Bachelorarbeit, 2011
99 Seiten, Note: 1,6
A. Problemstellung und Zielsetzung
I. Problemstellung
II. Zielsetzung
B. Grundlagen zum Datenschutzrecht
I. Datenschutz und Datenschutzrecht
II. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
III. Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes
IV. Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes
V. Wesentliche Begriffsbestimmungen
1. Personenbezogene Daten
2. Automatisierte Verarbeitung
3. Nicht automatisierte Datei
4. Erhebung
5. Verarbeitung
a) Speicherung
b) Veränderung
c) Übermittelung
d) Sperrung
e) Löschung
6. Nutzung
7. Anonymisierung
8. Pseudonymisierung
9. Verantwortliche Stelle
10. Empfänger
11. Dritter
12. Besondere Arten personenbezogener Daten
C. Grundprinzipien des Datenschutzes
I. Subsidiaritätsprinzip
II. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
III. Grundsatz der Zweckbindung
IV. Transparenzgebot
V. Grundsatz der Direkterhebung
VI. Verhältnismäßigkeitsprinzip
VII. Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
VIII. Kontrollprinzip gegen Lizenzprinzip
D. Auslagerung von Datenverarbeitungstätigkeiten
I. Auftragsdatenverarbeitung
II. Funktionsübertragung
E. Rechte der Betroffenen
I. Recht auf Benachrichtigung
II. Recht auf Auskunft
III. Datenkorrekturansprüche
1. Recht auf Berichtigung
2. Recht auf Löschung
3. Recht auf Sperrung
IV. Recht auf Widerspruch
V. Recht auf Gegendarstellung
VI. Recht auf Anrufung
VII. Recht auf Unterlassung und Beseitigung
VIII. Recht auf Schadensersatz
IX. Anspruch auf Strafverfolgung
F. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
I. Bestellung
1. Wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss
2. Wer Datenschutzbeauftragter werden kann
a) Erforderliche Fachkunde
b) Erforderliche Zuverlässigkeit
3. Wo Unvereinbarkeiten bestehen
4. Wie der Datenschutzbeauftragte zu bestellen ist
II. Stellung und Befugnisse
1. Organisatorische Stellung
2. Rechte und Grenzen in der Tätigkeit
3. Benachteiligungsverbot
4. Unterstützungspflicht
5. Recht auf Anrufung des Datenschutzbeauftragten
III. Aufgaben
1. Vorabkontrolle
2. Kontrolle
3. Schulung
4. Verfahrensverzeichnis
G. Systemdatenschutz
I. Datensicherheit
1. Schutzgrade
a) Schutzgrad 1
b) Schutzgrad 2
c) Schutzgrad 3
d) Schutzgrad 4
e) Schutzgrad 5
2. Eintrittsstufen
a) Eintrittsstufe 1
b) Eintrittsstufe 2
c) Eintrittsstufe 3
d) Eintrittsstufe 4
e) Eintrittsstufe 5
3. Datensicherheitsgrundsätze
a) 1. Datensicherheitsgrundsatz
b) 2. Datensicherheitsgrundsatz
c) 3. Datensicherheitsgrundsatz
d) 4. Datensicherheitsgrundsatz
II. Datensicherungsmaßnahmen
1. Kontrollbereiche
a) Zutrittskontrolle
b) Zugangskontrolle
c) Zugriffskontrolle
d) Weitergabekontrolle
e) Eingabekontrolle
f) Auftragskontrolle
g) Verfügbarkeitskontrolle
h) Trennungskontrolle
2. Schutzziele
a) Verfügbarkeit
b) Integrität
c) Vertraulichkeit
d) Zurechenbarkeit
e) Rechtsverbindlichkeit
III. Datenschutzmanagement
1. Datenschutzorganisationsplan
2. Datenschutzerklärung
3. Datenschutz- und Datensicherheitskonzept
H. Abschließende Betrachtung
Die vorliegende Bachelor-Thesis gibt einen strukturierten Überblick über die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts in der unternehmerischen Praxis. Ziel der Arbeit ist es, insbesondere Einsteigern, Führungskräften und betrieblichen Datenschutzbeauftragten das notwendige Rüstzeug zu vermitteln, um datenschutzrechtliche Vorgaben korrekt umzusetzen, Projekte von Beginn an datenschutzkonform zu gestalten und die technischen sowie organisatorischen Pflichten im Unternehmen zu erfüllen.
