Masterarbeit, 2012
126 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Einführung in das Thema
1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Gang der Untersuchung
2. Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
2.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
2.1.1 Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
2.1.2 „Equal treatment“- und „Equal pay“-Grundsatz
2.1.3 Tarifdispositivität (Öffnungsklausel)
2.2 Systematik der Arbeitnehmerüberlassung
2.2.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung
2.2.2 Dreiecksverhältnis der Arbeitnehmerüberlassung
2.2.3 Beteiligte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
2.2.3.1 Verleiher (Arbeitgeber)
2.2.3.2 Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer)
2.2.3.3 Entleiher (Auftraggeber/ Kunde)
2.2.4 Rechtsverhältnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
2.2.4.1 Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher (Überlassungsverhältnis)
2.2.4.2 Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer (Leiharbeitsverhältnis)
2.2.4.3 Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer (Beschäftigungsverhältnis)
2.3 Tarifvertragsgesetz (TVG)
2.3.1 Tarifverträge
2.3.1.1 Rechtliche Einordnung
2.3.1.2 Arten, Inhalte und Regelungsrahmen
2.3.2 Voraussetzungen für den Abschluss von Tarifverträgen
2.3.2.1 Tariffähigkeit
2.3.2.2 Tarifzuständigkeit
2.3.3 Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit
2.3.3.1 Feststellungsverfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG
2.3.3.2 Feststellungsverfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG
2.3.4 Tarifvertragsparteien
2.3.4.1 Gewerkschaften
2.3.4.2 Arbeitgeber
2.3.4.3 Arbeitgeberverbände
2.3.4.4 Spitzenorganisationen
2.3.4.5 Tarifgemeinschaften
2.3.5 Abschluss von Tarifverträgen
2.3.5.1 Eingliedrige Tarifverträge
2.3.5.2 Mehrgliedrige Tarifverträge
2.3.6 Tarifgebundenheit
3. BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP
3.1 Ausgangslage und Historie zur umstrittenen Tariffähigkeit der CGZP
3.1.1 Abschluss und Inhalt der ersten „Equal pay“ abbedingenden Tarifverträge
3.1.1.1 Abschluss der ersten Flächentarifverträgen
3.1.1.2 Inhalt der ersten Flächentarifverträge
3.1.1.3 Abschluss und Inhalt der Haustarifverträge
3.1.2 Verfassungsmäßigkeit des tarifdispositiven „Equal-pay“-Grundsatzes
3.1.3 „Equal pay"-Verfahren der Vergangenheit
3.1.4 Vorinstanzliche Entscheidungen
3.2 Der BAG-Beschluss vom 14.12.2010 und mögliche Konsequenzen
3.2.1 Wesentliche Entscheidungsgründe des BAG-Beschlusses
3.2.2 Mögliche Konsequenzen der BAG-Entscheidung
3.2.2.1 Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP
3.2.2.2 Wiederaufleben des „Equal pay“-Anspruches und Nachzahlungsanspruch der Leiharbeitnehmer
4. Entstehen und Umfang eines Nachzahlungsanspruches
4.1 Zeitpunkt des Entstehens eines Nachzahlungsanspruches
4.2 Zeitliche Wirkung der BAG-Entscheidung
4.2.1 Einführung
4.2.2 Gegenwartsbezug der Entscheidung („ex nunc“-Wirkung)
4.2.3 Rückwirkung der Entscheidung („ex tunc“-Wirkung)
4.2.4 Entscheidung
4.3 Einschränkung einer „ex tunc“-Wirkung durch Vertrauensschutz?
4.3.1 Hintergrund: Verbot der echten Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG)
4.3.2 Meinungsstand
4.3.3 Entscheidung
4.4 Höhe des „Equal pay“-Anspruch
4.4.1 Maßstab für die Berechnung des „Equal pay“-Anspruches
