Diabetische Retinopathie (Netzhautschädigung aufgrund von Diabetes), die zu einer ständigen Verschlechterung der Sehkraft bis hin zum kompletten Verlust der Sehfähigkeit.
Aufgrund der verschiedenen Formen der Sehbehinderungen lässt sich ein Vorgabeschema für Schriftfarbe, Schriftgröße und Kontrast nicht festlegen. Dem Betroffenen muss daher eine einfache Möglichkeit geboten werden, diese Darstellungsparameter für seine Bedürfnisse anzupassen.
1 Einleitung: Diese Einführung erläutert die Relevanz der barrierefreien Internetnutzung und definiert die Zielsetzung der Arbeit im Hinblick auf aktuelle Forschungsergebnisse.
2 Barrierefreiheit: Dieses Kapitel definiert Barrierefreiheit als Prozess, der den Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen, aber auch für ältere Menschen oder Menschen in temporären Ausnahmesituationen sicherstellen soll.
3 Arten von Behinderungen: Es werden die verschiedenen Beeinträchtigungen – Seh-, motorische und Hörbehinderungen – detailliert klassifiziert und deren spezifische Auswirkungen auf die Internetnutzung beschrieben.
4 Technische Hilfsmittel: Das Kapitel bietet einen Überblick über Assistenztechnologien wie Screenreader, Braille-Zeilen oder Spezialtastaturen, die den Zugang zum Web für Betroffene ermöglichen.
5 Richtlinien: Hier werden die W3C-Richtlinien (WCAG 2.0) sowie deren vier Kernprinzipien und die gesetzliche Lage in Österreich ausführlich dargelegt.
6 Anwendbarkeit der Technologien: Dieses Kapitel verknüpft die zuvor vorgestellten Hilfsmittel mit den jeweiligen Behinderungsgraden in tabellarischer Form, um gezielte Einsatzgebiete aufzuzeigen.
7 Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Barrierefreiheit eine kontinuierliche Aufgabe ist, die technisches Know-how und ein Umdenken in der Unternehmenskultur erfordert.
Barrierefreiheit, Internet, Webdesign, W3C, WCAG 2.0, Sehbehinderung, Motorische Behinderung, Hörbehinderung, Assistenztechnologien, Screenreader, Braille-Zeile, E-Government, Inklusion, Barrierearm, Web Content Accessibility Guidelines.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Grundlagen der Barrierefreiheit im Internet sowie den technischen und regulatorischen Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign.
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse verschiedener Behinderungsformen, dem Einsatz von assistiven Technologien und der Anwendung internationaler Standards wie der WCAG.
Ziel ist es, einen Überblick über den Stand der Forschung zu geben, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Websites für körperlich benachteiligte Nutzer zugänglich gestaltet werden können.
Es handelt sich um eine fundierte Literaturrecherche und eine deskriptive Analyse der existierenden Richtlinien und technologischen Hilfsmittel im Kontext der Barrierefreiheit.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung verschiedener Einschränkungen, die Erläuterung passender technischer Lösungen sowie die explizite Aufarbeitung der W3C-Richtlinien.
Wesentliche Begriffe sind Barrierefreiheit, WCAG 2.0, Assistenztechnologien, Webdesign und Inklusion.
Da es unterschiedliche Stufen der Sehbeeinträchtigung gibt (von Farbblindheit bis zur vollständigen Erblindung), benötigen Nutzer individuelle Einstellmöglichkeiten für Kontrast, Schriftgröße und Farbe.
Sie bilden das theoretische Fundament, um Webseiten wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten, was für die allgemeine Barrierefreiheit essenziell ist.
In Österreich verpflichtet das E-Government-Gesetz und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBStG) staatliche Institutionen, bei der Erstellung von Webauftritten die WCAG-Standards zu berücksichtigen.
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