Masterarbeit, 2011
37 Seiten, Note: 1,0
I. Einleitung
1. Einführung in die Problemstellung
2. Zielsetzung der Arbeit
3. Gang der Untersuchung
II. Ausgangssituation
a) Gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen des Teilzeitbefristungsgesetzes
b) Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 TzBfG und deren Beendigung nach § 15 TzBfG
c) Folgen unwirksamer Befristung gemäß § 16 TzBfG
(1) Außerordentliche Kündigung
(2) Kündigung durch den Arbeitgeber zum vereinbarten Ende des befristeten Vertrages
(3) Kündigung durch den Arbeitgeber während der Laufzeit des befristeten Vertrages
III. Ordentliche Kündigung nach § 16 Satz 2 TzBfG
1. Regelungsbereich des § 16 Satz 2 TzBfG
2. Einschränkungen des § 16 Satz 2 TzBfG
a) Einschränkung durch den Grundsatz von Treu und Glauben
(1) Vertrauen in den Bestand des Arbeitsverhältnisses?
(2) Schutzzweck des § 14 Abs. 4 TzBfG i. V. m. § 16 Satz 2 TzBfG
(3) Kein widersprüchliches Verhalten
(4) Ergebnis
b) Einschränkung durch eine (abweichende) vertragliche Regelung
(1) Abweichungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers gemäß § 22 TzBfG
(2) Gesetzliche Ausnahme durch § 15 Abs. 3 TzBfG i. V. m. § 16 Satz 1 TzBfG
(3) Verhältnis des § 15 Abs. 3 i. V. m. § 16 Satz 1 TzBfG zu § 16 Satz 2 TzBfG
(a) Expliziter Ausschluss des § 16 Satz 2 TzBfG zugunsten des Arbeitnehmers
(b) Besteht das Kündigungsrecht gemäß § 16 Satz 2 TzBfG neben einer Vereinbarung nach § 15 Abs.3 TzBfG?
(4) Folgen einer vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeit
(a) Eine Ansicht: Ausschluss des § 16 Satz 2 TzBfG durch vertragliches Kündigungsrecht
(b) Modifizierte Ansicht: Beschränkung des § 16 Satz 2 TzBfG
(c) Abweichende Ansicht: Aufhebung der vertraglichen Vereinbarung durch § 16 Satz 2 TzBfG
(d) Erweiternde Ansicht: Zusätzliche Kündigungsmöglichkeit
(e) Streitentscheidung
(5) Ergebnis
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Keine Einschränkung durch den Grundsatz von Treu und Glauben
2. Zusätzliche Kündigungsmöglichkeit durch § 16 Satz 2 TzBfG trotz abweichender vertraglicher Regelung
Die Arbeit untersucht, ob eine aufgrund eines Formmangels unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber dazu berechtigt, das Arbeitsverhältnis gemäß § 16 Satz 2 TzBfG ordentlich zu kündigen, insbesondere wenn daneben eine vertragliche Kündigungsregelung existiert.
(e) Streitentscheidung
Die Vorschrift des § 16 TzBfG bestimmt die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung, welche zu der Fiktion eines unbefristeten Arbeitsvertrages führt. Für diesen Fall werden die Kündigungsmöglichkeiten geregelt. Sowohl die Regelung des Satzes 1 als auch die des Satzes 2 des § 16 TzBfG schafft jeweils eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit, wobei Satz 1 für den Arbeitgeber eine Beschränkung hinsichtlich des Beendigungszeitpunkts enthält. Die Beschränkung des Kündigungsrechtes des Arbeitgebers durch § 16 Satz 1 TzBfG wird in den Fällen des Satzes 2 wieder aufgehoben, in denen die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam ist. § 16 Satz 2 TzBfG schafft die Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsvertrages vor dem ursprünglich beabsichtigten Befristungsende, ohne – wie Satz 1 – eine Einschränkung vorzunehmen.
