Bachelorarbeit, 2011
62 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
2. HISTORISCHER ABRISS
2.1 POLITISCH-TERRITORIALE ENTWICKLUNG BRANDENBURGS BIS 1990
2.1.1 Die Gründungsjahre
2.1.2 Die Herrschaft der Hohenzollern
2.1.3 Brandenburg während der Weimarer Demokratie und der NS-Diktatur
2.1.4 Brandenburg nach 1945
2.2 POLITISCH-TERRITORIALE ENTWICKLUNG BERLINS BIS 1990
2.2.1 Die Gründungsjahre Berlins
2.2.2 Berlins Aufstieg unter den Hohenzollern
2.2.3 Berlin unter der Weimarer Demokratie und der NS-Zeit
2.2.4 Berlin nach 1945
2.3 ZWISCHENBILANZ – HISTORISCHER ABRISS
3. DIE NEUGLIEDERUNG DES RAUMES BERLIN-BANDENBURG
3.1 DER BEGRIFF DER NEUGLIEDERUNG
3.2 VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN EINER NEUGLIEDERUNG DES RAUMES BERLIN-BRANDENBURG
3.2.1 Art. 29 GG – Grundnorm einer Neugliederung des Bundesgebietes
3.2.1.1 Historische Entwicklung des Art. 29 GG
3.2.1.2 Aufbau und Zielrichtung des Art. 29 GG
3.2.2 Art. 118a GG – Grundlage einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg
3.2.2.1 Entstehungsgeschichte des Art. 118a GG
3.2.2.2 Aufbau und Zielrichtung des Art. 118a GG
3.2.3 Ermächtigungsgrundlagen auf Landesebene
3.2.3.1 Art. 116 BbgVerf
3.2.3.2 Art. 96 VvB
3.2.4 Zwischenbilanz – Rechtliche Grundlagen
3.3 ABWÄGUNG DER VOR- UND NACHTEILE EINER FUSION
3.3.1 wirtschafts- und finanzpolitische Aspekte einer Fusion
3.3.1.1 Ausgangslage für das Land Berlin
3.3.1.2 Ausgangslage für das Land Brandenburg
3.3.1.3 finanz- und wirtschaftspolitische Perspektiven einer Fusion
3.3.1.4 Bundespolitische Interessenslage
3.3.2 Machtpolitische und demokratische Aspekte einer Fusion
3.3.2.1 Machtpolitische Argumentation
3.3.2.2 Minderung des Gewichtes der Bürger
3.3.3 Zwischenbilanz – Abwägung der Argumente
3.4 DER ERSTE ANLAUF ZU EINER FUSION IM JAHR 1996
3.4.1 Prozess der Verhandlungen über die Bedingungen einer Fusion
3.4.2 Aufbau und Inhalt der Fusionsverträge
3.4.2.1 Neugliederungsvertrag
3.4.2.2 Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmung
3.4.3 Der Volksentscheid
3.4.3.1 Der Volksentscheid im Land Berlin
3.4.3.2 Der Volksentscheid im Land Brandenburg
3.4.4 Ursachen des Scheiterns
4. KOOPERATION ALS ALTERNATIVE ZUR NEUGLIEDERUNG
4.1 BEGRIFF DES KOOPERATIVEN FÖDERALISMUS
4.2 STAND UND PERSPEKTIVE DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN BERLIN UND BRANDENBURG
5. BILANZ UND PERSPEKTIVE
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Problematik der administrativen Zweiteilung der Region Berlin-Brandenburg. Das zentrale Ziel ist es, die historischen Entwicklungen, verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ökonomischen und machtpolitischen Chancen und Risiken einer möglichen Neugliederung (Fusion) der beiden Länder zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.
3.1 Der Begriff der Neugliederung
Unter dem Begriff „Gliederung“ versteht man die Aufteilung eines Ganzen in mehrere Teile oder Bereiche. In dem hier vorliegenden Fall ist die Gliederung der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Die Bundesrepublik ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ein Bundesstaat und somit in mehrere Einzelstaaten aufgeteilt.
Dieser Grundsatz ist durch die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich. Er bietet jedoch keinerlei Bestandsgarantie für die heutigen Bundesländer und ihre Grenzen. Diese könnten jederzeit vergrößert, verkleinert, gespalten oder zusammengelegt werden.
Das Grundgesetz gewährt jedoch nicht nur keine Garantie für den Bestand der aktuellen Landesgrenzen. Es erlaubt ausdrücklich die Neugliederung des Bundesgebietes. Die konkreten Vorschriften hierzu finden sich hier in Art. 29 GG.
1. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der Zersplitterung der Region Berlin-Brandenburg und Definition der Zielsetzung der Arbeit.
2. HISTORISCHER ABRISS: Darstellung der administrativen und territorialen Entwicklungen beider Länder von den Anfängen bis 1990 als Basis für heutige politische Diskussionen.
3. DIE NEUGLIEDERUNG DES RAUMES BERLIN-BANDENBURG: Analyse der rechtlichen Möglichkeiten für eine Fusion, der Vor- und Nachteile sowie eine detaillierte Betrachtung des gescheiterten ersten Fusionsversuchs im Jahr 1996.
4. KOOPERATION ALS ALTERNATIVE ZUR NEUGLIEDERUNG: Untersuchung der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit als Alternative zur vollständigen Neugliederung angesichts der aktuellen politischen Gegebenheiten.
5. BILANZ UND PERSPEKTIVE: Zusammenfassende Bewertung des Verhältnisses beider Länder und ein Ausblick auf die zukünftigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Berlin, Brandenburg, Länderfusion, Neugliederung, Föderalismus, Art. 118a GG, Art. 29 GG, Volksentscheid 1996, Landesgrenzen, Kooperation, Staatsverträge, Verwaltung, Finanzpolitik, Gebietsreform, Region Berlin-Brandenburg
Die Arbeit untersucht die historische, rechtliche und politische Ausgangslage der Region Berlin-Brandenburg im Hinblick auf eine mögliche Fusion der beiden Bundesländer.
Zu den Schwerpunkten gehören die historische Entwicklung beider Gebiete, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Neugliederung, die ökonomischen und politischen Argumente der Fusionsdebatte sowie die Analyse bestehender Kooperationsformen.
Ziel ist es, die Gründe für die fortdauernde Zweiteilung der Region zu identifizieren, die Chancen und Risiken einer Fusion objektiv zu beleuchten und die Alternative der kooperativen Zusammenarbeit zu bewerten.
Die Arbeit nutzt eine theoretische Aufarbeitung der historischen und rechtlichen Grundlagen sowie eine qualitative Erhebung in Form eines Experteninterviews mit einem Repräsentanten der Senatskanzlei Berlin.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, eine tiefgehende Betrachtung der Rechtsgrundlagen (insb. Art. 29 und 118a GG), die Abwägung von Pro- und Contra-Argumenten zur Fusion sowie eine Rückschau auf den gescheiterten Volksentscheid von 1996.
Kernbegriffe sind Neugliederung, Länderfusion, Föderalismus, Kooperation, Berlin, Brandenburg und Staatsverträge.
Er dient als zentrales Fallbeispiel, um die prozessualen Schwierigkeiten, die politische Skepsis und die Ursachen für das Scheitern solcher Vorhaben anhand konkreter Ereignisse (Volksabstimmung) aufzuzeigen.
Der Autor konstatiert, dass eine vollständige Fusion derzeit unwahrscheinlich ist, die partnerschaftliche Kooperation jedoch in vielen Bereichen erfolgreich praktiziert wird, auch wenn sie durch politische Zuständigkeitsfragen eingeschränkt bleibt.
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