Bachelorarbeit, 2010
38 Seiten, Note: 11 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Zielsetzung des ARUG für die Kapitalaufbringung
I. Europarechtliche Vorgaben
II. Intention der nationalen Gesetzgebung
C. Vereinfachte Sachkapitalerhöhung – Neuregelungen durch das ARUG
I. Begriffsklärungen zur Sachkapitalerhöhung
1. Aktienrechtliche Kapitalerhöhungen
2. Kapitalaufbringung durch Sacheinlagen
II. Grundvoraussetzung der Kapitalerhöhung ohne externe Prüfung
1. Sachgründung ohne externe Wertprüfung § 33a I AktG
a) Einbringung börsengehandelter Wertpapiere § 33a I Nr.1 AktG
b) Einbringung sonstiger Vermögensgegenstände § 33a I Nr. 2 AktG
2. Ausschluss der vereinfachten Sachgründung § 33a II AktG
3. Anmeldung und gerichtliche Prüfung
III. Verfahrensrechtliche Besonderheiten zur Sachkapitalerhöhung
1. Bekanntgabepflichten § 183a II S.1 AktG
2. Registersperre § 183a II S.2 AktG
3. Minderheitenantrag auf externe Prüfung § 183a III AktG
4. Sonstige Sonderregelungen
a) Bedingte Kapitalerhöhung § 194 AktG
b) Genehmigte Kapitalerhöhung § 205 AktG
D. Analyse der dargestellten Neuregelungen
I. Probleme der vereinfachten Werthaltigkeitsprüfung
1. Erosion des klassischen Kapitalschutzes
2. Anwendungsprobleme des § 33a I AktG
a) Bewertung der Wertpapiere zum Börsenpreis
b) Sachverständigengutachten
3. Auslegungsproblematiken des § 33a II AktG
a) Außergewöhnliche Umstände – erhebliche Wertänderung
b) Erheblich niedrigere Bewertung bei anderen Vermögenswerten
4. Gerichtliche Überprüfung
II. Umsetzung der EU-Richtlinie
1. Verzicht der Übernahme des Art.10a III KapRL
2. Verschärfter Aktionärsschutz im nationalen Recht
3. Versäumte Richtlinienkonformität
III. Aspekte der reformierten Sachkapitalerhöhung
1. Verschärftes Minderheitenrecht
2. Problematik der Registersperrfrist
3. Probleme der Publizitätspflicht
4. Einschränkung der Flexibilität des genehmigten Kapitals
5. Verfehlter Ansatzpunkt der Neuregelung
E. Fazit
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