Diplomarbeit, 2012
88 Seiten, Note: 2,0
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI, die im Kontext der Reform der Pflegeversicherung für die Betreuung von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen eingesetzt werden. Die Arbeit analysiert die Anforderungen an die Betreuungskräfte, die Qualifizierungsmaßnahmen und die Implementierung in den Arbeitsalltag. Darüber hinaus untersucht die Arbeit die subjektive Einschätzung der Betreuungskräfte hinsichtlich ihrer durch die Qualifizierungsmaßnahme erworbenen Kompetenzen.
Die Einleitung führt in die Thematik der zusätzlichen Betreuungskräfte im Kontext der stationären Altenhilfe und der Reform der Pflegeversicherung ein. Kapitel 2 beleuchtet die Lebenssituation von Menschen mit demenzieller Erkrankung und die Herausforderungen ihrer Betreuung in der stationären Altenhilfe. Kapitel 3 analysiert die Reform der Pflegeversicherung und die Einführung der zusätzlichen Betreuungskräfte, insbesondere die Definition der Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und das PEA-Begutachtungsverfahren. Kapitel 4 fokussiert auf das Tätigkeitsprofil der zusätzlichen Betreuungskräfte, die Abgrenzung zu Pflegeleistungen nach SGB XI und die Implementierung in vollstationären Einrichtungen. Kapitel 5 beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Betreuungskräfte, den Qualifizierungsmaßnahmen und der Rekrutierung. Kapitel 6 präsentiert die Datenerhebung mittels einer Befragung von Betreuungskräften, um ihre subjektive Einschätzung ihrer durch die Qualifizierungsmaßnahme erworbenen Kompetenzen zu analysieren. Die Diskussion in Kapitel 7 setzt sich kritisch mit den Ergebnissen der Befragung auseinander.
Zusätzliche Betreuungskräfte, Demenz, stationäre Altenhilfe, Pflegeversicherung, Reform, Qualifizierung, Rekrutierung, subjektive Einschätzung, Kompetenzen, PEA-Begutachtungsverfahren, SGB XI, § 87b Abs. 3, Tätigkeitsprofil, Implementierung
Sie unterstützen Menschen mit Demenz im Alltag, fördern die soziale Teilhabe durch Aktivierung und bieten Orientierung und Sicherheit, ohne pflegerische Aufgaben zu übernehmen.
Die Qualifizierung umfasst in der Regel 160 Unterrichtsstunden sowie ein dreiwöchiges Praktikum in einer stationären Einrichtung.
Es ist ein Verfahren zur Feststellung eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, um zusätzliche Mittel der Pflegeversicherung zu erhalten.
Betreuungskräfte leisten keine Grundpflege oder Behandlungspflege. Ihr Fokus liegt rein auf der Alltagsbegleitung, Motivation und sozialen Betreuung der Bewohner.
Die Arbeit untersucht die subjektive Einschätzung der Kräfte und stellt fest, in welchen Bereichen (z.B. Umgang mit herausforderndem Verhalten) noch Fortbildungsbedarf besteht.
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