Bachelorarbeit, 2010
47 Seiten, Note: 1,7
1 Einführung
2 Art. 102 AEUV und der „more economic approach”
2.1 Rechtsgrundlage: Art. 102 AEUV
2.1.1 Bedeutung
2.1.2 Marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens
2.1.3 Missbrauch
2.1.3.1 Begriff
2.1.3.2 Einzelne Tatbestandsgruppen
2.2 Der „more economic approach“
2.2.1 Entwicklung und Ziele
2.2.2 Merkmale
3 Ausschließlichkeitsbindungen und Rabatte – Ökonomie und Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
3.1. Ökonomische Analyse
3.1.1. Ausschließlichkeitsbindungen
3.1.2 Rabatte
3.1.2.1 Verschiedene Rabattformen
3.1.2.2 Wettbewerbsschädliche Wirkungen
3.1.2.3 Wettbewerbsförderliche Wirkungen
3.2 Entscheidungspraxis der Kommission
3.2.1 Ausschließlichkeitsbindungen
3.2.2 Rabatte
3.2.2.1 Feststellung einer wettbewerbswidrigen Marktverschließung
3.2.2.2 Objektive Rechtfertigungsgründe und Effizienzgewinne
3.2.2.3 Vergleich mit der älteren Kartellrechtspraxis und deren Kritik.
3.3 Zusammenfassende Beurteilung
4 Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht den Einfluss des „more economic approach“ auf die Anwendung von Art. 102 AEUV bei missbräuchlichen Verhaltensweisen durch marktbeherrschende Unternehmen, insbesondere im Bereich von Ausschließlichkeitsbindungen und Rabatten, um zu bewerten, inwieweit die Europäische Kommission ökonomische Modelle in ihre aktuelle Entscheidungspraxis integriert hat.
3.1.2.2 Wettbewerbsschädliche Wirkungen
Einige Rabattformen und die Art, wie sie konzipiert sind und von dem marktbeherrschenden Unternehmen praktiziert werden, können möglicherweise wettbewerbswidrige marktverschließende Auswirkungen auf den Markt in der horizontalen Ebene haben, d. h. Wettbewerber auf der gleichen Wertschöpfungsstufe wie das marktbeherrschende Unternehmen könnten verdrängt werden. In diesem Zusammenhang wird häufig von wettbewerbsschädlichen Treue- oder Loyalitätsrabatten gesprochen:
„Fidelity discounts can be defined as pricing structures offering lower prices in return for buyer’s agreed or de facto commitment to source a large and/or increasing share of his requirements with the discounter.“
Auf Grund ihrer ähnlichen Wirkungsweise werden Rabatte und Ausschließlichkeitsbindungen daher oft unter der gleichen Kategorie zusammengefasst. In der Praxis wird größtenteils davon ausgegangen, dass Rabatte mit allgemeinen Schwellen in der Regel wenig wettbewerbsschädliche Auswirkungen haben, da die Schwelle für kleine Abnehmer möglicherweise zu hoch und für große Abnehmer zu niedrig ist, um eine Loyalitätswirkung zu entfalten. Auch stufenweise Rabatte werden normalerweise nicht als besonders problematisch angesehen. Bei individualisierten Schwellen (d. h. die auf jeden Kunden einzeln zugeschnitten sind, um eine möglichst optimale Anreizstruktur zu schaffen) und retroaktiven Rabatten (die möglicherweise finanzielle Nachteile bei Verlust des Rabattes bei Wechsel zu einem anderen Anbieter mit sich bringen) dagegen ist die Gefahr einer marktverschließenden Wirkung am größten, was im Folgenden einer näheren Untersuchung bedarf.
1 Einführung: Die Einleitung erläutert die Relevanz des Art. 102 AEUV und den Übergang zur ökonomisch fundierten „more economic approach“-Politik.
2 Art. 102 AEUV und der „more economic approach”: Dieses Kapitel definiert die rechtlichen Grundlagen von Marktbeherrschung und Missbrauch und beschreibt die Ziele des Reformprozesses zur wirkungsbasierten Analyse.
3 Ausschließlichkeitsbindungen und Rabatte – Ökonomie und Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission: Der Hauptteil analysiert die ökonomischen Wirkungen von Bindungen und Rabatten sowie die Anwendung dieser Modelle in aktuellen Fällen wie Intel oder Tomra.
4 Fazit und Ausblick: Das Fazit bewertet den Fortschritt des Reformprozesses und reflektiert die zukünftigen Herausforderungen bei der Umsetzung des more economic approach.
Art. 102 AEUV, more economic approach, Wettbewerbspolitik, Marktverschließung, Ausschließlichkeitsbindungen, Rabatte, as-efficient-competitor-Test, Sogeffekt, Consumer Welfare Standard, Europäische Kommission, Treuerabatte, Kartellrecht, Marktbeherrschung, wirkungsbasierter Ansatz, Effizienzgewinne.
Die Arbeit analysiert den Übergang der europäischen Wettbewerbspolitik von einem formbasierten zu einem ökonomisch fundierten Ansatz („more economic approach“) bei der Anwendung von Artikel 102 AEUV.
Zentral sind die Untersuchung missbräuchlicher Verhaltensweisen durch marktbeherrschende Unternehmen, insbesondere Ausschließlichkeitsbindungen und diverse Rabattsysteme, sowie deren ökonomische Bewertung.
Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme: Es wird untersucht, ob und wie die Europäische Kommission in ihrer jüngeren Entscheidungspraxis ökonomische Modelle nutzt, um eine wettbewerbswidrige Marktverschließung zu begründen.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse ökonomischer Theorien sowie die dogmatische Auswertung der jüngeren Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission.
Im Hauptteil werden Ausschließlichkeitsbindungen und Rabatte ökonomisch analysiert und die Anwendung spezifischer Instrumente wie der as-efficient-competitor-Analyse in den Entscheidungen Intel und Tomra untersucht.
Wichtige Begriffe sind Art. 102 AEUV, more economic approach, Marktverschließung, Rabattsysteme, Sogeffekt und Verbraucherwohlfahrt.
Während die frühere Praxis einem weitgehend strikten per se-Verbot folgte, zielt der neue wirkungsbasierte Ansatz darauf ab, die tatsächlichen ökonomischen Auswirkungen eines Verhaltens auf den Markt und die Verbraucher zu erfassen.
Der Sogeffekt beschreibt, wie die Anreizwirkung eines Rabatts bei Erreichen der Schwelle steigt, was einen Konkurrenten effektiv vom Markteintritt abhalten kann, da er im bestreitbaren Teil der Nachfrage nur durch extrem niedrige Preise konkurrieren könnte.
Die Kommission argumentiert meist, dass bei individuell zugeschnittenen Rabatten oder an Bindungen gekoppelten Systemen keine nachweisbaren Effizienzgewinne vorliegen, die den wettbewerbsschädigenden Wirkungen gegenüberstehen würden.
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