Masterarbeit, 2012
98 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Definitionen / Methodik / Fragestellung / Relevanz
2.1 Definition
2.2 Theoretische Vorüberlegungen
2.2.1 Föderalismusmodelle
2.2.2 Politikverflechtung
2.2.3 Strukturbruchhypothese
2.2.4 Dynamischer Föderalismus
2.3 Fragestellung
3. Der Länderfinanzausgleich 1949 bis zur Wiedervereinigung
3.1. Vorentscheidungen im Parlamentarischen Rat
3.2 Bis 1969
3.3 Die Finanzreform von 1969
3.4 Systematik des prä-Vereinigungsfinanzausgleich
3.4.1 Vertikale Steuerverteilung
3.4.2 Horizontale Steuerverteilung
3.4.2.1 Verteilungsprinzipien
3.5 Zwischenfazit
4. Der Länderfinanzausgleich seit der Wiedervereinigung
4.1 Die Einheit
4.1.1 Die Verhandlungen
4.1.2 Das (Zwischen-) Ergebnis
4.1.3 Bewertung der Ergebnisse
4.2 Die Integration der „neuen“ Länder in den Finanzausgleich
4.2.1 BVerfGE von 1992
4.2.2 Reformüberlegungen der Bundesländer
4.2.3 Die Meinung des Bundes
4.3 Die Verhandlungen und der Verlauf
4.4 Das Verhandlungsergebnis
4.5. Bewertung
4.6 Die Reform von 2001
4.6.1 Reformverlangen der Geberländer
4.6.2 BVerfGE 1999
4.6.3 Verhandlungsverlauf
4.7 Der Finanzausgleich und der Solidarpakt II als Ergebnis
4.7.1 Das Maßstäbegesetz
4.7.2 Der Finanzausgleich
4.8 Zwischenfazit
5. Schlussbemerkungen
Diese Arbeit analysiert die historischen Entscheidungsprozesse im föderalen Finanzausgleich der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt der strukturellen Herausforderungen durch die deutsche Wiedervereinigung und die daraus resultierenden Reformnotwendigkeiten.
3.1. Vorentscheidungen im Parlamentarischen Rat
In den Beratungen des Parlamentarischen Rats war zwar nicht die föderative Ordnung Deutschlands als solche – die auch von den alliierten Besatzungsmächten in den Frankfurter Dokumenten ausdrücklich gefordert wurde –, aber doch ihre konkrete Ausgestaltung heftig umstritten. Dabei ging es nicht nur darum, über welche Institution (Bundesrat oder Senat) die Mitwirkung der Länder organisiert werden sollte. Strittig waren zwischen Unitariern und Föderalisten auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und vor allem die Finanzverfassung.
Das Grundgesetz weist in der Gesetzgebung dem Bund eine zentrale Rolle zu, indem es zwar eine Kompetenzvermutung zugunsten der Länder äußert, zugleich aber in sehr umfassenden Aufzählungen für fast alle bedeutenden Materien die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz oder die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes festlegt. Der Bundesgesetzgeber machte, durch die weitgehend wirkungslosen Beschränkungsklauseln der konkurrierenden Gesetzgebung nicht gehindert, im Laufe der Zeit von diesen Kompetenzen sehr umfassend Gebrauch (vgl. Laufer/Münch 1998: 128), so dass heute nur noch wenige Materien, insbesondere Kultur, Polizeirecht sowie Landes und Gemeindeverfassungsordnung, ausschließliche Regelungsbereiche der Länder sind.
