Bachelorarbeit, 2012
29 Seiten
1 EINLEITUNG
2 DIE BUDGETRECHTSREFORM
2.1 ALLGEMEINES
2.2 NEUERUNGEN
2.3 AUFBAU DER HAUSHALTSRECHTSREFORM
2.3.1 Die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform
2.3.2 Die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform
2.3.3 Gender Budgeting
3 CONCLUSIO
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der umfassenden Haushaltsrechtsreform in Österreich, analysiert deren historische Notwendigkeit und erläutert die zweistufige Implementierung, die auf eine wirkungsorientierte Haushaltsführung und mehr Transparenz abzielt.
2.3.1 Die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform
Im Folgenden werden die Ziele und Eckpunkte der ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform beschrieben.
„In der Rubrik „Recht und Sicherheit“ sind das Innenministerium, das Verteidigungsministerium, das Justizministerium, der Verwaltungsbereich des Finanzministeriums, das Bundeskanzleramt, das Außenamt und die Obersten Organe zusammengefasst. Für alle diese Ressorts gibt es eine gemeinsame Ausgabenobergrenze. Der Aufgabenbereich der Rubrik „Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie“ erklärt sich von selbst, auch für diesen Bereich gibt es eine gemeinsame Ausgabenobergrenze.
Der dritte Bereich „Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“ erhält ebenso wie der vierte Bereich „Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt“ (da ist auch die Landwirtschaft mit dabei) eine eigene gemeinsame Ausgabenobergrenze für vier Jahre.
Der fünfte Bereich umfasst mit „Kassa und Zinsen“ den Treasury-Bereich, dem auch wieder eine eigene Ausgabenobergrenze zugeordnet wird.“
Alle eben genannten Bereiche werden zusammengefasst und es wird eine Gesamtobergrenze definiert, durch die versucht wird, eine transparente Finanzpolitik zu schaffen. Damit soll geklärt werden, was sich Parlament und Bundesregierung in den kommenden vier Jahren unter der Finanzpolitik vorstellen. Außerdem wird dadurch sichtbar, wohin die Gelder fließen, welche Schwerpunkte angesprochen werden und wo deren Prioritäten liegen.
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Notwendigkeit der Haushaltsrechtsreform, insbesondere die Kritik an der bisherigen inputorientierten und inkrementalistischen Budgetsteuerung.
2 DIE BUDGETRECHTSREFORM: Dieses Kapitel erläutert die umfassende Reform des Haushaltsrechts, gegliedert in eine erste Etappe zur mittelfristigen Finanzplanung und eine zweite Etappe zur wirkungsorientierten Steuerung sowie geschlechtergerechten Budgetgestaltung.
3 CONCLUSIO: Das abschließende Kapitel reflektiert den aktuellen Stand der Reform, betont die Bedeutung der konsequenten Umsetzung und den notwendigen Lerneffekt aus den Erfahrungen internationaler Vorbilder.
Haushaltsrechtsreform, Bundesfinanzrahmengesetz, Wirkungsorientierung, Budgetierung, Transparenz, Doppik, Gender Budgeting, Finanzplanung, Haushaltsführung, Ausgabenobergrenzen, Ergebnisrechnung, Verwaltungsreform, Budgetvollzug, Österreich, Bundesvoranschlag.
Die Arbeit untersucht die tiefgreifenden Veränderungen des österreichischen Bundeshaushaltsrechts, die durch eine zweistufige Reform mit dem Ziel einer wirkungsorientierten Haushaltsführung eingeleitet wurden.
Die zentralen Themen umfassen die neue Budgetstruktur, die Einführung des Bundesfinanzrahmengesetzes, das doppische Rechnungswesen sowie die strategische Integration von Gender Budgeting.
Das Ziel ist die effizientere Nutzung von Steuergeldern durch eine ergebnisorientierte Steuerung und die Abkehr von rein inputorientierten, inkrementalistischen Budgetierungsmethoden.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Dokumentenanalyse aktueller Gesetzestexte, Berichte des Bundesministeriums für Finanzen und finanzwissenschaftlicher Grundlagenwerke.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der zwei Reformetappen, die Erläuterung der neuen Budgetstruktur sowie der Steuerungsarchitektur und die Bedeutung der wirkungsorientierten Haushaltsführung.
Neben dem Kernbegriff „Haushaltsrechtsreform“ sind vor allem „Wirkungsorientierung“, „Globalbudgets“, „Doppik“ und „Gender Budgeting“ maßgeblich.
Dies bezeichnet das Phänomen, bei dem Budgetmittel am Jahresende restlos ausgegeben werden, um das Budget im Folgejahr nicht zu kürzen; die Reform begegnet diesem Anreiz durch flexiblere Rücklagemöglichkeiten.
Die Umstellung dient dazu, neben der reinen Finanzrechnung auch den Ressourcenverbrauch durch eine Ergebnis- und Vermögensrechnung abzubilden, um die Transparenz und Steuerungsrelevanz zu erhöhen.
Während die erste Etappe primär auf die verbindliche mittelfristige Finanzplanung und Ausgabenobergrenzen fokussiert, konzentriert sich die zweite Etappe auf die wirkungsorientierte Steuerung und ein neues Rechnungssystem.
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