Bachelorarbeit, 2012
48 Seiten, Note: 2,0
1 Einführung
1.1 BEGRIFFSDEFINITION UND DIE ÖKONOMISCHE BEDEUTUNG DES LEASINGS
1.2 PROBLEMDARSTELLUNG UND DIE NOTWENDIGKEIT ZU EINER REFORMATION
2 DIE AKTUELLE LEASINGBILANZIERUNG NACH IFRS
3 LEASINGBILANZIERUNG NACH ÄNDERUNGEN DURCH DEN EXPOSURE DRAFT
3.1 EINFÜHRUNG IN DIE NEUE LEASINGBILANZIERUNG
3.2 ANWENDUNGSBEREICH DER NEUEN LEASINGBILANZIERUNG
3.3 DIE ZUKÜNFTIGE ROLLE DES IAS 17.10 UND IAS 17.11
3.4 BILANZIERUNG BEIM LEASINGNEHMER
3.4.1 Das Right-of-Use-Konzept
3.4.2 Erstbewertung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer
3.4.3 Folgebewertung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer
3. 5 KOMPLEXE LEASINGVERHÄLTNISSE UND IHRE BESONDERHEIT
3.5.1 Leasingverhältnisse mit bedingten Leasingzahlungen
3.5.2 Leasingverträge mit Laufzeitoptionen
3.5.3 Leasingverträge mit Restwertgarantien
3.6 BILANZIERUNG BEIM LEASINGGEBER
3.6.1 Das neue Konzept
3.6.2 Der Performance-Obligation-Ansatz
3.6.3 Der Derecognition-Ansatz
4 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN – EINE BESONDERE ART DES LEASINGS
4.1 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN- DER AKTUELLE STAND
4.2 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN NACH DEM VORSCHLAG DES ED
5 FAZIT UND AUSWIRKUNGEN DES EXPOSURE DTRAFTS – EINE GESAMTWÜRDIGUNG
Die vorliegende Arbeit untersucht die kritischen Punkte der aktuellen Leasingbilanzierung nach IAS 17 und analysiert, inwieweit der geplante Standardentwurf "Exposure Draft Leases 2010/09" eine substanzielle Verbesserung zur Behebung bestehender Mängel und zur Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung darstellt.
3.4.1 DAS RIGHT-OF-USE-KONZEPT
Mit dem vorgeschlagenen Right-of-Use-Ansatz führt das IASB eine fundamentale Veränderung in die Leasingbilanzierung ein. Die wesentliche Veränderung ist die Abkehr von der Objektbilanzierung hin zu einer Bilanzierung von Rechten und Pflichten. Demnach wird das Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand als Vermögenswert und die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten als Verbindlichkeit des Leasingnehmers eingeführt. Zuspruch erhält dieser Paradigmenwechsel insbesondere aufgrund der Abschaffung der Off-Balance-Sheet-Effekte.
Einhergehend sollen nach Plänen des IASB künftig alle Leasingverträge gleich behandelt und Leasingobjekte grundsätzlich beim Leasingnehmer bilanziert werden. Dabei ist die Trennung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing abzuschaffen und der Wegfall der im Vordergrund stehenden Verteilung der Chancen und Risiken zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers zu erkennen. Dies würde dadurch zustande kommen, da nach dem Right-of-Use-Ansatz künftig die Rechte und Verpflichtungen aus dem Leasingverhältnis maßgeblich für die Bilanzierung des Leasingobjektes wären und nicht mehr der genannte Risk-and-Reward-Ansatz.
Nach Ansicht des IASB erfüllt der neue Vorschlag auch die Kriterien des Rahmenkonzepts nach IFRS. Die Anforderung für die Aktivierung des Nutzungsrechts an dem Leasingobjekt und die gleichzeitige Passivierung der Verbindlichkeit zur Zahlung der Leasingraten nach dem Rahmenkonzept sind abgedeckt. Demnach würde der Leasingnehmer durch den Right-of-Use-Ansatz nach dem Vorschlag des ED Nutzungsrecht am Leasinggegenstand bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten bilanzieren. Trotz Zusprüchen gerät das neue Right-of-Use-Modell unter Kritik. Kritisiert wird neben eines möglichen Herbeiführens einer Bilanzverlängerung, welcher ebenfalls Effekte auf die Kennzahlen hätte, auch eine höhere Mehrbelastung auf die Verwaltung. Unter anderem bedeutet es, dass vorhandene Operating-Leasingverträge angepasst werden müssten, was nicht nur kostspielig für Unternehmen wäre, sondern auch eine Umstellung der internen Informations- und Rechnungslegungssysteme mit sich bringen könnte.
