Diplomarbeit, 1998
81 Seiten, Note: 1.4
1. EINLEITUNG
1.1. Problemdarstellung
1.2 Die Eingrenzung des Begriffs Unternehmenskauf
1.3 Die steuermindernde Berücksichtigung der Anschaffungskosten
1.3.1 Die Abschreibung der Beteiligung auf den Teilwert
1.3.2 Die Schaffung von Afa-Potential
2. DIE EINORDNUNG DES § 50C ESTG IN DAS STEUERRECHT
2.1 Der Sinn und Zweck des § 50c EStG
2.1.1 Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren
2.1.2 Die Grundsätze des § 50c EStG
2.2 Die historische Entwicklung des § 50c EStG
2.2.1 Die Einführung des § 50c EStG
2.2.2 Die Änderungen des § 50c EStG
2.3 Das Verhältnis zu anderen Normen
3. DER REGELUNGSINHALT DES § 50C ESTG
3.1 Die Grundfälle des § 50c EStG
3.1.1 Der Grundtatbestand des § 50c Abs. 1 EStG
3.1.1.1 Anteilserwerb an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften
3.1.1.2 Anrechnungsberechtigter Erwerber
3.1.1.3 Nicht anrechnungsberechtigter Veräußerer
3.1.1.4 Nicht berücksichtigungsfähige Gewinnminderungen
3.1.1.5 Gewinnminderung innerhalb der Sperrfrist
3.1.2 Der Ergänzungstatbestand des § 50c Abs. 6 EStG
3.1.3 Die Rechtsfolge der Sperrbetrags-Hinzurechnung
3.1.3.1 Definition des Sperrbetrages
3.1.3.2 Verfahren der Sperrbetrags-Hinzurechnung
3.1.3.3 Besonderheiten beim EK 04
3.1.3.4 Entstehen eines negativen Sperrbetrages
3.1.4 Die Probleme und Auswirkungen beim Unternehmenskauf
3.1.4.1 Problem der Erbauseinandersetzung
3.1.4.2 Berücksichtigung der Verstrickung beim Kaufpreis
3.1.4.3 Vertragliche Absicherung über § 50c EStG-Verstrickung
3.1.4.4 Zeitliche Dokumentation der Anteils-Verstrickung
3.2 § 50c EStG und ausgewählte Formen des Unternehmenskaufs
3.2.1 Das Kombinationsmodell
3.2.1.1 Teilschritte des Kombinationsmodells
3.2.1.2 Ziel des Kombinationsmodells und die Wirkung des § 50c EStG
3.2.1.3 Nachteile des Kombinationsmodells
3.2.2 Die Umwandlung in eine Personengesellschaft
3.2.2.1 Technik der Verschmelzung unter Buchwertansatz
3.2.2.2 Auswirkungen des Sperrbetrages auf den Übernahmeverlust
3.2.2.3 Behandlung nicht am Übernahmeverlust beteiligter Gesellschafter
3.2.2.4 Vor- und Nachteile des Umwandlungsmodells
3.2.3 Besonderheiten hinsichtlich der Gewerbesteuer
3.2.3.1 Gewinnhinzurechnung beim Kombinationsmodell
3.2.3.2 Übernahmeverlust beim Umwandlungsmodell
3.2.3.3 Kritik zur gewerbesteuerlichen Behandlung des Übernahmeverlustes
3.3 Die Sonderfälle des § 50c EStG
3.3.1 Die Gründe für die Berücksichtigung der Sonderfälle
3.3.2 Veränderungen bei der Kapitalgesellschaft
3.3.2.1 Herabsetzung des Nennkapitals
3.3.2.2 Liquidation der Kapitalgesellschaft
3.3.2.3 Anwendung der Sperrbetrags-Hinzurechnung
3.3.3 Besonderheiten auf der Erwerberseite
3.3.3.1 Erwerb der Anteile durch eine andere Kapitalgesellschaft
3.3.3.2 Erwerb durch Rechtsnachfolge
3.3.3.3 Erwerb der Anteile über die Börse
3.4 Gestaltungen zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 50c EStG
3.4.1 Der Untergang der infizierten Anteile
3.4.1.1 Darstellung der Vorgehensweise
3.4.1.2 Wegfall des Sperrbetrages
3.4.2 Die Umwandlung unter Beteiligung von „Steuerausländern“
3.4.2.1 Ansässigkeit im Nicht-DBA-Staat
3.4.2.2 Ansässigkeit im DBA-Staat
4. DIE AUSDEHNUNG DES § 50C ESTG AUF INLÄNDISCHE ERWERBE
4.1 Die Einführung des § 50c Abs. 11 EStG
4.2 Der Regelungsinhalt des § 50c Abs. 11 EStG
4.2.1 Die Tatbestandsmerkmale des § 50c Abs. 11 EStG
4.2.1.1 Anrechnungsberechtigter Veräußerer
4.2.1.2 Steuerpflichtige Veräußerung der Anteile
4.2.1.3 Unentgeltlicher Erwerb und Einlage in das Betriebsvermögen
4.2.2 Die Rechtsfolgen des § 50c Abs. 11 EStG
4.2.2.1 Anwendung des § 50c Abs. 1 bis 8 EStG
4.2.2.2 Sperrbetrag im Sinne des § 50c Abs. 11 EStG
4.2.3 Das Inkrafttreten des § 50c Abs. 11 EStG
4.3 Die Auswirkungen auf die Formen des Unternehmenskaufs
4.3.1 Die Konsequenzen für das Kombinationsmodell
4.3.2 Die Konsequenzen für das Umwandlungsmodell
4.3.3 Das Ausscheiden eines nicht wesentlichen Anteilseigners
4.4 Gestaltungen zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 50c Abs. 11 EStG
4.4.1 Das Düsseldorfer Modell
4.4.2 Die Aufstockung auf eine wesentliche Beteiligung
4.4.3 Die steuerpflichtige Zwischenveräußerung
4.4.4 Die Veräußerung der Anteile nach Umwandlung
4.5 Kritische Anmerkungen zur Einführung des § 50c Abs. 11 EStG
4.5.1 Das Fehlen der Bagatellgrenze und der Börsenklausel
4.5.2 Die Systemwidrigkeit der Besteuerung des Erwerbers
4.5.3 Die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung
5. SCHLUßBETRACHTUNG
Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Wirkung des § 50c EStG im Kontext von Unternehmenskäufen, insbesondere die durch die Vorschrift verhinderte steuerliche Berücksichtigung ausschüttungsbedingter Gewinnminderungen. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen, der Rechtsfolgen sowie der Wirksamkeit verschiedener Gestaltungsmodelle zur Umgehung dieser Regelungen, inklusive der Erweiterungen durch den Abs. 11 des § 50c EStG.
