Diplomarbeit, 2003
62 Seiten, Note: 1,3
1 Die Website und Porter
1.1 Klassifizierung einer Website
1.1.1 Was ist eine Website?
1.1.2 Die Website entlang der Porterschen Wertschöpfungskette
1.1.2.1 Primäre Aktivitäten
1.1.2.2 Sekundäre Aktivitäten
1.1.3 Internet, Intranet, Extranet
1.2 Problemstellung
2 Rechtsprechung bei Websites
2.1 Urheberrechtlicher Schutz von Websites
2.1.1 Urheberrechtsschutz bei geistig-schöpferischer Tätigkeit
2.1.2 Natürliche Personen als Schöpfer im urheberrechtlichen Sinne
2.2 Unterschiede zwischen amerikanischem und deutschem Urheberrecht
2.3 Abgrenzung von Websites zu Software
3 Bilanzierung nach HGB
3.1 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
3.1.1 Grundlagen und Aufgaben
3.1.2 Organisation
3.1.3 Standard Setting Process
3.1.4 Anwendbarkeit der DRS
3.2 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit von Websites
3.2.1 Greifbarkeit des Vermögensvorteils
3.2.2 Abgrenzung der Bewertungseinheit
3.3 Konkrete Aktivierungsfähigkeit von Websites
3.3.1 Materielle und Immaterielle Vermögensgegenstände
3.3.2 Zuordnung der Website zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen
3.3.3 Entgeltlicher Erwerb
3.3.4 Sale-and-Lease-back als bilanzpolitisches Instrument
3.4 Bewertungsvorschriften
3.4.1 Bewertung
3.4.2 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer
3.4.2.1 Die planmäßige Abschreibung
3.4.2.2 Nutzungsdauer
3.4.2.3 Außerplanmäßige Abschreibung
3.4.3 Aufwendungen zur Pflege und Weiterentwicklung von Websites
3.4.3.1 Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der Website
3.4.3.2 Entstehen eines neuen Vermögensgegenstands
3.4.3.3 Aktualisierung von Websites
4 Bilanzierung nach IFRS
4.1 International Accounting Standards Committee Foundation
4.1.1 Grundlagen und Aufgaben
4.1.2 Organisation
4.1.3 Standard Setting Process
4.1.4 Verbreitung und Akzeptanz der IFRS
4.2 Assets im Sinne der IAS
4.2.1 IAS 38 als zentrale Vorschrift
4.2.2 Definition der Intangible Assets
4.3 Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen
4.3.1 Identifizierbarkeit
4.3.2 Verfügungsmacht und Messbarkeit
4.4 Bewertungsvorschriften
4.4.1 Aktivierung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
4.4.2 Aktivierung von selbsterstellten Websites
4.4.3 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer
5 Bilanzierung nach US-GAAP
5.1 Financial Accounting Standards Board
5.1.1 Grundlagen und Aufgaben
5.1.2 Organisation
5.1.3 Standard Setting Process
5.1.4 Verbindlichkeit der SFAS
5.2 Intangible Assets im Sinne der US-GAAP
5.2.1 FAS 142 ersetzt APB Opinion No. 17
5.2.2 Definition der Intangible Assets
5.2.3 Aktivierungsvoraussetzungen
5.3 Bewertungsvorschriften
5.3.1 Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten von Websites
5.3.2 Abschreibungsmöglichkeiten und Nutzungsdauer
6 Intangible Asset Statements
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe bilanzielle Behandlung von Websites unter Anwendung der drei maßgeblichen Rechnungslegungsstandards HGB, IFRS und US-GAAP. Ziel ist es, die spezifischen Herausforderungen bei der Aktivierung von Internetpräsenzen zu identifizieren und die unterschiedlichen Anforderungen an Ansatz und Bewertung kritisch gegenüberzustellen.
3.3.3 Entgeltlicher Erwerb
Bei der Aktivierung von Websites ist insbesondere zu unterscheiden, ob es sich um einen originären - also selbst geschaffenen - oder eine derivativen - also entgeltlich erworbenen - Vermögensgegenstand handelt.
