Bachelorarbeit, 2011
45 Seiten, Note: 1,0
Diese Arbeit untersucht den Einfluss des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 auf Betroffene und deren Angehörige. Ziel ist es, die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf verschiedene Aspekte der Sachwalterschaft zu beleuchten, darunter die Auswahl und Bestellung von Sachwalter*innen, die Entgeltregelung sowie die Berücksichtigung des Willens und der Bedürfnisse der betroffenen Person.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung, Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit erläutert. Anschließend wird die Entmündigungsordnung als Vorläufer zur Sachwalterschaft beleuchtet. Im nächsten Kapitel werden die Sachwalterschaft, ihre Bedeutung und die aktuelle Situation in Österreich detailliert beschrieben. Das Berufsprofil von Sachwalter*innen wird im Anschluss vorgestellt. Kapitel 5 widmet sich dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, seinen Motiven, Zielen und Inhalten. Es analysiert die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf verschiedene Aspekte der Sachwalterschaft und geht dabei auf die Vor- und Nachteile für Betroffene und deren Angehörige ein.
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Arbeit sind Sachwalterschaft, Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, Betroffene, Angehörige, Willensbildung, Bedürfnisse, Selbstbestimmung, Geschäftsfähigkeit, Personensorge, Vorsorgevollmacht, Vertretungsbefugnis, Entmündigung, Entgeltregelung, Rechtsfähigkeit, und Schutzbedürftigkeit. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 auf diese zentralen Themenbereiche und befasst sich mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Gesetzesänderung für Betroffene und Angehörige ergeben.
Das SWRÄG 2006 zielte darauf ab, die Selbstbestimmung betroffener Personen zu stärken, Missbrauch zu verhindern und die Sachwalterschaft als "letztes Mittel" (Ultima Ratio) zu positionieren.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, bereits im Vorhinein festzulegen, wer im Falle eines Verlusts der Entscheidungsfähigkeit für sie handeln soll. Dadurch kann die Bestellung eines gerichtlichen Sachwalters oft vermieden werden.
Ein Sachwalter vertritt die betroffene Person in genau definierten Bereichen, wie etwa der Vermögensverwaltung, der Personensorge oder bei Behördenwegen, wobei stets der Wille des Betroffenen bestmöglich berücksichtigt werden muss.
Durch das Gesetz von 2006 wurde es nächsten Angehörigen erleichtert, in Alltagsangelegenheiten für den Betroffenen zu entscheiden, ohne dass sofort ein langwieriges Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet werden muss.
Kritikpunkte waren vor allem die oft automatische "Entmündigung" in allen Lebensbereichen, mangelnde Kontrolle der Sachwalter und die zu seltene Prüfung, ob eine Sachwalterschaft noch notwendig ist.
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