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Hausarbeit, 2010
15 Seiten, Note: 1,0
1. Individuelle Förderung: Definition und Verankerung im Schulgesetz
2. Schwerpunkte der individuellen Förderung
2.1. Hochbegabtenförderung
2.2. Förderung bei Lernschwierigkeiten
2.3. Geschlechterspezifische Förderung
2.4. Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund
2.5. Förderung der sozialen, moralischen und demokratischen Kompetenzen
3. Konzepte der individuellen Förderung
3.1. Differenzierende Maßnahmen
3.2. Wochenplanarbeit
3.3. Kooperatives Lernen
4. Integration
4.1. Das Projekt „Insel“
5. Literaturverzeichnis
Das Schulgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2006 eine bedeutende Veränderung erfahren, da der erste Paragraph um den Aspekt der individuellen Förderung erweitert wurde. So lautet dieser nun:
§1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.[1]
Durch die Verankerung im Schulgesetz wird die individuelle Förderung offiziell zu einem Gesetz erhoben, welches alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen in Anspruch nehmen können. Ingrid Kunze geht an dieser Stelle noch einen Schritt weiter und schreibt, dass diese somit einklagbar wird.[2] Doch nicht die einzelne Lehrkraft trägt die Verantwortung für die gezielte Förderung, sondern “[g]emeint ist individuelle Förderung in der und durch die Schule”.[3] Das wird auch daran deutlich, dass das Schulministerium Nordrhein-Westfalen das “Gütesiegel Individuelle Förderung” an Schulen verleiht, welche sich in diesem Bereich besonders hervorgetan haben.[4] Das Schulministerium definiert die individuelle Förderung folgendermaßen:
“Individuelle Förderung rückt als Leitidee des Schulgesetzes in das Zentrum schulischer Arbeit. Ziel ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft
Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann.
Individuelle Förderung wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler.”[5]
Der Fokus wird folglich auf die Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler gelegt. Individuelle Förderung fordert dazu auf, die “Belange des Einzelnen ins Zentrum zu rücken und ein Spektrum an Instrumenten und Verfahren individueller Förderung aufzuzeigen, das bei jedem einzelnen Schüler ansetzt.”[6] Doch stößt man bei der Beschäftigung mit individueller Förderung immer wieder auf zu fördernde Gruppierungen. Auch die Homepage des Schulministeriums in Nordrhein-Westfalen ist entsprechend gestaltet. Hier gibt es die Unterteilung in Lernschwierigkeiten, Besondere Begabungen und Hochbegabung, Schulmüdigkeit, Frühförderung, Migrantenförderung, Jungen-, Mädchenförderung.[7] Diese Kategorisierung der förderbedürftigen Gruppen steht konträr zu der Grundidee der individuellen Förderung.[8]
Ingrid Kunze definiert die individuelle Förderung folgendermaßen: “Unter individueller Förderung werden alle Handlungen von Lehrerinnen und Lehrern und von Schülerinnen und Schülern verstanden, die mit der Intention erfolgen bzw. die Wirkung haben, das Lernen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers unter Berücksichtigung ihrer/seiner spezifischen Lernvoraussetzungen, -bedürfnisse, -wege, -ziele und -möglichkeiten zu unterstützen.”[9] An dieser Definition ist der Einbezug der Mitschüler interessant, welche sicherlich auch das Lernen des Einzelnen individuell fördern können, wie beispielsweise durch die Zuwendung in einer Partnerarbeit oder in heterogenen Lerngruppen, aber auch das Modelllernen an den Mitschülern kann sowohl schulisch, als auch außerschulisch zum Lernerfolg beitragen. Allerdings wird bei dieser Definition die institutionelle Komponente nicht mit berücksichtigt.