Anders sieht die Kompetenzverteilung für die Verwaltung aus: Art. 83 GG legt fest, dass Bundesgesetze im Regelfall von den Ländern in eigener Angelegenheit ausgeführt werden. Dabei steht dem Bund lediglich ein Aufsichtsrecht zu, er kann also den Ländern keine Weisungen erteilen. Grundsätzlich sind beim landeseigenen Vollzug auch die Behördeneinrichtung und die Regelung des Verwaltungsverfahrens Sache der Länder. In der Praxis nutzt der Bund jedoch in erheblichem Umfang die Möglichkeit, hier selbst tätig zu werden (vgl. Dästner 2001), womit allerdings das gesamte betroffene Bundesgesetz zustimmungspflichtig wird (vgl. Hömig 2003: 523f.). In deutlich weniger Bereichen gibt es dagegen die Auftragsverwaltung, bei der dem Bund ein direktes Weisungsrecht gegenüber den Länderbehörden zusteht.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das komplexe Thema des Länderfinanzausgleichs ein und stellt die theoretische Annahme einer historisch konsistenten Pfadabhängigkeit dar.
2. Definitionen / Methodik / Fragestellung / Relevanz: Dieser Abschnitt klärt den Begriff Finanzausgleich und erläutert die für die Arbeit zentralen Föderalismus- und Politikverflechtungstheorien.
3. Der Länderfinanzausgleich 1949 bis zur Wiedervereinigung: Hier wird die Entwicklung der Finanzverfassung von den Anfängen im Parlamentarischen Rat bis hin zur Finanzreform 1969 und deren Systematik nachgezeichnet.
4. Der Länderfinanzausgleich seit der Wiedervereinigung: Dieses Kapitel analysiert die großen Herausforderungen der deutschen Einheit und die komplexen Verhandlungsprozesse zur Integration der neuen Länder sowie die nachfolgenden Reformen.
5. Schlussbemerkungen: Zusammenfassung der zentralen Problematiken des deutschen Föderalismus im Kontext des Finanzausgleichs und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Länderfinanzausgleich, Bundesrepublik Deutschland, Föderalismus, Finanzverfassung, Politikverflechtung, Deutsche Einheit, Umsatzsteuerverteilung, Bundesergänzungszuweisungen, Solidarpakt, Finanzkraft, Kompetenzverteilung, Haushaltsnotlage, Haushaltsdisziplin, Reformprozesse, Steuerautonomie.
Die Arbeit untersucht die Entwicklung und die Entscheidungsprozesse des föderalen Finanzausgleichs in Deutschland, mit besonderem Fokus auf die historische Entwicklung und die massiven Anpassungen infolge der Wiedervereinigung.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen des Föderalismus, die Finanzverfassung des Grundgesetzes, die Auswirkungen der Wiedervereinigung auf das Finanzsystem und die verschiedenen Reformmodelle und Verhandlungsprozesse zwischen Bund und Ländern.
Das Ziel ist es, zu analysieren, wie Bund und Länder auf die durch die Vereinigung veränderten Rahmenbedingungen reagiert haben und welche Mechanismen der Entscheidungsfindung zu den jeweiligen Ergebnissen führten.
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Analyse, die theoretische Ansätze wie die Theorie der Politikverflechtung und den dynamischen Föderalismus auf die historische Entwicklung des Finanzausgleichs anwendet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Zeit von 1949 bis zur Wiedervereinigung sowie die Phase seit 1990, wobei Reformen, Urteile des Bundesverfassungsgerichts und die komplexen Verhandlungen zwischen den beteiligten Akteuren detailliert beleuchtet werden.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Finanzausgleich, Politikverflechtung, Föderalismus, Solidarpakt und Finanzkraft bestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht fungierte mehrfach als entscheidender Akteur, der durch seine Urteile (z.B. 1986, 1992, 1999) Grundsätze festlegte und den Gesetzgeber unter Druck setzte, Reformen und eine systematischere Vorgehensweise einzuleiten.
Die Integration war aufgrund der massiven Disparitäten in der Wirtschaftskraft, des hohen Finanzbedarfs der neuen Länder und der widerstreitenden Interessen der bestehenden alten Länder, die ihre Finanzausstattung zu schützen versuchten, hochgradig konfliktär.
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