Diplomarbeit, 2010
106 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO auf Dauerschuldverhältnisse. Ziel ist es, den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zu analysieren und eine eigene fundierte Betrachtungsweise zu entwickeln.
Allgemeines zur Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtliche Grundlage der Freigabeerklärung gemäß § 35 Abs. 2 InsO. Es analysiert die Entstehungsgeschichte der Norm, beginnend mit dem Referentenentwurf bis zum finalen Gesetzesbeschluss, um die Intention des Gesetzgebers zu verstehen. Es werden Adressatenkreis, erfasste Tätigkeiten und die Unteilbarkeit der Erklärung detailliert untersucht. Die Wirkung auf Gegenstände, die für die Erwerbstätigkeit notwendig sind, wird ebenso wie der Zeitpunkt der Abgabe und Wirksamkeit der Erklärung beleuchtet. Der Bezug zu § 295 Abs. 2 InsO wird hergestellt, um vergleichende Aspekte herauszuarbeiten.
Wirkungen der Negativerklärung auf Dauerschuldverhältnisse: Dieses Kapitel befasst sich mit den zentralen Auswirkungen der Negativerklärung auf Dauerschuldverhältnisse. Es wird der Grundsatz der Fortgeltung dieser Verträge im Insolvenzverfahren untersucht und der aktuelle Stand der Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt. Die Arbeit analysiert den Wortlaut des Gesetzes, berücksichtigt die Gesetzesmaterialien und führt eine systematische Betrachtung durch, um die verschiedenen Rechtsauffassungen zu bewerten. Es werden dabei verschiedene Szenarien, wie die Behandlung von Masseverbindlichkeiten und die Rolle von Kündigungsfristen, eingehend geprüft und die Relevanz von Vorschriften im BGB zum Schuld- und Vertragsübergang, insbesondere § 613a BGB (Betriebsübergang), diskutiert.
§ 35 Abs. 2 InsO, Freigabeerklärung, Insolvenzrecht, Dauerschuldverhältnisse, Negativerklärung, Masseverbindlichkeiten, Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, Literatur, Schuldübergang, Betriebsübergang, § 613a BGB
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO auf Dauerschuldverhältnisse. Sie analysiert den aktuellen Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung und entwickelt eine eigene fundierte Betrachtungsweise.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung des § 35 Abs. 2 InsO, den Adressatenkreis der Freigabeerklärung, die Wirkungen der Negativerklärung auf verschiedene Dauerschuldverhältnisse, die rechtliche Einordnung der Freigabe im Kontext des Insolvenzrechts und die Berücksichtigung von Gesetzesmaterialien und systematischer Betrachtungsweise. Sie beleuchtet den Wortlaut des Gesetzes, Gesetzesmaterialien, die systematische Einordnung innerhalb des Insolvenzrechts und berücksichtigt relevante Vorschriften des BGB (z.B. § 613a BGB zum Betriebsübergang).
Die Arbeit gliedert sich in Kapitel, die sich mit den allgemeinen Aspekten der Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO befassen (einschließlich Entstehungsgeschichte, Adressatenkreis, erfasste Tätigkeiten, Wirkung auf Gegenstände und den Bezug zu § 295 Abs. 2 InsO) und ein Kapitel, das die Auswirkungen der Negativerklärung auf Dauerschuldverhältnisse im Detail untersucht. Letzteres umfasst die Prüfung des Wortlauts, die Analyse von Gesetzesmaterialien und eine systematische Betrachtung, inklusive der Diskussion von Masseverbindlichkeiten und der Relevanz von Vorschriften zum Schuld- und Vertragsübergang im BGB.
Die Arbeit kommt zu eigenen Schlussfolgerungen, die auf einer detaillierten Analyse des Wortlauts des § 35 Abs. 2 InsO, der Gesetzesmaterialien, der Rechtsprechung und der Literatur basieren. Die genaue Argumentation und die Ergebnisse sind im Haupttext der Arbeit detailliert dargestellt.
Die relevanten Schlüsselwörter umfassen: § 35 Abs. 2 InsO, Freigabeerklärung, Insolvenzrecht, Dauerschuldverhältnisse, Negativerklärung, Masseverbindlichkeiten, Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, Literatur, Schuldübergang, Betriebsübergang, § 613a BGB.
Die Arbeit richtet sich an Personen, die sich akademisch mit dem Insolvenzrecht, insbesondere mit den Auswirkungen der Freigabeerklärung nach § 35 Abs. 2 InsO auf Dauerschuldverhältnisse, auseinandersetzen. Sie ist insbesondere für Juristen, Wissenschaftler und Studierende relevant.
Der vollständige Text der Arbeit ist nicht in diesem FAQ enthalten. Dieser Text stellt lediglich eine Zusammenfassung und einen Überblick über den Inhalt bereit.
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