Diplomarbeit, 2010
85 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
2 KURZE HISTORIE ZUR EINKOMMENSTEUER
3 EINKOMMENSTEUERGESETZE
3.1 REFORM DER EINKOMMENSTEUER VON 1934
3.2 ÄNDERUNGEN IM JAHR 1938
3.2.1 Bilanzänderung (§§ 4 und 5 EStG)
3.2.2 Aufhebung der Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter (§ 6 EStG)
3.2.3 Sonderausgaben (§ 10 EStG)
3.2.4 Die Veranlagung zur Einkommenssteuer (§ 32 EStG)
3.2.5 Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
3.2.6 Außergewöhnliche Einkünfte (§ 34 EStG)
3.2.7 Vorauszahlung (§§ 36 und 37 EStG)
3.2.8 Bemessung der Steuer bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 50 EStG)
3.3 ÄNDERUNGEN IM JAHR 1939
3.3.1 Abschaffung von Vergünstigungen bei den Sonderausgaben
3.3.2 Die Steuergruppen
3.3.2.1 Die Steuergruppe I
3.3.2.2 Die Steuergruppe II
3.3.2.3 Die Steuergruppe III
3.3.2.4 Die Steuergruppe IV
4 KRIEGSZUSCHLAG AUF DIE EINKOMMENSTEUER
5 DIE REICHSFINANZVERWALTUNG
5.1. HISTORISCHER ÜBERBLICK ÜBER DIE FINANZVERWALTUNG
5.2 AUFBAU DER REICHSFINANZVERWALTUNG
5.2.1 Das Reichsministerium der Finanzen
5.2.1.1 Der Reichsminister der Finanzen
5.2.1.2 Der Staatssekretär
5.2.1.3 Die Abteilungen des Reichsfinanzministeriums
5.2.2 Die Landesfinanzämter
5.2.3 Die Finanzämter
5.3 BEAMTENTUM IM NATIONALSOZIALISMUS
5.4 DIE AUSBILDUNG ZUM FINANZBEAMTEN
5.5 DAS FINANZGERICHT
6 DIE STEUERLICHE VERFOLGUNG VON „NICHTARIERN“
6.1 JUDEN
6.2 SINTI UND ROMA
7 DIE STEUERMORAL DES FÜHRERS
8 DIE BRD UND IHR NATIONALSOZIALISTISCHES ERBE
9 FAZIT
ANLAGE A: PRÜFMATRIX ZUR ERMITTLUNG DER STEUERGRUPPE NACH § 32 ESTG 1939
ANLAGE B: SCHWERIN VON KROSIGK, LUDWIG JOHANN (LUTZ) GRAF
ANLAGE C: REINHARDT, FRITZ
ANLAGE D: SCHRIFTVERKEHR
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und Ausgestaltung der Einkommensteuer in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus. Ziel ist es, die steuerrechtlichen Änderungen, deren ideologische Hintergründe sowie die Rolle der Finanzverwaltung bei der Umsetzung der politischen Ziele des Regimes, einschließlich der steuerlichen Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, zu analysieren.
3.1 Reform der Einkommensteuer von 1934
Mit der Reform vom 16.10.1934 wurde das EStG vom 10.08.1925 unter Beibehaltung bewährter Gesetzesregelungen vollständig überarbeitet. Die Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetze welche ihren wirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Vorstellungen entsprachen. Die Gliederung der Gesetze war übersichtlich strukturiert, und die Texte waren kurz aber verständlich formuliert. Des Weiteren wurde 1934 die Anzahl der Paragraphen im EStG gegenüber 1925 von 117 auf 53 verringert. Dies führte jedoch dazu, dass in den folgenden Jahren Verordnungen, Erlasse und Durchführungsverordnungen zum Gesetz umfangreicher wurden.
Ziele der großen Steuerreform waren es außerdem:
1. Vereinfachung des Steuerrechts,
2. Neugestaltung des Steuerwesens durch Anpassung an die bevölkerungspolitischen, sozialpolitischen, wirtschaftspolitischen und weltanschaulichen Grundsätze des Nationalsozialismus und an die organisatorischen Umstellungen im Rahmen der Reichsreform,
3. Senkung auf der Gesamtheit aller Reichsangehörigen ruhenden Steuerlast.
1 EINLEITUNG: Die Einleitung gibt einen Überblick über die Zielsetzung der Arbeit, das Einkommensteuerrecht als Teil der Personensteuern zu untersuchen und dessen Rolle im Kontext der nationalsozialistischen Ideologie zu beleuchten.
