Masterarbeit, 2011
57 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung und Problemstellung
2. Überblick Haushaltsbegleitgesetz 2011
2.1. Vorgeschichte
2.2. Stellungnahmen und Empfehlungen zum Gesetzesentwurf
3. Änderungen des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 InsO
3.1. Exkurs Insolvenzantragsverfahren
3.2. § 14 InsO alte Fassung
3.3. § 14 InsO neue Fassung
3.4. Historie zur Änderung des § 14 InsO
3.4.1. Erster Änderungsentwurf im Rahmen des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung
3.4.2. Zweiter Änderungsentwurf im Rahmen des Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
3.4.3. Regierungsentwurf zum HBeglG 2011 i.d.F. vom 27.09.2010
3.4.4. Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 28.10.2010
3.5. Auslegung der Novellierung für das Insolvenzantragsverfahren
3.5.1. Ausgangslage
3.5.2. Die Novellierung im Einzelnen
3.5.2.1. Zwei-Jahreszeitraum
3.5.2.2. Glaubhaftmachung des Erstantrags
3.5.2.3. Rechtsschutzbedürfnis
3.5.2.4. Kostenentscheidung
3.6. Auswirkungen für die Praxis – kritische Standpunkte
3.6.1. Kritik 1: Keine Frühzeitige Feststellung eines Insolvenzeröffnungsgrundes
3.6.2. Kritik 2: Kostenregelung zu Lasten solventer Schuldner
4. Erweiterung des § 55 InsO um Abs. 4
4.1. Gläubigerbefriedigung nach der Konkursordnung
4.2. Gläubigerbefriedigung nach der Gesamtvollstreckungsordnung
4.3. Einführung - Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Sinne des „par condicio creditorum“
4.3.1. Massegläubiger nach §§ 53, 54 InsO
4.3.2. Sonstige Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO
4.3.3. Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO
4.3.4. Nachrangige Insolvenzgläubiger nach § 39 InsO
4.3.5. Verteilungsrangordnung der Masse- und Insolvenzgläubiger
4.4. Vorgeschichte zu § 55 InsO
4.4.1. Erste Versuche zur Umsetzung eines Fiskusvorrechts
4.4.2. Regierungsentwurf zu § 55 Abs. 4 InsO neue Fassung
4.5. § 55 Abs. 4 InsO neue Fassung
4.6. Auslegung des § 55 Abs. 4 InsO neue Fassung
4.6.1. Benachteiligung des Fiskus gegenüber gesicherten Gläubigern
4.6.2. Missbrauch der Rechtsstellung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters
4.7. Steuerrechtliche Behandlung
4.7.1. Vorsteuerabzug zugunsten der Masse
4.7.2. Umsatzsteuer
4.7.3. Körperschaftsteuer
4.7.4. Gewerbesteuer
4.7.5. Einkommensteuer
4.7.6. Lohnsteuer
4.8. Auswirkungen auf Betriebsfortführung
5. „Für einen zu viel, für alle zu wenig“ – Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz versus Insolvenzvorrechte
5.1. Insolvenzvorrechte
5.1.1. Bankenprivileg
5.1.2. Lieferantenprivileg
5.1.3. Arbeitnehmerprivileg
6. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 eingeführten Änderungen in der Insolvenzordnung, insbesondere die Einführung neuer Sonderrechte für den Fiskus sowie deren Auswirkungen auf den grundlegenden Insolvenzrechtsgrundsatz der Gläubigergleichbehandlung.
