Hausarbeit, 2010
33 Seiten
1. Einleitung
2. Der De Larosière Bericht
2.1. Wesentliche Inhalte des De Larosière Berichts
2.1.1 Die Aufsicht auf Makroebene
2.1.2 Die Aufsicht auf Mikroebene
2.2. Auswirkung des De Larosière Berichts auf die Versicherungswirtschaft
3. Weiterentwicklungen von Sovency II aufgrund der Finanzkrise
3.1. Geplante Änderungen für Solvency II
3.1.1. Veränderungen im Marktrisikomodul
3.1.2. Veränderungen im Versicherungstechnischen Risikomodul
3.1.3. Veränderungen im Kreditausfallrisikomodul
3.1.4. Risiken aus immateriellen Vermögensgegenständen
3.1.5. Prozyklische Effekte in Solvency II
3.2. Kritik an den Entwicklungen
4. Das Rundschreiben 23/2009 (VA)- Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich
4.1. Hintergrund des Rundschreibens 23/2009 (VA)
4.2. Inhalte des Rundschreibens 23/2009 (VA)
5. Fazit
Diese Arbeit analysiert die grundlegenden Reformen der europäischen Versicherungsaufsicht, die als direkte Reaktion auf die Finanzmarktkrise initiiert wurden, und bewertet deren Auswirkungen auf die Branche kritisch.
2.1.2 Die Aufsicht auf Mikroebene
Um die Aufsicht auf Mikroebene wirksam durchführen und koordinieren zu können, soll ein europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervisors- ESFS) aufgebaut werden. „Das ESFS soll ein integriertes Netz aus europäischen Finanzaufsichtsbehörden bilden,“ in dem die drei bereits bestehenden europäischen Level- 3- Ausschüsse, Committe of European Banking Supervisors (CEBS) in London, Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) in Frankfurt und das Committee of European Security Regulators (CESR) in Paris bis 2012 in Agenturen mit neuen Weisungsbefugnissen umgewandelt werden. Die drei Gremien, die bisher nur dem Informationsaustausch dienten, sollen nach De Larosière zukünftig europaweit verbindliche Standards für die Versicherungs-, Banken- und Börsenaufsicht festlegen sowie deren Einhaltung überwachen können. Im ESFS sollen die nationalen Aufsichtsbehörden mit den neuen europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Dies soll den Vorteil bieten, dass zwar ein gesamteuropäisches Finanzaufsichtsystem geschaffen wird, aber gleichzeitig die Sackkenntnis der nationalen Aufsichtsstellen genutzt werden kann.
Zur Schaffung des europäischen Finanzaufsichtssystems spricht sich De Larosière für die Umsetzung in zwei Phasen aus. In einem ersten Schritt sollen die nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt und die Kernvorschriften der einzelnen Länder harmonisiert werden. In einem zweiten Schritt sollen die europäischen Kompetenzen bei der Überwachung der Finanzdienstleistungsbranche gefördert und die drei oben genannten Ausschüsse schnellst möglich in die Behörden der europäischen Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority EBA), der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority- EIOPA) und der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority- ESMA) umgewandelt werden. Dies soll die Grundlage dafür bieten in der zweiten Phase, welche für 2011/12 vorgesehen ist, ein europäisches System für die Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors- ESFS) aufzubauen.
1. Einleitung: Beschreibt die Schwächen der Finanzmarktaufsicht während der Krise und führt in die neuen europäischen Aufsichtsinstitutionen ein.
2. Der De Larosière Bericht: Analysiert die Mängel des alten Aufsichtssystems und präsentiert den Entwurf für eine neue europäische Aufsichtsarchitektur.
3. Weiterentwicklungen von Sovency II aufgrund der Finanzkrise: Untersucht die neuen Anforderungen an Risikomodelle und Eigenmittel sowie die Kritik der Branche daran.
4. Das Rundschreiben 23/2009 (VA)- Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich: Erläutert die Umsetzung der G-20 Beschlüsse zu risiko- und wertorientierten Manager-Vergütungen in Deutschland.
5. Fazit: Zieht Bilanz über die Reformen und mahnt eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Geschäftsmodelle von Versicherern an.
Finanzmarktkrise, Versicherungsaufsicht, Solvency II, De Larosière Bericht, Makroaufsicht, Mikroaufsicht, Risikomanagement, Eigenkapital, MaRisk, Vergütungssysteme, Systemrisiken, Finanzregulierung, EIOPA, Aufsichtsarbitrage, Kapitalanforderungen
Die Arbeit befasst sich mit den tiefgreifenden Veränderungen der europäischen Versicherungsaufsicht, die als direkte Reaktion auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 eingeleitet wurden.
Zu den Schwerpunkten zählen die neue europäische Aufsichtsarchitektur, die Kalibrierung von Solvency II und die neue Regulierungspraxis bei der Manager-Vergütung in Deutschland.
Ziel ist es, die wesentlichen regulatorischen Änderungen darzustellen, ihre Hintergründe zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen, ob diese Maßnahmen für die Versicherungswirtschaft angemessen sind.
Es handelt sich um eine analytische Arbeit, die auf Basis von Berichten wie dem De Larosière Report, gesetzlichen Rundschreiben und relevanter Fachliteratur eine kritische Würdigung der aktuellen Entwicklungen vornimmt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufsichtsstruktur, die technischen Anpassungen innerhalb von Solvency II (z. B. Marktrisiko, Kreditausfallrisiko) sowie die Anforderungen an Vergütungsstrukturen.
Die wichtigsten Begriffe umfassen Finanzmarktkrise, Solvency II, europäische Aufsichtsarchitektur, Eigenmittelhinterlegung und regulatorische Anforderungen.
Die Krise hat Schwachstellen in der Kalibrierung der Risikomodelle aufgezeigt, was zu einer Verschärfung der Anforderungen in QIS 5 führte, um die Risikotragfähigkeit der Versicherer zu stärken.
Die Versicherungsbranche kritisiert, dass viele Verschärfungen ohne ausreichendes fachliches Fundament erfolgten und die Unternehmen durch zu hohe Eigenkapitalanforderungen in ihrer Geschäftstätigkeit behindert werden könnten.
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