Masterarbeit, 2011
91 Seiten, Note: sehr gut
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
I. Einleitung
II. Allgemeines zum Stimmverbot
1. Gegenstand
2. Normzweck
3. Auslegung
4. Umgehungsverbot
5. Schutzobjekt und Rechtsfolgen der Missachtung des Stimmverbotes
6. Analogiefähigkeit des Stimmverbotes
7. Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Stimmverbotes
7.1. Einpersonen-Gesellschafter
7.2. Verbandsrechtliche Beschlüsse
7.3. Befangenheit sämtlicher Gesellschafter
8. Reichweite von Stimmverboten
8.1. Definition des Beschlussgegenstandes
8.2. Abgrenzung der Parteistellung
8.3. Befangenheit mehrerer Gesellschafter
8.4. Einstimmigkeitsprivileg
8.5. Nahebeziehung
8.5.1. Persönliche Nahebeziehung
8.5.2. Rechtliche Nahebeziehung
III. Der persönliche Anwendungsbereich des Stimmverbotes
1. Fall: Befangenheit des Gesellschafters
1.1. Abstimmung für eigenen Anteil
1.2. Abstimmung für fremden Anteil
2. Fall: Befangenheit des Vertreters und Verwalters
2.1. Stimmausübung für fremden Anteil
2.2. Vertreter
3. Fall: Erstreckung des Stimmverbotes auf Vertreter und Verwalter des befangenen Gesellschafters
3.1. Abstimmung von Vertretern und Verwaltern aus befangenem Anteil
3.2. Vertreter
3.3. Eigennützige vs. fremdnützige Vertretung
4. Fall: Erstreckung des Stimmverbotes auf die Gesellschafter-Gesellschaft
4.1. Abstimmung von Gesellschafter-Gesellschafterin
4.2. Bei befangenem Gesellschafter
4.2.1. Rechtsfähige Rechtsträger
4.2.2. Sonstige Rechtsgemeinschaften
4.2.3. Unterbeteiligung des Befangenen
4.3. Bei befangenem Organmitglied
5. Fall: Erstreckung der Befangenheit der beteiligten Gesellschaft bzw. der Drittgesellschaft auf den Gesellschafter
5.1. Ausübung des Stimmrechts durch Gesellschafter
5.2. Unbestrittene Fälle der Erstreckung des Stimmverbotes
5.3. Sonstige Fälle der Erstreckung des Stimmverbotes
5.3.1. Beherrschung
5.3.2. Interessensverknüpfung
5.3.3. Unternehmerisches Interesse, Funktion und Einfluss
5.3.5. Größe der Beteiligung
6. Sonderfälle
6.1. Stimmverbot im Konzernverhältnis oder Konzernprivileg
6.2. Rechtsnachfolger
IV. Abweichende Vereinbarungen
1. Erweiterung der Stimmverbote im Gesellschaftsvertrag
2. Beschränkung/Beseitigung der Stimmverbote im Gesellschaftsvertrag
3. Zulassung zur Abstimmung im Einzelfall
V. Zusammenfassung
VI. Literaturverzeichnis
1. Kommentare und Monographien
2. Aufsätze und Rezensionen
3. Entscheidungen
3.1. Deutsche Entscheidungen
3.2. Österreichische Entscheidungen
Die Arbeit analysiert den persönlichen Anwendungsbereich des Stimmverbots gemäß § 39 Abs. 4 GmbHG. Ziel ist es, die Reichweite dieser gesetzlichen Schranke bei Interessenskonflikten detailliert zu beleuchten, insbesondere in komplexen Beteiligungsstrukturen, Konzernverhältnissen und bei der Zurechnung von Befangenheiten.
Gegenstand
Gemäß § 39 Abs. 4 GmbH-Gesetz hat, wer durch die Beschlussfassung von einer Verpflichtung befreit oder wem ein Vorteil zugewendet werden soll, hiebei weder im eigenen noch im fremden Namen das Stimmrecht.
Das Gleiche gilt bei der Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Gesellschafter oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft.
Das deutsche Recht verfügt über eine nahezu wortgleiche Regelung in § 47 Abs. 4 dGmbHG, wonach ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hierbei kein Stimmrecht hat und ein solches auch nicht für andere ausüben darf. Dasselbe gilt von einer Beschlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter betrifft.