Dies hat zur Folge, dass beide Vertragsparteien auch ordentlich vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses dieses kündigen können. Auf eine Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit i. S. d. § 15 Abs. 3 TzBfG kommt es im Rahmen des § 16 Satz 2 TzBfG gerade nicht an. Die Regelung des § 16 Satz 2 TzBfG verschafft mithin den Parteien eines Arbeitsvertrages eine weitere Kündigungsmöglichkeit. Die sich aus § 16 Satz 2 TzBfG ergebende Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist unabhängig von etwaigen Vereinbarungen gegeben, welche die Parteien gegebenenfalls in ihrem Arbeitsvertrag getroffen haben.
Damit kommt die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung nach § 16 Satz 2 TzBfG nicht nur dann zum Tragen, wenn die Parteien in einem befristeten Arbeitsvertrag überhaupt keine Regelung zur ordentlichen Kündigung getroffen haben. Auch dann, wenn die Vertragsparteien ihrem Arbeitsverhältnis das Recht zur ordentlichen Kündigung – gleich welcher Ausgestaltung – zugrunde gelegt haben, schafft § 16 Satz 2 TzBfG eine hiervon unabhängige Kündigungsmöglichkeit.
I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Problemstellung im Kontext der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit befristeter Arbeitsverträge und definiert das Ziel der Untersuchung.
II. Ausgangssituation: Dieses Kapitel behandelt die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen, die gesetzlichen Regeln zur Befristung nach dem TzBfG sowie die Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen.
III. Ordentliche Kündigung nach § 16 Satz 2 TzBfG: Hier werden der Regelungsbereich sowie mögliche Einschränkungen durch den Grundsatz von Treu und Glauben und durch vertragliche Regelungen intensiv analysiert und diskutiert.
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse: Das Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen, insbesondere zur Anwendbarkeit des Kündigungsrechts trotz vertraglicher Vereinbarungen.
Teilzeitbefristungsgesetz, TzBfG, befristeter Arbeitsvertrag, Schriftformmangel, ordentliche Kündigung, § 16 Satz 2 TzBfG, Kündigungsschutz, Unwirksamkeit, Treu und Glauben, Bestandsschutz, Arbeitsrecht, Befristungsrecht, Kündigungsmöglichkeit.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Folgen einer formnichtig befristeten Arbeitsverhältnisses, insbesondere ob der Arbeitgeber trotz unwirksamer Befristung das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 16 Satz 2 TzBfG besitzt.
Die zentralen Felder umfassen das Befristungsrecht nach dem TzBfG, die Anforderungen an das Schriftformerfordernis, die Kündigungsmöglichkeiten von Arbeitgebern und die Auslegung gesetzlicher Vorschriften bei vertraglichen Abweichungen.
Das Ziel ist die Klärung, ob ein Arbeitgeber bei einem formunwirksamen befristeten Vertrag nach § 16 Satz 2 TzBfG kündigen kann, selbst wenn die Parteien andere vertragliche Kündigungsregelungen vereinbart haben.
Die Arbeit folgt einer juristischen Analyse unter Einbeziehung von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und arbeitsrechtlicher Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert den Regelungsbereich des § 16 Satz 2 TzBfG, prüft Einschränkungen durch Treu und Glauben und diskutiert kontrovers, wie vertragliche Kündigungsklauseln mit der gesetzlichen Regelung kollidieren.
Wichtige Begriffe sind Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG), Schriftformmangel, ordentliche Kündigung und der Bestandsschutz befristeter Arbeitsverhältnisse.
Es wird untersucht, ob sich ein Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er sich auf den Formmangel beruft, den er selbst mitzuverantworten hat, um so das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine vertragliche Kündigungsregelung das gesetzliche Recht aus § 16 Satz 2 TzBfG nicht ausschließt, sondern dieses daneben als zusätzliche Option bestehen bleibt.
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