4.4.2 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers
4.4.2.1 Auskunftsanspruch gegenüber dem Verleiher
4.4.2.2 Auskunftsanspruch gegenüber dem Entleiher
4.4.3 Zwischenergebnis
4.5 Ergebnis
5. Grenzen für die Durchsetzung des „Equal pay“-Anspruches
5.1 Grundlagen
5.2 Abgrenzung von Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung
5.3 Untergang/ Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches wegen bestehender Ausschlussfristen?
5.3.1 Definition und Wirkung einer Ausschlussfrist
5.3.2 Bestehen einer Ausschlussfrist
5.3.2.1 Tarifvertragliche Ausschlussfristen aus dem CGZP-Tarifvertrag
5.3.2.2 Tarifvertragliche Ausschlussfristen des Entleiher
5.3.2.3 Einzelvertragliche Ausschlussfristen aus dem Leiharbeitsvertrag
5.3.2.4 Zwischenergebnis
5.3.3 Beginn der Ausschlussfrist
5.3.3.1 Meinungsstand
5.3.3.2 Entscheidung
5.4 Untergang/ Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches wegen des Ausnahmetatbestandes der Verwirkung
5.4.1 Begriff und Rechtsgrund der Verwirkung
5.4.2 Voraussetzungen für die Verwirkung
5.4.2.1 Zeitmoment – Zeitablauf und Untätig sein
5.4.2.2 Umstandsmoment – Schutzwürdigkeit und Unzumutbarkeit
5.4.3 Entscheidung
5.5 Nichtdurchsetzbarkeit des „Equal-pay“-Anspruches wegen Verjährung?
5.5.1 Definition der Verjährung
5.5.2 Beginn der Verjährung
5.5.2.1 Objektive Voraussetzungen
5.5.2.2 Subjektive Voraussetzungen
5.5.2.3 Ausnahme bei ungeklärter Rechtslage
5.5.2.4 Meinungsstand
5.5.2.5 Entscheidung
5.6 Ergebnis
6. Handlungsempfehlungen für die Verleiher
6.1 Auswahl der in Bezug genommen Tarifverträge
6.2 Gestaltung von Leiharbeitsverträgen
6.2.1 Individualvertragliche Ausschlussfristen
6.2.2 Verkürzung der Verjährung
7. Zusammenfassung
8. Ausblick
Die vorliegende Master-Thesis untersucht die Auswirkungen des BAG-Beschlusses vom 14.12.2010 zur Tarifunfähigkeit der CGZP auf die Zeitarbeitsbranche. Zentrales Ziel ist es, die rechtliche Tragweite der Entscheidung in Bezug auf den „Equal-Pay“-Grundsatz zu bewerten, mögliche Nachzahlungsansprüche der Leiharbeitnehmer zu analysieren und Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung für Verleihunternehmen zu entwickeln.
3.1.1 Abschluss und Inhalt der ersten „Equal pay“ abbedingenden Tarifverträge
Grundlage der Diskussion um die Tariffähigkeit der CGZP ist nicht der Abschluss der Tarifverträge an sich sondern vielmehr der vereinbarte Inhalt dieser Verträge. Hierbei stellt gerade der tarifvertragliche Stundenlohn für die Leiharbeitnehmer den Ausgangspunkt der Diskussion dar.
Mit der bereits in Kapitel 2.1.1 angesprochenen Einführung des tarifdispositiven „Equal pay“-Grundsatzes, im Rahmen der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wurden die Arbeitgeber regelrecht gezwungen, Tarifverträge abzuschließen. Aus Sicht der Verleiher war dies die einzige Möglichkeit, den gesetzlich normierten Gleichstellungsgrundsatz i. S. d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abzubedingen bzw. zu gestalten.
Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des „Equal-pay“-Grundsatzes im Jahr 2003 schlossen die drei größten Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche, der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA), der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP), entsprechende Tarifverträge ab, die den „Equal-Pay“-Grundsatz zu Lasten der Leiharbeitnehmer abbedungen haben.