I. Problemstellung
Beim Umgang mit Kunden- und Beschäftigtendaten kommt dem Datenschutz in Zeiten allgegenwärtiger Informationstechnik eine zunehmend größere Bedeutung zu. Ein grundlegendes Wissen zum allgemeinen Datenschutz ist daher unerlässlich, um Projekte im Unternehmen bereits in der Planungsphase den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend gestalten und mögliches Konfliktpotenzial von vornherein verringern zu können.
Für Einsteiger in das Datenschutzrecht, zukünftige oder neu bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, für leitende Angestellte bzw. Führungskräfte, die im Unternehmen für den Datenschutz verantwortlich sind, folglich für alle in der IT-Branche tätigen Beschäftigten sowie für Betriebsratsmitglieder ist ein grundlegendes Wissen im allgemeinen Datenschutzrecht wichtiges Rüstzeug, um der Datenschutzverantwortung im Unternehmen gerecht werden zu können.
A. Problemstellung und Zielsetzung: Einführung in die Relevanz des Datenschutzes im Unternehmen und Definition der Zielsetzung dieser Arbeit.
B. Grundlagen zum Datenschutzrecht: Erläuterung der rechtlichen Herkunft, des Anwendungsbereichs und der zentralen Begriffsdefinitionen des BDSG.
C. Grundprinzipien des Datenschutzes: Darstellung der fundamentalen Prinzipien wie Zweckbindung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit für die rechtmäßige Datenverarbeitung.
D. Auslagerung von Datenverarbeitungstätigkeiten: Analyse der rechtlichen Anforderungen bei Outsourcing-Prozessen, differenziert nach Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung.
E. Rechte der Betroffenen: Übersicht über die Ansprüche von Betroffenen gegenüber Unternehmen, von Auskunft über Berichtigung bis hin zu Schadensersatz.
F. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Ausführliche Behandlung der Bestellungsvoraussetzungen, der unabhängigen Stellung sowie der Aufgaben und Kontrollbefugnisse.
G. Systemdatenschutz: Betrachtung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines Datenschutzmanagements.
H. Abschließende Betrachtung: Fazit zur Bedeutung des Datenschutzes als notwendige Selbstverständlichkeit und Querschnittsmaterie in modernen Unternehmen.
Datenschutzrecht, BDSG, Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutzbeauftragter, Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsübertragung, Datensicherheit, Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis, Betroffenenrechte, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Personenbezogene Daten, Datensparsamkeit, Systemdatenschutz
Die Arbeit bietet einen Leitfaden für die praktische Umsetzung des Datenschutzes in der unternehmerischen Praxis auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die zentralen Felder umfassen die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die Pflichten bei der Auslagerung von Datenverarbeitung, die Rechte Betroffener sowie die Rolle und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Das Ziel ist die Vermittlung eines allgemeinen Überblicks über datenschutzrechtliche Anforderungen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, datenschutzkonforme Prozesse zu etablieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse der gesetzlichen Regelungen des BDSG sowie auf einschlägige juristische Kommentierung und Fachliteratur zum Datenschutz.
Der Hauptteil gliedert sich in Grundlagen, Prinzipien, Auslagerungsszenarien, Rechte der Betroffenen, die Rolle des Datenschutzbeauftragten sowie den Systemdatenschutz.
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere das Datenschutzrecht, die Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutzbeauftragte und die informationelle Selbstbestimmung.
Eine Vorabkontrolle ist erforderlich, wenn automatisierte Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Pflichten der Betroffenen aufweisen, etwa bei der Verarbeitung sensibler Daten.
Bei der Auftragsdatenverarbeitung bleibt der Auftraggeber "Herr der Daten" und behält die Weisungsbefugnis; bei der Funktionsübertragung wird auch die inhaltliche Entscheidungsbefugnis auf den Auftragnehmer übertragen.
Der Beauftragte unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz sowie einem Benachteiligungsverbot, um seine unabhängige Kontrolltätigkeit zu gewährleisten.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
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