Masterarbeit, 2010
159 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Abgrenzung der Arbeit
1.3 Aufbau und Methodik der Arbeit
2 Grundlagen
2.1 Vorbemerkungen
2.2 Verlust der Mietsache
2.2.1 Verkauf der Mietsache
2.2.2 Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG
2.2.3 Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO
2.2.4 Doppelvermietung vor Überlassung des Mietgegenstandes
2.2.5 Veräußerung des Mietgegenstandes ohne eine Überleitung des Mietvertrages
2.2.6 Kündigung wegen Verletzung der Formvorschrift
2.3 Schutzmöglichkeiten des Mieters gegen den Verlust der Mietsache
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 ‘Normaler’ Mietvertrag
2.3.3 Vorkaufsrecht
2.3.4 Ankaufsrecht
2.3.5 Verwertungsrecht
2.3.6 Erbbaurecht
2.3.7 Nießbrauch
2.3.8 Dauernutzungsrecht nach § 31 WEG
2.3.9 Nutzungsdienstbarkeit
2.4 Praxisrelevanz
3 Mietsicherungsdienstbarkeit
3.1 Allgemeines
3.1.1 Rechtsnatur der Mietsicherungsdienstbarkeit
3.1.2 Dienstbarkeit und Mietvertrag — warum?
3.1.3 Fiduziarisches Sicherungsrecht
3.1.4 Rechtsprechung zur Mieterdienstbarkeit
3.2 Sicherungsvertrag (Sicherungsabrede)
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Festlegung des Sicherungszweckes
3.2.3 Bestellung der Mietsicherungsdienstbarkeit
3.2.4 Bestellungsvergütung/Nutzungsentschädigung
3.2.5 Ausübungsverbot
3.2.6 Verfügungsbeschränkungen
3.2.7 Rückgewähr der Mietsicherungsdienstbarkeit
3.2.8 Geschäftswert der Sicherungsdienstbarkeit
3.3 Eintritt des Sicherungsfalls
3.3.1 Allgemeines
3.3.2 Eintritt beim Sicherungsgeber (Vermieter)
3.3.3 Eintritt beim Sicherungsnehmer (Mieter)
3.4 Beispiel einer Grundbucheintragung
4 Wert der Mietsicherungsdienstbarkeit im Rahmen der Verkehrswertermittlung
4.1 Allgemeines
4.2 Grundzüge der Bewertung
4.2.1 Vergleichswertverfahren
4.2.2 Ertragswertverfahren
4.2.3 Sachwertverfahren
4.3 Berücksichtigung von Grundstücksrechten
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Zeitlich unbegrenzte Rechte
4.3.3 Zeitlich begrenzte Rechte
4.3.4 An das Leben von Personen gebundene Rechte
4.4 Bewertung von Mietsicherungsdienstbarkeiten für das belastete Grundstück
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Nachteile der Mietsicherungsdienstbarkeit
4.4.3 Vorteile der Mietsicherungsdienstbarkeit
4.4.4 Gegenüberstellung
4.4.5 Berücksichtigung im Gutachten
5 Wert der Mietsicherungsdienstbarkeit im Rahmen der Beleihungswertermittlung
5.1 Allgemeines
5.2 Grundzüge der Bewertung
5.3 Berücksichtigung von Rechten und Belastungen
5.4 Bewertung von Mietsicherungsdienstbarkeiten für das belastete Grundstück
5.4.1 Allgemeines
5.4.2 Bei vorrangiger Mietsicherungsdienstbarkeit
5.4.3 Bei nachrangiger Mietsicherungsdienstbarkeit
5.4.4 Kritische Würdigung und Ergebnisse
5.5 Bewertungsbeispiel
6 Fazit & Ausblick
Die Arbeit untersucht die Mietsicherungsdienstbarkeit als Instrument zur Absicherung gewerblicher Mietverträge gegen den vorzeitigen Verlust der Mietsache, insbesondere durch Insolvenz oder Zwangsversteigerung. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen, die notwendige Ausgestaltung des Sicherungsvertrages und die Auswirkungen auf den Verkehrs- und Beleihungswert von Gewerbeimmobilien.
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die zunehmende Verwendung der Mietsicherungsdienstbarkeit zur Sicherung gewerblicher Mietverträge verlangt dem Grundstückssachverständigen eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Auswirkungen der Dienstbarkeit auf den Wert des mit diesem belasteten Grundstückes ab. Anders als bei den in der Praxis oft verwendeten und daher hinlänglich bekannten Grundstücksbelastungen, deren wirtschaftliche Bedeutung sich zumeist aus der grundbuchlichen Eintragung und der Bewilligungsurkunde erschließt, besteht hier durch die indirekte Koppelung an einen Mietvertrag eine erweiterte Dimension, die in der Wertermittlungspraxis bislang weitgehend unbekannt geblieben ist.
