Diplomarbeit, 2003
95 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG: SCHULDFÄHIGKEITSBEURTEILUNG
1.1 DEFINITION
1.2 HISTORISCHER ÜBERBLICK
1.3 IST-ZUSTAND
1.3.1 STATISTISCHE ZAHLEN
1.3.2 RECHTLICHE GRUNDLAGE
1.4 BESONDERHEITEN BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN
2. STRAFE & „SCHULD“
2.1 SINN DER STRAFE
2.2 DIE SCHULDFRAGE
2.2.1 SCHULDUNFÄHIGKEIT
2.2.1.1 KRANKHAFTE SEELISCHE STÖRUNG
2.2.1.2 TIEFRGREIFENDE BEWUSSTSEINSSTÖRUNG
2.2.1.3 SCHWACHSINN
2.2.1.4 SCHWERE ANDERE SEELISCHE ABARTIGKEIT
2.2.2 VERMINDERTE SCHULDFÄHIGKEIT
3. ERKLÄRUNGEN FÜR KRIMINALITÄT
3.1 BIOLOGISCH-ANTHROPOLOGISCHE PERSEKTIVE
3.2 PSYCHIATRISCHE PERSPEKTIVE
3.3 PSYCHOLOGISCHE PERSPEKTIVE
3.4 SOZIALPSYCHOLOGISCH-SOZIOLOGISCHE PERSPEKTIVE
3.5 MULTIDISZIPLINÄRE PERSPEKTIVE
3.6 FUNKTIONAL-GESELLSCHAFTLICHE PERSPEKTIVE
4. BEGUTACHTUNG DES STRAFTÄTERS
4.1 INDIKATION ZUR BEGUTACHTUNG
4.2 DURCHFÜHRUNG DER BEGUTACHTUNG
4.2.1 KRANKHEITSANAMNESE
4.2.2 LEBENSLAUF & SELBSTSCHILDERUNG
4.2.3 TATSCHILDERUNG
4.2.4 KÖRPERLICHER BEFUND
4.2.6 PSYCHISCHER BEFUND
4.2.7 BEURTEILUNG
4.3 ZWEI STUFEN METHODE
4.3.1 HIRNORGANISCHE STÖRUNGEN
4.3.2 STÖRUNGEN DURCH PSYCHOTROPE SUBSTANZEN
4.3.3 SCHIZOPHRENE PSYCHOSEN
4.3.4 AFFEKTIVE PSYCHOSEN
4.3.5 AFFEKTIVE AUSNAHMEZUSTÄNDE
4.3.6 BELASTUNGS- ODER KONFLIKTREAKTIONEN
4.3.7 BEEINTRÄCHTIGUNG DER GEISTIGEN FÄHIGKEITEN
4.3.8 NEUROTISCHE STÖRUNGEN
4.3.9 PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNGEN
4.3.10 ABNORME GEWOHNHEITEN UND STÖRUNGEN DER IMPULSKONTROLLE
4.3.11 SEXUALPATHOLOGISCHE ENTWICKLUNGEN
4.4 FEHLERQUELLEN
5. SCHLUSSBETRACHTUNG: ROLLE DES SOZIALARBEITERS / SOZIALPÄDAGOGEN
5.1 BEI DER BEGUTACHTUNG
5.2 IM MAßREGEL- UND JUSTIZVOLLZUG
Die Arbeit befasst sich mit der forensischen Begutachtung von Straftätern im Hinblick auf ihre Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB). Ziel ist es, die psychiatrisch-psychologischen Voraussetzungen für die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie die Rolle des Sachverständigen und die Bedeutung für den Justiz- und Maßregelvollzug zu beleuchten.
KRANKHAFTE SEELISCHE STÖRUNG
Die endogenen Psychosen, also psychischen Störungen, bei denen man eine biologische Ursache vermutet, diese aber noch nicht nachgewiesen werden konnte und die exogenen Psychosen, die nachweislich auf eine hirnorganische Ursache zurückzuführen sind, zählen nach Marneros zu der ersten Rechtskategorie. Der Begriff „endogen“ (vom griech. – von innen verursacht) wird jedoch von vielen Psychiatern nicht mehr verwendet und taucht auch im ICD-10 nicht mehr auf, um eine Diskussion über die mögliche Entstehung der Störung zu vermeiden, da diese zu keinem einheitlichen Ergebnis kommen würde. Zu den endogenen Psychosen gehören Schizophrenien, Manien, krankhafte Depressionen, schizoaffektive und atypische Psychosen sowie psychoseähnliche Zustände. Nach Rasch wäre, bei derzeitigem Forschungsstand, die richtige Übersetzung für diese Störungsgruppe „von unbekannter Ursache“.
