Seminararbeit, 2011
30 Seiten, Note: 14 Punkte
Schrifttum
A. Heranführung
B. Die BAG-Entscheidung im Gefüge bisheriger Rechtsprechung und der Literatur
I. Das Urteil als solches
1. Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung bis zum 10.6.2010
2. Kritik in Presse, Fachliteratur und Politik
3. Selbstverständnis des BAG: Fortführung der Rechtsprechung
II. Die rechtlichen Wertungen des BAG
1. Wichtiger Grund „an sich“
a) Verhältnis der Verdachts- zur Tatkündigung
b) Festhalten an der Zweistufenprüfung
c) Grundsätzliche Eignung vermögensrelevanter Pflichtverstöße
d) Keine Bagatellgrenze
aa) Keine Vergleichbarkeit mit Beamtenrecht
bb) Keine Vergleichbarkeit mit Strafrecht
cc) Praktische Erwägungen stehen nicht entgegen
dd) Generalklausel als rechtsdogmatisches Hindernis
2. Interessenabwägung
a) Bisher faktisches Überwiegen des Kündigungsinteresses
b) Abwägungsmaßstab
c) Eigene Abwägung durch das BAG
aa) Keine Zurückverweisung nach § 563 I ZPO
bb) Einfluss des Prozessverhaltens
d) Abwägungsgesichtspunkte
aa) Art und Schwere des Verstoßes
bb) Dauer der (störungsfreien) Betriebszugehörigkeit
cc) Vertrauensverhältnis
e) Abwägungsergebnis des 2. Senats
C. Auswirkungen der Entscheidung
I. Erwartungen in der Fachliteratur
1. Besserer Arbeitnehmerschutz
2. Verschärfte Abmahnungspraxis
a) Im Zweifel für die Abmahnung
b) Ende des zeitbedingten Entfernungsanspruchs?
c) Abmahnung als konkludenter Kündigungsverzicht?
3. „Freischuss“ für langjährige Mitarbeiter?
4. Revisionsrechtliche Neuerung?
II. Bisherige Instanzenrechtsprechung seit dem „Emmely“-Urteil
1. Bisher kein praktikabler Maßstab
2. Kein bevorstehender Paradigmenwechsel
D. Fazit
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