Wie weiter unten ausgeführt werden wird, ist die Mietsicherungsdienstbarkeit nur dann als wirksames Sicherungsinstrument sinnvoll anzubringen, wenn sie entweder eine einer etwaigen Grundschuld vorstehende Rangposition einnimmt bzw. mit Hilfe einer Liegenbelassungsvereinbarung weitgehend zwangsversteigerungs- und insolvenzfest verankert wird. In beiden Fällen ist daher von einem nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Beleihungswert auszugehen, der neben der Problematik der Rangstelle auch mit dem Ersatzwert und der Laufzeit des Rechtes verbunden ist.
Auf der anderen Seite spielt die Rangstelle im Rahmen der Verkehrswertermittlung eine nur untergeordnete Rolle. Zudem wirft sich die Frage auf, inwieweit eine auf die Dauer des Mietvertragsverhältnisses ausgelegte Sicherung durch die Dienstbarkeit die im normalen Grundstücksverkehr bestehende Mietersicherung gem. § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) beeinflußt, und ob sich hieraus belastbare Aussagen über die Auswirkung auf den Verkehrswert gewinnen lassen.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Mietsicherungsdienstbarkeit zur Absicherung langfristiger Gewerbemietverträge und definiert die Zielsetzung sowie die methodische Vorgehensweise der Arbeit.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel klärt zentrale Begriffe, analysiert Verlustrisiken für Mieter (z.B. durch Insolvenz oder Zwangsversteigerung) und bewertet verschiedene alternative Schutzmechanismen.
3 Mietsicherungsdienstbarkeit: Der Hauptteil beschreibt die Struktur, Rechtsnatur und Bestellung einer Mietsicherungsdienstbarkeit sowie die kritische Bedeutung der Sicherungsabrede und Ausübungsregeln.
4 Wert der Mietsicherungsdienstbarkeit im Rahmen der Verkehrswertermittlung: Hier werden die Auswirkungen der Dienstbarkeit auf den Verkehrswert analysiert, wobei zu dem Ergebnis gelangt wird, dass meist kein direkter Wertabschlag gerechtfertigt ist.
5 Wert der Mietsicherungsdienstbarkeit im Rahmen der Beleihungswertermittlung: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Anforderungen der Banken und Pfandbriefbanken und zeigt auf, wie das Risiko bei der Beleihung durch konstruktive Maßnahmen begrenzt werden kann.
6 Fazit & Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass die Mietsicherungsdienstbarkeit eine optimale Alternative zur Absicherung darstellt, sofern die Konstruktion (insb. Entgeltlichkeit) sorgfältig erfolgt.
Mietsicherungsdienstbarkeit, Gewerbeimmobilien, Verkehrswertermittlung, Beleihungswertermittlung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Sicherungsabrede, dingliches Nutzungsrecht, Grundstücksbelastung, Bonität, Mietvertrag, Vorrang, Nachrang, Sicherungsfall, Immobilienbewertung
Die Arbeit behandelt die Mietsicherungsdienstbarkeit als ein Instrument zur dinglichen Absicherung gewerblicher Mietverträge, um den Mieter vor vorzeitigem Verlust der Mietsache bei Eigentümerinsolvenz oder Zwangsversteigerung zu schützen.
Zentrale Themen sind die rechtliche Konstruktion dieses Sicherungsinstruments, die Analyse der Risiken im Gewerbemietrecht sowie die Auswirkungen der Dienstbarkeit auf die Bewertung von Immobilien für Verkehrs- und Beleihungszwecke.
Das Ziel ist es, den Einfluss von Mietsicherungsdienstbarkeiten auf den Verkehrs- und Beleihungswert zu untersuchen und Empfehlungen für die sachverständige Berücksichtigung dieser Belastung in Gutachten zu geben.
Die Arbeit basiert auf einer intensiven Literaturrecherche, einer Auswertung einschlägiger rechtswissenschaftlicher Dissertationen und Fachbeiträge sowie dem Abgleich mit den Anforderungen der Pfandbriefbanken.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen des Mietverlustrisikos, die detaillierte Beschreibung der Mietsicherungsdienstbarkeit (Rechtsnatur, Sicherungsvertrag) sowie die spezifischen Bewertungsverfahren bei Verkehrs- und Beleihungswert.
Die wichtigsten Begriffe sind Mietsicherungsdienstbarkeit, Gewerbemietvertrag, Beleihungswert, Verkehrswert, dingliche Sicherung, Zwangsversteigerung und Sicherungsabrede.
Während bei der Verkehrswertermittlung die Mietsicherungsdienstbarkeit oft keinen negativen Einfluss auf den Wert hat, da sich Vorteile und Nachteile ausgleichen, verlangt die Beleihungswertermittlung aufgrund des strengen Vorsichtsprinzips der Banken spezifische Sicherungs- und Bewertungsinstrumente.
Sie ermöglicht es der Bank, auch bei einem Nachrang der Grundschuld sicherzustellen, dass die Mietsicherungsdienstbarkeit im Fall einer Zwangsversteigerung nicht erlischt und somit der Wert der Immobilie bzw. die Kontinuität der Erträge geschützt bleibt.
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