Studienarbeit, 2000
71 Seiten, Note: 1.3
1 Darlegung der Problematik
1.1 Die Einführung der Baustellenverordnung als neue Herausforderung
1.2 Vorgehensweise und Aufbau dieser Arbeit
2 Rechtsquellen der BaustellV
2.1 Arbeitsschutz als gesellschaftliches Ziel
2.2 Arbeitsschutz im europäischen Rahmen
2.3 Weitere zu beachtende Regelwerke
3 Anforderungen der BaustellV
3.1 Arbeitsschutz
3.2 Vorankündigung
3.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
3.4 Unterlage
3.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
4 Organisatorische Aspekte
4.1 Die organisatorischen Strukturen des Architekturbüros
4.1.1 Der Produktionsprozeß im Architekturbüro
4.1.2 Ein Organisationsmodell
4.2 Die Integration der Dokumente der Baustellenverordnung
4.2.1 Vorankündigung
4.2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
4.2.3 Unterlage
4.3 Integration des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
4.3.1 Die Tätigkeitsphasen und die mögliche Anzahl der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren im Projekt
4.3.2 Die entstehenden Kommunikationsschnittstellen bei verschiedenen Beauftragungsmodellen
4.4 Ein Vergleich mit den Leistungen als Projektsteuerer gemäß § 31 HOAI
5 Merkantile Aspekte
5.1 Ermittlung des Leistungsbilds
5.2 Durchführung der Aufwandsschätzung
5.3 Methoden der Honorarermittlung
5.4 Das Controlling und seine Grundlagen
5.4.1 Kostenrechnungssystematik
5.4.2 Budgetierung und Steuerung der Prozesse
5.4.3 Regelung der Prozesse
5.5 Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als Marketingaspekt
6 Privatrechtliche Konsequenzen
6.1 Folgen aus dem Arbeitsschutzrecht
6.2 Konsequenzen bei der deliktischen Haftung
6.3 Schuldrechtliche Aspekte
6.4 Absicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche
6.5 Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
7 Conclusio und Ausblick
Diese Arbeit untersucht die betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros. Ziel ist es, Lösungsansätze zu entwickeln, wie diese neuen gesetzlichen Anforderungen in den bestehenden Produktionsprozess integriert werden können, ohne die Effizienz zu gefährden.
3.1 Arbeitsschutz
Die Baustellenverordnung erwähnt in § 2 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 3 S. 1 explizit § 4 ArbSchG als Quelle allgemeiner Grundsätze des Arbeitsschutzes, die in Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind.
Dabei ist zu beachten, daß das Arbeitsschutzgesetz als neues „Grundgesetz des Arbeitsschutzrechts“ [18, Rn. 21] einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der es dem Arbeitgeber zur Pflicht macht, sämtliche Einflußfaktoren auf die Arbeitssicherheit jederzeit zu berücksichtigen, anstelle wie bisher lediglich punktuell Einzelvorschriften zu beachten. Weiterhin spricht § 4 S. 3 ArbSchG vom „Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene“ was im Vergleich zu den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ eine weitere Verschärfung bedeutet, da sich hier ausdrücklich nicht auf bisherige Praxis, sondern auf die aktuellen Kenntnisse bezogen wird1.
Die Bedeutung der Instrumente der Baustellenverordnung kann auch daran ermessen werden, daß gewisse Analogie ihrer Mittel (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Koordinationspflicht) zu den im Arbeitsschutzgesetz in § 5 ff. genannten Mittel Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Koordinationspflicht besteht.
Diese hohen Anforderungen sind nun analog vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu erfüllen. Dies bedeutet zwar nicht, daß sich der auf der Baustelle tätige Unternehmer durch die Tätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators von seinen Arbeitsschutzpflichten frei machen kann, jedoch muß sich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eine Verantwortung im Rahmen seiner Pflichten zurechnen lassen.
1 Darlegung der Problematik: Dieses Kapitel führt in die Baustellenverordnung ein und erläutert die Herausforderungen für Architekturbüros sowie den strukturellen Aufbau der Arbeit.
2 Rechtsquellen der BaustellV: Hier werden der gesellschaftliche Zweck des Arbeitsschutzes, die Einbettung in das europäische Recht und weitere zu beachtende Regelwerke erörtert.
3 Anforderungen der BaustellV: Dieses Kapitel detailliert die spezifischen Instrumente wie Vorankündigung, SiGePlan, Unterlage und die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
4 Organisatorische Aspekte: Hier wird die praktische Umsetzung im Architekturbüro untersucht, insbesondere die Integration in den Produktionsprozess und die notwendige Matrixorganisation.
5 Merkantile Aspekte: Dieses Kapitel behandelt die betriebswirtschaftliche Seite, inklusive Honorarermittlung, Controlling und Marketingaspekte durch die Übernahme neuer Leistungen.
6 Privatrechtliche Konsequenzen: Hier werden die rechtlichen Folgen der Haftung und die notwendigen Anpassungen in der Vertragsgestaltung thematisiert.
7 Conclusio und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und bewertet die Bedeutung der Koordination für die Zukunft der Architektenbranche.
Baustellenverordnung, Arbeitsschutz, Architekturbüro, Sicherheitskoordinator, SiGeKo, SiGePlan, HOAI, Projektsteuerung, Controlling, Honorarkalkulation, Haftungsrecht, Baubetrieb, Matrixorganisation, Arbeitssicherheit, Vertragsgestaltung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Baustellenverordnung auf die tägliche Arbeit von Architekturbüros, sowohl in organisatorischer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Die Schwerpunkte liegen auf der Integration gesetzlicher Pflichten in bestehende Büroprozesse, der Kalkulation und Honorierung dieser neuen Leistungen sowie der haftungsrechtlichen Einordnung.
Ziel ist es, Architekten konkrete Lösungswege aufzuzeigen, wie sie die Aufgaben aus der Baustellenverordnung effizient und rechtssicher in ihr bestehendes Leistungsspektrum einbinden können.
Der Autor wählt einen induktiven Ansatz: Ausgehend von den Anforderungen der Verordnung werden zunächst die rechtlichen Grundlagen teleologisch interpretiert und anschließend auf die betriebliche Praxis eines Architekturbüros angewandt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der baurechtlichen Anforderungen, eine organisatorische Untersuchung zur Integration in den Produktionsprozess und einen betriebswirtschaftlichen Teil zur Honorar- und Controllingsystematik.
Wichtige Begriffe sind Baustellenverordnung, Sicherheitskoordination (SiGeKo), Architekturbüro, Honorarkalkulation, Projektmanagement und haftungsrechtliche Konsequenzen.
Die größte Herausforderung besteht darin, dass die neuen Aufgaben der Koordination und Dokumentation zeitlich mit den klassischen HOAI-Leistungsphasen konkurrieren und die bestehenden, oft auf gestalterische Projekte ausgerichteten Abläufe stören können.
Da die neuen Leistungen mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, ist ein internes Controlling essenziell, um die Kosten der eigenen Mitarbeiterstunden korrekt zu erfassen und die Rentabilität des Projekts sicherzustellen.
Der Koordinator trägt eine eigene Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, was ihn direkt haftbar machen kann, wenn seine Koordinationspflichten verletzt werden, weshalb eine entsprechende Absicherung durch Versicherungen zwingend notwendig ist.
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