Diplomarbeit, 2009
92 Seiten, Note: 1
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Streitkräfte
2.2 Kombattanten
2.2.1 Frauen als Kombattanten
2.2.2 Kinder als Kombattanten
2.3 „Levée en masse“
2.4 Unrechtmäßige Kombattanten
2.5 Terroristen
2.6 Spione
2.7 Söldner, Freischärler
2.8 Geschützte Personen
2.9 Kriegsgefangene
2.10 Heeresgefolge
2.11 Sanitätseinheiten
2.12 Seelsorger
2.13 Zivilpersonen
2.14 Kommandounternehmen
2.15 Besetzung
2.16 Besatzungsmacht
2.17 Kriegsverbrechen
2.18 Zusammenfassung
3 Schutz der verschiedenen Personengruppen – de lege lata
3.1 Unterscheidung der Art des bewaffneten Konfliktes als Grundlage für die Auswahl des anzuwendenden Rechts
3.1.1 International bewaffneter Konflikt
3.1.2 Nicht international bewaffneter Konflikt
3.2 Schutz von Personen aufgrund verbotener Mittel und Methoden
3.2.1 Verbotene Methoden
3.2.2 Verbotene Mittel
3.3 Schutz von aktiv am Konflikt beteiligten Personen
3.3.1 Schutz von Kombattanten
3.3.2 Schutz von Verwundeten, Kranken, Schiffbrüchigen und Kriegsgefangenen
3.3.2.1 Schutz von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen
3.3.2.2 Schutz von Kriegsgefangenen
3.3.2.3 Besonderer Schutz von Frauen und Kindern
3.3.3 Schutz von Personen, die an der „Levée en masse“ teilnehmen
3.3.4 Schutz von unrechtmäßigen Kombattanten
3.3.5 Schutz von Terroristen
3.3.6 Schutz von Spionen
3.3.7 Schutz von Sanitätseinheiten und Sanitätspersonal
3.3.8 Schutz des Heeresgefolges
3.3.9 Schutz von Seelsorgern
3.3.10 Mindestschutz nach Art. 75 ZP I
3.4 Schutz von Zivilpersonen
3.4.1 Schutz der zivilen Bevölkerung im humanitären Völkerrecht
3.4.2 Schutz von internierten Zivilpersonen
3.4.3 Schutz von Zivilpersonen in der Hand des Gegners
3.4.4 Schutz von Zivilpersonen auf dem Territorium des Gegners
3.4.5 Schutz von Bewohnern eines besetzten Gebietes
3.5 Zusammenfassung
4 Auswirkungen auf einen modernen bewaffneten Konflikt am Beispiel Afghanistan
4.1 Kurze Geschichte des Afghanistankonflikts
4.2 Operation „Enduring Freedom“
4.3 Status der Taliban
4.3.1 Taliban als Kriegsgefangene
4.3.2 Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Kriegsgefangenenstatus durch die Taliban
4.4 Status der Al-Quaida Kämpfer
4.5 Zivilbevölkerung als geschützte Personen
4.6 ISAF Truppe
4.7 Probleme bei der Anwendung des humanitären Völkerrechts durch die Inhaftierung von Personen in Guantanamo
4.7.1 Guantanamo – die Fakten
4.7.2 Haftbedingungen in Guantanamo und die daraus resultierenden Probleme
4.8 Zusammenfassung
5 Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die komplexe Rechtsstellung verschiedener Personengruppen im humanitären Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung moderner bewaffneter Konflikte und deren völkerrechtlicher Herausforderungen. Das primäre Ziel ist die Analyse, inwieweit die bestehenden Schutzbestimmungen noch zeitgemäß sind, insbesondere im Hinblick auf Interpretationsunterschiede bei der Behandlung von Kombattanten, Terroristen und Zivilpersonen.
