Examensarbeit, 2000
90 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Allgemeine Grundlagen der Beratung – Begriffsbestimmung, Ziele und Abgrenzung
2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung
2.2 Informieren, Ratgeben und Beraten
2.2.1 Fachberatung als „Rat-Geben“
2.2.2 Prozeßberatung als „Beraten“
2.2.3 Vertikale und horizontale Beratung
2.2.4 Zusammenfassung
2.3 Professionelle versus nichtprofessionelle Beratung
2.4 Das Problem als bestimmende Strukturdeterminante
2.5 Aufgaben und Ziele von Beratung
2.5.1 Ziele einer Beratung
2.5.2 Ziele und Aufgaben von Beratungsangeboten
2.6 Abgrenzung zu Erziehung und Therapie
2.6.1 Beratung und Erziehung
2.6.2 Beratung und Therapie
2.7 Zusammenfassung
3. Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung – kein Thema?
3.1 Beratung in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern – ein Überblick
3.1.1 Beratung im fachlichen Austausch
3.1.2 Beratung als Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten
3.2 Ratsuchende mit geistiger Behinderung in Theorie und Praxis
3.2.1 Zum aktuellen Forschungsstand
3.2.2 Beratung unmöglich? – Überlegungen zur Zielgruppe
3.2.3 Zur Existenz von Beratungsangeboten in der Praxis
3.2.4 Exkurs: Peer-Counseling – ein „Import“ aus den USA
3.3 Zusammenfassung
4. Motive und Ziele
4.1 Beitrag zur Psychohygiene als übergeordnetes Ziel
4.2 „Psychische Störungen“ und „Verhaltensauffälligkeiten“
4.2.1 Zum Verständnis von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten
4.2.2 Entstehungsbedingungen psychischer Störungen
4.3 Stärkung der Handlungskompetenz
4.4 Beitrag zur Selbstbestimmung
4.5 Zusammenfassung
5. Menschenbild und Handlungstheorie
5.1 Menschenbild
5.1.1 Grundlegung des personenzentrierten Ansatzes
5.1.2 Die Potentiale des reflexiven Subjekts
5.1.3 Wirklichkeit als Konstruktion
5.2 Zur Handlungstheorie
5.2.1 Probleme als Mangel an Viabilität
5.2.2 Veränderung von subjektiven Theorien
5.3 Zusammenfassung
6. Überlegungen zur methodischen Umsetzung
6.1 Anregung zur Selbsterforschung als Beratungsaufgabe
6.2 Merkmale der „Kooperativen Beratung“
6.2.1 Grundhaltungen und Aktivitäten des „kooperativen Beraters“
6.2.2 Struktur des Beratungsprozesses
6.3 Schwierigkeiten und Methodenmodifikation für die Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung
6.3.1 Anforderungen an den Berater
6.3.2 Zur Gesprächsführung
6.3.3 Methodische Hilfsmittel
6.4 Zusammenfassung
7. Abschließende Reflexion
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht in der Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung, um deren seelisches Wohlbefinden zu fördern. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit dem Mangel an Literatur und konkreten Beratungsangeboten für diese Zielgruppe sowie der Notwendigkeit, einen theoretischen und methodischen Rahmen zu entwickeln, der den spezifischen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht wird.
Die Potentiale des reflexiven Subjekts
Die Menschenbildkonzeption der „Psychologie des reflexiven Subjekts“ ist Grundlage des Beratungsansatzes der „Kooperativen Beratung“ (Mutzeck 1997), auf den an späterer Stelle noch näher eingegangen wird. Sie ist deutlich durch die Menschenbildannahmen der personenzentrierten Psychologie gekennzeichnet. Genaugenommen stellen sie eine Erweiterung und Ausdifferenzierung dieser dar, indem die dem Menschen innewohnenden Fähigkeiten konkret benannt und dargestellt werden. Indem Mutzeck besonders darauf hinweist, daß es sich bei diesen Fähigkeiten nicht um jederzeit dem Menschen zugängliche und verfügbare handelt, sondern um Potentiale, um prinzipielle Möglichkeiten, die „...zum Selbst(verständnis) des Menschen gehören...“ (1997, 38), betont er die Dynamik, der diese unterliegen. Dadurch wird die Nähe zum personenzentrierten Ansatz von Rogers deutlich. Auch wenn diese Fähigkeiten einzeln aufgeführt werden, sind diese nicht als separat, nebeneinander stehend zu betrachten, sondern als zusammengehörig, eine Einheit bildend (ebd., 38).
Im einzelnen werden diese benannt als Reflexivität, Rationalität, Intentionalität, Sinnorientierung, Erkenntnisfähigkeit, Emotionalität, (Verbalisierungs- und) Kommunikationskompetenz, Handlungskompetenz und Autonomie (ebd., 39ff.).