Aus diesem Grund wird in der Folge nicht nur die österreichische Lehre und Rechtsprechung analysiert, sondern wird auf die zu § 47 Abs. 4 dGmbHG ergangene Rechtsprechung und Lehre zurückgegriffen und kann diese auch Großteils übernommen werden.
§ 39 Abs. 4 GmbHG verbietet es einem Gesellschafter, sein Stimmrecht auszuüben, soferne er sich in einem Interessenskonflikt befindet. Durch das Stimmverbot sollen Fälle von Interessenskollision zwischen Gesellschafter und Gesellschaft verhindert werden.
I. Einleitung: Die Einleitung grenzt das Stimmrecht vom Teilnahmerecht ab und führt in den Zweck des Stimmverbots bei Interessenskonflikten ein.
II. Allgemeines zum Stimmverbot: Dieses Kapitel erläutert den gesetzlichen Normzweck, die Auslegungsgrundsätze sowie das Umgehungsverbot und die Rechtsfolgen einer Missachtung.
III. Der persönliche Anwendungsbereich des Stimmverbotes: Hier werden die verschiedenen Fallkonstellationen der Befangenheit detailliert analysiert, von der Person des Gesellschafters über Vertreter bis hin zur Erstreckung auf Gesellschaften und Konzerne.
IV. Abweichende Vereinbarungen: Es wird erörtert, inwieweit die Erweiterung oder Einschränkung des Stimmverbots durch gesellschaftsvertragliche Bestimmungen zulässig ist.
V. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Synthese der Ergebnisse und einem Ausblick auf die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit in ungeklärten Anwendungsfällen.
VI. Literaturverzeichnis: Ein umfassendes Verzeichnis der verwendeten Kommentare, Monographien, Aufsätze und nationalen wie internationalen Gerichtsentscheidungen.
Stimmverbot, GmbHG, Interessenskonflikt, Gesellschafter, Befangenheit, Stimmrechtsausschluss, Konzernverhältnis, Rechtsgeschäft, Entlastung, Treuepflicht, Umgehungsverbot, Mitwirkung, Willensbildung, Stimmrechtsausübung.
Die Arbeit behandelt die gesetzliche Regelung des Stimmverbots gemäß § 39 Abs. 4 GmbHG, welches Gesellschaftern die Stimmrechtsausübung untersagt, wenn sie sich in einem Interessenskonflikt befinden.
Im Fokus stehen die personelle Reichweite des Stimmverbots, die Definition des Beschlussgegenstandes, die Erstreckung auf Vertreter sowie die Problematik von Konzernverflechtungen.
Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung, wen das Stimmverbot konkret erfasst und wie dieses bei komplexen Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen zur Anwendung kommt.
Es wurde eine dogmatische Analyse durchgeführt, die neben der österreichischen Lehre und Rechtsprechung auch deutsche Quellen zur Auslegung heranzieht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der allgemeinen Grundsätze zum Stimmverbot sowie eine detaillierte Analyse der persönlichen Anwendungsbereiche bei Gesellschaftern, Vertretern und Gesellschaften.
Schlüsselwörter sind unter anderem Stimmverbot, Interessenskonflikt, Befangenheit, GmbH-Gesetz und Konzernverflechtung.
Die Stimmabgabe ist nichtig, was den Versammlungsleiter verpflichtet, diese Stimme bei der Ermittlung des Beschlussergebnisses nicht mitzuzählen.
Die überwiegende Meinung in Lehre und Rechtsprechung sieht das Stimmverbot als zwingend an, weshalb eine vollständige Beseitigung durch den Gesellschaftsvertrag in der Regel nicht zulässig ist.
Konzernverflechtungen führen nicht automatisch zu einem Stimmverbot, jedoch muss das Stimmverbot auch bei Konzernen grundsätzlich auf seine Anwendbarkeit hin geprüft werden.
Eine Erstreckung greift beispielsweise, wenn der Gesellschafter beherrschenden Einfluss auf eine befangene Drittgesellschaft ausübt oder wenn die Beteiligungsquote an der befangenen Gesellschaft höher ist als an der abstimmenden GmbH.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