2.4 Unrechtmäßige Kombattanten
Im kodifizierten Völkerrecht gibt es keine begriffliche Unterscheidung zwischen „rechtmäßigen“ und „unrechtmäßigen“ Kombattanten. Der Begriff des „unrechtmäßigen Kombattanten“ wird deswegen in der Literatur zu Recht kritisiert, weil der unrechtmäßige Kombattant durch verschiedene Kriterien, beispielsweise im Fall „Ex parte Quirin“, aufgrund der Nichtunterscheidung von der Zivilbevölkerung, die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Kombattantenstatus nicht erfüllt.17
Die Entwicklung dieses Begriffes wurde speziell durch diese Entscheidung des „US Supreme Courts“ aus dem Jahr 1942 zum Fall „Ex parte Quirin“ geprägt.18
Im genannten Fall wurden acht deutsche Soldaten vor einer militärischen Kommission in den Vereinigten Staaten angeklagt. Sie wurden beschuldigt die Gesetze des Krieges gebrochen zu haben, weil sie ohne Uniformen, also verdeckt, in den USA landeten, um dort Sabotageakte durchzuführen. Dabei wurde auf die Unterscheidung zwischen „rechtmäßigen“ und „unrechtmäßigen“ Kombattanten verwiesen:19
„By universal agreement and practice the law of war draws a distinction between the armed forces and the peaceful population of belligerent nations and also between […] those who are lawful and unlawful combatants. Lawful combatants are subject to capture and detention as prisoners of war by opposing military forces. Unlawful combatants are likewise subject to capture and detention, but in addition they are subject to trial and punishment by military tribunals for acts which render their belligerency unlawful.”20
Das Gericht ging also davon aus, dass bei einer nicht berechtigten Teilnahme an Kampfhandlungen die beteiligten Personen als „unrechtmäßige Kombattanten“ einzustufen sind. Die Entscheidung lässt für die Personen keinen Status der Kriegsgefangenschaft zu, ohne darauf einzugehen, welchen Status diese Personen im humanitären Völkerrecht sonst erhalten müssten. Dies hat zur Folge, dass die Personen von einer Militärkommission bestraft werden durften.21
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz des humanitären Völkerrechts für Kommandanten und definiert die hermeneutische Forschungsmethode sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2 Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel liefert die theoretischen Grundlagen durch Definitionen zentraler Begriffe wie Streitkräfte, Kombattanten, Terroristen, Spione und verschiedene Formen geschützter Personen.
3 Schutz der verschiedenen Personengruppen – de lege lata: Hier werden die detaillierten Schutzbestimmungen für unterschiedliche Personengruppen in internationalen und nicht-internationalen Konflikten analysiert.
4 Auswirkungen auf einen modernen bewaffneten Konflikt am Beispiel Afghanistan: Die Anwendung des humanitären Völkerrechts wird anhand des Afghanistankonflikts, insbesondere im Kontext von Operation „Enduring Freedom“ und Guantanamo, kritisch hinterfragt.
5 Zusammenfassung: Die Schlussbetrachtung resümiert die Bedeutung klarer Definitionen und betont die Notwendigkeit von Mindeststandards im humanitären Völkerrecht für jeden Konflikt.
Humanitäres Völkerrecht, Kombattantenstatus, geschützte Personen, Kriegsgefangene, Zivilpersonen, Afghanistan-Konflikt, Operation Enduring Freedom, Terrorismus, Rechtlosstellung, Mindestschutz, Kriegsverbrechen, Haftbedingungen, Guantanamo, Genfer Abkommen, Hermeneutik
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Rechtsstellung von „geschützten Personen“ im humanitären Völkerrecht und analysiert, wie diese Rechtsnormen in modernen bewaffneten Konflikten angewendet werden.
Zentrale Themen sind die präzise begriffliche Abgrenzung von Personengruppen wie Kombattanten, Zivilisten und unrechtmäßigen Kombattanten sowie deren Schutzstatus in unterschiedlichen Konfliktszenarien.
Ziel ist es aufzuzeigen, ob das humanitäre Völkerrecht in seiner aktuellen Form noch zeitgemäß ist und welche Probleme bei der Interpretation und Anwendung in modernen asymmetrischen Konflikten entstehen.
Der Verfasser nutzt als geisteswissenschaftliche Forschungsmethode die „Hermeneutik“, um durch Text- und Dokumentenauswahl sowie Interpretation ein Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge zu erlangen.
Im Hauptteil werden zunächst theoretische Begriffsbestimmungen definiert, anschließend der Schutz von Personengruppen nach geltendem Recht („de lege lata“) dargestellt und abschließend die Anwendung dieser Normen am Beispiel des Afghanistankonflikts untersucht.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie humanitäres Völkerrecht, Kriegsgefangenschaft, Kombattantenstatus, Zivilpersonen, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte charakterisieren.
Der Autor stuft die Behandlung der inhaftierten Personen in Guantanamo als völkerrechtlich höchst problematisch ein und kritisiert, dass viele grundlegende Rechte, die Kriegsgefangenen zustehen würden, den Häftlingen verwehrt werden.
Die Unterscheidung zwischen internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten ist die fundamentale Grundlage für die Auswahl der jeweils anzuwendenden Rechtsnormen und den damit verbundenen Schutzstatus der Personen.
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