Bachelorarbeit, 2011
61 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und rechtliche Einordnung von Herkunftsangaben im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und Markenrecht. Sie beleuchtet die Entwicklung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben auf multilateraler, supranationaler und nationaler Ebene.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung zum Thema, die die Bedeutung und die rechtliche Einordnung von Herkunftsangaben erklärt. Sie erläutert auch die Ziele und die Vorgehensweise der Arbeit. Kapitel B definiert die wichtigsten Begriffe und grenzt das Wettbewerbsrecht vom Markenrecht ab. Es werden verschiedene Arten von Herkunftsangaben vorgestellt, darunter einfache Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und qualifizierte Herkunftsangaben, mittelbare und unmittelbare Herkunftsangaben, Gattungsbezeichnungen, sonstige Bezeichnungen sowie betriebliche Herkunftsangaben.
Kapitel C befasst sich mit dem Schutz von Herkunftsangaben auf multilateraler Ebene und beleuchtet die Entstehungsgeschichte von internationalen Verträgen wie der Pariser Verbandsübereinkunft, dem Madrider Herkunftsabkommen, dem Lissaboner Ursprungsabkommen und dem TRIPS-Abkommen. Es werden die Schutzrichtung und der Schutzumfang dieser Verträge erläutert und die einzelnen Abkommen verglichen und bewertet. Kapitel D untersucht die Regulierung von Herkunftsangaben im europäischen Recht, mit einem Schwerpunkt auf der VO (EG) NR. 510/2006. Es werden außerdem andere relevante Bestimmungen wie das MRRL und das GMV sowie die Rechtsprechung des EUGH im Hinblick auf Kollisionen und Kohäsion von Normen betrachtet.
Kapitel E behandelt das Verhältnis von UWG und Markengesetz zum Schutz geographischer Herkunftsangaben. Die Arbeit analysiert die Entwicklung des Markengesetzes, den Status geographischer Herkunftsangaben nach dem Markengesetz, die Normenkonkurrenz zwischen UWG und Markenrecht sowie die Verkehrsauffassung und die Irreführungsquote im Zusammenhang mit Herkunftsangaben. Kapitel F befasst sich mit den Perspektiven für den Schutz geographischer Herkunftsangaben auf internationaler, supranationaler und nationaler Ebene.
Die Arbeit konzentriert sich auf die folgenden Schlüsselwörter: Herkunftsangaben, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Ursprungsbezeichnungen, geographische Angaben, Kennzeichenrecht, Lauterkeitsrecht, europäisches Recht, internationaler Recht, TRIPS-Abkommen, Pariser Verbandsübereinkunft, Madrider Herkunftsabkommen, Lissaboner Ursprungsabkommen, MRRL, GMV, EUGH.
Einfache Herkunftsangaben informieren lediglich über den Ort der Herstellung, während qualifizierte Herkunftsangaben (wie Ursprungsbezeichnungen) eine besondere Qualität des Produkts versprechen, die auf der geographischen Herkunft beruht.
Das TRIPS-Abkommen ist ein internationales Abkommen, das Mindeststandards für den Schutz geistigen Eigentums, einschließlich geographischer Angaben, auf multilateraler Ebene festlegt.
Das UWG schützt vor irreführender Werbung. Unternehmen dürfen keine unwahren Herkunftsattribute verwenden, die den Kunden über die tatsächliche Qualität oder den Ursprung täuschen.
Diese Verordnung regelt den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel auf europäischer Ebene.
Eine Gattungsbezeichnung ist ein Name, der ursprünglich eine Herkunft bezeichnete, aber im allgemeinen Sprachgebrauch zum Namen des Produkts an sich geworden ist (z. B. Camembert) und keinen Herkunftsschutz mehr genießt.
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