3.1.4.2 Berücksichtigung der Verstrickung beim Kaufpreis
Erwirbt ein Steuerinländer einen Anteil i.S.d. § 50c EStG, so muß er die Rechtsfolgen der Vorschrift berücksichtigen. Aufgrund der Hinzurechnung des Sperrbetrages kann er die zu versteuernden Dividenden steuerlich nicht durch eine ausschüttungsbedingte Gewinnminderung neutralisieren. Infolge der Versteuerung dieser Einnahmen wird er nicht mehr bereit sein, das anrechenbare KSt-Guthaben im Kaufpreis mit zu bezahlen.
Daher wird der Erwerber diesen mindern. Die Höhe der Minderung ergibt sich aus der infolge der Ausschüttung resultierenden Steuerlast. Folglich wird der Erwerber als Kaufpreis nur den Betrag akzeptieren, der sich aus dem gemeinen Wert der Anteile abzüglich seiner latenten Steuerlast zusammensetzt. Ob der Veräußerer einen solchen geminderten Kaufpreis akzeptieren wird, hängt letztendlich auch von der sicherlich unfreiwilligen Aufdeckung der steuerlichen Verhältnisse des Erwerbers ab. Ein Beispiel zur Berechnung der Kaufpreisminderung befindet sich im Anhang auf Seite XII.
1. EINLEITUNG: Einleitung in die Problematik des § 50c EStG im Rahmen des Unternehmenskaufs und Eingrenzung des Themenbereichs.
2. DIE EINORDNUNG DES § 50C ESTG IN DAS STEUERRECHT: Theoretische Einordnung, Sinn und Zweck der Vorschrift sowie deren historische Entwicklung und das Verhältnis zu anderen Normen.
3. DER REGELUNGSINHALT DES § 50C ESTG: Detaillierte Analyse der Grund- und Sonderfälle, der Sperrbetrags-Hinzurechnung sowie spezieller Gestaltungsmodelle wie dem Kombinations- und Umwandlungsmodell.
4. DIE AUSDEHNUNG DES § 50C ESTG AUF INLÄNDISCHE ERWERBE: Untersuchung der Erweiterung um den Abs. 11, dessen Regelungsinhalt, Auswirkungen auf bisherige Gestaltungen und kritische Reflexion der Neuregelung.
5. SCHLUßBETRACHTUNG: Zusammenfassendes Fazit der Analyseergebnisse und Ausblick auf die Bedeutung der Vorschrift für Unternehmenskäufe.
§ 50c EStG, Unternehmenskauf, Share Deal, Sperrbetrag, Kapitalgesellschaft, Anrechnungsverfahren, Gewinnminderung, Kombinationsmodell, Umwandlungsmodell, Steuerinländer, Steuerausländer, Afa-Potential, Gewinnabführung, Anteilsveräußerung, Steuerminderung.
Die Arbeit analysiert die Vorschrift des § 50c EStG und deren steuerliche Auswirkungen auf den Unternehmenskauf, insbesondere die Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung ausschüttungsbedingter Gewinnminderungen.
Zentral sind die Funktionsweise des § 50c EStG, die Auswirkungen auf verschiedene Kaufmodelle wie das Kombinations- und Umwandlungsmodell sowie die steuerlichen Folgen der Erweiterung durch den neuen Abs. 11.
Ziel ist es, die steuerliche Wirkung des § 50c EStG beim Unternehmenskauf umfassend darzustellen, Anwendungsfragen zu klären und die Wirksamkeit von Gestaltungsmaßnahmen zur Umgehung der Rechtsfolgen kritisch zu bewerten.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Wortlaut und den Zweck der Norm (insbesondere im Kontext von Gesetzesänderungen und -ergänzungen) untersucht, gestützt durch Literatur und Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Einordnung des Paragraphen, die detaillierte Darstellung der Grund- und Sonderfälle, die Untersuchung ausgewählter Unternehmenskaufsformen sowie die Analyse der Ausdehnung auf inländische Erwerbe durch Abs. 11.
Wesentliche Begriffe sind Sperrbetrag, Share Deal, Körperschaftsteuer, Anrechnungsverfahren, Umwandlungssteuergesetz und Gestaltungsmißbrauch.
Das Kombinationsmodell dient der steuerneutralen Schaffung von Afa-Potential. Die Arbeit zeigt auf, dass der § 50c EStG die Attraktivität dieses Modells stark einschränkt, da er die steuerneutrale Aufstockung der Buchwerte in vielen Konstellationen verhindert.
Kritikpunkte sind insbesondere die Systemwidrigkeit der Besteuerung des Erwerbers statt des Veräußerers, das Fehlen der Bagatellgrenze und der Börsenklausel sowie die verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Sachverhalte.
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