Die Einteilung der zu fördernden Kinder und Jugendlichen in förderbedürftige Gruppen ist wie bereits angesprochen schwierig vereinbar mit der Grundidee der individuellen Förderung, allerdings unumgänglich. Die häufigste Unterteilung ist die leistungsorientierte. So werden den Hochbegabten die Kinder mit Lernschwierigkeiten gegenübergestellt. Des Weiteren findet man häufig eine geschlechterspezifische Förderung vor sowie eine migrationsorientierte. Doch auch die allgemeine Förderung der sozialen, moralischen und demokratischen Kompetenzen wird thematisiert.[10]
Laut Gesine Götting findet an deutschen Schulen zu wenig Begabungsförderung statt. Hoch begabte Kinder werden leider nicht so häufig mit ihren Problemen erkannt, wie Leistungsschwache, welche im Unterricht auffallen und klar diagnostiziert werden können. Doch “[h]och begabte Schüler, die - egal aus welchen Gründen - schlechte Noten schreiben, sind akut gefährdet“.[11] Es besteht die Gefahr, dass das Potenzial dieser Schüler nicht erkannt wird und somit die notwendige Unterstützung komplett ausbleibt. Auf der anderen Seite gibt es die hoch begabten Kinder, die auch gute Noten schreiben, diese “werden in den Regelschulen häufig dauerhaft unterfordert.”[12] Laut Götting sollte eine Schule folgende Anforderungen mindestens erfüllen, um eine Förderung der hoch begabten Kinder zu gewährleisten. Zum einen sollte es differenzierte Aufgaben geben, die für den jeweiligen Schüler eine zu bewältigende Herausforderung darstellt, wodurch sowohl eine dauerhafte Über-, als auch eine Unterforderung minimiert werden.[13] Außerdem sollte eine Schule den Schülerinnen und Schülern Freiräume lassen, die diese eigenständig nutzen können (Praktika, Auslandsaufenthalte, außerschulische Kurse o.ä.), da hoch begabte Kinder ihre Arbeit gerne selbst strukturieren und somit zusätzlich gefördert werden.[14] Des Weiteren sollten die Kinder täglich die Gelegenheit erhalten “über sich, über andere und über das soziale Miteinander möglichst viel zu lernen”[15], da die Schule zur Persönlichkeitsbildung der Kinder beiträgt.
[...]
[1] http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgese (am 12.12.09/14:16h)
[2] Kunze, Ingrid; Solzbacher, Claudia (Hrsg.): Individuelle Förderung in der Sekundarstufe I und II. Baltmannsweiler: Schneider Verlag 2008. S.13.
[3] Kunze, Ingrid; Solzbacher, Claudia (Hrsg.): Individuelle Förderung in der Sekundarstufe I und II. S.13.
[4] http://www.chancen-nrw.de/test/cms/front_content.php?idcat=210 (am 12.12.09/15:00h)
[5] http://www.chancen-nrw.de/test/cms/front_content.php (am 12.12.09/15:01h)
[6] Kunze, Ingrid; Solzbacher, Claudia (Hrsg.): Individuelle Förderung in der Sekundarstufe I und II. S.14.
[7] http://www.schulministerium.nrw.de/Chancen/ (am 12.12.09/15:03h)
[8] Vgl.: Kunze, Ingrid; Solzbacher, Claudia (Hrsg.): Individuelle Förderung in der Sekundarstufe I und II. S.14.
[9] Ebd. S.19.
[10] Becker, Günter: Soziale, moralische und demokratische Kompetenzen fördern. Ein Überblick über schulische Förderkonzepte. Weinheim und Basel: Beltz Verlag 2008. S.26.
[11] Götting, Gesine: Keine Angst vor Hochbegabung. erkennen-begleiten-fördern. München: Knaur Ratgeber Verlage 2006. S.86/87.
[12] Ebd. S.87.
[13] Vgl.: Götting, Gesine: Keine Angst vor Hochbegabung. S.87.
[14] Vgl.: Ebd. S.88.
[15] Götting, Gesine: Keine Angst vor Hochbegabung. S.88.