Die Ursache von körperlich begründbaren Störungen kann entweder in einer körperlichen Erkrankung liegen oder durch die Einnahme von Medikamenten, sowie anderer Substanzen, entstehen. Ihr Erscheinungsbild kann einer Schizophrenie, einer Depression oder einem psychoseähnlichen Zustand ähneln. Sind sie akut, besteht das Hauptmerkmal eine Bewusstseinseintrübung. Sind sie chronisch, können u.a. Störungen des Gedächtnisses, der Kritikfähigkeit, des Urteilsvermögens, der Affektivität und der Fähigkeit, Impulse zu kontrollieren, auftreten.
Die Gleichstellung der endogenen und exogenen Psychosen unter dieser Rechtskategorie ist, nach Schreiber, dadurch gerechtfertigt, dass sie den Kern der Persönlichkeit sowie die Handlungsfähigkeit in gleicher Weise beeinträchtigen.
1. EINLEITUNG: SCHULDFÄHIGKEITSBEURTEILUNG: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Schuldfähigkeit, gibt einen historischen Abriss und erläutert den aktuellen Stand der Begutachtungspraxis unter Berücksichtigung statistischer Zahlen und rechtlicher Grundlagen.
2. STRAFE & „SCHULD“: Hier werden der Sinn von Strafen und das zugrunde liegende Schuldprinzip diskutiert, sowie die Bedingungen für die Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit expliziert.
3. ERKLÄRUNGEN FÜR KRIMINALITÄT: Das Kapitel bietet einen Überblick über verschiedene kriminologische Perspektiven, von biologisch-anthropologischen über psychiatrische und psychologische bis hin zu sozialpsychologischen Ansätzen.
4. BEGUTACHTUNG DES STRAFTÄTERS: Dieser Abschnitt beschreibt detailliert das Prozedere der psychiatrisch-psychologischen Begutachtung, die Indikationen, die Durchführung sowie die verschiedenen Störungsbilder und ihre forensische Relevanz.
5. SCHLUSSBETRACHTUNG: ROLLE DES SOZIALARBEITERS / SOZIALPÄDAGOGEN: Hier wird die Rolle und Bedeutung der Sozialarbeit im Kontext der forensischen Begutachtung sowie im anschließenden Maßregel- und Justizvollzug erörtert.
Schuldfähigkeit, Forensische Psychiatrie, StGB, Strafverfahren, Begutachtung, Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Psychische Störungen, ICD-10, Maßregelvollzug, Justizvollzug, Sozialpädagogik, Persönlichkeitsstörungen, Schuldprinzip, Kriminalitätstheorien
Die Arbeit untersucht die psychiatrisch-psychologische Begutachtung von Straftätern im deutschen Strafrecht, insbesondere die Feststellung der Schuldfähigkeit gemäß §§ 20 und 21 StGB.
Die zentralen Felder umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, psychiatrische und psychologische Erklärungsmodelle für kriminelles Verhalten, den Prozess der gutachterlichen Beurteilung sowie die Rolle der Sozialarbeit in diesem Bereich.
Das Ziel ist es, ein Verständnis für die komplexe Schnittstelle zwischen psychiatrischer Diagnostik und juristischer Schuldfähigkeitsbeurteilung zu schaffen und die Rolle des Sachverständigen sowie des Sozialarbeiters in diesem Prozess zu definieren.
Es handelt sich um eine Literaturanalyse und -synthese, die auf der Auswertung forensisch-psychiatrischer Fachliteratur und relevanter Gesetzestexte basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in die Kriminalitätstheorien, eine detaillierte Darstellung des Begutachtungsprozesses und eine spezifische Analyse verschiedener psychischer Störungsbilder und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit.
Schuldfähigkeit, Forensische Psychiatrie, Strafverfahren, Begutachtung, Psychische Störungen, Maßregelvollzug und Sozialarbeit sind zentrale Begriffe.
Diese Methode trennt die psychiatrische Diagnose (Ebene 1: Einordnung in Rechtskriterien) von der normativen rechtlichen Beurteilung (Ebene 2: Beantwortung der Frage nach der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit), wobei letztere dem Richter vorbehalten bleibt.
Dies ist auf eine gestiegene Sensibilität gegenüber den psychischen Problemen der Täter zurückzuführen, da Tötungsdelikte häufig auf tiefe existenzielle Krisen hindeuten.
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