Der BZA und der iGZ sind dabei den Weg gegangen, mehrgliedrige Tarifverträge mit den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abzuschließen. Die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. (MVZ) (heute: AMP – Fusion aus INZ und MVZ) hingegen haben mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) kontrahiert. Dabei sind aber nicht die Einzelgewerkschaften des CGB Vertragspartner geworden, sondern die neugegründete Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP). Allerdings haben sich nicht alle christlichen Gewerkschaften (ca. 18) der CGZP angeschlossen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Tarifunfähigkeit der CGZP ein und definiert die Fragestellungen sowie den Aufbau der Untersuchung.
2. Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen des AÜG, die Systematik der Leiharbeit sowie die Voraussetzungen und Wirkungen von Tarifverträgen.
3. BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP: Hier werden die Historie der CGZP-Tarifabschlüsse, die verfassungsrechtliche Einordnung und der maßgebliche BAG-Beschluss mit seinen Entscheidungsgründen analysiert.
4. Entstehen und Umfang eines Nachzahlungsanspruches: Dieser Abschnitt behandelt die Voraussetzungen, die zeitliche Wirkung des BAG-Beschlusses und die Berechnungsmaßstäbe für mögliche Nachzahlungen.
5. Grenzen für die Durchsetzung des „Equal pay“-Anspruches: In diesem Kapitel werden Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung als rechtliche Schranken für die Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen untersucht.
6. Handlungsempfehlungen für die Verleiher: Der Autor gibt praktische Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Auswahl von Tarifverträgen zur Risikominimierung.
7. Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Master-Thesis prägnant zusammen.
8. Ausblick: Hier werden weiterführende Fragestellungen und der Bedarf an zukünftiger Klärung durch Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgezeigt.
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, CGZP, Tariffähigkeit, BAG-Beschluss, Equal Pay, Equal Treatment, Nachzahlungsanspruch, Tarifdispositivität, Ausschlussfristen, Verwirkung, Verjährung, AGB-Kontrolle, Zeitarbeitsbranche, Vertrauensschutz.
Die Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010, durch die der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen wurde.
Die zentralen Themen umfassen den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, die Voraussetzungen für die Tariffähigkeit von Gewerkschaften, die Wirksamkeit von Tarifverträgen sowie die Durchsetzbarkeit von Nachzahlungsansprüchen bei Leiharbeitnehmern.
Das Ziel ist die Bewertung der Bedeutung des „Equal-Pay“-Grundsatzes für die Zeitarbeitsbranche und die Klärung, welche Konsequenzen aus der Tarifunfähigkeit der CGZP für die beteiligten Parteien – Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer – resultieren.
Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse der geltenden Gesetzeslage (AÜG, TVG, BGB), der einschlägigen Rechtsprechung (insbesondere BAG-Beschlüsse) sowie der kontroversen Literaturmeinungen zu diesem Thema durch.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens, die Analyse der BAG-Entscheidung, die Untersuchung des Umfangs möglicher Nachzahlungsansprüche sowie die Erörterung rechtlicher Grenzen wie Ausschlussfristen und Verjährung.
Zu den prägenden Begriffen gehören Arbeitnehmerüberlassung, CGZP, Tariffähigkeit, Equal Pay, Ausschlussfristen und Verjährung.
Der Autor argumentiert, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP auch rückwirkend (ex tunc) zu unwirksamen Tarifverträgen führt, was potenzielle Nachzahlungsansprüche für Leiharbeitnehmer begründet.
Ausschlussfristen können die Höhe der Nachforderungen erheblich begrenzen. Der Autor prüft kritisch, welche Fristen wirksam sind und wann deren Beginn (Fälligkeit) anzusetzen ist, wobei er eine Orientierung am Datum des BAG-Beschlusses für die gewichtigere Auffassung hält.
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