Bei den folgenden Erläuterungen beziehe ich mich überwiegend auf die Ausführungen von Mutzeck (1997, 39ff.). Die Fähigkeit zur Reflexivität, zum Nachdenken und Überlegen ermöglicht es dem Menschen, sein Denken, seine Aufmerksamkeit bewußt zu steuern. Er ist in der Lage, diese sowohl auf die Außenwelt als auch sein inneres Erleben zu lenken, sich selbst zum Gegenstand seiner Beobachtung zu machen. Er kann somit vergangene Erfahrungen verarbeiten, als auch Zukünftiges antizipieren. Er erstellt Ziele und entwirft Möglichkeiten zur Erreichung dieser; dabei kann er zu ihnen in Distanz treten, sie unter Einbezug neuer Informationen überdenken und verändern. Er ist in der Lage, zu gemachten Annahmen und Erklärungen (Interpretationen) zu bilden. Diese sind nicht starr, sondern flexibel; er besitzt die Möglichkeit, diese unter Einbezug neuer Erfahrungen und anderer Perspektiven zu verändern. Bei seinem Handeln orientiert er sich an den aktuellen Interpretationen.
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den späten Einbezug von Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung und leitet daraus die Notwendigkeit einer methodisch strukturierten Beratung als Chance für die Lebensqualität ab.
2. Allgemeine Grundlagen der Beratung – Begriffsbestimmung, Ziele und Abgrenzung: Das Kapitel definiert Beratung als interaktiven Prozess und arbeitet das Problem als zentrale Strukturdeterminante heraus, während es gleichzeitig die Abgrenzung zu Erziehung und Therapie vornimmt.
3. Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung – kein Thema?: Es wird aufgezeigt, dass diese Zielgruppe in der Fachliteratur und Praxis bisher weitgehend ignoriert wurde, und es wird der enorme Nachholbedarf durch Ansätze der Empowerment-Bewegung verdeutlicht.
4. Motive und Ziele: Das übergeordnete Ziel wird als Beitrag zur Psychohygiene und zum seelischen Wohlbefinden definiert, wobei die individuelle Handlungskompetenz und Selbstbestimmung im Fokus stehen.
5. Menschenbild und Handlungstheorie: Die Arbeit begründet ein humanistisches Menschenbild und konstruktivistisches Modell, in dem der Mensch als aktives, sinnorientiertes Subjekt verstanden wird, das seine eigene Wirklichkeit konstruiert.
6. Überlegungen zur methodischen Umsetzung: Das Kapitel stellt die „Kooperative Beratung“ als geeignetes Modell vor und diskutiert spezifische Methodenmodifikationen für den Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung.
7. Abschließende Reflexion: Der Autor resümiert, dass Beratung einen wichtigen Baustein zur seelischen Gesundheitsversorgung darstellt, der jedoch stets interdisziplinär eingebettet sein muss.
Beratung, geistige Behinderung, Empowerment, Psychohygiene, Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung, Humanistisches Menschenbild, Kooperative Beratung, Subjektive Theorien, Sonderpädagogik, Lebensqualität, Seelisches Wohlbefinden, Reflexivität, Kommunikation, Inklusion.
Die Arbeit untersucht, inwieweit Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung als professionelle Unterstützung zur Verbesserung der Lebensqualität und des psychischen Wohlbefindens eingesetzt werden kann.
Die zentralen Themen sind die theoretische Fundierung des Beratungsbegriffs, das Menschenbild in der Behindertenpädagogik sowie die methodische Anpassung von Beratungsprozessen an die individuellen Bedürfnisse geistig behinderter Menschen.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, dass Menschen mit geistiger Behinderung aktiv beraten werden können und sollen, um ihre Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit zu stärken.
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, eine konstruktivistische Handlungstheorie und die Prinzipien der humanistischen Psychologie, um eine Basis für beratungspädagogisches Handeln zu schaffen.
Der Hauptteil umfasst eine kritische Bestandsaufnahme bestehender Beratungsangebote, die philosophische Herleitung eines reflexiven Menschenbildes sowie praktische Anregungen zur „Kooperativen Beratung“.
Beratung, geistige Behinderung, Selbstbestimmung, Handlungskompetenz, Kooperative Beratung und Psychohygiene.
Sie gilt als besonders geeignet, weil sie auf einem nicht-direktiven Ansatz basiert, den Ratsuchenden als Experten für sein eigenes Leben ernst nimmt und eine hohe Flexibilität bietet, die auf die individuellen Fähigkeiten des geistig behinderten Menschen zugeschnitten werden kann.
Das Problem fungiert als bestimmende Strukturdeterminante, da es den Anlass für den Beratungsprozess gibt, jedoch nicht als defizitäres Merkmal, sondern als Ausgangspunkt für die Veränderung subjektiver Theorien verstanden wird.
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