Diplomarbeit, 1998
80 Seiten, Note: 1.3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Themenabgrenzung
2 Grundlagen
2.1 Steuerrechtliche Grundlagen
2.1.1 Relevante Steuerarten
2.1.2 Behandlung des Investitionsdarlehns
2.1.3 Behandlung der Lebensversicherung
2.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
2.2.1 Relevantes Vorteilskriterium
2.2.2 Jahressteuerbelastungsdifferenzen
2.2.3 Problem der Unsicherheit
3 Quantitativer Vorteilsvergleich
3.1 Methodisches Vorgehen und Ausgangsdaten
3.1.1 Prämissen
3.1.2 Zahlungsgrößen und deren Steuerwirkungen
3.1.3 Untersuchungsmethode und Vorteilhaftigkeitsbedingung
3.1.4 Einflußfaktoren auf die Vorteilhaftigkeit
3.1.4.1 Darlehnszinssatz
3.1.4.2 Kalkulationszinssatz
3.1.4.3 Laufzeiten
3.1.4.4 Steuersätze
3.1.4.5 Lebensversicherungsbeitrag
3.1.4.6 Ablaufleistung der Lebensversicherung
3.1.4.7 Rendite der Lebensversicherung
3.1.5 Ausgangsfall
3.2 Sensitivitätsanalyse
3.2.1 Einfluß des Darlehnszinssatzes
3.2.2 Einfluß des Kalkulationszinssatzes
3.2.3 Einfluß von Laufzeiten
3.2.4 Einfluß von Steuersätzen
3.2.4.1 Einfluß von Gewerbeertragsteuersätzen
3.2.4.2 Einfluß von Einkommensteuersätzen
3.2.5 Vorteilsprofile bei sämtlichen Einkommenstufen
3.2.5.1 Variierte Darlehnszinssätze
3.2.5.2 Variierte Kalkulationszinssätze
3.2.5.3 Variierte Laufzeiten
3.2.6 Einfluß zusätzlicher Auszahlungen
3.2.6.1 Versicherungsteuer
3.2.6.2 Risikolebensversicherungsbeitrag
4 Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit zweier Finanzierungsformen für gewerbliche Immobilien: das klassische Annuitätendarlehn im Vergleich zur Finanzierung unter Einbeziehung einer Lebensversicherung. Das primäre Ziel besteht darin, ein quantitatives Vorteilskriterium zu entwickeln, um Investitionsentscheidungen auf Basis der Endvermögensmaximierung wissenschaftlich fundiert zu treffen und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
1.1 Problemstellung
Die Immobilienfinanzierung ist ein spezieller, aber mit einem Anteil von fast 50 % aller von inländischen Kreditinstituten vergebenen Krediten gleichzeitig sehr gewichtiger Teil der Kreditwirtschaft. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anbietergruppen von Immobiliarkrediten und einer großen Vielfalt an Ausgestaltungsmöglichkeiten verschiedener Kreditalternativen ergibt sich für den potentiellen Kreditnehmer die Notwendigkeit, sich für eine bestimmte Finanzierungsvariante zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der Verwischung traditioneller Grenzen zwischen den einzelnen Finanzdienstleistungsbereichen und der Kooperation von Kredit- und Versicherungswirtschaft erhält die Frage nach dem Einsatz einer Lebensversicherung zu Finanzierungszwecken in Abgrenzung zum klassischen, banküblichen Annuitätendarlehn bei der Entscheidungsfindung eine besondere Bedeutung. Beide Finanzierungsformen eignen sich hinsichtlich ihrer langfristig angelegten Struktur zur Immobilienfinanzierung. Aufgrund der zum Teil kontroversen Diskussion in der Literatur sowie der häufig vereinfachenden und damit irreführenden Darstellung der Zusammenhänge insbesondere durch die werbende Versicherungswirtschaft wird das Entscheidungsproblem zwischen den beiden genannten Alternativen zusätzlich erschwert.
Im Rahmen der folgenden Untersuchung soll anhand eines geeigneten Vorteilskriteriums die Vorteilhaftigkeit beider Finanzierungsformen analysiert werden. Die einzelnen Einflußfaktoren sollen herausgearbeitet und deren Wirkungsweisen dargestellt werden. Ziel der Untersuchung ist es, aus den Feststellungen des analytischen Vergleichs Handlungsempfehlungen hinsichtlich der zu wählenden Alternative zu entwickeln.
1 Einleitung: Beschreibt die Bedeutung der Immobilienfinanzierung und die Notwendigkeit einer fundierten Entscheidung zwischen Annuitätendarlehn und Tilgungsversicherung.
2 Grundlagen: Erläutert die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, inklusive der Steuerbelastung und dem Ziel der Endvermögensmaximierung.
3 Quantitativer Vorteilsvergleich: Analysiert methodisch die Vorteilhaftigkeit beider Modelle mittels Sensitivitätsanalysen unter Variation von Zinsen, Laufzeiten und Steuersätzen.
4 Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse zusammen, die für eine Finanzierung unter steuerunschädlichem Einsatz einer Lebensversicherung sprechen, weist aber auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung hin.
Immobilienfinanzierung, Annuitätendarlehn, Lebensversicherung, Tilgungsversicherung, Steuerbelastung, Endvermögensmaximierung, Kapitalwert, Sensitivitätsanalyse, Zinssatz, Rendite, Gewerbeertragsteuer, Einkommensteuer, Steuerreform, Finanzierung, Investitionsentscheidung.
Die Arbeit untersucht, ob die Finanzierung gewerblicher Immobilien über ein klassisches Annuitätendarlehn oder über eine Kombination aus Darlehn und Lebensversicherung vorteilhafter ist.
Die zentralen Themen umfassen die steuerliche Behandlung von Darlehn und Lebensversicherungen, die mathematische Ermittlung des Kapitalwerts als Vorteilskriterium und die Auswirkungen verschiedener wirtschaftlicher Parameter.
Das Ziel ist die Entwicklung eines quantitativen Vergleichsmodells zur Endvermögensmaximierung, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kreditnehmer zu schaffen.
Die Arbeit nutzt die Methode der kritischen Werte sowie eine umfassende Sensitivitätsanalyse, um die Auswirkungen von Schwankungen bei Zinsen, Laufzeiten und Steuern zu bewerten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der mathematischen Grundlagen, die Herleitung von Formeln für den Vorteilsvergleich sowie die Analyse verschiedener Einflussfaktoren wie Darlehnszinsen, Kalkulationszinsen und Steuergesetze.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Immobilienfinanzierung, Tilgungsversicherung, Steuerprivileg, Kapitalwert, Sensitivitätsanalyse und Endvermögensmaximierung.
Die Arbeit zeigt, dass steigende Darlehnszinsen tendenziell das Annuitätendarlehn begünstigen, der Effekt bei gegebenen Rahmenbedingungen jedoch oft nicht ausreicht, um die Tilgungsversicherung grundlegend zu verdrängen.
Die Analyse verdeutlicht, dass eine Absenkung von Steuersätzen oder die Einführung einer Versicherungsteuer die Vorteilhaftigkeit zugunsten einer der beiden Alternativen verschieben kann, weshalb bei Reformvorhaben stets eine Neubewertung angeraten ist.
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