Magisterarbeit, 2005
107 Seiten
1. Einleitung
1.1 Gegenstand
1.2 Abgrenzung
1.3 Quellen
1.4 Literatur
1.5 Forschungsstand
2. Bundesrat und Senat
2.1 Das Bundesratsprinzip
2.1.1 Vorläufer des Bundesrats
2.2 Das Senatsprinzip
2.2.1 Das Staatenhaus von 1848
3. Die Vorgeschichte des Grundgesetzes
3.1 Londoner Empfehlungen und Frankfurter Dokumente
3.2 Föderalismusdiskussion der Parteien
3.2.1 Vorbereitungen der CDU/CSU
3.2.2 Die Menzel-Entwürfe der SPD
3.2.3 Bundesstaatskonzepte der kleinen Parteien
3.3 Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
3.3.1 Der Herrenchiemsee-Bericht
4. Der Parlamentarische Rat
4.1 Zusammensetzung und organisatorischer Aufbau
4.2 Verlauf der Verhandlungen
4.2.1 Beginn der Beratungen
4.2.2 Das Gespräch Ehard – Menzel
4.2.3 Die Verhandlungen in der Krise
4.2.4 Erneuter Einspruch und Verabschiedung
4.2.5 Beurteilung des Ergebnisses
5. Die Argumentation zur Länderkammer
5.1 Bundesratsprinzip
5.2 Senatsprinzip
5.3 Mischformen
6. Mischkonzepte der CDU/CSU
6.1 Die Entwicklung der Diskussion
6.2 Lehr-Entwürfe
6.3 Süsterhenn-Entwürfe
6.4 Vorschlag Dr. de Chapeaurouge
6.5 Entwurf Laforet
6.6 Drei-Kammer-System
7. Mischkonzepte der anderen Parteien
7.1 Mischkonzepte der FDP
7.1.1 Antrag Dehler
7.1.2 Der Fraktionsantrag
7.1.3 „Zum Präsidialsystem“
7.1.4 Drucksache Nr. 694
7.2 Kompromißvorschlag der SPD?
7.3 Vorschlag des Zentrums
7.4 Vorschlag der DP
7.5 Zusammenfassung und Vergleich
8. Die gegenwärtige Kritik am Bundesrat
8.1 Problemlage des deutschen Föderalismus
8.2 Konzepte zur Umgestaltung des Bundesrates
8.3 Hypothetische Überlegungen zum Halbsenat
8.4 Ausblick
9. Ergebnisse
Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Mischkonzepte zwischen Senats- und Bundesratsprinzip, die während der Beratungen des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948 und 1949 erarbeitet wurden. Ziel ist es, die historischen Positionen der Akteure zu beleuchten, die Strukturfragen der Länderkammer zu analysieren und die Bedeutung dieser Debatte für das heutige Verständnis des deutschen Föderalismus zu bewerten.
1.1 Gegenstand
Die vorliegende Arbeit behandelt die verschiedenen – mehr oder weniger detailliert ausgearbeiteten – Mischkonzeptionen zwischen Senats- und Bundesratsprinzip für die Zweite Kammer des deutschen Parlaments, wie sie in der Verfassungsdebatte der Jahre 1948 und 1949 vorgebracht wurden. Um diese verstehen zu können, sollen zunächst die beiden Grundprinzipien Bundesrat und Senat idealtypisch dargestellt werden. Später werden in einem zweiten Schritt ihre jeweiligen Vorzüge und Nachteile erläutert, so daß die Zielkonflikte sichtbar werden, die die Entscheidung für eines der Prinzipien mit sich bringt. Anschließend werden die Ereignisse der Zeit der Verfassungsgebung historisch nachgezeichnet, soweit sie für das Verständnis der Vorgänge und der Positionen der beteiligten Akteure von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem die Verfassungskonzeptionen der deutschen Parteien vor Beginn der Verhandlungen, der Konvent von Herrenchiemsee sowie die Beratungen des Parlamentarischen Rates selbst.
In einem dritten Abschnitt werden die wichtigsten Vorschläge bezüglich der Mischkonstruktion vorgestellt und eingehend erläutert. Dabei sind die Bestellung der Mitglieder, ihre Rechte und Voraussetzungen sowie der Aufbau der Kammer und ihre Kompetenzen in Gesetzgebung und Verwaltung die wichtigsten Fragen dieser strukturellen Untersuchung. In einer Zusammenfassung sollen die Konzepte letztlich miteinander verglichen werden, wozu die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet werden sollen.
