Bachelorarbeit, 2011
45 Seiten, Note: 1,0
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Struktur
2 DIE ENTMÜNDIGUNGSORDNUNG ALS VORLÄUFER ZUR SACHWALTERSCHAFT
3 DIE SACHWALTERSCHAFT
3.1 Der Sinn einer Sachwalterschaft
3.2 Die aktuelle Situation der Sachwalterschaft in Österreich
3.3 Der derzeitige Weg zur Sachwalterschaft
4 BERUFSPROFIL SACHWALTER/IN
4.1 Wer als Sachwalter/in eingesetzt werden kann
4.2 Aufgaben eines/einer Sachwalters/Sachwalterin
5 DAS SACHWALTERRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2006
5.1 Allgemeines
5.2 Motive für die Änderung des bestehenden Sachwalterrechts
5.3 Die Entstehungsgeschichte des Sachwalterrechts Änderungsgesetzes 2006
5.4 Ziele des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006
5.5 Inhaltliche Betrachtung des Sachwalterrechts Änderungsgesetzes 2006 mit den Vor- und Nachteilen für betroffene Personen und deren Angehörige
Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin
Auswahl und Bestellung eines Sachwalters oder einer Sachwalterin
Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz
Haftung
Änderung und Beendigung einer Sachwalterschaft
Geschäftsfähigkeit des betroffenen Menschen
Berücksichtigung des Willens und der Bedürfnisse der behinderten Person
Personensorge
Vorsorgevollmacht
Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
Änderungen im Vereinssachwaltergesetz
6 ZUSAMMENFASSUNG, FAZIT UND AUSBLICK
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) inhaltlich zu analysieren, dessen Entstehungshintergründe zu beleuchten und die daraus resultierenden Vor- und Nachteile für betroffene Menschen und deren Angehörige herauszuarbeiten. Die Forschungsfrage konzentriert sich dabei insbesondere darauf, wie durch die neue Gesetzeslage die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden kann.
Personensorge
Die Personensorge stellt einen Schwerpunkt im SWRÄG 2006 dar. In diesem Teil des Gesetzes geht es hauptsächlich darum, die Bedeutung des Wirkungsbereichs von Sachwaltern und Sachwalterinnen durch klare Regelungen hervorzuheben. Mindestens einmal im Monat muss der/die Sachwalter/in einen persönlichen Kontakt zu der betroffenen Person herstellen. Befindet sich die betroffene Person in einer Krise (zB wenn eine Verwahrlosung droht), kann ein Kontakt auch öfter erforderlich werden. Zumindest einmal im Jahr muss jeder/jede Sachwalter/in – unabhängig von der Anzahl und Art seiner/ihrer Aufgaben – der Berichtspflicht an das zuständige Gericht nachkommen.
Das Gericht kann dem/der Sachwalter/in auch einen Auftrag zu einem solchen Bericht erteilen. Der/Die Sachwalter/in hat dabei dem Gericht über seine/ihre persönlichen Kontakte mit der betroffenen Person, deren Lebensverhältnisse sowie deren geistiges und körperliches Befinden zu berichten. Wenn das Einkommen und Vermögen einer betroffenen Person über 10.000 Euro pro Jahr beträgt und Liegenschaften zu verwalten sind, besteht eine Rechnungslegungspflicht für den/die Sachwalter/in. Belege müssen in jedem Fall, auch wenn die 10.000-Euro-Grenze nicht erreicht wird, gesammelt und aufbewahrt werden.
Einer medizinischen Behandlung kann die behinderte Person (auch nach einer Sachwalterbestellung) selbst zustimmen, falls sie einsichts- und urteilsfähig ist. Mangelt es an der notwendigen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, ist die Zustimmung des/der Sachwalters/Sachwalterin einzuholen, wenn der Wirkungsbereich die Besorgung dieser Angelegenheit umfasst.
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik psychischer Erkrankungen und die Relevanz der gesetzlichen Vertretung sowie Zielsetzung und Aufbau der Arbeit.
2 DIE ENTMÜNDIGUNGSORDNUNG ALS VORLÄUFER ZUR SACHWALTERSCHAFT: Historischer Rückblick auf die Entwicklung des österreichischen Rechts im Umgang mit psychisch kranken Menschen seit Beginn des 20. Jahrhunderts.
3 DIE SACHWALTERSCHAFT: Erläuterung des Sinns der Sachwalterschaft, der aktuellen statistischen Situation und des Verfahrensablaufs in Österreich.
4 BERUFSPROFIL SACHWALTER/IN: Darstellung der verschiedenen Rollen, die als Sachwalter fungieren können, sowie deren spezifische Aufgabenbereiche.
5 DAS SACHWALTERRECHTS-ÄNDERUNGGESETZ 2006: Umfassende inhaltliche Analyse der gesetzlichen Neuregelungen, Motive, Ziele sowie Vor- und Nachteile der Reform.
6 ZUSAMMENFASSUNG, FAZIT UND AUSBLICK: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des SWRÄG 2006 und Einschätzung der zukünftigen Entwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Sachwalterschaft, SWRÄG 2006, Selbstbestimmung, Vorsorgevollmacht, Personensorge, Vertretungsbefugnis, Sachwalterverein, Clearingfunktion, Subsidiaritätsprinzip, Österreichisches Recht, Betreute Personen, Angehörige, Pflegschaftsgericht, Geschäftsfähigkeit.
Die Arbeit analysiert das österreichische Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 und dessen Auswirkungen auf die betroffenen Personen sowie deren Angehörige im Hinblick auf Selbstbestimmung und Rechtslage.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der Sachwalterschaft, die Aufgabenprofile von Sachwaltern, die Instrumente der Vorsorgevollmacht und Vertretungsbefugnis sowie die Bedeutung der Personensorge.
Das Ziel ist die inhaltliche Betrachtung des SWRÄG 2006, um zu evaluieren, wie das Gesetz die Selbstbestimmung der Betroffenen stärkt und welche Vor- und Nachteile für die Betroffenen dadurch entstanden sind.
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf Basis von Fachliteratur, offiziellen Gesetzesmaterialien und verfügbaren Internetquellen sowie statistischen Daten erstellt wurde.
Der Hauptteil widmet sich dem SWRÄG 2006, beleuchtet die Motive für die Gesetzesänderung, die Entstehungsgeschichte sowie spezifische inhaltliche Regelungen wie die Bestellung von Sachwaltern und die neuen Schutzinstrumente.
Die wichtigsten Begriffe sind Sachwalterschaft, SWRÄG 2006, Selbstbestimmung, Vorsorgevollmacht, Personensorge, Vertretungsbefugnis und das Subsidiaritätsprinzip.
Die Clearingfunktion soll eine frühzeitige Aufklärung über Alternativen zur Sachwalterschaft bieten, das Verfahren beschleunigen und durch die Vermeidung unnötiger Sachwalterschaften Kosten reduzieren.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung nimmt die Zahl pflegebedürftiger Personen stetig zu, was den Bedarf an rechtlicher Unterstützung und flexiblen Lösungen dauerhaft hoch hält.
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