Masterarbeit, 2012
126 Seiten, Note: 1,7
Diese Masterarbeit untersucht die Bedeutung des „Equal pay“-Grundsatzes im Kontext der Zeitarbeitsbranche, insbesondere im Lichte der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP. Die Arbeit analysiert den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, die einschlägigen Tarifverträge und die Konsequenzen der genannten BAG-Entscheidung.
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des „Equal pay“-Grundsatzes in der Zeitarbeit ein und beschreibt die Problemstellung der Arbeit. Sie umreißt die Zielsetzung, die darin besteht, die Rechtslage nach der wegweisenden BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zu analysieren und Handlungsempfehlungen für Verleiher zu formulieren. Der Gang der Untersuchung wird ebenfalls skizziert.
Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Dieses Kapitel beleuchtet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) als zentrale rechtliche Grundlagen. Es erklärt die Systematik der Arbeitnehmerüberlassung, definiert die beteiligten Akteure (Verleiher, Leiharbeitnehmer, Entleiher) und analysiert die jeweiligen Rechtsverhältnisse. Besonderes Augenmerk liegt auf dem „Equal treatment“- und „Equal pay“-Grundsatz sowie der Tarifdispositivität. Die Entwicklung des AÜG wird ebenfalls betrachtet.
BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP: Dieses Kapitel analysiert die viel diskutierte BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der CGZP. Es beschreibt den historischen Kontext, den Inhalt der betroffenen Tarifverträge und die wesentlichen Entscheidungsgründe des BAG. Die möglichen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die Unwirksamkeit der Tarifverträge und die damit verbundenen Nachzahlungsansprüche der Leiharbeitnehmer, werden detailliert untersucht.
Entstehen und Umfang eines Nachzahlungsanspruches: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Entstehen und der Berechnung eines möglichen Nachzahlungsanspruches von Leiharbeitnehmern nach der BAG-Entscheidung. Es analysiert die zeitliche Wirkung der Entscheidung (ex nunc, ex tunc) und diskutiert die möglichen Einschränkungen durch Vertrauensschutz. Die Bestimmung der Höhe des „Equal pay“-Anspruches und der Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer gegenüber Verleiher und Entleiher werden ebenfalls thematisiert.
Grenzen für die Durchsetzung des „Equal pay“-Anspruches: In diesem Kapitel werden die Grenzen der Durchsetzbarkeit des „Equal pay“-Anspruches untersucht. Es werden Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung als mögliche Hindernisse analysiert, deren Definitionen und Voraussetzungen detailliert erläutert werden. Der Fokus liegt auf der Frage, ob und unter welchen Umständen der Anspruch durch diese Faktoren untergehen kann.
Handlungsempfehlungen für die Verleiher: Dieses Kapitel bietet konkrete Handlungsempfehlungen für Verleiher, um zukünftigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und die Einhaltung des „Equal pay“-Grundsatzes sicherzustellen. Die Empfehlungen betreffen die Auswahl von Tarifverträgen und die Gestaltung von Leiharbeitsverträgen, insbesondere hinsichtlich individueller Ausschlussfristen und der Verjährung.
Equal pay, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, BAG-Entscheidung, Tariffähigkeit, CGZP, Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Nachzahlungsanspruch, Ausschlussfrist, Verwirkung, Verjährung, Leiharbeitnehmer, Verleiher, Entleiher.
Die Masterarbeit analysiert den "Equal Pay"-Grundsatz im Bereich der Zeitarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP (Christlich Gewerkschaftliche Zeitarbeitnehmer-Partei). Die Arbeit untersucht den rechtlichen Rahmen, die relevanten Tarifverträge und die Konsequenzen der BAG-Entscheidung für Leiharbeitnehmer und Verleiher.
Die Arbeit behandelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG) als zentrale rechtliche Grundlagen. Sie erläutert die Systematik der Arbeitnehmerüberlassung, definiert die beteiligten Akteure (Verleiher, Leiharbeitnehmer, Entleiher) und analysiert die jeweiligen Rechtsverhältnisse, mit besonderem Fokus auf den "Equal treatment"- und "Equal pay"-Grundsatz sowie die Tarifdispositivität.
Die BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP ist zentral, weil sie die Wirksamkeit bestimmter Tarifverträge in Frage stellte, die den "Equal pay"-Grundsatz eingeschränkt hatten. Dies hatte potentiell weitreichende Konsequenzen für Leiharbeitnehmer, die dadurch einen Nachzahlungsanspruch geltend machen konnten.
Ein Nachzahlungsanspruch entsteht, wenn aufgrund der BAG-Entscheidung die Tarifverträge, die einen geringeren Lohn als für vergleichbare Festangestellte vorsahen, für unwirksam erklärt werden. Die Arbeit untersucht den Zeitpunkt des Entstehens (ex nunc, ex tunc), die Höhe des Anspruchs und den Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer gegenüber Verleiher und Entleiher.
Die Durchsetzung des "Equal pay"-Anspruches kann durch Ausschlussfristen, Verwirkung und Verjährung begrenzt sein. Die Arbeit analysiert diese drei Faktoren detailliert, definiert ihre Voraussetzungen und untersucht, ob und unter welchen Umständen der Anspruch dadurch untergehen kann.
Die Arbeit gibt Verleihern Handlungsempfehlungen zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreitigkeiten und zur Sicherstellung der Einhaltung des "Equal pay"-Grundsatzes. Diese Empfehlungen betreffen die Auswahl von Tarifverträgen und die Gestaltung von Leiharbeitsverträgen, insbesondere hinsichtlich individueller Ausschlussfristen und der Verjährungsfristen.
Schlüsselbegriffe sind: Equal pay, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, BAG-Entscheidung, Tariffähigkeit, CGZP, Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Nachzahlungsanspruch, Ausschlussfrist, Verwirkung, Verjährung, Leiharbeitnehmer, Verleiher, Entleiher.
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