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in das Thema ein, definiert den Gegenstand, grenzt die Untersuchung ein und beschreibt die Quellengrundlage sowie den Forschungsstand.
2. Bundesrat und Senat: Hier werden die beiden theoretischen Grundprinzipien – das Bundesratsprinzip und das Senatsprinzip – sowie deren historische Vorläufer erläutert.
3. Die Vorgeschichte des Grundgesetzes: Dieses Kapitel betrachtet die Londoner Empfehlungen, die parteipolitische Föderalismusdiskussion und den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee als Ausgangspunkte der Beratungen.
4. Der Parlamentarische Rat: Hier wird der organisatorische Rahmen sowie der chronologische Verlauf der Verhandlungen im Parlamentarischen Rat und die parteiinternen sowie -übergreifenden Entscheidungsprozesse detailliert beschrieben.
5. Die Argumentation zur Länderkammer: Dieses Kapitel analysiert die Argumente, die während der Verhandlungen für das jeweilige Prinzip der Länderkammer oder für Mischformen vorgebracht wurden.
6. Mischkonzepte der CDU/CSU: Eine ausführliche Untersuchung der zahlreichen Entwürfe, die innerhalb der Unionsparteien zur Lösung der Länderkammerfrage entwickelt wurden.
7. Mischkonzepte der anderen Parteien: Dieser Abschnitt behandelt die Vorschläge der FDP, der SPD, des Zentrums und der Deutschen Partei zur Ausgestaltung der Zweiten Kammer.
8. Die gegenwärtige Kritik am Bundesrat: Eine kritische Betrachtung des heutigen Föderalismus, möglicher Reformkonzepte und der Relevanz der damaligen Debatte für aktuelle Fragestellungen.
9. Ergebnisse: Das Schlusskapitel fasst die Entwicklung der Mischkonzepte zusammen und reflektiert die historischen Ergebnisse im Kontext der Verfassungsgeschichte.
Parlamentarischer Rat, Bundesrat, Senat, Föderalismus, Verfassung, Grundgesetz, Mischkonzepte, Herrenchiemsee, Länderkammer, Zweite Kammer, Gesetzgebung, Parteipolitik, Staatsaufbau, Verfassungsgeschichte, Verwaltungszuständigkeit
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Konzepte für die Zweite Kammer des deutschen Parlaments (Länderkammer), die im Rahmen der Verfassungsberatungen 1948/1949 durch den Parlamentarischen Rat entwickelt wurden, insbesondere mit Fokus auf Mischformen zwischen Bundesrats- und Senatsprinzip.
Zu den zentralen Themen gehören die idealtypische Unterscheidung von Bundesrats- und Senatsmodell, die detaillierte Analyse der parteipolitischen Entwürfe für eine Länderkammer und die historische Einordnung der Verhandlungen vor dem Hintergrund der Nachkriegszeit.
Ziel ist es, die Entwicklung der verschiedenen Mischkonzepte nachzuzeichnen und zu verstehen, warum bestimmte strukturelle Entscheidungen bezüglich der Länderkammer im Grundgesetz getroffen wurden und welche Überlegungen der Akteure dabei eine Rolle spielten.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden quellenbasierten Analyse. Untersucht werden primär historische Quellen wie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rates, Entwürfe der Fraktionen, Drucksachen und der Bericht des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung der Prinzipien, die historische Vorgeschichte (Londoner Empfehlungen, Herrenchiemsee), eine detaillierte Analyse der fraktionsspezifischen Entwürfe (insbesondere CDU/CSU, SPD, FDP) und eine abschließende Bewertung der historischen Ergebnisse.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Parlamentarischer Rat, Bundesrat, Senat, Föderalismus, Grundgesetz, Mischkonzepte, Länderkammer und Verfassungsgeschichte charakterisiert.
Der Verfassungskonvent dient als eine der wesentlichen Grundlagen. Seine Ergebnisse wurden in den Beratungen des Parlamentarischen Rates als fachliche Vorlage genutzt, wobei die Arbeit detailliert aufzeigt, wie dessen Konzepte in die spätere Verfassungsdebatte einflossen.
Die Schwierigkeit ergab sich aus den stark divergierenden Grundauffassungen: Während einige Akteure ein reines Bundesratsprinzip (Regierungsvertretung) favorisierten, drängten andere auf ein Senatsmodell (direkt oder indirekt gewählte Abgeordnete) zur Stärkung der demokratischen Legitimation, was zu langwierigen Kompromissfindungen führte.
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