Um zu entscheiden, ob eine Aktivierung möglich ist, ist es notwendig, den zugrunde liegenden Sachverhalt und die Vertragsbedingungen zwischen dem Anwender und dem Hersteller der Website klarzustellen. Gemäß § 611 BGB schuldet der Auftragnehmer bei Dienstverträgen ein gewünschtes Ergebnis. Der Auftraggeber zahlt nicht unmittelbar für den Erwerb des Vermögensgegenstands, sondern für die Erbringung weisungsabhängiger Dienste. Das Investitionsrisiko, die Leitung und die Verantwortung des Projekts liegen beim Auftraggeber, zu dessen Umsetzung er sich der Hilfe Dritter bedient. „Auf dienstvertraglicher Grundlage geschaffene Güter gelten daher als selbst erstellt.“
Bei größeren Internet-Auftritten arbeiten oft mehrere Web-Agenturen als Gemeinschaftsproduktion unter der Leitung eines Auftraggebers. Die genauen Vorgaben und die maßgebliche Bearbeitung durch den Auftraggeber sind häufig erforderlich, vor allem wenn die Website Fachinformationen bietet. Die detaillierten Anweisungen sind für die Web-Designer zwingend erforderlich, da solche Websites oft fachlich gebildetes Publikum ansprechen. Von einem Dienstvertrag ist daher nicht auszugehen.
1 Die Website und Porter: Dieses Kapitel klassifiziert Websites anhand der Porterschen Wertschöpfungskette und erläutert deren grundlegende Funktionen sowie die Unterschiede zwischen Internet, Intranet und Extranet.
2 Rechtsprechung bei Websites: Hier wird die rechtliche Einordnung von Websites unter dem Aspekt des Urheberrechts und die Abgrenzung zu Software-Produkten beleuchtet.
3 Bilanzierung nach HGB: Dieses Kapitel analysiert detailliert die Aktivierungsvoraussetzungen, Bewertungsmaßstäbe und Abschreibungsmöglichkeiten von Websites im Rahmen des deutschen Handelsgesetzbuchs.
4 Bilanzierung nach IFRS: Es erfolgt eine Untersuchung der Ansatzkriterien und der Behandlung immaterieller Vermögenswerte (Intangible Assets) gemäß den internationalen Standards des IASB.
5 Bilanzierung nach US-GAAP: Hier werden die spezifischen Regeln des FASB zur Aktivierung von Website-Entwicklungskosten sowie die Anwendung von FAS 142 behandelt.
6 Intangible Asset Statements: Das Fazit stellt die Bedeutung einer ergänzenden Berichterstattung über nicht bilanzierte immaterielle Werte heraus, um eine fundierte Unternehmensbewertung zu ermöglichen.
Bilanzierung, Websites, HGB, IFRS, US-GAAP, Immaterielle Vermögensgegenstände, Intangible Assets, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Aktivierung, Wertschöpfungskette, Urheberrecht, Abschreibung, Nutzungsdauer, Rechnungslegung
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von Websites nach drei verschiedenen Rechnungslegungsstandards (HGB, IFRS, US-GAAP).
Die Schwerpunkte liegen auf der Aktivierungsfähigkeit, den Bewertungsverfahren, der Unterscheidung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sowie den spezifischen Anforderungen an die Nutzungsdauer.
Ziel ist es, die Diskrepanzen zwischen den nationalen (HGB) und internationalen Standards (IFRS, US-GAAP) bei der Behandlung von Internetauftritten aufzuzeigen und die Frage zu klären, unter welchen Bedingungen eine Website als Vermögensgegenstand bilanziert werden kann.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse aktueller Rechnungslegungsnormen und juristischer Fachliteratur basiert.
Im Hauptteil werden für jeden der drei Standards die jeweiligen Gremien (DRSC, IASC/IASB, FASB), die Kriterien für immaterielle Vermögenswerte und die praktischen Probleme bei der Aktivierung selbsterstellter versus erworbener Websites diskutiert.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Bilanzierung, Immaterielle Vermögensgegenstände, Intangible Assets und den Vergleich der drei genannten Rechnungslegungsstandards definieren.
Sie dient zur Einordnung der Website als betriebswirtschaftlich wertvolles Instrument, das primäre und sekundäre Unternehmensprozesse unterstützt und somit eine wirtschaftliche Grundlage für die Aktivierung liefert.
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob eine Website als entgeltlich erworben (und damit potenziell aktivierbar) oder als selbst erstellt (und damit einem Aktivierungsverbot unterliegend) eingestuft wird.
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