2 KURZE HISTORIE ZUR EINKOMMENSTEUER: Dieses Kapitel skizziert die historischen Wurzeln der Einkommensbesteuerung von biblischen Vorläufern über die Anfänge in England und Preußen bis hin zur steuerrechtlichen Situation während der Weimarer Republik.
3 EINKOMMENSTEUERGESETZE: Hier werden die wesentlichen Reformen des Einkommensteuerrechts in den Jahren 1934, 1938 und 1939 detailliert analysiert, wobei besonders auf Steuergruppen, Sonderausgaben und Ausnahmeregelungen eingegangen wird.
4 KRIEGSZUSCHLAG AUF DIE EINKOMMENSTEUER: Das Kapitel behandelt die Einführung und Ausgestaltung von Sonderzuschlägen zur Einkommensteuer im Zuge der Kriegsvorbereitungen ab 1939.
5 DIE REICHSFINANZVERWALTUNG: Es wird der Aufbau und die Organisation der Finanzbehörden unter dem Nationalsozialismus sowie die Rolle und Ausbildung des Beamtentums untersucht.
6 DIE STEUERLICHE VERFOLGUNG VON „NICHTARIERN“: Dieser Teil beleuchtet die diskriminierende Praxis des Steuersystems gegenüber Juden sowie Sinti und Roma durch gezielte gesetzliche Regelungen und Ausgrenzungen.
7 DIE STEUERMORAL DES FÜHRERS: Das Kapitel beleuchtet kritisch das Verhältnis von Adolf Hitler zum Steuerrecht, seine eigene steuerliche Situation sowie die Diskrepanz zwischen öffentlicher Forderung und persönlicher Einhaltung.
8 DIE BRD UND IHR NATIONALSOZIALISTISCHES ERBE: Abschließend wird betrachtet, inwieweit das Erbe des nationalsozialistischen Steuerrechts nach 1945 in das Rechtssystem der jungen Bundesrepublik einfloss.
9 FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die langfristigen Auswirkungen der Steuerreform von 1934 auf die deutsche Gesetzgebung.
Einkommensteuer, Nationalsozialismus, Reichsfinanzverwaltung, Steuerreform, Steuerpolitik, Judenverfolgung, Nichtarier, Steuergruppen, Kriegssteuern, Steuerrecht, Finanzverwaltung, Beamtentum, Steuergesetz, Steuererklärung, Fiskalpolitik
Die Arbeit untersucht die Struktur, Entwicklung und politische Instrumentalisierung des Einkommensteuerrechts während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.
Zentrale Themen sind die Reformen der Einkommensteuergesetze (1934, 1938, 1939), die Organisation der Reichsfinanzverwaltung sowie die steuerliche Verfolgung und Diskriminierung von Juden und Sinti und Roma.
Es soll herausgefunden werden, wie das NS-Regime das Einkommensteuerrecht nutzte, um seine bevölkerungspolitischen und ideologischen Ziele zu erreichen sowie bestimmte Personengruppen wirtschaftlich auszugrenzen.
Die Arbeit basiert auf einer historischen Analyse von Gesetzestexten, Verordnungen, zeitgenössischer Literatur und wissenschaftlicher Aufarbeitung der Fiskalpolitik im Dritten Reich.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Gesetzesreformen, der Verwaltungsorganisation, der ideologischen Vereinnahmung des Beamtentums und der gezielten steuerlichen Diskriminierung durch das Finanzwesen.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Einkommensteuer, Nationalsozialismus, Reichsfinanzverwaltung, Steuergruppen und steuerliche Diskriminierung charakterisieren.
Juden wurden schrittweise durch den Ausschluss von Vergünstigungen wie Kinderermäßigungen oder durch Sonderbelastungen wie die Sozialausgleichsabgabe steuerlich benachteiligt und systematisch aus dem Steuersystem ausgegrenzt.
Als Staatssekretär im Reichsfinanzministerium war Fritz Reinhardt maßgeblich an der Gestaltung der Steuerreformen und der "Arbeitsbeschaffungsprogramme" beteiligt und nutzte das Steuerrecht als Instrument nationalsozialistischer Politik.
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