1 Einführung: Diese Einleitung erläutert die ökonomische Relevanz des Leasings und begründet die Notwendigkeit einer Reform aufgrund der bestehenden Kritik an IAS 17.
2 DIE AKTUELLE LEASINGBILANZIERUNG NACH IFRS: Dieses Kapitel beschreibt den status quo und den zugrunde liegenden Risk-and-Reward-Ansatz zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen.
3 LEASINGBILANZIERUNG NACH ÄNDERUNGEN DURCH DEN EXPOSURE DRAFT: Hier werden die wesentlichen Neuerungen des Standardentwurfs thematisiert, insbesondere das Right-of-Use-Konzept für Leasingnehmer und die neuen Modelle für Leasinggeber.
4 SALE-AND-LEASEBACK-TRANSAKTIONEN – EINE BESONDERE ART DES LEASINGS: Das Kapitel analysiert die komplexen Bilanzierungsvorschriften für Sale-and-Leaseback-Geschäfte nach altem Recht im Vergleich zu den geplanten Neuregelungen.
5 FAZIT UND AUSWIRKUNGEN DES EXPOSURE DTRAFTS – EINE GESAMTWÜRDIGUNG: Der abschließende Teil würdigt kritisch, inwiefern die Reformziele (Vereinfachung, Transparenz) durch den Exposure Draft tatsächlich erreicht werden können.
Leasingbilanzierung, IAS 17, Exposure Draft, Leases, Right-of-Use, Bilanzierung, Leasingnehmer, Leasinggeber, Off-Balance-Sheet, Performance-Obligation, Derecognition, IFRS, Rechnungslegung, Risiken und Chancen, Finanzierungsleasing.
Die Arbeit behandelt die kritische Auseinandersetzung mit dem geplanten Standardentwurf (Exposure Draft 2010/09) zur Neuregelung der Leasingbilanzierung gemäß IAS 17.
Im Zentrum stehen die Umstellung auf das Right-of-Use-Modell beim Leasingnehmer, die Einführung neuer Bilanzierungsansätze für den Leasinggeber und die Auswirkungen auf Sale-and-Leaseback-Transaktionen.
Das Ziel ist es, zu prüfen, ob der Exposure Draft die aktuellen Schwachstellen der Leasingbilanzierung, insbesondere die Off-Balance-Sheet-Problematik, effektiv beseitigt und die internationale Vergleichbarkeit erhöht.
Die Arbeit nutzt eine deduktive Herleitung, basierend auf einer Analyse des aktuellen Standards (IAS 17) und der kritischen Auseinandersetzung mit den Vorschlägen des IASB im Exposure Draft.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der neuen Bilanzierung beim Leasingnehmer, die Differenzierung komplexer Leasingverhältnisse (z.B. mit bedingten Zahlungen) und die spezifischen Ansätze für den Leasinggeber.
Zentrale Begriffe sind das Right-of-Use-Konzept, der Risk-and-Reward-Ansatz, die Off-Balance-Sheet-Finanzierung sowie die Performance-Obligation- und Derecognition-Methoden.
Während bisher der Fokus auf der Gewinn- und Verlustrealisierung lag, stellt der Entwurf auf die Frage ab, ob die Transaktion tatsächlich einen Verkauf darstellt; erfüllt sie die Kriterien nicht, wird sie zwingend als reine Finanzierung behandelt.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf zwar Ansätze zur Verbesserung bietet, aber lückenhaft bleibt, die Komplexität teils erhöht und die Ziele einer Vereinfachung nicht in vollem Umfang erreicht werden.
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