3.6.1. Kritik 1: Keine Frühzeitige Feststellung eines Insolvenzeröffnungsgrundes
Überwiegend wird kritisiert, dass die Neufassung des § 14 Abs. 1 InsO nicht zur Zielerreichung einer „schnellen Klarheit über eine möglich (bevorstehende) Insolvenzsituation“ beiträgt. Zutreffend hat der Gesetzgeber „die Zahlung“ nicht mehr nur auf den „Schuldner“ beschränkt. Dies ist folgerichtig, da in der Praxis die Zahlung auf die Forderung häufig durch nahestehende Dritten des Schuldners erfolgte und der antragstellende Gläubiger mithin seine Antragsberechtigung verlor. Nunmehr bleibt der Antrag weiterhin zulässig, wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden ist. Diese neue Voraussetzung hebt die erstrebten Wirkungen wieder aus. So erscheint es vielen Kritikern nachvollziehbar, dass über das Vermögen eines sogar offensichtlich insolventen Unternehmens kein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung kein weiterer Insolvenzantrag gestellt worden ist. Die Frage, welche Funktion bzw. Bedeutung das Abstellen auf einen Zwei-Jahres-Zeitraum hat, lässt der Gesetzgeber unbeantwortet und stellt den Kritikern weitere Rätsel.
1. Einleitung und Problemstellung: Vorstellung der Zielsetzung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 zur Haushaltsentlastung und Einordnung der Änderungen in der Insolvenzordnung.
2. Überblick Haushaltsbegleitgesetz 2011: Erörterung der politischen Ziele zur Sanierung des Haushalts und die Reaktionen der betroffenen Interessenverbände.
3. Änderungen des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 InsO: Historische Analyse und kritische Untersuchung der neuen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Gläubigeranträge.
4. Erweiterung des § 55 InsO um Abs. 4: Detaillierte Betrachtung der neuen Privilegierung fiskalischer Forderungen und deren steuerrechtliche Konsequenzen.
5. „Für einen zu viel, für alle zu wenig“ – Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz versus Insolvenzvorrechte: Vergleich der neuen Fiskusvorrechte mit bestehenden Privilegien wie dem Banken- oder Lieferantenprivileg.
6. Zusammenfassung: Abschließende Bewertung der Ergebnisse und kritischer Ausblick auf die Auswirkungen der Gesetzesänderungen.
Haushaltsbegleitgesetz 2011, Insolvenzordnung, Gläubigergleichbehandlung, Fiskusprivileg, Gläubigerantrag, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzanfechtung, Betriebsfortführung, Umsatzsteuer, Steuerrecht, Insolvenzverfahren, Sanierung, Vorrechte, Schuldner, Gläubiger
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 und deren Auswirkungen auf das Insolvenzrecht, speziell auf das Gläubigerprivileg.
Zentral sind die Zulässigkeit von Gläubigeranträgen (§ 14 InsO) und die neue Privilegierung steuerrechtlicher Forderungen (§ 55 Abs. 4 InsO).
Die Arbeit untersucht, ob die Änderungen des Gesetzgebers das Ziel einer effizienten Insolvenzsanierung mit den Grundsätzen der Gläubigergleichbehandlung in Einklang bringen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Darstellungsarbeit, die historische Gesetzgebungsentwicklungen, Stellungnahmen von Verbänden und die aktuelle Rechtslage analysiert.
Im Hauptteil werden die Änderungen zu § 14 InsO, die Erweiterung des § 55 InsO sowie die steuerrechtlichen Folgen (Umsatz-, Körperschaft-, Lohnsteuer) detailliert erörtert.
Kernbegriffe sind das Fiskusprivileg, der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, Masseverbindlichkeiten und die Sanierung von Unternehmen.
Kritiker bemängeln, dass die Regelungen das Ziel, eine Insolvenzsituation frühzeitig zu klären, nicht erreichen und durch den Zwei-Jahres-Zeitraum neue Unsicherheiten schaffen.
Es entstehen komplexe Fragen zur Aufteilung der Steuerschuld zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter und dem Schuldner, was als bürokratisches Hindernis wahrgenommen wird.
Das Privileg wird hinterfragt, weil es den Fiskus gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt, obwohl dieser im Gegensatz zu gewerblichen Gläubigern keinem marktbedingten Risiko unterliegt.
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